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Archiv 14. Legislaturperiode
Parl. Staatssekretärin Simone Probst
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Titel: Informieren - Risiken begrenzen - Akzeptanz schaffen
- Untertitel: BDI-Tagung "Elektrosmog - ein Risiko?"
- Redner/in: Simone Probst Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- Datum/Ort: 10.09.2001, Berlin
Es gilt das gesprochene Wort
Anrede,
fast jeder von uns nutzt Mobilfunk - ich persönlich kann es mir ohne fast gar nicht mehr vorstellen und manchmal fragt man sich auch, wie das Regierungsgeschäft ohne Handys jemals hat funktionieren können. Der Mobilfunk wird auch von anderen Berufsgruppen genutzt, ich erinnere hier
nur an Ärzte, den Rettungsdienst und die Feuerwehr. Inzwischen nutzen mehr als zwei Drittel der Bevölkerung - das sind mehr als 50 Millionen Menschen - Handys privat oder geschäftlich.
Ich stelle fest: Im Jahr 2001 sind Handys in Deutschland allgemein akzeptiert!
Als Bundesregierung nutzen wir nicht nur die Annehmlichkeiten des mal eben schnell Telefonierens von jedem Ort, sondern haben die 100 Mrd. DM aus den Versteigerungserlösen der UMTS-Lizenzen sehr gerne zur Haushaltssanierung genutzt und mit den Zinsersparnissen die Möglichkeit erhalten, trotz knapper Kassen politische Schwerpunkte zu setzen.
Diesen positiven Aspekten stehen jedoch große Sorgen der Bevölkerung gegenüber. Sorgen von Handynutzern und Nicht-Handynutzern - die wir sehr ernst nehmen. Politisch befinden wir uns in der schwierigen Situation, dass die Regelungen der 26. BImSchV nur vor wissenschaftlich nachgewiesenen Gesundheitsbeeinträchtigungen schützen sollen. Der Grundgedanke guter Umweltpolitik, nämlich der der VORSORGE ist hier nicht ausreichend berücksichtigt.
Nicht nur wegen der Furcht in der Bevölkerung vor Gesundheitsbeeinträchtigungen oder -schäden, sondern auch aus ganz grundsätzlichen politischen Erwägungen wollen wir eine Änderung der Philosophie, nämlich den Vorsorge-Gedanken im Gegensatz zur jetzigen Rechtslage auch im Bereich der elektromagnetischen Felder verankern. Sie wissen, dass dies im internationalen Vergleich nichts Neues ist - Länder wie die Schweiz und Italien haben hier Beispiele gesetzt.
Doch bevor ich auf Überlegungen eingehe, wie Vorsorgeaspekte im Bereich elektromagnetischer Felder in Deutschland eingeführt werden könnten, möchte ich den Versuch unternehmen, deren Risiko zu charakterisieren. Die mit elektromagnetischen Feldern verbundenen Risiken sind in erster Linie von der jeweiligen Feldstärke abhängig, die von menschlichen Sinnesorganen nicht oder nicht ohne weiteres wahrgenommen werden kann. Darin liegt ein Großteil des Problems. Der überwiegende Teil der Beschwerden kann oft nicht objektiv mit wissenschaftlich validierten Methoden gemessen werden, sondern es spielt auch subjektives Missempfinden eine Rolle.
Entscheidend für die Bewertung ist nun, wie dieses Risiko subjektiv wahrgenommen wird. Die Bewertung wird von der jeweiligen Berichterstattung in den Medien und der darauf folgenden Diskussion in politischen Gremien beeinflusst. Wesentlich für die Wahrnehmung als Risiko ist aber die Bandbreite der Ergebnisse wissenschaftlicher oder auch nur wissenschaftlich anmutender Untersuchungen.
Die etablierte Wissenschaft kommt durchweg zum Ergebnis, dass die durch elektromagnetische Felder verursachten Wirkungen bei den vorhandenen Feldstärken nicht gefährlich sind. Die Debatte um mögliche Wirkungen elektromagnetischer Felder ist ein Abbild der "Expertendiskussionen", in der die Glaubwürdigkeit zur Disposition steht. Die Experten, die von der Öffentlichkeit anerkannt werden, nehmen oft gegensätzliche Bewertungen vor. Dadurch werden die Zweifel an methodisch abgesicherten Untersuchungsergebnissen verstärkt. Diese Uneinigkeit wird in der Öffentlichkeit als Unsicherheit oder auch als Verharmlosung interpretiert.
Das von elektromagnetischen Feldern ausgehende Schadensausmaß und dessen Eintrittswahrscheinlichkeit ist nach den vorliegenden abgesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen eher als gering einzuschätzen. Das Risiko ist global. In allen Industriestaaten und in fast allen Entwicklungsländern sind elektromagnetische Felder in nennenswertem Ausmaß vorhanden.
