Sie befinden sich in diesem Bereich der Seite:
Startseite
Ministerium
Reden
Archiv 14. Legislaturperiode
Parl. Staatssekretärin Simone Probst
-
Titel: Zur Zukunft der Kreislauf- und Abfallwirtschaft
- Redner/in: Parl. Staatssekretärin Simone Probst
- Anlass: Eröffnung der ENTSORGA 2000
- Datum/Ort: 25 Juni 2000, Köln
Anrede
Die ENTSORGA in Köln ist längst zu einem festen Termin im Kalender der Entsorgungswirtschaft geworden. Sie ist ein wichtiges Forum zum Austausch über die technischen, organisatorischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Entsorgungswirtschaft. Es geht dabei zum einen darum, den erreichten Stand festzustellen, andererseits darum, künftige Entwicklungen zu diskutieren.
Wieder werden viele Diskussionen vom "Kampf um den Abfall" bestimmt werden. Die momentane Situation in der deutschen Abfallwirtschaft wird maßgeblich von Überkapazitäten, insbesondere im Deponiebereich bestimmt. Dies gibt ohne Zweifel Anlass, die Meinungs- und
Interessenunterschiede zwischen öffentlicher Entsorgungswirtschaft und privaten Betrieben zu diskutieren. Ich möchte deshalb die Gelegenheit nutzen, einige Bemerkungen über die Situation und die künftige Entwicklung der Kreislaufwirtschaft zur Diskussion beizusteuern. Ich bin
mir dabei sicher, dass wir uns über die ökologischen Ziele einig sind: Die Dualität von Nutzung der Wert- bzw. Rohstoffe im Abfall und der Zerstörung bzw. Ausschleusung von Schadstoffen ist der Kern einer umweltgerechten Kreislauf- und Abfallwirtschaft.
In der Tat sind fast alle Entsorgungsprozesse von beiden Zwecken bestimmt. Bei jedem Verwertungsprozess gibt es auch Maßnahmen, Schadstoffe zu beseitigen. Auf der anderen Seite wird bei der Beseitigung von Abfällen ein möglichst hoher Nutzen angestrebt, z. B. die Nutzung der Energie
bei der thermischen Behandlung von Hausmüll.
Seit längerem gibt es eine Diskussion darüber, ob eine juristische Klarstellung der Begriffe Verwertung oder Beseitigung dieser technischen Dualität gerecht wird. Es stellt sich also die Frage, ob es nicht sinnvoller ist, technisch eine möglichst optimale Verwertung und Beseitigung anzustreben, die Rechtsfolgen - Andienungspflichten, Genehmigungen - jedoch von dieser Begrifflichkeit zu trennen. Hierzu hat Minister Trittin auf europäischer Ebene die Initiative ergriffen und in einem Brief an Umweltkommissarin Wallström vorgeschlagen, gemischte Siedlungsabfälle generell der Entsorgungsautarkie zu unterwerfen, also unabhängig davon, ob sie verwertet oder beseitigt werden.
Auch die Umweltministerkonferenz hat sich im April 2000 mit der aktuellen Situation der Abfallentsorgung auseinandergesetzt und folgende Beschlüsse gefasst:
- Die abstrakten Vorgaben des KrW-/AbfG sollen nach Auffassung der Länder durch Gesetzesänderungen sowie stoffstrom- und verfahrensspezifische Verordnungen konkretisiert werden.
- Zur Erfüllung ihrer Entsorgungsaufgaben soll den kommunalen Entsorgungsträgern die notwendige Planungssicherheit eingeräumt werden.
- Da das EG-Recht der Gestaltungsfreiheit des deutschen Gesetzgebers Grenzen setzt, begrüßen die Länder die bisherigen Aktivitäten des Bundesumweltministers zur Fortentwicklung des gemeinschaftlichen Abfallrechts. Der Bundesumweltminister wurde gebeten, sich auf europäischer Ebene weiter für eine Präzisierung der Abgrenzung zwischen Verwertung und Beseitigung einzusetzen. Zugleich wurde sein Vorstoß begrüßt, im EG-Recht eine von den Abgrenzungsfragen unabhängige Entsorgungsautarkie für Siedlungsabfälle zu verankern.
- Es wurde eine länderoffene Arbeitsgemeinschaft unter Federführung von Baden-Württemberg eingesetzt, die kurzfristig alternative normative Regelungen zur Überlassungspflicht von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall erarbeiten soll. Die Vereinbarkeit dieser Entwürfe mit dem EG-Recht soll dann vom BMU und den Umweltministerien der Länder mit der Europäischen Kommission erörtert werden.
