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Archiv 14. Legislaturperiode
Parl. Staatssekretärin Simone Probst
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Titel: "Ausstieg aus der Atomenergie - Einstieg in die Energiewende"
- Redner/in: Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Simone Probst
- Datum/Ort: 31. Januar 2001, München
Anrede,
ich bedanke mich für Ihre Einladung, Ihnen meine Sicht zum Atomausstieg und zur damit verbundenen Energiewende darstellen zu können. Ich freue mich zugleich, wenn ich so dazu beitragenkann, die Institution der Ringvorlesung Umweltschutz weiter zu führen, die immerhin schon auf eine 15-jährige Vergangenheit zurückblicken kann.
Mit diesem Thema haben Sie nicht nur ein wichtiges Thema der Umweltpolitik getroffen, sondern zugleich ein Kernstück der Programmatik der Berliner Regierungskoalition. Ich finde das Themaauch insofern gut gewählt, als bei vielen der Eindruck entsteht, Atomausstieg sei schon in den sprichwörtlichen trockenen Tüchern. Wir haben zwar schon viel auf diesem Weg geschafft,aber nicht minder viel noch vor uns. Das dies so ist, werden Sie ohne Mühe meinem Vortrag entnehmen können.
Aber lassen Sie mich zunächst sagen, wie ich mich dem Thema nähern will: Ich werde Ihnen zunächst darstellen, warum wir überhaupt aus der Atomenergienutzung aussteigen wollen(I.). Dann möchte ich Ihnen darlegen, was seit dem Regierungsantritt von "Rot-Grün" in diesem Bereich schon geschehen ist (II.). Ich will versuchen, Ihnen zu erläutern, warum einAusstieg im Konsens besser ist als im Dissens (III.) und was wir seit Abschluss der Konsensvereinbarung schon auf den Weg gebracht haben, um sie umzusetzen (IV.). Ein Überblick über einigeweitere Schwerpunkte der Atompolitik wird folgen (V.). Und schließlich möchte ich dem zweiten Teil der Überschrift meines Vortrages gerecht werden, in dem ich Ihnen vorstelle, waseigentlich statt der Atomenergie kommen wird - also das, was wir als Energiewende bezeichnen (VI.).
Doch zunächst zur ersten Frage:
Warum steigen wir überhaupt aus?
Hätte ich diesen Vortrag vor - sagen wir einmal - zehn bis fünfzehn Jahren gehalten, - wahrscheinlich hätten Sie mich allerdings aus Altersgründen damals noch nicht eingeladen-, so wäre ich sicher auf ein weniger ruhiges Publikum gestoßen: Der Streit um die Atomenergienutzung hat früher für eine andere Art von Zündstoff gesorgt, als diesheute offenbar der Fall ist. Aber die Bevölkerung in den betroffenen Gegenden - und welche Gegend ist letztlich nicht betroffen? - und viele politisch Interessierte bewegt er immer noch.
Vor diesem Hintergrund ist es für mich kein Wunder, wenn wir feststellen, dass die Bevölkerung mehrheitlich - anders als früher - offensichtlich mit dem Kurs eines Ausstiegs aus derAtomenergie einverstanden ist. Eine Studie des Instituts für Erziehungswissenschaften der Philipps-Universität Marburg in Kooperation mit dem EMNID-Institut hat im Juni 2000 ergeben, dass85% der Bevölkerung die Atomtechnologie für eine gefährliche Technik halten und 76% der Befragten sich dafür aussprachen, die Bundesregierung solle doch eher so schnell wiemöglich aus der Atomenergie aussteigen; nur 7% der Befragten waren strikt gegen einen schnellen Ausstieg. Also komme ich zu meinem ersten Ergebnis: Der Atomausstieg hat eine gesellschaftlichbefriedende Funktion: Er hilft, ein Thema, das die Gesellschaft tief gespalten und das zu unverhältnismäßigen finanziellen Belastungen bei Bund und Ländern geführt hat,zu beenden.
Wir haben weitere gute Gründe, aus der Atomenergienutzung auszusteigen. Es geht ja dabei nicht um Glaubensfragen. Der Ausstieg aus der kommerziellen Atomenergienutzung ist das Ergebniseiner nüchternen Risiko-Nutzen-Abwägung auf der Basis heutiger Erkenntnisse und Erfahrungen.
Die 1959 mit dem Atomgesetz getroffene Entscheidung zugunsten der friedlichen Nutzung der Atomenergie beruhte auf einer gesetzgeberischen Abwägung der Vorteile mit den Risiken für Lebenund Gesundheit der Bevölkerung. Diese Entscheidung kann ich zwar nicht nachvollziehen, und sie war meines Erachtens auch falsch. Wenn wir jetzt jedoch an die Bewertung des kerntechnischenRisikos herangehen, so müssen wir die neueren Erkenntnisse auswerten, die der Gesetzgeber bisher nicht berücksichtigt hat oder nicht berücksichtigen konnte. Hinzu kommt, dass fürden Einsatz der Atomenergie zur Stromerzeugung - weniger risikogeneigte, dafür aber im Sinne der AGENDA 21 nachhaltige Erzeugungsformen zur Verfügung stehen. Auf diese Alternativen kommeich später zurück. Die bisherigen Novellen zum Atomgesetz reflektieren eine solche umfassende Risiko-Nutzen-Abwägung nicht. Sie waren vielmehr punktuelle Antworten auf spezifischeFragestellungen.
Nach dem Atomgesetz muss zwar gegen mögliche Schäden Vorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik getroffen sein. Dennoch wissen wir, dass die Möglichkeit vonUnfällen mit großen Freisetzungen nicht lediglich theoretisch existiert. Die seit Beginn der Atomenergienutzung gesammelten Erfahrungen belegen vielmehr, dass immer wieder neue,bislang verborgen gebliebene Risiken offenkundig werden. Hieran ändern alle an den Atomkraftwerken vorgenommenen sicherheitstechnischen Verbesserungen nichts. Neben technischen Anlagenrisikenwird auch menschliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit komplexen Betriebsabläufen und auftretenden Fehlern der Anlagen immer ein wesentlicher Unsicherheitsfaktor bleiben.
