• Titel: Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt vor Chemikalien mit hormonartiger Wirkung

  • Redner/in: Parlamentarische Staatssekretärin Simone Probst
  • Anlass: Eröffnung der Tagung Endocrine Disruptors
  • Datum/Ort: 02. April 2001, Berlin

Das "Wingspread Consensus Statement"

In der wissenschaftlichen Literatur wird unter dem Begriff "Endocrine Disruptors" immer häufiger über Chemikalien berichtet, die im Verdacht stehen, störend auf das Hormonsystem von Mensch und Tier zu wirken. Geprägt wurde der Begriff Anfang der 90er Jahre, als eine interdisziplinär zusammengesetzte Gruppe von Wissenschaftlern die Auswirkungen hormonartig wirkender Chemikalien in der Umwelt erörterte. Das Ergebnis der Tagung, die 1991 in den USA stattfand, hat eine Debatte über Gefahren für den Menschen und die Umwelt ausgelöst. Die wissenschaftliche Diskussion über das sogenannte "Wingspread Consensus Statement" hatte bald auch Europa erreicht.

"Die bedrohte Zukunft"

Die öffentliche Diskussion begann jedoch erst Mitte der 90er Jahre. Beflügelt hat diese Diskussion sicherlich ein 1996 in den USA veröffentlichtes populärwissenschaftliches Buch mit dem deutschen Titel "Die bedrohte Zukunft". Ein Vorwort des damaligen amerikanischen Vizepräsidenten Al Gore verlieh dem Buch zusätzliche Publizität. Auch er äußerte darin seine Besorgnis über Gesundheits- und Umweltschäden, die möglicherweise von Umwelthormonen verursacht werden.

Bemerkenswert für dieses Buch ist, dass die Autoren nicht nur einzelne experimentelle Befunde referieren. Erstmals werden Beobachtungen im Tierreich sowie Daten epidemiologischer Studien beschrieben und diese mit experimentellen Daten erklärt. Die Autoren leiten aus den vorliegenden Daten den Verdacht ab, dass synthetische Chemikalien mit hormonartiger Wirkung gravierende Auswirkungen auf Mensch und Tier haben können.

Auswirkungen auf Mensch und Umwelt

Ich zweifele nicht daran, dass eine große Anzahl von Menschen geschaffenen und in die Umwelt freigesetzten Substanzen in der Lage ist, in das endokrine System von Mensch und Tier störend einzugreifen. Zu diesen Substanzen gehören langlebige halogenierte organische Verbindungen, die über die Nahrungskette angereichert werden, verschiedene Pestizide und nicht zuletzt Industriechemikalien.

Viele Tierpopulationen sind von diesen Verbindungen bereits in Mitleidenschaft gezogen worden. Zu den beobachteten Folgen gehören Fertilitätsstörungen, Stoffwechselanomalien und Verhaltensstörungen. Belegt sind verringerte Bruterfolge bei Vögeln, Imposex bei Schnecken sowie Feminisierung bei Fischen, Vögeln und Säugern.

Aufgrund der in Ökosystemen nachgewiesenen Schäden stellt sich die Frage, ob auch Menschen von Substanzen dieser Art geschädigt werden. Zu vermuten ist es. Hierfür könnten unter anderem mehrere auch in Deutschland durchgeführte Studien sprechen, die einen deutlichen Abfall männlicher Spermienzahlen im Laufe der letzten Jahrzehnte zeigen. Unser Wissen über die von uns in die Umwelt freigesetzten Chemikalien reicht jedoch nicht aus, um die epidemiologischen Befunde interpretieren zu können. Was also sind die Ursachen? Wie wird diese Entwicklung weitergehen, wo wird sie enden und was tun wir dagegen? Ist Handeln möglich, wenn nur ein Anfangsverdacht besteht?

