• Titel: Ziele und Aufgaben beim Monitoring von gentechnisch veränderten Pflanzen: Wirkungen erkennen, Risiken minimieren

  • Redner/in: Bundesumweltminister Jürgen Trittin
  • Anlass: Symposium "Monitoring von gentechnisch veränderten Pflanzen: Instrument einer vorsorgenden Umweltpolitik"
  • Datum/Ort: 13.06.2002, Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Frau Kollegin Höhn,
liebe Kollegen Abgeordnete,
lieber Herr Troge,
lieber Herr Professor Grunwald,

die Verwendung von "gentechnisch veränderten Kulturpflanzen", wie es hier immer so schön heißt, kann man auch als Verwendung gentechnisch "manipulierter" Kulturpflanzen in der Landwirtschaft bezeichnen.

Ihre Freisetzung in der Umwelt und letztendlich das Auftauchen dieser Produkte in unseren Lebensmitteln ist sicherlich eines der umstrittensten Themen in der heutigen Gesellschaft.

Nicht nur bei uns. Ich war gestern und vorgestern mit einem recht bekannten britischen Gentechnikgegner unterwegs, mit dem Prinzen von Wales. Prinz Charles vertritt - anders als die britische Regierung - in dieser Frage eine völlig eindeutige, engagiert ablehnende Position.

Die Befürworter dieser Technologie sind besorgt, wichtige Innovationen und wirtschaftliche Entwicklungen zu versäumen. Dieses Argument ist bekannt und beliebt. Wir kennen es aus den Diskussionen über die Einführung der Nukleartechnologie und der Magnetschwebebahntechnik. Das Argument ist nicht so überzeugend, wie es auf den ersten Blick erscheint. Aber es wird immer wieder bemüht.

Die Kritiker halten diesem Argument entgegen, der Einsatz gentechnisch manipulierter Pflanzen in der Landwirtschaft sei ein nicht hinnehmbares Risiko für Umwelt, Gesundheit und Gesellschaft.

Auch dieses Argument muss geprüft werden. Wir brauchen eine differenzierte und verantwortliche Auseinandersetzung über die Grüne Gentechnik. Dabei müssen alle möglichen Folgen bedacht und diskutiert werden, die gesellschaftlichen und vor allem die ökologischen. Erst dann können wir sauber zwischen den Chancen und den Risiken der Gentechnikdifferenzieren.

Da diese Erörterung die Grundlage für politische, gesetzgeberische Entscheidungen sein wird, kann sie nicht in irgendeinem Gesprächskreis stattfinden. Sondern wir müssen einenadäquaten Rahmen finden, in dem diese Diskussionen stattzufinden haben. Meine Kollegin Renate Künast hat es übernommen, einen geordneten Diskurs über die grüne Gentechnik zu konkreten Ergebnissen zu führen.

Ich möchte im Folgenden einige der Maßnahmen und Initiativen vorstellen, die wir in den vergangenen vier Jahren ergriffen haben, um den Umgang mit der Grünen Gentechnik zukunftsfähig zu gestalten.