Außerdem zeigt das Ergebnis einer Neubewertung empirischer Daten durch die Internationale Strahlenschutzkommission, dass das Strahlenrisiko sehr viel höher als in der Vergangenheiteingeschätzt werden muss. Tschernobyl hat uns vor Augen geführt, wie Unfälle großräumig zu einer Kontamination von Umweltmedien und einer Strahlenexposition derBevölkerung führen können.
Ein weiterer Grund für den Atomausstieg ist die weithin ungesicherte Entsorgung: Der Schutz von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit der Bevölkerung und dernatürlichen Lebensgrundlagen gebietet, radioaktive Abfälle für immer sicher von der Biosphäre getrennt aufzubewahren. Das Problem der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle istweltweit immer noch nicht praktisch gelöst. Die radioaktiven Abfälle belasten die Nachwelt. Der Atomausstieg begrenzt demgegenüber das Entstehen weiteren radioaktiven Abfalls.
Eine Facette der bisherigen atomaren Entsorgungsstrategie ist die Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen. Diese führt zu radioaktiven Emissionen und zu einem Anfall von Plutonium. Sieschafft in den Wiederaufbereitungsanlagen weitere Risiken und macht ansonsten verzichtbare Transporte notwendig. Auch aus der Plutoniumwirtschaft muss daher ausgestiegen werden.
Ein weiterer Grund: Die zahlreichen notwendigen Maßnahmen gegen das Risiko eines Missbrauchs von Kernbrennstoffen auf nationaler und internationaler Ebene können nur solange dieihnen zugedachte Schutz-, Sicherungs- und Kontrollfunktionen erfüllen, wie im jeweiligen Staat stabile gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Verhältnisse herrschen. DieBeendigung der kommerziellen Atomenergienutzung in Deutschland und des deutschen Anteils an der Wiederaufarbeitung vermindert den Bestand an proliferationsgefährdetem Material und stelltinsoweit einen Beitrag dar, dass Proliferationsrisiken gar nicht erst entstehen können.
Der Atomausstieg dient damit dem Schutz von verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgütern: Leben und Gesundheit (Art. 2 Abs. 2 GG) und den natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20 aGG).
All diese Gesichtspunkte zeigen, dass die Atomenergienutzung die Anforderungen einer nachhaltigen Energieversorgung, also einer solchen, die nicht auf Kosten künftiger Generationenwirtschaftet, nicht erfüllt. Das "Ob" des Ausstiegs ist daher in der Bundesregierung, aber auch in großen Teilen der Bevölkerung, unstreitig. Ins Blickfeld rücken daher dieFragen nach dem "Wie" und "Wie schnell".
Damit komme ich zum zweiten Teil meines Vortrags, nämlich zu einer Bilanz der bisherigen Entwicklung zum Atomausstieg seit dem Antritt der Rot-Grünen-Bundesregierung imHerbst 1998.
Die Koalitionsvereinbarung zwischen den Partnern dieser Regierung sah den Ausstieg in drei Schritten vor:
Eine erste Umgestaltung des Atomgesetzes, u.a. mit der Streichung des Förderzwecks im Atomgesetz, mit der Beschränkung der Entsorgung auf die direkte Endlagerung und der Erhöhung derDeckungsvorsorge, sollte innerhalb von 100 Tagen ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. In
einem zweiten Schritt wollte die Bundesregierung die Energieversorger zu Gesprächen einladen,um eine neue Energiepolitik möglichst im Konsens zu vereinbaren. Die Ergebnisse aus diesen Gesprächen, insbesondere die Befristung der Betriebsgenehmigungen und die Regelung
desEntsorgungsnachweises, sollten dann in einer zweiten Novelle verankert werden.
Die praktische Entwicklung hat dieses Vorgehen - ohne Abstriche in der Sache - zum Teil überholt. Die "Hundert-Tage-Novelle" ist im Entwurfsstadium angehalten worden, als parallel die Konsensgespräche im Januar 1999 aufgenommen wurden. Dabei ist bereits am 26. Januar 1999 im ersten Gespräch von den beteiligten Energieversorgern das Ziel der geordnetenBeendigung der Atomenergienutzung aus Gründen des Primats der Politik akzeptiert worden. Das war bereits ein wesentlicher Durchbruch. Zugleich hat man sich darauf verständigt, dieRestlaufzeiten der Atomkraftwerke einvernehmlich festzulegen und die Wiederaufarbeitung zu beenden, sobald dezentrale Zwischenlager an den Standorten genehmigt sein würden.
Ein zweites Konsensgespräch am 9. März 1999 war dagegen weniger erfolgreich: Im Zusammenhang mit Auswirkungen des Steuerentlastungsgesetzes auf die milliardenschwerenRückstellungen der Energieversorger waren bei diesem Termin keine Fortschritte zu verzeichnen.
Am 18. Juni 1999 legte Bundeswirtschaftsminister Müller den Entwurf einer Verständigung mit den Energieversorgern vor. Danach sollte mit den Betreibern ein sogenannteröffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen werden, der eine Gesamtlaufzeit für jedes Atomkraftwerk von 35 Kalenderjahren vorsah. Abgesehen davon, dass diese Zahl uns so nicht akzeptabelerschien, hatte der Entwurf einen wesentlichen Haken: Die Betreiber sollten unter bestimmten Voraussetzungen ein Kündigungsrecht erhalten, bei dessen Ausübung aus den 35 Kalenderjahren aufeinmal 40 Volllastjahre, d.h. Kalenderjahre plus Stillstand- und Teillastzeiten, geworden wären. Wir als BMU, aber auch als Grüne, haben diesen Entwurf daher und wegen derverfassungsrechtlichen problematischen Konstruktion des öffentlich-rechtlichen Vertrags abgelehnt. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung hat das dritte Konsensgespräch am 22. Juni1999 ebenfalls keine Fortschritte erbracht.
