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Archiv 14. Legislaturperiode
Parl. Staatssekretärin Simone Probst
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Titel: "Energiespar-Contracting in öffentlichen Einrichtungen"
- Untertitel: Klimaschutz hat Priorität - das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung
- Redner/in: Parl. Staatssekretärin Simone Probst
- Anlass: Eröffnungsrede
- Datum: 07. Dezember 2000
Anrede,
vor knapp zwei Wochen ist in Den Haag die 6. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention - vorläufig ohne Ergebnis - vertagt worden. Vor diesem Hintergrund wird sich der eine oder andere von Ihnen fragen, ob das Vortragsthema im Nachhinein nicht besser in Frageform hätte formuliert werden müssen: Hat Klimaschutz noch Priorität?
Hieran schließt sich die Frage an: Wird dieses negative Ergebnis Auswirkungen auf das erst vor kurzem beschlossene Klimaschutzprogramm der Bundesregierung haben?
Der Deutsche Bundestag berät zu dieser Stunde den Ausgang der Klimakonferenz. Hierzu gibt Herr Minister Trittin eine Regierungserklärung ab; ich bitte daher für seine Abwesenheit auf dieser Tagung um ihr Verständnis. Da mir das Thema dieses Workshops sehr am Herzen liegt, habe ich diesen Termin gern übernommen.
Um die eingangs gestellten Fragen gleich zu beantworten:
Klimaschutz wird weiterhin zentrales Anliegen der deutschen Umweltpolitik bleiben - es wird keine Abstriche am Klimaschutzprogramm der Bundesregierung geben. Im Gegenteil - wir müssen unsere Anstrengungen jetzt besonders auf die Erfüllung dieses Programms konzentrieren, denn die Fakten,
die uns zu einer Energiewende zwingen, sind unverändert:
- Die weltweite Energieversorgung stützt sich zu über 85 % auf fossile Energieträger.
- Der weitaus überwiegende Teil der Umweltbelastungen ist energiebedingt - energiebezogene Politiken und Maßnahmen zählen somit zum Kernbereich umweltpolitischer Anliegen.
- Nahezu 70 Prozent des weltweiten Energieverbrauchs konzentriert sich auf die Industriestaaten, in denen aber nur 25 Prozent der Weltbevölkerung leben. Im Durchschnitt verbraucht ein Mensch in den Industrieländern sechs- bis zehnmal soviel Energie wie ein Mensch in Entwicklungsländern.
- Die Effizienzpotenziale sind rund um den Erdball bei weitem noch nicht ausgeschöpft.
- Der Anteil der erneuerbaren Energien an der weltweiten Energieversorgung ist noch verschwindend gering.
- Teilweise stützt sich die heutige Energieversorgung auf stark risikobehaftete Formen wie den Einsatz der Atomenergie.
- Durch den ungebremsten Energieverbrauch in den meisten Industriestaaten und die zunehmende Erschöpfung von Energiequellen in bestimmten Weltregionen nehmen die Importabhängigkeit der westlichen Welt und die Verknappungstendenzen deutlich zu.
Leider haben wir auf internationalem Parkett durch das vorläufige Scheitern der 6. Vertragsstaatenkonferenz Zeit verloren. Aber die Umwelt und das globale Klima dürfen keinen faulen Kompromiss um jeden Preis akzeptieren.
Das Kyoto-Protokoll darf nicht ausgehöhlt werden. Genau dies aber hätten wir zugelassen, wenn wir die in Den Haag von anderen Ländern und Ländergruppen gestellten Forderungen erfüllt hätten.
Gerade weil wir von der Notwendigkeit der Energiewende überzeugt sind und wir dies durch unsere Klimaschutzpolitik - national wie international - auch glaubwürdig vertreten wollen, dürfen wir in unseren Anstrengungen jetzt nicht nachlassen. Die Energiewende ist jetzt nötiger denn je. Energiewende bedeutet:
- Steigerung der Energieeffizienz,
- Einsparung von Energie,
- Verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien.