  • Eins war und ist uns besonders wichtig. Wir müssen sicherstellen, dass die Gentechnologie nicht zur Bedrohung für den Erhalt der Artenvielfalt wird. Deshalb hatte es für uns international hohe Priorität, das Protokoll über die biologische Sicherheit durchzusetzen. Das ist uns in zähen Verhandlungen im Jahr 2000 mit dem Cartagena-Protokoll gelungen. Das Abkommen über die biologische Sicherheit ist übrigens eines der wenigen multilateralen Abkommen, bei denen die USA am Ende genötigt waren, sich ebenfalls konstruktiv zu beteiligen. Deutschland hat das Abkommen umgehend unterzeichnet. Das Ratifizierungsverfahren hat begonnen, die Europäische Union bereitet bereits einen Vorschlag für die entsprechende Verordnung vor.
  • Der zweite, für uns besonders wichtige Punkt war, den Vorrang des Schutzes von Mensch und Umwelt im deutschen und europäischen Gentechnikrecht festzuschreiben und das Vorsorgeprinzip zu verankern. Auch das ist uns gelungen. Wir haben die Richtlinie der Europäischen Union über die Arbeit in geschlossenen Systemen so umgesetzt, dass die präventive Kontrolle in vollem Umfang gewährleistet ist. Dadurch konnten partiell sogar Erleichterungen für die Forschung ermöglicht werden.
  • Unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft haben wir die EU-Freisetzungsrichtlinie verändert und damit das Schutzniveau für Mensch und Umwelt vor solchen genmanipulierten Organismen deutlich verbessert. Wir haben dabei das Vorsorgeprinzip gestärkt, indem wir es erstmalig in die Zweckbestimmung der Richtlinie aufnahmen.
  • Wir haben neue "Sicherheitselemente" in diese Richtlinie eingebaut. Beispielsweise wird die Verwendung der umstrittenen Antibiotikaresistenzgene schrittweise verboten. Schon heute können in Deutschland manche Krankheiten nicht mehr behandelt werden, weil es Resistenzen gegen wichtige Antibiotika gibt. Genehmigungen zur Vermarktung von gentechnisch veränderten Pflanzen werden nur noch befristet erteilt. Wir haben ein verpflichtendes Gen- und Anbauregister vorgeschrieben. Eilverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gibt es nicht mehr. Wir haben die Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren wesentlich verbessert.
  • Da stellt sich nur noch die Frage: Warum wurde diese Richtlinie noch nicht in deutsches Recht umgesetzt? Die Antwort ist einfach: Weil die EU einige wichtige Fragen bisher nicht geregelt hat. Was geschieht z. B., wenn genmanipulierte Organismen in Futtermitteln von Tieren aufgenommen werden und dann über tierische Produkte in die Nahrungskette gelangen. Dieser ganze Bereich ist bisher nicht geregelt. Dazu fehlen noch Bestimmungen zur Kennzeichnung und darüber, wie man gentechnisch manipulierte Organismen zurückverfolgen kann. Es fehlte auch lange noch die Verordnung zu gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln. Die EU spielt auf Zeit. Daher gibt es das faktische Moratorium für die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen in Europa. Damöchte ich in Richtung der Kommission sagen: Ihr hättet das umsetzen sollen, was wir euch seit 1999 angeraten haben: Ihr hättet frühzeitig diese Verordnungen vorlegen sollen. Dann müssten wir uns heute nicht über Verzögerungen unterhalten. Denn wir haben immer gesagt: Wir werden die Freisetzungsrichtlinie in Verbindung mit der Verordnung über die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit und in Verbindung mit der Verordnung zu den Lebens- und Futtermitteln umsetzen. Das stand leider lange Zeit aus. Erst Mitte des Jahres 2001 wurden die Verordnungsentwürfe vorgelegt. Sie bedürfen zweifellos noch einer Reihe von Korrekturen. Dann werden wir mit diesen Verordnungen eine begleitende Dokumentation über den ganzen Produktionsweg etablieren können. Was das bezogen auf gentechnisch manipulierte Organismen heißt, können Sie an einem aktuellen Fall sehen. Welche Mühe hat es die zuständigen Behörden der Länder und des Bundes gekostet, im Nachhinein zu verfolgen, wie denn ein seit zwölf Jahren auch auf dem Gebiet der ehemaligen DDR verbotenes Pflanzenschutzmittel letztendlich in ökozertifizierte Lebensmittel geraten ist. Dergleichen vermeiden wir durch die Dokumentationspflicht. Der Nitrofenskandal unterstreicht in aller Deutlichkeit, wie berechtigt die Position der Bundesregierung ist, einer Freisetzung nur zuzustimmen, wenn die Rückverfolgbarkeit eindeutig und europaweit garantiert ist.
  • Diese Rückverfolgbarkeit brauchen wir auch, um Verunreinigung von Saatgut mit gentechnisch veränderten Sorten vorzubeugen. Wir setzen uns für möglichst niedrige Grenzwerte ein. Wenn sie aus der Umweltpolitik kommen, wissen Sie, dass über nichts so erbittert gestritten wird wie über Grenzwerte. Zu den Parametern für Grenzwerte werde ich noch Stellungnehmen. Auch sie sind Gegenstand dieser Regelung.
  • Auch Fragen der Haftung müssen noch geregelt werden. Erst jetzt hat die EU-Kommission eine umfassende Regelung für die Umwelthaftung vorgelegt. Darin gibt es auch Bestimmungen füreine verschuldensunabhängige Haftung. Den Schwierigkeiten der Haftungsrichtlinien will ich aber hier nicht auf den Grund gehen.

Die gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Union hat im Auftrag der Europäischen Kommission untersucht, wie sich der Anbau von gentechnisch manipulierten Pflanzen auf die sonstige Landwirtschaft, die konventionelle wie die ökologische Landwirtschaft, auswirken würde. Die Studie betrachtet zwei Szenarien:

  • Zum einen die "maßvolle" Einführung transgener Pflanzen, bei der 10 Prozent der Nutzpflanzen auf den Feldern Europas gentechnisch manipuliert wurden,
  • und zum anderen die "gentechnikfreundliche" Variante, bei der die Hälfte der Kulturen aus gentechnisch manipulierten Pflanzen besteht.