"Wenn man nicht mehr weiter weiß, so gründet man 'nen Arbeitskreis" - nach diesem bisweilen richtigen Motto hat das Bundeskabinett am 7. Juli 1999 eine Arbeitsgruppe aufStaatssekretärsebene eingesetzt: Unter unserer Leitung haben sich die am Atomausstieg beteiligten Bundesministerien zusammengesetzt, um wesentliche Grundfragen, insbesondere solche desVerfassungs-, des Europa- und des Völkerrechts, zu klären. Auch wenn aus dieser Staatssekretärs-Arbeitsgruppe kein formelles Dokument herausgekommen ist, so bestand doch unter allenBeteiligten Einigkeit, dass der Atomausstieg einschließlich der Änderungen bei der Entsorgung rechtlich zulässig ist: Eine Befristung von Betriebsgenehmigungen, die zu einerAmortisation des eingesetzten Kapitals und zu einem angemessenen Gewinn führt, ist eine zulässige Regelung der Berufsausübung und eine verhältnismäßigeInhaltsbestimmung des Eigentums.
Diese Entwicklung hat dazu beigetragen, dass die Energieversorger sich ernsthaft auf die Ambitionen der Bundesregierung eingelassen haben. Ein viertes Konsensgespräch hat am 4. Februar2000 deswegen die Chancen für eine Einigung auf beiden Seiten betont und eine hochrangige Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe bestand von Seiten der Bundesregierung aus dreiStaatssekretären aus Bundeskanzleramt, meinem Ministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium und auf EVU-Seite aus vier ausgewählten Vorstandsmitgliedern. Die Arbeitsgruppe hat sehrvertraulich, aber auch höchst effizient gearbeitet und im Juni 2000 einen Vorschlag vorgelegt. Dieser Vorschlag konnte im fünften und abschließenden Konsensgesprächam 14. Juni 2000 zum Erfolg geführt werden mit der Ihnen allen bekannten Konsensvereinbarung.
Lassen sie mich, weil uns die Umsetzung noch einige Jahre beschäftigen wird, wesentliche Eckpunkte dieser Vereinbarung zusammengefasst darstellen:
Die Laufzeiten der Atomkraftwerke werden danach auf eine regelmäßige Gesamtlaufzeit von 32 Jahren nach Maßgabe des sogenannten Strommengenmodells begrenzt. Dabei geht esdarum, die in den Konsensgesprächen festgelegte Gesamtlaufzeit für jedes einzelne Atomkraftwerk in Strommengen umzurechnen. Die jeweils erzeugten Strommengen sind monatlich dem Bundesamtfür Strahlenschutz zu melden. Die Konsensvereinbarung lässt die Übertragung von Stromproduktionsrechten zwischen den Atomkraftwerken zu, grundsätzlich aber nur von älterenauf neuere und von kleineren auf größere Anlagen. Über Ausnahmen vom Grundsatz "alt auf neu" muss eine sogenannte Monitoring-Gruppe befinden. Diese besteht aus je drei hochrangigenRegierungs- und EVU-Vertretern unter Leitung des Chefs des Bundeskanzleramtes und begleitet die Umsetzung der Konsensergebnisse und klärt Unstimmigkeiten zwischen den Parteien derVereinbarung.
Sondervereinbarungen betreffen das älteste deutsche Atomkraftwerk in Obrigheim, das bis Ende 2002 laufen wird, sowie das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich, das nicht mehrin Betrieb genommen wird und für das der Betreiber eine Stromgutschrift zur Übertragung an bestimmte andere Anlagen erhält. Für das - besonders nachrüstungsbedürftige -Atomkraftwerk Biblis A wird bei Einhaltung einer definierten Reststrommenge ein Nachrüstungsprogramm festgelegt.
Bei der Sicherheit der Atomkraftwerke gibt es nach der Konsensvereinbarung keinen Rabatt: Es bleibt bei den dynamischen Anforderungen des Atomgesetzes nach dem Stand von Wissenschaft undTechnik. Darüber hinaus wird die Bundesregierung allerdings keine Veränderungen der Sicherheitsphilosophie vornehmen. Überdies werden erstmals obligatorische periodische, alle 10 Jahrestattfindende Sicherheitsüberprüfungen für die Atomkraftwerke gesetzlich festgeschrieben.
Die atomrechtliche Deckungsvorsorge für den Fall von Atomunfällen wird auf 5 Mrd. DM erhöht, also praktisch verzehnfacht.
Die Wiederaufarbeitung wird bis 2005 beendet. Damit neigt sich die Plutoniumwirtschaft ihrem Ende entgegen.
Mit diesem Schritt und mit der Einrichtung dezentraler Zwischenlager an den Standorten der deutschen Atomkraftwerke wird die Zahl der Atomtransporte stark verringert. DerVerringerungseffekt liegt auf der Hand: Die bisherige Strategie sah jeweils einen Transport zur Wiederaufarbeitung nach Frankreich oder Großbritannien, zurück in ein zentralesZwischenlager und schließlich in ein hoffentlich irgendwann zur Verfügung stehendes Endlager vor. Künftig wird die Zahl der Transporte auf bis zu ein Drittel reduziert, wenn dieabgebrannten Brennelemente auf dem Anlagengelände zwischengelagert und nur noch nach Beendigung der Zwischenlagerung ins Endlager gebracht werden müssen.
Und schließlich wird die Erkundung des Salzstocks in Gorleben als Endlagerstandort unterbrochen. Dies schafft während der Moratoriumszeit von bis zu 10 Jahren den notwendigenzeitlichen Freiraum, Klarheit über konzeptionelle und sicherheitstechnische Fragen zu erlangen.
Die Konsensvereinbarung ist am 14. Juni 2000 von den Unterhändlern paraphiert worden. Die endgültige Unterzeichnung durch den Bundeskanzler, die beteiligten Minister und dieVorstandsvorsitzenden der Energiewirtschaft erfolgt, wenn die Umsetzung durch die Novellierung des Atomgesetzes ein fortgeschrittenes Verfahrenstadium erreicht hat. So oder so ist der Atomkonsenskein Vertrag im rechtlichen Sinne. Er ist vielmehr als sogenanntes Gentlemen's Agreement geschlossen, entfaltet also zwischen den Beteiligten politische, nicht aber rechtlicheBindungswirkung.