Maßnahmen während der letzten Legislaturperiode

Es besteht der Verdacht, dass bestimmte Chemikalien die Funktion des Hormonsystems beeinträchtigen und über diesen Mechanismus den Menschen und die Umwelt schädigen könnten. Dies veranlasste die Bundesregierung zum Handeln:

Das Bundesumweltministerium und das Bundesforschungsministerium finanzieren seit Mitte der 90er Jahre ca. 30 Forschungsvorhaben zum Thema "Chemikalien in der Umwelt mit Wirkung auf das endokrine System" in Höhe von ca. 12 Mio. DM. Die geförderten Vorhaben beinhalten Datenrecherchen und Literaturstudien, die Entwicklung von Testmethoden, Umweltmonitoring, toxikologische Studien, Untersuchungen zur Wirkung auf Ökosysteme sowie auf den Menschen. Auch auf der Ebene von EU und OECD hat es entsprechende Initiativen gegeben.

Forderungen von SPD, BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN, Bundesrat

Die rot-grüne Bundesregierung hat sich vorgenommen, zwar nicht alles anders, aber vieles besser zu machen. Dies beinhaltet im vorliegenden Fall, dass wir die von der Vorgänger-Regierung veranlassten Forschungsprogramme fortführen und weiterhin Forschungsmittel zur Klärung des Phänomens "Endocrine Disruptors" bereitstellen. Festzustellen ist jedoch auch folgendes: Forschung erweitert zwar unser Wissen über die Stoffe mit hormonartiger Wirkung und die damit verbundenen Risiken; Forschung allein löst das Problem jedoch nicht.

Daher haben SPD, BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und Rot-Grün-regierte Länder bereits in der vergangenen Legislaturperiode gezielte Maßnahmen gefordert, die wir nunmehr schrittweise umsetzen werden. Sie lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  1. Verstärkung der Forschungsvorhaben
  2. Verbesserung der Prüfmethoden
  3. Kennzeichnung von Chemikalien mit hormonähnlicher Wirkung
  4. Bewertung aller Verdachtstoffe im EU-Altstoffprogramm
  5. flächendeckende Erfassung von in Gewässern vorkommenden Chemikalien mit hormonähnlicher Wirkung
  6. Verbot von Chemikalien mit hormonähnlicher Wirkung

Letztlich stehen wir vor der zentralen Frage, wie wir bei diesem globalen Experiment - nämlich mit der Freisetzung und Anreicherung von hormonell wirkenden Substanzen - ,mit unserem Nichtwissen umgehen. Aus unserer Sicht gebietet es das Vorsorgeprinzip, die Auswirkungen auf Mensch und Natur durch hormonell wirkende Chemikalien soweit wie möglich zu vermindern.

Entschließung des Europäischen Parlaments

Über unsere Europaabgeordneten haben wir die Diskussion auch in das Europäische Parlament hineingetragen. Dies hat dazu geführt, dass auch das Europäische Parlament eine Entschließung zu endokrine Störungen verursachenden chemischen Stoffen verabschiedet hat. Darin werden eine Vielzahl von Empfehlungen ausgesprochen. Es wird zum Beispiel gefordert, solche Stoffe besser zu kontrollieren, um gegebenenfalls deren Verwendung einzudämmen. Darüber hinaus hat das Europäische Parlament die Kommission aufgefordert, ein Programm zur Reduzierung der Risiken vorzulegen, die von Chemikalien mit hormonähnlicher Wirkung ausgehen.

Aktivitäten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Die Kommission hat den ihr zugespielten Ball aufgenommen und Rat und Parlament im Dezember 1999 ein Strategiepapier vorgelegt. Das Dokument trägt den Titel "Gemeinschaftsstrategie für Umwelthormone - Stoffe die im Verdacht stehen, sich störend auf das Hormonsystem des Menschen und der wildlebenden Tiere auszuwirken".