Das Ergebnis dieser Studie ist auch für unsere heutige Debatte hochbrisant. Die Studie zeigt nämlich, dass es auch bei einer sog. maßvollen Einführung von transgenen Sorten sehr, sehr schwer sein wird, in den übrigen Produkten Verunreinigungen zu vermeiden. Ich will an dieser Stelle feststellen, dass ich mir gar nicht anmaße, stellvertretend für einzelne Menschen dieser Gesellschaft zu entscheiden, ob Gentechnik nun gut oder schlecht ist. Letztendlich muss das jeder für sich selbst entscheiden. Es ist jedoch die Verantwortung der Politikdafür zu sorgen, dass die Menschen, die ein vermutetes Risiko nicht eingehen wollen, dazu auch die Möglichkeit bekommen. Es ist die Verantwortung der Politik dafür zu sorgen, dass man sich gentechnikfrei ernähren kann. Ein mündiger Bürger und eine mündige Bürgerin, eine mündige Verbraucherin und ein mündiger Verbraucher müssen die Möglichkeit haben, selbst entscheiden zu können, ob sie sich einem Risiko aussetzen oder ob sie sich ihm nicht aussetzen wollen. Als Verantwortliche in der Regierung müssen wir uns der Aufgabe stellen, denen, die sich schützen wollen, dazu die Möglichkeit zu schaffen oder zu erhalten.

Diese Studie hat erstmals durchgerechnet, welche Kosten wirklich auf die Landwirtschaft und letztlich auf die Verbraucher zukommen. Die Studie ist daher von besonderer Brisanz. Natürlich kann man die Gefahr reduzieren, dass nicht genmanipulierte Pflanzen verunreinigt werden: Man kann die Felder sehr weiträumig abgrenzen, man kann unterschiedliche Anbauzeiten wählen. Nur: An dieser Stelle kommt dann die Ökonomie ins Spiel. Diese Trennung ist nicht umsonst zu haben. Schon ein relativ hoher Schwellenwert von 1 Prozent möglicher Verunreinigung hätte beispielsweise - so diese Studie - bei Mais und Kartoffeln eine Kostensteigerung von 9 Prozent zur Folge, bei Raps sogar bis zu 41 Prozent. Zusätzlich zu den Kosten für veränderte Anbauverfahren wären selbstverständlich auch zusätzliche Kontrollen zu bezahlen. Dann wird es für den konventionellen Landbau schon schwierig. Diese Schwierigkeiten steigern sich sogar exponentiell für den Ökolandbau.

Auch wenn wir die Kosten sehen, wir müssen an dem Prinzip festhalten: Jeder muss die Freiheit haben, im Zweifel gentechnikfrei leben zu können. Das heißt, die vielzitierte "friedliche Koexistenz" von genmanipulierten Organismen in der Landwirtschaft und gentechnikfreien Produkten würde sehr teuer. Sie ist nur mit einem beachtlichen finanziellen Aufwand zu erreichen.

Nun stellt sich natürlich die Frage, wer trägt die Kosten für diese "friedliche Koexistenz"? Da muss ich mit aller Nachdrücklichkeit sagen: Es ist nicht einzusehen, dass die Kosten für die Anwendung dieser Technik von denen getragen werden, die auf die Anwendung dieser Technik verzichten, weil durch diese Technik die entstandenen Produkte verunreinigt werden können. Da muss das Verursacherprinzip zum Tragen kommen. Das heißt, die zusätzlichen Kosten für die Koexistenz in diesem Bereich sind von denen zu begleichen und zu tragen, die diese Technik nutzen wollen. So halten wir es. Anderenfalls würden wir einen wesentlichen Pfeiler unserer Umweltpolitik auf den Kopf stellen.

Sie sehen, der Einsatz dieser Pflanzen und die rechtliche Regelung aller damit verbundenen Fragen birgt eine Menge an Konfliktstoff. Es gibt eine Vielzahl schwieriger Fragen zu lösen, bevor man sich überhaupt entscheiden kann, ob man diese Technik überhaupt will oder nicht. Es ergeben sich also unabhängig von der Frage Pro oder Contra Gentechnik sehr gravierende Probleme.

Diese Probleme kann man nicht mit schlanken Erklärungen lösen, wie ich sie gerade vom nordrhein-westfälischen Wirtschaftsminister Ernst Schwanhold gehört habe. Dazu wird sicherlich die Kollegin Höhn noch etwas sagen. Für meinen Teil habe ich diese Studie zum Anlass genommen, meinen spanischen Kollegen, der zur Zeit die Präsidentschaft innerhalb der EU inne hat, zu bitten, die von dieser Studie aufgeworfenen Fragen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates der EU-Umweltminister zu setzen.

