• Titel: Perspektiven der Umweltpolitik

  • Untertitel: Wir müssen die Globalisierung der Wirtschaft mit internationalem Umweltrecht flankieren
  • Redner/in: Bundesumweltminister Jürgen Trittin
  • Anlass: 25 jähriges Jubiläum der Gesellschaft für Umweltrecht
  • Datum/Ort: 03.11.2001, Berliner Rathaus

Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrter Herr Professor Dolde,
lieber Herr Töpfer,
sehr geehrte Damen und Herren,

Vorbild in globaler Entwicklung

Das deutsche Umweltrecht gilt international als vorbildlich. Das verdanken wir auch Ihrer Arbeit, die Sie mit sehr viel Fachkenntnis über Jahre geleistet haben. Vor allem die von Ihnen mitentwickelten ordnungsrechtlichen Instrumente waren vielerorts Vorbild.

Wir dürfen uns mit dem Erreichten jedoch nicht zufrieden geben. Denn das internationale Umweltrecht bedarf noch erheblicher Ausgestaltung. Das Zeitalter der fossilen Energien und die Globalisierung der Wirtschaft haben eine Realität geschaffen, in der Verursacher - oder gar Täter - oft auf anderen Kontinenten leben als die Opfer.

In Zeiten der Globalisierung von Wirtschaft und Umweltschäden darf die Weltkarte des Umweltrechts keine weißen Flecken haben. Denn Umwelt darf nicht wohlfeil sein. Eine intakte, artenreiche Umwelt ist ein gemeinsamer Schatz der gesamten Menschheit - die übrigens keine zweite Erde im Schrank hat.

Wenn wir die Tendenzen zu einer Internationalisierung des Umweltrechts betrachten, darf man die wichtigste Etappe auf dem Weg dorthin nicht vergessen. Die Europäisierung.

Europa und der Paradigmenwechsel im Umweltrecht

Die Vergemeinschaftung des Umweltrechts fordert uns heraus - und sie enthüllt gnadenlos die Schwächen des deutschen Umweltrechts.

Seine föderale Zersplitterung führt zu erheblichen Umsetzungsproblemen. Jüngstes Beispiel ist die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Der Föderalismus hat das deutsche Umweltrecht kompliziert und unübersichtlich gemacht. Das gibt zwar vielen Juristinnen und Juristen Lohn und Brot - aber Sie werden mir zustimmen, dass der Schutz des Rechtsgutes - in diesem Fall eine intakte Umwelt - mit einem komplizierten Recht schlechter ausfällt, als mit einem klaren und übersichtlichen.

Dennoch, allen Ministerpräsidentenkonferenzen zum Trotz gibt es Erfolge: In der Umweltpolitik ist in den vergangenen drei Jahren ein Paradigmenwechsel gelungen. Ich möchte nur ein paar Neuerungen herausgreifen, die für Sie als Umweltrechtler besonders interessant sind.

Die immer wichtiger werdende EU fordert uns heraus, uns mit Lösungen aus anderen Rechtskulturen auseinander zusetzen. So setzt die Aarhus-Konvention, die gerade, am 30. Oktober, in Kraft getreten ist, auf Transparenz und auf die Partizipation der Bürger. Ich halte diesen Ansatz für sehr fortschrittlich. Deshalb hoffe ich, dass nun die EU-rechtlichen Bestimmungen zügig formuliert und verabschiedet werden, damit wir die Konvention ratifizieren können.

Die Aarhus-Konvention gibt den Bürgerinnen und Bürgern mehr Möglichkeiten, mitzuentscheiden. Es reizt mich, diesen Gedanken einmal weiter auszuspinnen. In den 60er Jahren beispielsweise verhinderten Bewohner mit ihrem hartnäckigen, primär eigennützigen Widerstand so manche "autogerechte Stadt". Heute sind wir froh über die historischen Stadtbilder, die voller Leben sind und Begegnungen zwischen Menschen möglich machen. Hier agierten die Bürger vor Ort aus Eigennutz und zugleich als Anwälte späterer Generationen. Ähnliches ist beim Bau von Flughäfen denkbar oder bei der Auffüllung eines Feuchtgebietes für eine Industrieansiedlung.

Vielleicht würden künftige Generationen sogar fordern, wir sollten ihre Anwälte mit noch weiter reichenden Partizipationsmöglichkeiten als denen der Aarhus-Konvention oder des neuen deutschen Bundesnaturschutzgesetzes ausstatten. Ich frage mich oft, wie spätere Generationen über das von uns geschaffene Umweltrecht richten werden.

