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Archiv 14. Legislaturperiode
Bundesumweltminister Jürgen Trittin
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Titel: Das Bundesnaturschutzgesetz hilft gerade den Ländern
- Untertitel: Wir müssen die Novelle zügig in Kraft setzen
- Redner/in: Bundesumweltminister Jürgen Trittin
- Anlass: 2. Durchgang Bundesrat
- Datum/Ort: 20.12.2001, Bundesrat
Sehr geehrte Damen und Herren,
Heute vor genau 25 Jahren hat der damalige Bundespräsident Walter Scheel das noch heute geltende Bundesnaturschutzgesetz ausgefertigt. Es hat der Natur und uns Menschen genutzt. Aber es ist etwas in die Jahre gekommen.
Das allein wäre Grund genug, heute das Wort zu ergreifen - wo es darum geht dieses Gesetz einer umfassenden Modernisierung zu unterziehen. Dass Sie gegen eine Modernisierung des Naturschutzrechts ausgerechnet an diesem Tage den Vermittlungsausschuss anrufen wollen, ist bedauerlich.
Es ist bedauerlich, weil der Bund - obwohl dieses Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist - ihnen in den Beratungen weit entgegen gekommen ist. Allein von den Änderungsanträgen des Bundesrates im ersten Durchgang hat die Bundesregierung 42 übernommen.
Wir haben das getan, weil wir wissen, dass Naturschutz in diesem Lande nur mit den Ländern, die ihn vollziehen, zu machen ist. Deshalb bin ich auch überzeugt, dass Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag bei einigen hier besprochenen Problemen im Vermittlungsverfahren zu Lösungen kommen können. Ob Stadtstaaten oder sublitorale Sandbänke - wir sollten hier alles tun um, schnell und konstruktiv zu Lösungen zu kommen.
Zu Konstruktivität in Einzelfragen sagen wir Ja. Die Destruktion der Kernpunkte des Gesetzes aber werden wir nicht mitmachen.
Ich sage das hier in aller Klarheit, weil mich mancher Antrag doch - gelinde gesagt - verwundert.
Naturschutz lebt von viel Wissen, von vielen Händen und auch von der Entschlossenheit. Wir haben deshalb auf Bundesebene die Verbandsklage eingeführt, damit unsere engagiertesten Anwälte der Natur nicht nur Wissen, sondern auch etwas in der Hand haben, um Bergmolche, Uhus und seltene Auwälder zu verteidigen.
Gegen diese Stärkung von Bürgerrechten, gegen mehr Beteiligung rufen nun das CSU-regierte Bayern wie das PDS-mitregierte Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam den Vermittlungsausschuss an.
Beton statt Bürgerrechte. Tut sich eine ganz neue deutsche Einheit zwischen Regionalparteien Süd und Ost auf? Wächst das zusammen was zusammen gehört? Edmund Stoiber und Helmut Holter gemeinsam an der Mischmaschine bei der flächendeckenden Versiegelung von Ost und West?
Die Wahrheit ist trivialer. Die Befürchtungen im Norden gegen die Verbandsklage sind nicht berechtigt.
Das Gaskraftwerk in Lubmin wird gebaut werden - wir haben durch die Steuerfreiheit für diese hocheffizienten Kraftwerke viel dafür getan. Auch die Ostseeautobahn A 20 wird gebaut werden. Deren Trassenführung aber wird sich - unabhängig von der Verbandsklage - einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen müssen. Einzelpersonen als Grundstückbesitzer werden dagegen klagen.
Sie können sich bei Frau Simonis erkundigen, wie das ist mit Klagen gegen die A 20 vor dem Bundesverwaltungsgericht. Ihr ist, ganz ohne Verbandsklage, die Trassenführung südlich von Lübeck kassiert worden, weil sie gegen europäisches Naturschutzrecht verstieß. Die Verbandsklage wird im Gegenteil solche Konflikte künftig besser steuerbar machen.
Wer hat also Nutzen von Mecklenburg-Vorpommerns Antrag, den Länder die Einführung der Verbandsklage freizustellen? Ausschließlich die CSU in Bayern und die CDU in Baden-Württemberg. Das sind nämlich die letzten Landesregierungen, die dieses moderne Planungsinstrument bekämpfen.
Damit ist die PDS schneller im westdeutschen Politikbetrieb angekommen als manche Polemik aus Reihen der CSU vermuten lässt. Im Bundestag die Ausweitung der Verbandsklage zu fordern - und sie im Bundesrat gemeinsam mit der CSU zu blockieren: Das zeugt von Flexibilität.
Jenseits solcher postsozialistisch-christsozialer Verrenkungen sollten gerade die Länder an einer konstruktiven und schnellen Lösung interessiert sein. Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes dient besonders den Interessen der Länder.
Dies gilt für die Neuregelung des Dauerkonflikts zwischen Sport und Naturschutz. Diese Novelle sieht erstmalig Informations- und Beteiligungsrechte der Natursportverbände vor. Das neue Naturschutzgesetz sieht Menschen, die in der Natur Sport treiben, nicht länger als Gegner, sondern als Verbündete beim Erhalt der Natur.