Viele von Ihnen werden sich vielleicht fragen, warum ein Ausstieg im Konsens eigentlich besser ist als ein solcher im Dissens, also allein zu den Bedingungen derBundesregierung und der sie tragenden Parteien. Für mich ist die Antwort klar: Ein Atomausstieg im Konsens ist für alle Beteiligten sinnvoller als eine streitige Lösung. Er istvorteilhaft, weil dadurch juristische Auseinandersetzungen mit den Betreibern der Atomkraftwerke wahrscheinlich vermieden werden können. Den Atomausstieg jetzt noch vor Gericht anzufechten, wenndie davon Betroffenen ihm ausdrücklich zugestimmt haben, ist nicht nur sinnlos, sondern auch wenig erfolgversprechend. Dementsprechend hat auch der Vorstandsvorsitzende von RWE, Kuhnt, noch inder abschließenden Verhandlungsnacht an die Unionsparteien appelliert, den gefundenen Konsens zu akzeptieren. Verfassungsgerichtlichen Klagen einzelner Länder gegen den Konsens und seineUmsetzung sehen wir vor diesem Hintergrund und angesichts unserer verfassungsrechtlichen Prüfungen mit großer Gelassenheit entgegen.
Überdies wäre eine flexible Regelung, die es ermöglicht, ältere Atomkraftwerke schon früher abzuschalten, mit einer rein gesetzlichen Lösung kaum machbar gewesen.Auch das Moratorium bei der Erkundung von Gorleben als Endlagerstandort und die Lösung für den Schacht Konrad wären im Dissens sehr viel schwieriger gewesen.
Für die Energiewirtschaft lohnt sich der Konsens gleichermaßen. Sie hat nunmehr klarere Rahmenbedingungen für die Restnutzung ihrer Atomkraftwerke und kann auf dieser Basis ihrelangfristig angelegten Investitionsentscheidungen für eine Energieversorgung ohne Atomstrom planen. Denn eins ist allen Beteiligten klar: Deutschland muss auch nach dem Atomausstieg einEnergieerzeugungsstandort bleiben. Dafür sprechen energie-, technologie- und arbeitsmarktpolitische Gründe. Dass der Betrieb von Atomkraftwerken vielfach vor dem Hintergrund desliberalisierten Strommarkts und gigantischer Überkapazitäten in Europa vielfach unrentabel geworden ist, möchte ich in diesem Zusammenhang nur am Rande erwähnen.Untersuchungen haben ergeben, dass bei den älteren Anlagen Gewinne nicht mehr aus der Stromproduktion, sondern nur aus dem "Nebengeschäft" erzielt werden: nämlich aus den Zins- undBeteiligungserträgen aus der Anlage der für Stilllegung und Entsorgung zurückgestellten Gelder (über 70 Mrd. DM!). Das beginnen offenbar übrigens auch die Betreibereinzusehen: Die Eigentümerin des Atomkraftwerks Stade, E-ON, hat im Oktober 2000 bekannt gegeben, dass sie das AKW 2003 vom Netz nehmen wolle, weil seine Wirtschaftlichkeit nach derLiberalisierung des Strommarkts nicht mehr gegeben sei.
Mit der Vereinbarung vom 14. Juni 2000 ist es nicht getan: Die Vereinbarung entfaltet, das hatte ich bereits ausgeführt, keine rechtliche Bindungswirkung. Überdies enthält sie eineFülle von Hausaufgaben für die Beteiligten, so dass wir derzeit mitten in der Phase in der Umsetzung sind.
- Der wichtigste Schritt dabei ist zweifellos die Novellierung des Atomgesetzes. Wir haben einen Referentenentwurf erarbeitet, der die Vereinbarung Stück für Stück umsetzt.Dabei hat sich gezeigt, dass manch dürre Formulierung aus der Konsensvereinbarung Fragen aufwirft, die wir jetzt für die Novellierung natürlich klären müssen. DerReferentenentwurf wird derzeit zwischen den Bundesressorts abgestimmt. Die Abstimmung bezieht sich nicht nur auf den Gesetzestext, sondern natürlich auch auf die Begründung, die ja einStück weit die Philosophie des Atomausstiegs wiedergeben und auch aus sich heraus eine verfassungsfeste Argumentation enthalten muss. Wann aus dem Entwurf ein Gesetz wird und wann es imBundesgesetzblatt erscheinen wird, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Das hängt vom weiteren parlamentarischen Verfahren ab, aber auch davon, wie sich die Bundesländereinlassen werden. Den Entwurf haben wir daher so ausgestaltet, dass er der Zustimmung des Bundesrats aus unserer Sicht nicht bedarf.
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- Zum Atomkraftwerk Biblis A haben wir einen Nachrüstmaßnahmen-Katalog erarbeitet. Zugleich haben wir dem Hessischen Umweltministerium Vorgaben zur Neustrukturierung und zu denBewertungsmaßstäben zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für die notwendigen Umrüstmaßnahmen mitgeteilt. Allerdings kann das vollständige Nachrüstprogrammerst dann definiert werden, wenn RWE die noch zu produzierende Reststrommenge für Biblis A festgelegt hat.
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- Genehmigungen für notwendige Transporte in die Wiederaufarbeitung und in die zentralen Zwischenlager nach Ahaus und Gorleben hat das Bundesamt für Strahlenschutz erteilt. Die inder Konsensvereinbarung verabredete "Ständige Koordinierungsgruppe Transporte" hat sich Ende August 2000 unter Vorsitz des Bundesumweltministeriums konstituiert. Sie soll insbesondere denTransportbedarf feststellen und im Sinne einer Bedürfnisprüfung bewerten.
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- Das Bundesamt für Strahlenschutz führt überdies Genehmigungsverfahren für die Zwischenlager an den Standorten der in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke zügigdurch. Dies gilt auch für die anhängigen Genehmigungsverfahren für Interimslager an einigen Standorten: Dabei geht es um Zwischenlösungen bis zur Fertigstellung der dezentralenZwischenlager, die der Transportvermeidung dienen werden.
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- Die Konsensvereinbarung stellt auch klar, dass die Wiederaufarbeitung den Nachweis der schadlosen Verwertung für die zurückzunehmenden Wiederaufarbeitungsprodukte voraussetzt.Anforderungen an Art und Inhalt dieses Verwertungsnachweises werden durch das Bundesumweltministerium konkretisiert.