Die rot-grüne Bundesregierung hat diese Energiewende weg vom Fossil-Nuklearzeitalter hin zum Solarzeitalter eingeleitet und bereits entscheidende Grundlagen für eine zukunftsfähige Energieversorgung geschaffen. Ich nenne hier beispielhaft:
- die Einführung der Öko-Steuer,
- die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen zum Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie vom 14. Juni 2000,
- das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG),
- das Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung vom 12. Mai 2000, das durch ein Gesetz zur langfristigen Sicherung und zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung im nächsten Jahr abgelöst werden soll,
- das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien und
- das 100.000-Dächer-Solarstromprogramm.
Auch im Klimaschutz ist Deutschland führend. Zusammen mit Großbritannien und Luxemburg gehört Deutschland zu den einzigen europäischen Staaten, die bisher eine Reduktion des Treibhausgases CO2 erzielt haben. Gegenüber dem nationalen Ziel einer Minderung um 25 % bis 2005 verbleibt allerdings noch eine Deckungslücke von 5 bis 7 % - das entspricht jährlich 50 bis 70 Mio. t CO2.
Um diese Lücke zu schließen, hat die Bundesregierung am 18. Oktober 2000 ein Klimaschutzprogramm beschlossen. Erstmals werden sektorale Minderungsbeiträge festgelegt für die Bereiche
- private Haushalte und Gebäudebereich: 18 bis 25 Mio. t CO2,
- Energiewirtschaft und Industrie: 20 bis 25 Mio. t CO2 und
- Verkehr: 15 bis 20 Mio. t CO2.
Die einzelnen Bereiche sind im Klimaschutzprogramm durch eine Fülle von Einzelmaßnahmen unterlegt. Dabei sind sowohl jeweils die Einzelmaßnahmen als auch die drei Handlungsbereiche untereinander ausgleichsfähig.
Im zurückliegenden Jahrzehnt sind die Emissionstrends in den einzelnen Bereichen asymmetrisch verlaufen. Während die CO2-Emissionen in der Industrie zwischen 1990 und 1998 um 31% und in der Energiewirtschaft um 16,1% ganz massiv zurückgingen, nahm der Ausstoß von
Kohlendioxid aus den privaten Haushalten im genannten Zeitraum um 6% und im Verkehr um 11,1% deutlich zu. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, ist eine Trendumkehr in den beiden zuletzt genannten Bereichen unabdingbar. Dies zeigt auch zugleich die Handlungsschwerpunkte des Klimaschutzprogramms
auf: Verkehr und Gebäudebereich.
Der Gebäudebereich gehört zu denen mit dem größten technischen Minderungspotenzial - Experten schätzen dieses Potenzial auf etwa 100 Mio. t jährlich. Nahezu 80% des Gebäudebestandes entsprechen noch nicht einmal den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung aus dem Jahre 1983. Hinzu kommen über 3 Mio. Heizkessel, die älter sind als 20 Jahre.
Um dieses Potenzial zu erschließen, hat die Bundesregierung im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms (Stichwort "UMTS-Erlöse") ein "Klimaschutzprogramm im Gebäudebestand" beschlossen, das die bestehenden Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergänzt. Im Zeitraum 2001 bis 2005 werden Maßnahmen zur Energieeinsparung in Wohngebäuden des Altbaubestandes mit jährlich insgesamt 400 Mio. DM, das sind insgesamt 2 Mrd. DM, gefördert.
Damit wird ein Kreditvolumen von insgesamt 10 Mrd. DM angestoßen, womit gleichzeitig erhebliche positive Auswirkungen im Bausektor erzielt werden - ein klassisches Beispiel für eine Win-Win-Option.
Für den Neubaubereich wird die Bundesregierung in Kürze die Energieeinsparverordnung verabschieden, mit der der Energiebedarf von Neubauten um durchschnittlich 30% gesenkt werden soll. Für Neubauten wird damit künftig das 7-Liter Niedrigenergiehaus zum Standard. Neu ist auch der sogenannte primärenergetische Maßstab, bei dem in der Kette von der Gewinnung bis zur Nutzung der Energie auch die entstehenden Verluste berücksichtigt werden. Diese "ehrliche" Bewertung der einzelnen Energieträger - vor allem von Strom - führt nun zu fairen und gleichen Ausgangsbedingungen für den Wettbewerb.