Die Koalition hat 1998 beschlossen, ein Langzeitmonitoring zu starten, falls Freilandversuche und der großflächige Anbau von solchen Pflanzen stattfinden sollten. Das fordert auch die Freisetzungsrichtlinie der EU. Niemand bestreitet im Übrigen die ökologischen Risiken, die mit dem Anbau von genmanipuliertem Mais, Raps, Kartoffeln und Zuckerrüben verbunden sind. Auch die Hersteller sehen diese Risiken. Wenn man das Vorsorgeprinzip also ernst nimmt, bedarf es eines solchen Monitorings. Bei der fallspezifischen Beobachtung ist der Betreiber in der Pflicht. Die allgemeine überwachende Beobachtung ist aber eine staatliche Aufgabe. Um die Grundlagen für diesen Vollzug festzulegen, hat die Umweltministerkonferenz 1998 den Bund gebeten, ein entsprechendes Konzept für die Langzeitbeobachtung zu entwickeln.

Wir haben viel Energie und Geld investiert, um die ökologische Begleitforschung zu intensivieren und ein umfassendes Konzept für ein Langzeitmonitoring zu entwickeln. Denn dies ist ein wissenschaftlich höchst anspruchsvolles Vorhaben. Das Bundesumweltministerium hat daher einen eigenen Förderschwerpunkt eingerichtet, um die Konzeptentwicklung für das Monitoring zu fördern. Das BMU hat gemeinsam mit den Bundesländern Modellprojekte durchgeführt. Wir haben untersucht, was ein ökologisches Risiko ist, wie es bewertet werden soll, und wo der Vollzug des Gentechnikgesetzes verbessert werden kann.

Die EU-Richtlinie weist diesem Monitoring ausdrücklich auch die Funktion eines Frühwarnsystems zu, damit man schädlichen Entwicklungen rechtzeitig entgegentreten kann. Um den Anforderungen der Richtlinie gerecht zu werden, müssen wir sicherstellen, dass Umwelt und ökologische Fragestellungen ebenfalls im Mittelpunkt dieses Monitoring stehen. Wir wollen nicht nur das Agrarökosystem betrachten. Für uns ist nicht nur wichtig, was eigentlich hinsichtlich Ertrag und Schädlingsbefall passiert. Sondern auch, was passiert, wenn genmanipuliertePflanzen sich auskreuzen, verwildern und unbeabsichtigte Wirkungen auf Nicht-Zielorganismen entfalten. Wer das nicht erfassen will, der setzt sich dem begründeten Verdacht aus, dass er etwas zu verbergen hat.

Das Bundesumweltministerium hat neben einer Reihe von Forschungsvorhaben Workshops veranstaltet, Experten eingeladen, Materialien veröffentlicht. Außer dem Umweltbundesamt und dem Bundesamt für Naturschutz haben sich eine Reihe von Behörden und Institutionen beteiligt. Heute haben wir Zwischenbilanz gezogen.

Aber viele Fragen sind in Bezug auf dieses Langzeitmonitoring noch zu klären: Wer soll wie die zentrale Koordinierung übernehmen? Das Bundesumweltministerium hat hier eine Entscheidung innerhalb des eigenen Geschäftsbereiches zu treffen. Die Entscheidung wird im Geschäftsbereich unter dem Aspekt der Biodiversität getroffen werden müssen.

Für die Zukunft bleibt einiges zu tun. Priorität bekommt in der kommenden Legislaturperiode die Umsetzung der neuen Freisetzungsrichtlinie in ein nationales Recht verbunden mit einer Kennzeichnungsverordnung und der Haftungsrichtlinie. Wir wollen die EU-Richtlinie lückenlos umsetzen. Nur so können wir mehr Sicherheit für Mensch und Umwelt in Deutschland gewährleisten.

Wir haben in dieser Legislaturperiode mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz und mit der Agrarwende eine neue Politik begonnen: hin zu einer umweltverträglichen, einer nachhaltigen Landwirtschaft. Wir haben uns das Ziel gesetzt, 20 Prozent Ökolandbau zu erreichen.

Das heißt, wir müssen sicherstellen, dass diese Entwicklung nicht durch den Einsatz gentechnisch manipulierter Organismen in der Produktion konterkariert wird.

Das heißt, wir können Gentechnik nur zulassen, wenn tatsächliche eine Koexistenz zwischen Gentechnik und Naturschutz, zwischen Gentechnik und Ökolandbau möglich ist.

Das geplante Langzeitmonitoring ist ein unverzichtbares Instrument einer vorsorgenden Umweltpolitik. Es ist notwendig, um das zu erreichen, was wir jenseits aller ideologischen Diskussionen brauchen: den Erhalt der Wahlfreiheit für jeden Einzelnen. Das ist sozusagen der Kern unseres bürgerrechtlichen Anspruchs. Jeder muss selbst entscheiden können, mit welchen Produkten er oder sie sich ernähren will.

Deshalb brauchen wir klare Regeln für die Anwendung von Technologien, um über ein Für und Wider zu entscheiden. Darüber kann und wird man noch sehr lange streiten.