Aber zurück zur Aarhus-Konvention: Die Regierung Kohl hat sich mit den neuen Prinzipien - Transparenz und Partizipation - sehr schwer getan. Deutschland war das einzige Mitglied der EU, das die Konvention nicht sofort gezeichnet hat. Diese Verweigerungshaltung hatte Tradition und ging bis an die Grenze des Boykotts von EU-Recht. Die damalige CDU/FDP-Koalition hat auch die UVP-Richtlinie von 1985 und die Umweltinformationsrichtlinie von 1990 nur widerstrebend, zehn Jahre verspätet und im Ergebnis absolut unzureichend umgesetzt. Dann haben die Bundesländer sich noch dazu hergegeben, als langer Arm des VCI den Vermittlungsausschuss anzurufen! Bei einer textgleichen Umsetzung einer EU-Richtlinie durch den Deutschen Bundestag! Das grenzt an eine Aufforderung zum Rechtsungehorsam.

Die EU-Kommission hat dieser Haltung, die an die Sponti-Parole Legal-Illegal-Scheißegal erinnert, schließlich Ende 2000 die Rechnung in Form einer Zwangsgeldklage präsentiert. Das half und ich bin ihr dankbar dafür. Mit dem "Artikelgesetz" haben wir diese hoffentlich ad acta gelegt.

Ich appelliere an alle, die immer noch widersprechen, zu einer konstruktiven Haltung zu finden. Die EU wird die Konvention auch ohne Deutschland umsetzen. Sie würde uns dann zwingen, das deutsche Recht an den Aarhus-Standard anzupassen. Eine Blockade der Ratifikation wäre daher in der Sache zwecklos. Nur als Vertragsstaat kann Deutschland aktiven Einfluss auf die weitere Entwicklung des Aarhus-Prozesses nehmen.

Es stimmt, dass manchmal Instrumente, die in Deutschland bewährte Praxis sind, international keinen Anklang finden. Aber sollen wir deshalb auf eine Renationalisierung der Umweltpolitik setzen und uns in die Isolation begeben? Nein, Schrittmacher werden wir durch Erfolge im eigenen Land - und durch die Bereitschaft zum Konsens.

Es gibt etliche anspruchsvolle europäische Umweltrechtsakte aus den vergangenen 20 Jahren, z. B. die Umweltinformationsrichtlinie. Wir können es nur begrüßen, dass sie jetzt auch Teil unseres nationalen Umweltrechts sind. Auch die Beitrittsländer werden die hohen Standards der EU übernehmen. Das ist auf jeden Fall ein Gewinn für die Umwelt.

Globale Verantwortung

Grundsätzlich müssen wir uns sehr viel bewusster werden, wie wertvoll öffentliche Güter sind. Die Bewohner eines mittelalterlichen Dorfs schützten ihre Allmende. Während wir zulassen, dass der Dorfteich des globalen Dorfs, die Meere, leer gefischt und als Müllkippe missbraucht werden. Hinken wir auf der Reflexionsebene der Globalisierung hinterher?

Haben wir immer noch nur eine individuelle und eine kollektiv-nationale Identität - oder auch schon Erdbürgerbewusstsein, eine globale Identität? Ein internationales Umweltrecht kann jedenfalls sehr viel dazu beitragen, dass wir Erdbürgerbewusstsein entwickeln. Da heute nicht nur jeder global player, sondern jeder Verbraucher im Supermarkt und auf der Straße ein globaler Akteur ist, halte ich ein solches Erdbürgerbewusstsein für dringend notwendig.

Welche Aufgaben könnten oder müssten wir daraus für die Zukunft ableiten? Als Zeithorizont habe ich dabei etwa das 50jährige Bestehen der Gesellschaft für Umweltrecht vor Augen.

  • Wir brauchen ein klares Haftungsrecht, das besser als bisher die vor allem von Transport und Verkehr ausgehenden Umweltrisiken regelt. Wir brauchen verbindliche Standards für die Berechnung sog. Ökoschäden und für Renaturierung.


  • Wir müssen bessere Instrumente schaffen, damit die bestehenden internationalen Konventionen eingehalten werden. Wir sollten für alle multilateralen Konventionen effektive Compliance-Mechanismen maßschneidern.


  • Wir müssen international noch mehr als bisher rechtlich verbindliche Sanktionen gegen die Zerstörung und die Gefährdung der Umwelt einführen. Erste Erfolge haben wir. Weltweit mit dem Verbot von FCKW und von POP. Auf EU-Ebene haben wir das Verbot der zinnorganischen Stoffe (TBT) und das EU-Weißbuch zur Chemikaliensicherheit. Hier gilt es, das Prinzip der Vorsorge zu verankern, auch gegen den Widerstand einer in dieser Frage eher kurzsichtig agierenden Industrie und ihrer Branchenlobby.