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- Auf Grundlage der Konsensvereinbarung ist die Erkundung des Salzstocks Gorleben am 1. Oktober 2000 unterbrochen worden. Hierzu hat das Bundesamt für Strahlenschutz die notwendigenbergrechtlichen Schritte eingeleitet und mit der Klärung der bestehenden konzeptionellen und sicherheitstechnischen Fragen, die die Unterbrechung der Erkundung des Salzstocks Gorlebenbegründen, begonnen. Zugleich wird die Zeit dazu genutzt werden, wissenschaftlich fundierte Endlagerkriterien und ein Auswahlverfahren in einem pluralistischen Prozess festzulegen. Diesehochinteressante Aufgabe haben wir mit der Einrichtung des Arbeitskreises "Auswahlverfahren Endlagerstandorte" im Februar 1999 längst begonnen. Aufgabe des Arbeitskreises ist es, einnachvollziehbares Auswahlverfahren für Endlagerstandorte auf der Grundlage fundierter Kriterien zu entwickeln. Von Beginn an wird die Öffentlichkeit beteiligt. Bis 2002 erwarten wir dieEmpfehlungen des Arbeitskreises. Ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt sollen die Sicherheitskriterien für die Endlagerung überarbeitet werden. Damit liegen dann Vorschläge vor, nachwelchem Verfahren man unter Beteiligung der Öffentlichkeit einen Endlagerstandort auswählt und nach welchen Kriterien seine Sicherheit bewertet wird.
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- Den im Planfeststellungsverfahren für den Schacht Konrad als Endlager für schwach- und mittelradioaktiver Abfälle gestellte Antrag auf Sofortvollzug hat das Bundesamtfür Strahlenschutz am 17. Juli 2000 zurückgenommen, um eine gerichtliche Überprüfung des erwarteten Planfeststellungsbeschlusses im Hauptsacheverfahren zu ermöglichen.
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- Mit den genannten Gesichtspunkten habe ich übrigens bereits wesentliche Bausteine eines neuen Nationalen Entsorgungsplans umrissen. Der Entsorgungsplan soll die entsprechendenFestlegungen der Konsensvereinbarung konkretisieren und eine Planung für die Konditionierung und den Verbleib der radioaktiven Abfälle bis zu ihrer Endlagerung enthalten.
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- Zur Frage der Sicherung der Beschäftigung enthält die Konsensvereinbarung ein eigenes Kapitel. Das BMU ist hierzu - übrigens schon lange vor Konsensabschluss - mit denGewerkschaften zur Arbeitsplatzentwicklung und zu flankierenden Maßnahmen an den Atomkraftwerksstandorten im Gespräch. Mit Blick auf den Standort Gorleben haben sich dasBundesumweltministerium und die Industriegewerkschaft Bergbau-Chemie-Energie auf die sozialverträgliche Gestaltung für unumgängliche personelle Anpassungsmaßnahmen im Zuge desMoratoriums verständigt. Im Vordergrund stehen dabei Maßnahmen der Umschulung, Qualifizierung und Übergangshilfen.
Die Bundesregierung hat also Wort gehalten. Was im Konsens vereinbart wurde, ist umgesetzt oder in der Umsetzungsphase. Auch die Energieversorger müssen noch einige ihrer Hausaufgaben machen:Die festgelegten periodischen Sicherheitsüberprüfungen müssen termingerecht durchgeführt werden. Der Genehmigungsantrag und die Schadensersatzklagen zum AtomkraftwerkMülheim-Kärlich müssen zurückgenommen werden; zugleich muss erklärt werden, auf welche Atomkraftwerke die für Mülheim-Kärlich zugestandenenStromproduktionsrechte übertragen werden. Zum Atomkraftwerk Biblis A steht eine Erklärung von RWE über die noch zu produzierende Energiemenge aus. Und schließlich müssen dieBetreiber alle zumutbaren vertraglichen Möglichkeiten nutzen, um zu einer frühestmöglichen Beendigung der Wiederaufarbeitung zu kommen.
Trotzdem ist die Zwischenbilanz positiv: Der Konsens hält, und er ist ganz offensichtlich eine geeignete Basis für eine dauerhafte Beendigung der Atomenergienutzung und derAuseinandersetzung darüber.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, einige weitere Schwerpunkte unserer Atompolitik - national wie international - vorzustellen:
- Für die Restlaufzeit der Atomkraftwerke ist deren sicherer Betrieb zu gewährleisten. Hierzu ist eine schlagkräftige und wohl informierte Bundesaufsicht unbedingteVoraussetzung. Dies zeigt sich auch im Falle des Atomkraftwerkes Biblis A, das ich schon erwähnt habe. Ein anderes Beispiel ist der Forschungsreaktor München II, dessenGenehmigungsverfahren von der Bundesaufsicht wegen der angestrebten Verwendung von hochgereichtem Uran sorgsam begleitet werden muss. Von der Bundesaufsicht über alle Anlagen vorsorglichaufzugreifende Maßnahmen ergeben sich z.B. bei der Mensch-Maschine-Wechselwirkung. Insbesondere kommt es darauf an, Fehlhandlungen des Personals stärker als bisher zu untersuchen und dieerforderliche Kompetenz, Personalstärke und zweckmäßige Organisationsformen sicherzustellen.
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- Mit der Konsensvereinbarung haben wir die Weichen für die sukzessive Stilllegung der deutschen Atomanlagen gestellt. Dies ist eine komplexe Aufgabe, deren Lösung einigeJahrzehnte in Anspruch nehmen wird. Aber wir sind durch vielfältige Erfahrungen in Deutschland gut auf
diese Aufgabe vorbereitet. Ziel ist grundsätzlich die "grüne Wiese", d.h. eineSorge um "Atomruinen" wäre unbegründet.