Es ist auch im Interesse der Länder, wenn die Regelungen zu den Schutzgebieten modernisiert werden - nicht nur bei den gesetzlichen Biotopen, sondern auch in Nationalparken. In dem wir hier den Entwicklungsgedanken einführen, geben wir dem Nationalpark Harz wie dem Nationalpark Unteres Odertal endlich Rechtssicherheit.
Beide dienen nicht nur der Natur. Diese Nationalparke sind auch Anziehungspunkte für eine steigende Zahl von Erholungssuchenden. Naturnaher Tourismus ist praktische Regionalentwicklung - die Wachstum und Beschäftigung schafft.
Das neue Naturschutzgesetz aber will den Naturschutz aus dem Reservat holen. Naturschutz kann sich nicht auf die Schutzgebiete beschränken. Wenn dann auf 90 % der Fläche Raubbau betrieben würde, würde der Naturschutz scheitern.
Das ist in Deutschland nicht so. Aber wir haben leider immer noch einen zu hohen Landschaftsverbrauch. Und nicht überall wirtschaften Agrarbetriebe so, wie es die übergroße Mehrheit unserer Bauern für eine selbstverständliche, gute fachliche Praxis hält.
Es ist gerade im Interesse der überwiegenden Mehrheit der Landwirte, wenn im Naturschutzgesetz die gute fachliche Praxis definiert ist: Wir brauchen Landwirte, die durch nachhaltiges Wirtschaften die Schönheit und Vielfalt unserer Kulturlandschaft erhalten.
Dies ist auch im Interesse der Länder. Das war übrigens Ausgangspunkt der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes. Länder wie Niedersachsen oder Schleswig-Holstein haben sich heftig dagegen gewehrt, dass mit dem 1998 von Frau Merkel - übrigens gegen das Votum des Bundesrates - eingeführten § 3 den Ländern eine Entschädigungspflicht für Naturschutzmaßnahmen unabhängig von der Art der Bewirtschaftung auferlegt wurde.
Selbst, wo es um die bloße Beendigung weiterer Naturzerstörung durch Einhaltung der guten fachlichen Praxis ging, musste danach gezahlt werden. Naturschutz wurde damit abhängig von der Finanzkraft der einzelnen Bundesländer.
Diesen Vertrag der ehemaligen Bundesregierung zu Lasten der Bundesländer beenden wir. Wir geben den Ländern den Spielraum zurück, in dem wir ihnen die Möglichkeit geben, eigene Regeln aufzustellen, für Leistungen von Landwirten, die einen zusätzlichen Nutzen für Natur und Umwelt ergeben. Dafür ist eine Definition der Mindestanforderungen für eine gute fachliche Praxis im Naturschutzrecht notwendig.
Und was schreiben wir da fest? Selbstverständlichkeiten. Oder ist es etwa nicht selbstverständlich,
- dass in erosionsgefährdeten Hanglagen und Flusstälern kein Grünlandumbruch betrieben werden darf?
- dass nur so viel Dünger aufgebracht werden darf, dass davon nichts im Fluss und im Grundwasser landet?
- dass Waldwirtschaft so betrieben werden muss, dass kein Kahlschlag entsteht?
Mit dem Gesetz geben wir den Ländern übrigens auch den Spielraum zurück, zwischen Ordnungsrecht und Vertragsnaturschutz zu gewichten.
Ich hoffe daher gerade im Interesse der Länder auf ein sehr schnelles und konstruktives Vermittlungsverfahren, wenn dieses hier eine Mehrheit finden sollte - und auf ein Ergebnis, in dem sich Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung wiederfinden können. Dies ist auch und besonders im Interesse der Länder.
Dies gilt - hier schaue ich auf den aktuellen Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses, den Kollegen Gabriel - gerade für die Küstenländer. Das Bundesnaturschutzgesetz schafft gleichzeitig die Voraussetzung für eine zügige Genehmigung von Off-Shore-Windanlagen in der ausschließlichen Wirtschaftszone. Wir haben die zuständige Behörde definiert. Und wir haben die Zuständigkeit für die Ausweisung von Schutzgebieten nach der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie dem Bund übertragen. Die Stellen dafür hat der Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt.
Die Investoren stehen bereit, die Voraussetzungen für ein zügiges Genehmigungsverfahren sind geschaffen. Wir dürfen dies - wegen des notwendigen Beitrages der Windenergie zum Klimaschutz aber auch wegen der Arbeitsplätze - nicht gefährden.
Dieser Tage will Dänemark seinen ersten Off-Shore-Windpark errichten. Lassen sie uns da nicht hinterherhinken - die zügige Verabschiedung des neuen Naturschutzgesetzes ist dafür eine zwingende Voraussetzung. Es ist für die Windenergie ein Investionsbeschleunigungsgesetz.
Das neue Bundesnaturschutzgesetz vereint so den Erhalt der biologischen Vielfalt, die Nutzungswünsche eines modernen Industriestaates und die Erholungsbedürfnisse von mehr als 80 Millionen Menschen.
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