Nachhaltiger Klimaschutz kann aber nicht allein von der Bundesebene betrieben werden. Notwendig sind vielmehr Beiträge von Akteuren und Institutionen wie Ländern und Kommunen, Wirtschaftsverbänden, Umwelt- und Verbraucherverbänden sowie weiteren gesellschaftlich relevanten Gruppen.
Die Kommunen tragen mit der Entwicklung von Klimaschutzprogrammen, der Umsetzung konkreter Maßnahmen vor Ort sowie der Thematisierung des Klimaschutzproblems in der Bevölkerung wesentlich zur Verwirklichung des nationalen Klimaschutzziels bei.
In deutschen Städten und Gemeinden existieren derzeit nahezu 1.000 lokale Klimaschutzkonzepte, zum Teil als Elemente von lokalen Agenden 21. In einer wachsenden Zahl deutscher Kommunen wird der Klimaschutz institutionell verankert. Dennoch: Aus einer Studie zum gegenwärtigen Stand des
kommunalen Klimaschutzes geht hervor, dass in 90% der Kommunen weitergehende Aktivitäten bei der Umsetzung von Klimaschutzprogrammen möglich sind. Knappe Finanzmittel, fehlendes Personal und politische Prioritäten sind die häufigsten Umsetzungshemmnisse.
Wie kann nun das zweifellos in vielen Kommunen noch bestehende Energiesparpotenzial trotz dieser elementaren Hemmnisse überwunden werden? Auf den ersten Blick eine unlösbare Aufgabe. Aber wie auch erst vor Kurzem der mathematische Beweis für den 350-jahre lang schier als unlösbar geltenden Beweis für "Fermats letzten Satz" gelungen ist, so gibt es auch hier eine Lösung: das Energiespar-Contracting.
Beim Energiespar-Contracting übernimmt ein Contractor die erforderlichen Investitionen, die er über eine Beteiligung an den eingesparten Energiekosten refinanziert. Der Auftraggeber muss selbst nicht investieren und trägt kein Risiko, ist aber trotzdem am Erfolg der Einsparmaßnahme beteiligt. Im Unterschied zum Anlagen-Contracting umfasst das Energiespar-Contracting Maßnahmen, die hinter dem Zähler ansetzen, also alles, was den Verbrauch von Wärme oder Strom reduziert.
Beim Contracting handelt es sich um einen Wachstumsmarkt. Mittlerweile gibt es über 400 Anbieter und zahlreiche Beispiele für erfolgreiche Projekte - etwa 50 werden in dem anschließend vom Präsidenten des Umweltbundesamtes vorzustellenden Ratgeber beschrieben. Denn nichts kann den Erfolg eindruckvoller belegen als erfolgreiche Beispiele.
Bei der Erarbeitung des Ratgebers wurde am Beispiel eines typischen Projekt-Designs für Energiespar-Contracting auch eine Potenzialabschätzung für die öffentlichen Liegenschaften des Bundes, der Länder und der Kommunen durchgeführt. Die durchgeführten
Modellrechnungen haben gezeigt, dass durch den verstärkten Einsatz des Instruments Energiespar-Contracting eine maßgebliche Investitionssicherung in öffentlichen Gebäuden bei gleichzeitig nachhaltiger Kostenentlastung möglich ist. Die Erfahrungen mit dem
Energiespar-Contracting in öffentlichen Gebäuden zeigen, dass CO2-Einsparungen von 20 bis 30% möglich sind - und das ohne Risiko, ohne eigenes Geld in die Hand nehmen zu müssen, dafür aber mit Erfolgsgarantie!
Bei weitgehender Erschließung der vorhandenen Potenziale ist eine Reduzierung der jährlichen CO2-Emissionen um etwa 3 Mio. t möglich.