Und dennoch: Obwohl sich bei der großen Anzahl von weltweit exponierten Menschen eine Dosis-Wirkungs-Beziehung nicht nachweisen lässt, ist die Politik aufgefordert zu handeln. So waren sich auch die meisten Experten in der Anhörung der Ausschüsse im Deutschen Bundestag am 2. Juli diesen Jahres einig in der Forderung nach Vorsorgewerten.
Um den Vorsorge-Aspekt auch in Deutschland umzusetzen, tun wir meiner Meinung nach gut daran, nicht einfach die Regelungen der Schweiz zu übernehmen, sondern gemeinsam mit allen Betroffenen zu einer transparenten Entscheidungsfindung zu kommen, die sich vor allem auch auf wissenschaftliche Empfehlungen stützt.
Zur Zeit sind sich die nationalen und internationalen Strahlenschutzgremien einig, dass bei Beachtung der geltenden Grenzwerte bisher kein Nachweis für die gesundheitlichen Gefahren durch die Felder des Mobilfunks vorliegt. Es liegen aber in der wissenschaftlichen Literatur Hinweise auf Risiken vor - bzw. es liegen Untersuchungsergebnisse vor, deren Zustandekommen auf der Grundlage unseres bisherigen Wissens nicht geklärt werden konnte. Diese Ergebnisse zeigen an sich noch keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sie weisen aber auf wissenschaftliche Unsicherheiten hin.
Es bleibt zu klären, ob diese Ergebnisse der wissenschaftlichen Überprüfung stand halten oder nicht. Und wenn ja, ob sie tatsächlich auf einen bisher noch nicht bekannten Wirkungsmechanismus zurückzuführen sind. Sollte tatsächlich ein Wirkungsmechanismus vorliegen, den wir bisher noch nicht nachvollziehen können, so ergibt sich in Folge dessen auch die Möglichkeit einer bislang noch nicht erfassten gesundheitlichen Beeinträchtigung.
Diese wissenschaftlichen Unsicherheiten ergeben sich aus Ergebnissen auf allen Untersuchungsebenen:
1. an Zellen und Geweben zum Beispiel hinsichtlich des Zellzyklus
2. bei Untersuchungen des Immunsystems von Tieren und
3. bei Probandenversuchen bezüglich bestimmter Reaktionszeiten und EEG-Signalen.
Viele dieser Ergebnisse wurden mit Intensitäten erzielt, denen auch Nutzer von Mobilfunktelefonen ausgesetzt sein können. Betrachtet man die Felder in der Nachbarschaft von Mobilfunksendeanlagen, sind diese zwar im Allgemeinen weit schwächer. Man muss allerdings berücksichtigen, dass hier eine chronische Exposition vorliegt. Ich denke, auch aufgrund dieser Hinweise ist es wichtig, den Bereich der Vorsorge stärker als bisher in den Vordergrund zu stellen.
Die Sorgen in der Bevölkerung gelten meist nicht den thermischen Wirkungen hochfrequenter Felder, deren gesundheitliche Risiken zumindest weitgehend bekannt sind. Viele Menschen sind davon überzeugt, dass ihre zum Teil massiv empfundenen gesundheitlichen Beschwerden auf die sogenannten nichtthermischen Wirkungen, beispielsweise in der Nähe von Basisstationen oder auf die niederfrequente Pulsung des Mobilfunksignals zurückzuführen sind.
Um dem Vorsorgegedanken umfassend Rechnung zu tragen, sind drei Bereiche besonders wichtig:
1. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Felder insbesondere an den Orten, wo sich Menschen aufhalten, so gering wie möglich zu halten.
2. Der zweite Bereich ist der Informationsbereich im weitesten Sinne. Hierzu gehört auch, den interessierten Bürgerinnen und Bürgern notwendige Informationen für eine fundierte Meinungsbildung zur Verfügung zu stellen und den Dialog mit der kritischen Öffentlichkeit zu
führen.
3. Und als drittes die Verstärkung der Forschung zur Aufklärung von Wirkungszusammenhängen, zur Identifizierung und Quantifizierung von Risiken und zur Verbesserung der Risikokommunikation zu nennen.
UMTS ist ja noch keineswegs das Ende einer technischen Entwicklung, deren entscheidender Informationsträger elektromagnetische Felder sind. Neue Generationen werden bereits in den Entwicklungslabors getestet. Beispiele hierfür sind die automatische Erfassung des Einkaufs im Supermarkt, ohne dass die Waren aus dem Einkaufskorb genommen werden müssen bis hin zur kabellosen Verbindung zwischen Computer und Zusatzgeräten.