Schwerpunkte aus dem Bereich des Strahlenschutzes sind zunächst einmal die Novellierungen der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung, mit denen europäischeAnforderungen umgesetzt werden. Hier drängt die Zeit; die Europäische Kommission hat bereits Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht fristgerechter Umsetzung der Grundnormen und derPatientenschutzrichtlinie eingeleitet. Ich gehe davon aus, dass die Strahlenschutzverordnung Mitte des Jahres 2001 in Kraft treten wird. Die Novelle der Röntgenverordnung hoffen wir demBundesrat im September 2001 zuleiten zu können, so dass auch diese Novelle noch 2001 in Kraft treten könnte. -
- Auf die internationale Atompolitik kann ich bei der Fülle der Themen hier nicht auch noch im Detail eingehen. Lassen Sie mich nur so viel dazu sagen, dass das ein ganz schwierigesFeld ist: Die Problematik besteht darin, den Spagat zwischen bestehenden Verpflichtungen, die vielfach
die Vorgängerregierung eingegangen war, und der nationalen Ausstiegspolitik hinzubekommen.Unser Ziel ist größtmögliche Konsistenz, aber national haben wir die Dinge besser im Griff als international, wo etwa die Internationale Atomenergie-Organisation und die OECD ebensowie
manche großen Staaten wie USA und Japan unverdrossen an der Atomenergienutzung festhalten. Aber wir stehen mit unserem Atomausstiegskurs nicht allein: Schweden hat den Ausstieg beschlossenund nach manchen Wirrungen mit der Umsetzung begonnen. Belgien wird aussteigen. Italien ist bereits nach
Tschernobyl ausgestiegen. Spanien baut nichts mehr zu. Und ich bin schon gespannt, wie sichdie Nuklearpolitik Frankreichs und der Schweiz entwickeln werden.
Zum internationalen Bereich gehört auch das IAEO-Übereinkommen über nukleare Sicherheit. Dieses Übereinkommen verpflichtet uns, der Staatengemeinschaft alle drei Jahre offen zulegen, wie es bei uns um die nukleare Sicherheit bestellt ist. Wir müssen unseren Bericht bis zum Herbst dieses Jahres abgeben. In ihm werden wir darlegen, dass diese Bundesregierung die Belangeder nuklearen Sicherheit so ernst nimmt, dass sie die weitere Nutzung der Atomenergie für gewerbliche Zwecke auf Dauer nicht mehr für verantwortbar hält. Diese Einschätzung giltnicht nur für deutsche Reaktoren, sondern weltweit. Wir werden deshalb unseren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit osteuropäischer Reaktoren und des Sicherheitsbewusstseins derverantwortlichen Behörden auch weiterhin erbringen, aber darauf hinweisen, dass wir auch hier den Reaktorbetrieb auf Dauer nicht für verantwortbar halten.
Lassen sie mich nun zum abschließenden, aber nicht minder wichtigen Teil meines Vortrags kommen:
Wer aus der Atomenergie aussteigt, muss - darauf haben die Bürger ein Anrecht - sagen können, was statt dessen kommt. Für die Bundesregierung beginnt mit dem Ausstieg aus derKernenergie folgerichtig zugleich der Einstieg in die Energiewende.
Der Atomkonsens macht den Weg frei für die Entwicklung einer zukunftsfähigen und umweltverträglichen Energieversorgung. Das absehbare Ende der Atomnutzung bietet die Chance auf einedurchgreifende Modernisierung der Energieversorgung, deren Ziel in nichts anderem besteht als der Verknüpfung von ökologischer Wirksamkeit, ökonomischer Effizienz undgesellschaftlicher Akzeptanz.
Die Fakten, die die Bundesregierung zur Energiewende, dem so oft proklamierten Wechsel vom fossil-nuklearen hin zum solar-effizienten Zeitalter, zwingen, werden Ihnen in den Grundzügenbekannt sein
- Die weltweite Energieversorgung stützt sich zu über 85% auf fossile Energieträger.
- Der weitaus überwiegende Teil der Umweltbelastungen ist energiebedingt. Energiebezogene Politiken und Maßnahmen zählen daher zum Kernbereich umweltpolitischer Initiativen.
- Nahezu 70% des weltweiten Energieverbrauchs konzentrieren sich auf die Industriestaaten, in denen aber nur 25% der Weltbevölkerung leben. Im Durchschnitt verbraucht ein Mensch in denIndustriestaaten sechs- bis zehnmal soviel Energie wie ein Mensch in Entwicklungsländern.
- Die Effizienzpotenziale sind rund um den Erdball bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Schon mit den heute verfügbaren Techniken können wir weit mehr aus den begrenztverfügbaren Ressourcen herausholen.
- Der Anteil der erneuerbaren Energien an der weltweiten Energieversorgung ist noch verschwindend gering.
- Durch den ungebremsten Energieverbrauch in den meisten Industriestaaten und die zunehmende Erschöpfung von Energiequellen in bestimmten Weltregionen nehmen die Importabhängigkeit derwestlichen Welt und die Verknappungstendenzen deutlich zu.
- Mit dem 1997 angenommenen Protokoll von Kyoto hat sich die EU verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2008-2012 insgesamt um 8% unter das Niveau von 1990 zu senken. Dabei hatDeutschland im Rahmen der EU-Lastenverteilung eine Emissionsminderungspflicht von 21% übernommen. Daneben hat die Bundesregierung das Ziel ihrer Vorgängerregierung bestätigt, bis 2005die CO2-Emissionen um 25% gegenüber 1990 zu reduzieren.
Schon die Verwirklichung unserer ambitionierten Klimaschutzziele setzt die Wende hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung zwingend voraus.
Die Bundesregierung hat den Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie daher auch unter Klimaschutzgesichtspunkten als schrittweisen Prozess angelegt. Bis 2005 wird sich der Ausstieg nur sehrbegrenzt auf die CO2-Emissionen auswirken. In längerfristiger Perspektive geht es darum, die durch den Ausstieg erforderliche energiepolitische Neuorientierung mit denKlimaschutzzielen optimal zu verknüpfen.
Der Einstieg in eine nachhaltige und umweltverträgliche Energieversorgung basiert neben dem Vollzug des Atomausstiegs auf drei weiteren Pfeilern:
- der Verbesserung der Energieeffizienz bei der Energiebereitstellung
- dem sparsamen und rationellen Einsatz von Energie bei ihrer Nutzung sowie
- der deutliche und kontinuierliche Ausbau der erneuerbaren Energien - alles drei notwendige Voraussetzungen der Energiewende.
Ein ganz zentrales Element ist die Ökologische Steuerreform. Die Bundesregierung hat damit langfristig verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen, die niemanden überfordern.Dennoch werden damit deutliche Signale gesetzt, dass es sich lohnt, in Energieeffizienz, Energiesparen und Erneuerbare Energien zu investieren. Die Höhe der Steuersätze ist dabei wenigerwichtig als die verlässlich und stetig steigenden Energiesteuersätze - verbunden mit einer insgesamt aufkommensneutralen Senkung der Rentenversicherungsbeiträge.