Angesichts der Liberalisierung der Energiemärkte konzentrieren sich viele Kommunen derzeit mehr auf das Aushandeln günstiger Bezugsbedingungen als auf Maßnahmen, die am Energieverbrauch ansetzen. Hinzu kommen die auf breiter Front gesunkenen Strompreise, die Maßnahmen im Bereich der Stromeinsparung heute weniger wirtschaftlich erscheinen lassen als noch vor zwei bis drei Jahren. Aber Vorsicht: Erste Anzeichen deuten bereits auf wieder steigende Strompreise hin. Und im Übrigen: Was im Bereich der leitungsgebundenen Energien (noch) gilt, gilt bei den anderen Energieträgern schon lange nicht mehr. Die "paradiesischen" Zustände , zu denen man 1 Barrel Öl für 10 US $ erstehen konnte, gehören offensichtlich der Vergangenheit an. Heute muss man etwa das Dreifache bezahlen. Dies alles bestätigt mich in der Auffassung: Energiespar-Contracting gibt gerade heute einen Sinn - ich sehe keine Begründung, Entwarnung zu geben, eher jede Menge Gründe, um Entlastung zu suchen.
Es ist unstrittig, dass in nahezu jedem Gebäude der öffentlichen Hand Einsparpotenziale brach liegen, die sich auch unter den neuen Rahmenbedingungen wirtschaftlich erschließen lassen. Wenngleich sich auch nicht jedes Gebäude und jedes Einsparpotenzial für eine Umsetzung
über das Instrument Energiespar-Contracting eignet, so ließe sich das Instrument doch viel häufiger anwenden, als dies derzeit der Fall ist.
Nicht zuletzt ergeben sich direkte Arbeitsplatzwirkungen aus den Investitionen in Einspartechnologien: Jede Wärmedämmmaßnahme, jede Beleuchtungssanierung, jede Modernisierung einer Heizungsanlage oder -steuerung sichert und schafft Arbeitsplätze und kommt dem Handwerk und den
beteiligten Ingenieurbüros, indirekt aber auch den Kommunen und der Volkswirtschaft zugute.
Anrede,
Klimaschutz fordert seinen Beitrag von allen Akteuren. Auch die Bundesregierung stellt sich dieser Verantwortung und wird ihren Beitrag leisten. Sie hat sich im Klimaschutzprogramm das Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen in ihrem Geschäftsbereich um 30% bis 2010 bzw. 25% bis 2005 - jeweils bezogen auf das Jahr 1990 - zu senken. Die Ressorts der Bundesregierung werden hierzu in eigener Verantwortung Minderungsprogramme erstellen und durchführen.
Das Bundesumweltministerium hat sich eine Reduzierung seiner CO2-Emissionen um 30% bis 2005 zum Ziel gesetzt. Derzeit werden im Rahmen einer Studie die Möglichkeiten zur Optimierung der Energieversorgung im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums, der immerhin 52 Liegenschaften umfasst, ausgelotet. Dabei ziehen wir auch die Möglichkeit des Energiespar-Contracting in Betracht.
Vielleicht eignet sich hierfür auch die eine oder andere BMU-Liegenschaft, möglicherweise in einem Gebäudepool - und den vielen erfolgreichen Beispielen kann ein weiteres hinzugefügt werden.
Ich hoffe, dass ich meinem nachfolgenden Redner mit meinen Ausführungen zum Energiespar-Contracting nicht allzu viel vorweggenommen habe. Das Thema erschien mir allerdings im Zusammenhang mit der Umsetzung der Selbstverpflichtung der Bundesregierung, wie sie im Klimaschutzprogramm enthalten ist, so bedeutend, dass ich die Gelegenheit nutzen wollte, um dieses Instrument speziell den anwesenden Vertretern der Ressorts der Bundesregierung nahe zu bringen.
Ich wünsche dem Ratgeber für Energiespar-Contracting in öffentlichen Liegenschaften weite Verbreitung und aufmerksame Leser, die sich durch neue Ideen und die vielen erfolgreichen Beispiele anregen lassen. Erfolg sollte anstecken. Mit einem Zitat aus dem Ratgeber möchte ich
daher abschließen: "Es gibt also keinen Grund, weiter abzuwarten".
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