Angesichts der nach wie vor bestehenden wissenschaftlichen Unsicherheiten in der Thematik und der nachvollziehbaren Widerstände in der Bevölkerung gegen die Errichtung von Sendemasten, plädiert die Bundesregierung für ein Vorsorgepaket, das folgende Elemente enthält:
1. Verbesserung der Information vor Ort
a) Offenlegung der Netzplanung Die Behörden vor Ort müssen möglichst frühzeitig über die Planung der Betreiber zum Netzausbau informiert werden. Hierzu ist eine umfassende Information erforderlich, in der die Betreiber alle möglichen Standortalternativen offen legen.
b) Information über die geplanten konkreten Standorte vor Vertragsabschluss mit den jeweiligen Grundstückeigentümern auch für alle kleinen Sendeanlagen, die bisher noch nicht von der 26. BImSchV erfasst werden
Die Kommunen müssen die Möglichkeit haben, Alternativstandorte vorzuschlagen.
c) Rechtzeitige Unterrichtung der Kommunen vor Inbetriebnahme der Sendeanlagen
Dazu haben Betreiber und Kommunen am 2 Juli 2001 eine Vereinbarung geschlossen.
2. Erstellung einer Datenbank zu den genehmigten Standorten von Mobilfunkanlagen
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post muss den Behörden vor Ort die Daten über alle genehmigten Sendeanlagen über eine Datenbank verfügbar machen.
3. Kennzeichnung von Handys
Die Hersteller von Handys werden ab Herbst 2001 die höchstmögliche Strahlungsintensität ihrer Geräte (SAR-Wert) in der Gebrauchsanweisung ausweisen und im Internet zugänglich machen. Dieser Schritt auf freiwilliger Basis ist zu begrüßen, bedarf aber einer
verbraucherfreundlicheren Ausgestaltung. Es könnte eine Regelung getroffen werden, nach der die Bezeichnung "strahlungsarm" als einer Art "Umweltlabel" nur dann erlaubt sein soll, wenn ein Viertel des empfohlenen SAR-Wertes eingehalten wird.
4. Intensivierung der Forschung
Trotz der erheblichen Forschungsaufwendungen in den letzten Jahren auf dem Gebiet der nichtionisierenden Strahlung wird das Bundesumweltministerium seine eigenen Forschungsaktivitäten im Bereich des Strahlenschutzes in den Jahren 2002 bis 2005 intensivieren. Das BMU wird die Forschungsmittel
jährlich verdoppeln. Bislang stehen Bundesumweltministerium und Bundesamt für Strahlenschutz jährlich rund 1,5 bis 2 Millionen DM dafür zur Verfügung. Für das Jahr 2002 sieht der Umweltforschungsplan eine Aufstockung auf 2,17 Millionen Euro (rund 4 Millionen DM) vor.
Bis 2005 stehen mehr als 8,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Ein Prioritätenprogramm für diese Forschungsaktivitäten wird zurzeit ausgearbeitet. Forschungsschwerpunkte werden sein:
Wirkungsmechanismen von Feldern im menschlichen Körper, in Tieren und Pflanzen, epidemiologische Studien zu möglichen Zusammenhängen zwischen Feldern und gesundheitlichen Wirkungen von Krebserkrankungen bis hin zu Schlaf- und Konzentrationsstörungen und Methodik der Dosimetrie.
5. Information der Öffentlichkeit über den aktuellen Stand der Wissenschaft
Das Bundesumweltministerium wird die Öffentlichkeit laufend über den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Diskussion zu möglichen Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Mobilfunk unterrichten. Grundlage dafür bilden die laufenden Bewertungen neuer wissenschaftlicher
Erkenntnisse durch die Strahlenschutzkommission, die Weltgesundheitsorganisation und andere internationale Gremien.
6. Diskussion über die Einführung von Vorsorgewerten
Die geltenden Grenzwerte in der 26. BImSchV und die neueren Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen weisen ausschließlich Schutzgrenzwerte vor nachgewiesenen Gesundheitsgefahren aus. Innerhalb der Bundesregierung wird zurzeit geprüft, ob
zusätzliche Vorsorgewerte nach dem Modell der Schweiz ergänzend zu den Schutzgrenzwerten in die 26. BImSchV aufgenommen werden sollen. Grundlage hierfür wird u.a. eine Empfehlung der Strahlenschutzkommission bilden, die noch in Arbeit ist.
Auch wenn führende Wissenschaftler versichern, dass die gesundheitlichen Risiken unterhalb der Grenzwerte wahrscheinlich als gering einzustufen sind, fehlen meiner Einschätzung nach vor allem Studien zu Langzeiteffekten. Auf der Basis der wissenschaftlichen Risikobewertung wird unter Einbeziehung der Besorgnisse der Bevölkerung entschieden, ob in Deutschland zusätzliche Vorsorgewerte nach dem Schweizer Vorbild eingeführt werden sollen. Die dortigen Werte sind allerdings nicht wissenschaftlich begründet worden.
Meine Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung, dass die Bundesregierung -und ich sage bewusst die Bundesregierung und nicht nur das Bundesumweltministerium - mit diesem Paket einen Beitrag dazu leistet, dass sich die Akzeptanz in der Bevölkerung für elektromagnetische Felder erheblich verbessert.
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