  • Wir müssen global Gerechtigkeit herstellen. Denn die Opfer der ökologischen Katastrophen leben meist im Süden. Sie sind oft nicht in der Lage, sich zu schützen oder sich zu wehren. Die Klimagipfel von Kyoto und Bonn haben rechtlich verbindliche Reduktionsziele für Treibhausgase und mit dem Emissionshandel ein Instrument für mehr globale Gerechtigkeit vereinbart.


  • Wir müssen neue Instrumente schaffen, damit die Rechte künftiger Generationen effektiv vertreten werden können. Da unsere Weltwirtschaft und unsere Technologien künftige Generationen massiv in ihren Entscheidungsspielräumen beeinträchtigen, brauchen wir starke und legitimierte Anwälte der Interessen künftiger Generationen. Ein wichtiger Schritt sollte die Stärkung und Aufwertung des UN-Umweltprogramms beim Johannesburger Gipfel sein. Die Perspektive ist, UNEP zu einer UN-Umweltorganisation fortzuentwickeln. Interessant sind auch neue rechtliche Vereinbarungen im Bereich von Transparenz und Beteiligung. Stichwort Aarhus-Konvention oder - auf nationaler Ebene: das Verbandsklagerecht in der Novelle des Naturschutzgesetzes.

Vorreiterrolle statt Alleingänge

Umweltpolitisch agiert die Bundesrepublik in guter europäischer Nachbarschaft und in globaler Verantwortung. Ich rede vom Ausstieg aus der Atomenergie.

Die Novelle zum Atomgesetz beziffert die Menge des Atomstroms, der noch produziert werden darf, und sieht die Übertragbarkeit von Strommengen vor. Damit wird sie zum hervorragenden Instrument, um ohne Verzögerungen Risiken zu minimieren.

Wenn mir vor einigen Monaten jemand prophezeit hätte, dass die am Montag stattfindende Anhörung in aller Ruhe stattfinden wird, ich hätte es nicht geglaubt. Die Verfechter des Betriebs von Atomanlagen bis zum St. Nimmerleinstag, die Herren Stoiber, Koch und Teufel, sind angesichts der unübersehbar gewordenen Risiken dieser Energie im Zeitalter global agierender terroristischer Warlords sowie einer Pannenserie gerade in württembergischen, bayerischen und hessischen AKWs merkwürdig still geworden. Sie haben wohl erkannt, dass die beste Technik nichts nützt, wenn ihre Anwender die Regeln ihrer Nutzung missachten.

Wenn ein Land mit so hohem Atomstromanteil wie Deutschland aus dieser Energie aussteigt, dann hat das einen Signaleffekt für andere Länder. Die Wiederaufarbeitungsanlagen in Sellafield und La Hague werden durch das Wiederaufarbeitungsverbot Deutschlands ab 2005 mehr als 40 % ihrer Kundschaft los. In der EU ist die Mehrheit der Staaten bereits gegen die Atomenergienutzung. Für viele Staaten in Osteuropa wurde die Stillegung alter AKWs Voraussetzung zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen.

Damit hat die EU, spät - siehe Temelin - aber nicht zu spät - siehe Ignalina und Kosloduj unterstrichen: Die Entscheidung über das grenzüberschreitende Gefahrenpotential der Atomenergie ist keine rein innere Angelegenheit. Hier brauchen wir einen neuen international-rechtlichen Ansatz. Ein internationales Umweltrecht darf gerade hier keine weißen Flecken haben!

Vorreiterrolle in multilateraler Verantwortung

Wichtig sind auch die Impulse von UNEP, der UN-ECE, der OECD und von anderen internationalen Organisationen. Sie alle tragen dazu bei, einen weltweiten ökologischen Ordnungsrahmen zu schaffen. Ein solches verbindliches und differenziertes System wäre die adäquate Antwort auf die Globalisierung der Wirtschaft und die mit ihr einhergehenden Umweltschäden.

Wichtig ist das vor allem für den Klimaschutz. Er ist die größte umweltpolitische Herausforderung der Gegenwart und Zukunft. Im April diesen Jahres hat das Intergovernmental Panel on Climate Change seine Klimaprognosen von 1996 deutlich nach oben korrigiert. Um so dringlicher war es, trotz der Abkehr der USA von der internationalen Klimapolitik in Bonn den Weg frei zu machen für die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls. Das ist gelungen.

