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Archiv 14. Legislaturperiode
Bundesumweltminister Jürgen Trittin
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Titel: Ein Markenzeichen für betrieblichen Umweltschutz
- Redner/in: Bundesumweltminister Jürgen Trittin
- Anlass: 2./3. Lesung EMAS
- Datum/Ort: 26.04.2002, Bundestag
Anrede,
Das heute zu beschließende Umweltauditgesetz stärkt das System von EMAS, dem Ökoaudit, das schon jetzt, sieben Jahre nach der Einführung, ein Markenzeichen für betrieblichen Umweltschutz ist.
Wir haben inzwischen überall in Deutschland die Erfahrung gemacht: Sobald eine Organisation an EMAS teilnimmt, fegt frischer Wind durch den Laden:
- Umwelt wird, statt billige Ressource zu sein, Gegenstand von ausgefeiltem Management.
- Staatlich zugelassene Umweltgutachter prüfen den Betrieb und gehen den Umweltproblemen systematisch auf den Grund.
- Jeder EMAS-Teilnehmer verpflichtet sich, seine Umweltleistung fortlaufend zu verbessern - und meist sogar über das gesetzlich notwendige Maß hinaus.
Wer an EMAS teilnimmt, wird Vorreiter für betrieblichen Umweltschutz. Das sollten sich auch Behörden bewusst machen.
Nicht nur ich als Umweltminister, sondern die Bundesregierung insgesamt fordert Unternehmen zur Teilnahme auf. EMAS leistet einen wertvollen Beitrag innerhalb der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, die wir vor wenigen Tagen hier im Bundestag beschlossen haben.
Für Unternehmen rechnet sich die freiwillige Teilnahme auch betriebswirtschaftlich: Sie können Umweltkosten einsparen und Haftungsrisiken minimieren. EMAS verbindet das ökologisch Notwendige mit dem ökonomisch Erfolgreichen. Bei der zunehmenden Zahl ökologisch bewusster Käufer bietet EMAS einen Marktvorteil.
Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle passen wir das Umweltauditgesetz von 1995 an die neue EG-Verordnung an und wahren zugleich die hohe Qualität, die EMAS in Deutschland seit Jahren auszeichnet.
Es hat sich bewährt, dass wir uns in Deutschland ein vergleichsweise anspruchsvolles Zulassungs- und Aufsichtssystem über Umweltgutachter leisten. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat das in seinem jüngsten Gutachten ausdrücklich bestätigt. Die Industrie-, Handels- und Handwerkskammern, bei denen die EMAS-Teilnehmer registriert werden, tragen zur Qualität des deutschen Umweltaudits erheblich bei. Auch dem Umweltgutachterausschuss, der das BMU bei Fragen des Umweltaudits berät, möchte ich für seine konstruktive Arbeit danken.
Bei der Zahl der EMAS-Teilnehmer ist Deutschland Spitzenreiter in Europa. Derzeit sind es etwa 2600 Standorte. Leider mit fallender Tendenz. Das beruht zum Teil auf einer Konkurrenz durch ISO 14001. Ich bedaure diesen Trend. Denn EMAS ist besser als ISO.
EMAS enthält die materiellen Anforderungen von ISO, ergänzt sie aber durch weitere Elemente:
- EMAS ist glaubwürdiger, weil es transparenter ist und Kommunikation mit der Öffentlichkeit einbezieht,
- EMAS verpflichtet zur stetigen Verbesserung der Umweltleistungen,
- EMAS stellt sicher, dass Umweltrechtsvorschriften auch eingehalten werden,
- bei EMAS prüfen nur staatlich zugelassene Umweltgutachter.
Wenn ein Betrieb von EMAS zu ISO wechselt, verzichtet er also darauf, weiter in der ersten Liga des betrieblichen Umweltschutzes mitzuspielen.
Die Bundesregierung fördert die Teilnahme an EMAS. Wir haben gerade eine Privilegierungsverordnung entworfen. Das BMU hat außerdem am 9. April 2002 eine Pilotgruppe von Bundesbehörden konstituiert, die EMAS einführen wird und als Multiplikator bei anderen Bundesbehörden wirken soll.
Ich möchte die Dritte Lesung nicht verstreichen lassen, ohne auch den Bundestag aufzufordern, sich stärker für EMAS zu engagieren: Lassen Sie die Bundestagsverwaltung mit gutem Beispiel vorangehen und an EMAS teilnehmen! Sie haben die nationale Nachhaltigkeitsstrategie verabschiedet. Machen Sie also Nägel mit Köpfen und tragen Sie aktiv bei zu konsequentem betrieblichem Umweltschutz!
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