Wie geht die Kommission nun vor? Zur Abklärung, welche Stoffe als "Endocrine Disruptors" wirken, hat die Kommission in einem ersten Schritt die wissenschaftliche Literatur auswerten lassen. Die in einer Studie erstellte Stoffliste umfasste mehrere Hundert Verdachtstoffe. Eine Bewertung der Daten ergab, dass ca. 60 dieser Chemikalien tatsächlich unter dringendem Verdacht stehen, Mensch und Umwelt aufgrund ihrer hormonähnlichen Wirkung zu schädigen. Auf einem Stakeholder-Forum im November 2000 standen die Studie einschließlich Stellungnahmen der betroffenen Kreise schließlich zur Diskussion.

Die Bundesregierung hat sich dafür ausgesprochen, dass die als notwendig erkannten Regulierungen im Rahmen der jeweils einschlägigen, bestehenden EG-Rechtsinstrumente erfolgen.

Einige der auf der Liste aufgeführten Stoffe werden bereits im Rahmen der EG-Altstoffbearbeitung berücksichtigt. Hierzu zählen u.a. Bisphenol A und Alkylphenole. Aufgrund der vorläufigen Berichte ist davon auszugehen, dass Beschränkungsmaßnahmen erforderlich werden.

Entschließung BT

Mit der Entschließung des Europäischen Parlaments hat sich nicht zuletzt der Deutsche Bundestag befasst. In Übereinstimmung mit dem Europäischen Parlament geht der Deutsche Bundestag davon aus, dass eine Gefährdung infolge des Eintrags von hormonartig wirkenden Chemikalien in die Umwelt besteht. Auch der Deutsche Bundestag ruft dazu auf, dringend Maßnahmen zur Minimierung von Risiken für Mensch und Umwelt zu ergreifen. Um nicht nur zu appellieren, sondern die Probleme tatkräftig anzugehen, hat BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN darüber hinaus einen Entschließungsantrag formuliert. Mit diesem vom Bundestag beschlossen Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, die als erforderlich erachteten Beschränkungsmaß-nahmen und Verbote für Alkylphenolethoxylate, Tributylzinn-Verbindungen und Phthalate zu erlassen, die Verbotsverordnungen zu notifizieren und somit ein EU-weites Handeln zu beschleunigen.

Ein Beispiel dafür, wie wir gegen alle Widerstände das toxikologische Wissen über gefährliche Chemikalien zum Schutz von Mensch und Umwelt umsetzen, ist eine Chemikalie, die nachgewiesener Maßen Ökosysteme schädigt und zwar aufgrund der hormonähnlichen Wirkung: Tributylzinn.

Tributylzinn und andere zinnorganische Verbindungen werden trotz der schon seit langem vorliegenden Erkenntnisse über ihre schädlichen Effekte für Mensch und Umwelt nach wie vor in großem Umfang verwendet. Insbesondere aquatische Systeme werden in Besorgnis erregendem Maß mit diesen Stoffen belastet. Dies ist nicht länger hinnehmbar. Die Bundesregierung setzt sich daher national wie international mit Nachdruck dafür ein, dass die Verwendung zinnorganischer Verbindungen wesentlich früher beschränkt wird, als es nach den bisherigen Anstrengungen auf internationaler Ebene zu erwarten ist.

Es ist für das Bundesumweltministerium politisch nicht vertretbar, weiter in dieser auch von der Öffentlichkeit mit großem Interesse verfolgten Angelegenheit untätig zu sein. Ziel ist es, durch ordnungsrechtliche Maßnahmen den weiteren Eintrag von zinnorganischen Verbindungen in die Umwelt nicht erst in ferner Zukunft zu unterbinden, sondern bereits jetzt einen Beitrag zum Schutz der Ozeane zu leisten. Die Bundesregierung ist daher gewillt, die von der IMO vorgeschlagenen Maßnahmen schon vorab durch eine nationale Verordnung umzusetzen. Demzufolge haben wir einen Verordnungsentwurf über ein umfassendes Verwendungsverbot für zinnorganische Verbindungen vorgelegt. Dieser Entwurf wurde dem Kabinett zugeleitet mit dem Ziel, die Verordnung bei der Europäischen Kommission zu notifizieren.