Die Bundesregierung hat das Ratifikationsverfahren unverzüglich begonnen, so dass wir das parlamentarische Verfahren bis Mitte des nächsten Jahres abschließen können. Ich fahre am Dienstag sehr zuversichtlich zum Klimagipfel nach Marrakesch. Auch international setzt sich die Einsicht durch, dass Klimaschutz dringende Notwendigkeit ist, und dass völkerrechtlich bindende Vereinbarungen der beste Weg sind.

Das Kyoto-Protokoll enthält grundlegend neue umweltrechtliche Steuerungsinstrumente für die internationale Klimaschutzpolitik. Das Ziel ist: die Emissionsmengen der einzelnen Industrieländer absolut zu begrenzen.

Die Staaten haben die Wahl zwischen verschiedenen Möglichkeiten im In- und Ausland, ihre Reduktionsverpflichtung zu erfüllen. Eine Möglichkeit ist der Emissionshandel. Wer niedrige Vermeidungskosten hat, führt weitreichende Maßnahmen durch und verkauft die frei werdenden Rechte an denjenigen, der Treibhausgase nur zu hohen Kosten reduzieren kann. Insbesondere die Länder in Osteuropa und viele Entwicklungsländer erhoffen sich von den Kyoto-Mechanismen zusätzliche Einnahmen und den Transfer von modernen Klimaschutztechnologien. Wir haben gegen manche Widerstände durchgesetzt, dass der Bau von Atomkraftwerken in der Dritten Welt nicht unter die "flexiblen Mechanismen" fällt. Die ökologische Integrität des Kyoto-Protokolls wird in jeder Hinsicht gewahrt werden.

Die Unternehmen sollen den Handel mit den Treibhausgaszertifikaten selbst durchführen. Das Verfahren entwickeln wir angelehnt an den jüngsten Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission und in enger Absprache mit allen Beteiligten. Die Obergrenzen müssen die deutsche Industrie nicht schrecken. Sie hat ihre CO2-Emissionen reduziert und wurde dafür auch mit geringeren Sätzen bei der Ökosteuer belohnt.

Jetzt ist die Bundesrepublik möglicherweise sogar in der Lage, ihr Klimaschutzziel zu erreichen, ohne auf flexible Mechanismen und die Anrechnung von Senken zurückzugreifen. Wir wollen die Treibhausgasemissionen bis 2010 gegenüber 1990 um 21 % senken. Wir haben heute schon mehr als 18 % erreicht. Bei Reduktionen von aktuell 31 % in der Industrie könnten deutsche Unternehmer als Verkäufer von Emissionsrechten noch ein Geschäft machen, wenn sie ihr Reduktionspotential noch weiter ausschöpfen.

Mit dem Emissionshandel betreten wir Neuland im Umweltrecht. Bisher musste jede einzelne Anlage vom Stand der Technik abgeleitete konzentrationsbezogene Grenzwerte einhalten. Stieg die Produktion, machte das die Emissionsminderung der einzelnen Anlage zunichte. Deshalb setzen wir jetzt eine bestimmte Emissionsmenge absolut. Nun hecheln wir Umweltpolitiker nicht mehr dem Wachstum oder den Produktionssteigerungen hinterher.

Das Ziel bleiben anspruchsvolle Maßnahmen in den Industrieländern selbst. Denn wir müssen ein global übertragbares Leitbild für Entwicklung hervorbringen.

Ein neues Leitbild für Entwicklung. Ich möchte nicht dem Vortrag von Klaus Töpfer vorgreifen. Deshalb möchte ich nur stichwortartig einige Errungenschaften der vergangenen drei Jahre nennen:

  • Wir haben die Energiewende eingeleitet, die auch im Ausland großes Interesse weckt. Zentrale Punkte sind der Einstieg in erneuerbare Energien, die Förderung von Energieeffizienz und Energieeinsparung und der Ausstieg aus der Atomenergie.


  • Wir haben im Klimaschutz national den Versprechungen entsprechende konkrete, sektorbezogene Maßnahmen ergriffen und halten diese Versprechen auch ein - von der Energieeinsparung im Neubau wie im Altbau bis zur teuren Verlagerung des wachsenden Verkehrs von der Straße auf die Schiene.


  • Und wir haben das Naturschutzrecht umfassend modernisiert. Nutzer und Schützer sollen zu einem neuen Ausgleich gebracht werden - der Naturschutz und die Naturschützer müssen raus aus dem Reservat.

Dies sind die Kernpunkte einer Politik der ökologischen Modernisierung der Bundesrepublik Deutschland.

Wir zeigen damit: Eine intakte Umwelt ist kein Hindernis, sondern Voraussetzung einer von Vernunft geprägten sozialen und ökonomischen Entwicklung.