Damit hat die klassische, stark auf dem Ordnungsrecht basierende Umweltpolitik eine ganz entscheidende Flankierung erhalten, die letztlich zu einer stärkeren Dynamik bei Innovationenführen wird. Denn durch die Preissignale werden Konsumenten und Unternehmer ständig dazu angehalten, nach neuen Lösungen, nach neuen optimalen Kombinationen von Produktionsfaktoren, zusuchen.
Einen Meilenstein der Politik dieser Bundesregierung stellt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dar, das am 1.4.2000 in Kraft getreten ist und eine Vergütung für Strom auserneuerbaren Energien, wie Sonne, Wind und Biomasse gewährt. Das EEG trägt dem dezentralen Charakter der erneuerbaren Energien Rechnung: Private Investoren erhalten einen verlässlichenRahmen, um entsprechende Anlagen zu errichten. Im Verfahren zum Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) - dem Vorläufer des EEG - vor dem Europäischen Gerichtshof hat der Generalanwalt in seinemAbschlussplädoyer im Herbst ausgeführt, dass seiner Ansicht nach das StrEG nicht als Beihilfe einzustufen ist. Damit hat er die Auffassung der Bundesregierung bestätigt. Wenn der EuGHdem Votum des Generalanwalts folgt, was normalerweise der Fall ist, würde auch das EEG nicht als Beihilfe eingeordnet werden.
Der mit dem EEG gesetzte Anreiz wird durch gezielte Förderprogramme verstärkt: Mit dem 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm wurden im letzten Jahr etwa 50 Megawatt Solarzelleninstalliert - etwa ein Viertel der weltweiten Produktion. Das gesamte Fördervolumen beträgt während des Zeitraums von 5 Jahren 1 Mrd. DM.
Das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien mit seinem Schwerpunkt auf der Wärmeerzeugung kommt mit einem Volumen von 200 Mio. DM pro Jahr dazu. Die Mittel stammen aus demAufkommen der Ökosteuer. Hier kommen thermische Solaranlagen, Biomasse-Anlagen, Geothermie etc. zum Zug - zum Teil als Ergänzung zum EEG, zum Teil für die reineWärmebereitstellung.
Im Zusammenspiel mit den genannten Förderprogrammen zeigt das EEG bereits deutliche Wirkungen und hat unter anderem einen regelrechten Photovoltaik-Anlagen-Boom in Deutschlandausgelöst. Bei der Windkraftnutzung ist Deutschland bereits heute führend und liegt mit knapp 5000 Megawatt installierter Leistung deutlich vor den USA.
Bis 2020 könnte Strom aus erneuerbaren Energien in einer Größenordnung von 100 TWh/a bereitgestellt werden. Mit zusätzlichen Leistungen aus dem Ausbau der KWK und durchStromeinsparung kann der Atomstrom (160 TWh/a) klimafreundlich ersetzt werden.
Zusätzlich zu den positiven Umweltwirkungen einer Orientierung auf erneuerbare Energien werden wir auf der Habenseite die Schaffung zukunftsgerichteter, qualifizierter Arbeitsplätze und die Stärkung unserer mittelständischen Firmen verbuchen können. Die Zahl der direkt und indirekt mit den erneuerbaren Energien verbundenenArbeitsplätzen in Deutschland lag im letzten Jahr bereits in der Größenordnung von 70.000.
Vor diesem Hintergrund wird die Überzeugung, mit der die Bundesregierung ihre Ziele für die Anteile der regenerativen Energien an der Energieversorgung in Deutschland vertritt,verständlich:
- Die Verdopplung des Anteils an der Stromerzeugung bis 2010, d.h. mindestens 10-12 % gegenüber einem Anteil an der Stromerzeugung von etwa 6 % im Jahr 2000 und 5 % im Jahr 1999
- danach Anstieg um 10 %-Punkte pro Dekade, das bedeutet einen Anteil von 20% an der Stromerzeugung bis 2020 und von 50% bis 2050
- die Verdopplung des Anteils der erneuerbaren Energien an der gesamten Energieversorgung , also nicht nur Strom, sondern auch Wärme und Treibstoffe, bis 2010, d.h. Steigerung des Anteils vonheute 2% auf 4%.
- Als Langfristziel soll bis 2050 ebenfalls die Hälfte des gesamten Energiebedarfs in Deutschland durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
Die Erreichung dieser anspruchsvollen Ziele setzt parallel auch eine kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz und die Ausnutzung von Einsparpotenzialen voraus.
Bei der Stromerzeugung stehen höchstmögliche Wirkungsgrade und vor allem der Erhalt und der deutliche Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im Vordergrund. Hier soll eineMinderung der CO2-Emissionen in einer Größenordnung von 10 Mio. t bis 2005 bzw. 23 Mio. t bis 2010 erreicht werden. Die KWK- Anlagen können wie auch hocheffiziente Gas- und- Dampf(GuD)-Kraftwerke herkömmlich oder in Brennstoffzellen-Technik errichtet werden.
Für derartige neue umwelt- und klimafreundliche Zukunftstechniken hat die Bundesregierung ein Zukunftsinvestitionsprogramm ins Visier genommen mit dem Schwerpunkt bei den Brennstoffzellen. Diese sind nicht nur hocheffizient und umweltfreundlich, sondern eignen sich auch hervorragend als Brückentechnik von den fossilen Energieträgern zuEnergieträgern auf erneuerbarer Basis. Schritt für Schritt können regenerativ gewonnene Energieträger zugemischt werden mit immer größeren Anteilen - eineäußerst vielversprechende Zukunftstechnik.
In allen Sektoren gibt es nach wie vor ein enormes Einspar- und Effizienz-Potenzial zu erschließen. Diesem Ziel dienen eine Fülle von Einzelmaßnahmen, die von der Bundesregierungam 18. Oktober 2000 als Klimaschutzprogramm auf Vorschlag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beschlossen worden sind.