- Vor diesem Hintergrund wird das BMU die vorgelegte Verwaltungsvorschrift zur Auslegung des geltenden KrW-/AbfG nicht weiterverfolgen und die Verhandlungen über normative Regelungen ergebnisoffen führen.
Um eine ökologisch richtige Abfallwirtschaftspolitik für die Zukunft zu gestalten, die auch den widerstreitenden ökonomischen Interessen so weit wie möglich entgegenkommt, brauchen wir eine gemeinsame Strategie.
In ein solches Strategiepaket gehören aus meiner Sicht folgende Elemente:
1. Wir müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen Kreislauf- und Abfallwirtschaft stattfinden soll, justieren und fixieren. Dazu gehört insbesondere eine Klärung der wegen ihrer Rechtsfolgen wichtigen Abgrenzungsfragen: Wann ist etwas Abfall? Wann ist etwas Verwertung oder Beseitigung? Inwieweit sind Überlassungspflichten notwendig?
Diese Beantwortung kann nur vor dem Hintergrund der europarechtlichen Vorgaben erfolgen. Ggf. müssen wir auf eine Änderung bzw. Konkretisierung des Europarechts hinwirken.
2. Wir müssen die Abfallvermeidung voranbringen und Zukunftswege für Verwertungstechnologien stützen, indem die Stoffströme in kreislauffähige Fraktionen getrennt oder sortiert werden. Damit leisten wir einen Beitrag zur Ressourcenschonung. Die stoffliche bzw. energetische Verwertung ist für die jeweiligen Abfallgruppen unter ökologischen, ökonomischen und technischen Gesichtspunkten zu wählen.
3. Dies setzt höhere Anforderungen an Entsorgungsmaßnahmen voraus. Während die Anforderung an Beseitigungsanlagen heute bereits sehr hoch sind, fehlt es noch weitgehend an Anforderungen an die Verwertung. Scheinverwertung und Ökodumping müssen durch entsprechende Vorgaben verhindert werden. Ziel ist nicht, weiterhin Deponien zu füllen, sondern die ökologisch richtige und notwendige Verwertung voranzutreiben. Solche Anforderungen werden an die Altholzverwertung, an den Bergversatz, an hausmüllähnliche Gewerbeabfälle und weitere prioritäre Abfallarten zu stellen sein.
4. Das Schließen von Stoffströmen erfordert weitere Anstrengungen. Die Produktverantwortung ist dabei ein inzwischen in mehreren Branchen bewährtes Instrument. Die Verpackungsverordnung war Anstoß für die Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft nicht nur bei uns, sondern europaweit. Diese Ansätze gilt es fortzuentwickeln. Mit der nunmehr vor der Verabschiedung stehenden EG-Altauto-Richtlinie und dem vor wenigen Tagen von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlag für elektrische und elektronische Altgeräte werden nach langwierigen, auch politisch schwierigen Debatten weitere wichtige Schritte auf diesem Weg vollzogen.
5. Unser Ziel ist, bis zum Jahr 2020 Kreislaufwirtschaft so betreiben zu können, dass auf Siedlungsabfalldeponien weitgehend verzichtet werden kann. Parallel dazu müssen die Überkapazitäten an Deponien abgebaut werden. Dabei wird es zunächst darauf ankommen, möglichst kurzfristig die umweltpolitisch am wenigsten wünschenswerten Anlagen herunterzufahren. Dies sind insbesondere die Deponien, die nicht den Anforderungen der TA Siedlungsabfall gerecht werden bzw. künftig den Anforderungen entsprechen, die durch die Umsetzung der EG-Deponierichtlinie gestellt werden. Dabei müssen den Kommunen - insbesondere vor dem Hintergrund der Gebührensituation - kostengünstige Lösungen für ihre Entsorgungsaufgaben eröffnet werden.
Die Formulierung und Umsetzung einer Zukunftsstrategie für die Abfallwirtschaft bedarf der Mitarbeit aller Beteiligten und deshalb eines umfassenden Diskussionsprozesses. Die ENTSORGA 2000 ist in diesem Prozess ein wichtiges Forum. Sie kann dazu beitragen, Impulse für eine nachhaltige, d. h. ökologisch, ökonomisch und sozial ausgewogenen Kreislauf- und Abfallwirtschaft zu geben. In diesem Sinne wünsche ich der ENTSORGA 2000 viel Erfolg.
-
Druckversion
-
Inhalt als PDF erzeugen
-
Notizzettel
-
Seite empfehlen