Das Kabinett hat am 20. September 2000 die Übersendung eines Memorandums zu zinnorganischen Verbindungen an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beschlossen. Für den Fall, dass die Kommission bis Ende des Jahres 2000 nicht die gewünschte Initiative ergreift, ist zusätzlich beschlossen worden, den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf der Kommission zu notifizieren.

Bedauerlicherweise hat die Kommission mit Schreiben vom 04. Dezember 2000 mitgeteilt, dass sie sich für ein Abwarten auf die IMO-Konvention entschieden hat und daher einen Richtlinienentwurf nicht vor Abschluss der internationalen Verhandlungen vorlegen wird.
Die Bundesregierung hat konsequenterweise der Europäischen Kommission im Januar 2001 den Entwurf einer Verordnung mit der Bitte um Zustimmung zur nationalen Regelung notifiziert. Mit dieser Verordnung soll die Abgabe und das Verwenden von Schiffsanstrichen, die zinnorganische Verbindungen enthalten, vollständig verboten werden. Hiermit wird die entsprechende Resolution der IMO in nationales Recht umgesetzt. Weiterhin sollen der Verkauf und die Verwendung zinnorganischer Verbindungen zur bioziden Ausrüstung von Zeltplanen, LKW-Planen und anderen Schwertextilien untersagt werden. Ebenso wird deren Verwendung in bestimmten Bedarfsgegenständen verboten. Hierzu zählen Kleidung und Windeln.

Wir bedauern es außerordentlich, dass die Europäische Kommission nicht gewillt ist, kurzfristig einen Richtlinienvorschlag zu zinnorganischen Verbindungen vorzulegen. Nach wie vor bevorzugen wir eine Regelung auf europäischer Ebene.

Ebenso setzen wir darauf, dass auch die Industrie ihrer Verantwortung gerecht wird und die Bundesregierung bei den geplanten und aus meiner Sicht absolut notwendigen Maßnahmen unterstützen wird.

Modernisierung des europäischen Chemikalienrechts

Hierauf haben wir jedoch vergebens gehofft, obwohl in letzter Zeit viel von "Freiwilligen Selbstverpflichtungen" "responsible care" und "Vorsorge" seitens der Chemischen Industrie zu hören ist. Was ich also vermisse, ist ein konkretes Handeln, selbst in den Fällen, in denen nicht nur ein Anfangsverdacht besteht, sondern der Nachweis der Gefährlichkeit bereits geführt wurde.

Was daher dringend erforderlich ist, ist ein neues europäisches Chemikalienrecht. Die Kommission erhielt daher vom Umweltrat den Auftrag, das europäische Chemikalienrecht grundlegend zu erneuern.

Das Bundesumweltministerium begrüßt daher ausdrücklich das im EU-Weißbuch vorgelegte Konzept der neuen Chemikalienpolitik. Es ist überfällig, dass Unternehmen, die Altstoffe in den Verkehr bringen oder importieren, für diese Stoffe Daten vorlegen müssen, die eine Beurteilung ihres Risikopotenzials erlauben. Ich sehe hier deutliche Parallelen zur Lebensmittelsicherheit. Ungeprüfte Chemikalien können genauso gefährlich sein wie nicht getestete Rinder. Fehler, die wir in der Vergangenheit auf Grund von Unkenntnis gemacht haben, dürfen sich nicht wiederholen.

Meine Damen und Herren, damit sich die Fehler - zumindest bei Chemikalien mit hormonartiger Wirkung - nicht wiederholen, gehen wir hier im positiven Sinne einen Pakt ein. Wir stellen Forschungsmittel zur Verfügung, damit Sie erfolgreich arbeiten können. Dies ist jedoch kein Selbstzweck. Auf Ihr Wissen sind wir angewiesen, um mögliche Risiken abschätzen zu können, die von Chemikalien mit hormonartiger Wirkung ausgehen. Dieses Wissen wiederum werden wir einsetzen, um Mensch und Umwelt hinreichend zu schützen.

In diesem Sinne wünsche ich ihrer Tagung einen guten Verlauf.