Mit diesem neuen Programm, dem ein 11-monatiger Abstimmungsmarathon voraus ging, ist es uns gelungen, die Weichen im Klimaschutz für die kommenden Jahre neu zu stellen. DasKlimaschutzprogramm basiert vor allem auf Maßnahmen zur Energieeinsparung sowie dem Ausbau erneuerbarer Energien und energieeffizienter Technologien und leitet so die Energiewende in derBundesrepublik ein. Als historischer Wendepunkt ist insbesondere die Festlegung konkreter Minderungsbeiträge für einzelne Sektoren anzusehen. Demnach müssen in privaten Haushalten undim Gebäudebereich 18-25 Millionen Tonnen, in Energiewirtschaft und Industrie 20-25 Millionen und im Verkehr 15-20 Millionen Tonnen Kohlendioxid bis 2005 zusätzlich eingespart werden.
Im zurückliegenden Jahrzehnt sind die Emissionstrends in den einzelnen Bereichen nämlich asymmetrisch verlaufen. Während die CO2-Emissionen in der Industrie zwischen 1990 und1998 um 31% und in der Energiewirtschaft um 16,1% ganz massiv zurückgingen, nahm der Ausstoß von Kohlendioxid aus den privaten Haushalten im genannten Zeitraum um 6% und im Verkehr von11,1% deutlich zu. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, ist eine Trendumkehr in den beiden zuletzt genannten Bereichen zwingend erforderlich. Handlungsschwerpunkte sind daher neben dem Ausbau derKWK vor allem der Gebäudebereich und Verkehr.
Der Gebäudebereich verfügt über ein enormes technisches Minderungspotenzial. Nahezu 80% des Gebäudebestands entsprechen noch nicht einmal den Anforderungen derWärmeschutzerordnung aus dem Jahre 1983. Hinzu kommen über 3 Mio. Heizkessel, die älter sind als 20 Jahre. Um dieses Potenzial zu erschließen, hat die Bundesregierung im Rahmendes Zukunftsinvestitionsprogramms ein "Klimaschutzprogramm im Gebäudebestand" beschlossen, das die bestehenden Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergänzt. Im Zeitraum 2001bis 2005 werden Maßnahmen zur Energieeinsparung in Wohngebäuden des Altbaubestandes mit jährlich insgesamt 400 Mio. DM, das sind insgesamt 2 Mrd. DM, gefördert. Damit wird einInvestitionsvolumen von insgesamt 10 Mrd. DM angestoßen, womit gleichzeitig erhebliche positive Auswirkungen im Bausektor erzielt werden - ein klassisches Beispiel für eineWin-Win-Option.
Für den Neubaubereich wird die Bundesregierung in Kürze die Energieeinsparverordnung verabschieden, mit der der Energiebedarf von Neubauten um durchschnittlich 30% gesenkt werdensoll. Für Neubauten wird damit künftig das 7 Liter-Niedrigenergiehaus zum Standard. Neu ist auch die sogenannte primärenergetische Orientierung, bei der in der Kette von der Gewinnungbis zur Nutzung der Energie auch die entstehenden Verluste berücksichtigt werden. Diese umfassende Bewertung der einzelnen Energieträger - insbesondere von Strom - führt endlich zufairen und gleichen Ausgangsbedingungen für den Wettbewerb.
Von entscheidender flankierender Bedeutung ist schließlich eine verbesserte Aus- und Fortbildung von Architekten, Ingenieuren und Handwerkern. Mit dem Ziel des verstärkten Abbausvon Informationsdefiziten setzt sich die Bundesregierung gemeinsam mit den dafür ebenfalls zuständigen Ländern für ein kooperatives Bund-/Länder-Impulsprogramm"Energiesparendes und klimaschonendes Bauen" ein.
Das Klimaschutzprogramm sieht darüber hinaus ein Maßnahmenbündel für den Verkehrsbereich vor.
- Es werden zur weiteren Förderung der Bahn über einen Zeitraum von drei Jahren jährlich 2 Milliarden DM für die Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen der DeutschenBahn AG bereitgestellt.
- Mit dem Ziel einer gerechten Anlastung der Wegekosten wird darüber hinaus spätestens ab 2003 die zeitabhängige LKW-Vignette durch eine streckenabhängige elektronischeGebührenerhebung ersetzt, die für einen Anreiz zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Schiene bzw. Wasserstraße sorgt.
- Verbrauchsarme Personenkraftwagen ("Drei-Liter Auto", aber auch das "Fünf-Liter-Auto") werden im Rahmen der Kfz-Steuer verstärkt gefördert.
- Emissionsdifferenzierte Landeentgelte für Flugzeuge sind ebenso vorgesehen wie der verstärkte Einsatz von Verbrauchsanzeigen und Leichtlaufölen.
- Daneben gehört eine breit angelegte Informations- und Aufklärungskampagne zum kraftstoffsparenden Fahrverhalten zu den Maßnahmen im Verkehrsbereich.
Am 9. November 2000 ist die Neuauflage der Selbstverpflichtungserklärung der Deutschen Wirtschaft unterzeichnet worden. In dieser "Vereinbarung der Regierung der BundesrepublikDeutschland und der Deutschen Wirtschaft zur globalen Klimavorsorge" erweitert die Wirtschaft ihre Zusage von 1995 und 1996 und erklärt sich bereit, ihre spezifischen Emissionen über allesechs im Kyoto-Protokoll genannten Treibhausgase (CO2, CH4, N2O, SF6,HFKW und FKW) insgesamt um 35 % bis 2012 im Vergleich zu 1990 und ihre spezifischen CO2-Emissionen bis 2005 um 28% im Vergleich zu1990 zu reduzieren. Damit sollen die Emissionsvolumina im Jahre 2005 um zusätzlich 10 Mio. t CO2 und im Jahre 2012 nochmals um zusätzlich 10 Mio. t CO2-Äquivalente gegenüber derbisherigen Selbstverpflichtungserklärung gesenkt werden können.
Schließlich haben die Bundesregierung und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) am 29.September 2000 die Deutsche Energie-Agentur (DenA) gegründet, deren ersteAufgabenschwerpunkte die Einrichtung einer bundesweit agierenden Informationsstelle über wirtschaftlich rentable Energieeinsparmaßnahmen, die Durchführung einer Informationskampagnezur Energieeinsparung in Gebäuden und die Beratung bei Förderprogrammen des Bundes und der KfW sind.
Sie sehen: Ausstieg der Atomenergienutzung und entschlossener Einstieg in eine nachhaltige Energieversorgung sind zwei Seiten einer Medaille und gemeinsam Bausteine einer ökologischenEnergiepolitik.
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