• Redner/in: Parl. Staatssekretärin Simone Probst
  • Anlass: Eröffnung des ECE Seminars über "Vorsorge vor Chemieunfällen und Begrenzung der Auswirkungen an grenzüberschreitenden Gewässern"
  • Datum/Ort: 4. Oktober 1999, Hamburg

Das Thema ist so wichtig, dass es Bestandteil von zwei ECE-Konventionen ist. Auch in Deutschland berührt dieses Thema drei verschiedene Bereiche der Umweltpolitik, denen wir große Bedeutung zumessen:

  • die Störfallvorsorge

  • den Schutz der Gewässer und

  • die Internationale Zusammenarbeit.

I. Störfallvorsorge

  • Deutschland ist ein hoch industrialisiertes und sehr dicht besiedeltes Land. Dass wir hier mit gefährlichen Stoffen arbeiten können, dass wir mit ihnen produzieren, sie lagern und transportieren können, setzt umfassende Sicherheitsvorkehrungen voraus. Um die Biosphäre zu schützen, bedarf es zuallererst menschlicher Wachsamkeit und Vorsorge. Dies muß organisatorisch sichergestellt, durch technische Vorkehrungen unterstützt und schließlich auch rechtlich festgelegt und geregelt werden.

  • Störfallvorsorge besteht aus zwei Elementen: Der Unfallprävention und der Vorbereitung von Notfallmassnahmen. In Deutschland legen wir größten Wert auf die Unfallprävention. Wir suchen nach sicheren Verfahren und Techniken, um Unfälle zu vermeiden. Trotzdem müssen wir auf Notfälle vorbereitet sein. Beides ist wichtig, und beides kostet Geld. Zusätzliche Ausgaben sind in den Unternehmen nicht willkommen. Staaten im wirtschaftlichen Übergang klagen über die schlechte wirtschaftliche Lage vieler Industriebetriebe und über fehlende Investitionsmittel. Staaten mit hochentwickelten Ökonomien beklagen die bedrohte Konkurrenzfähigkeit ihrer Industriebetriebe angesichts der Globalisierung der Märkte und den Zwang, billiger zu produzieren. Aufgabe der rechtlichen Regelungen ist es deshalb, für einheitliche Marktbedingungen zu sorgen. Zu einer Abwärtsspirale hin zu immer weniger Umweltschutz darf es nicht kommen. Keiner soll sich wegen fehlender Unfallprävention einen Vorteil gegenüber seinen Konkurrenten am Markt verschaffen können.

  • Im übrigen ist es sehr fragwürdig, ob wirklich derjenige billiger produziert, der an Unfallprävention spart. Der Ausfall von Produktionszeit, Schäden an Produktionsanlagen, eine schlechtere Produktqualität und die Vergeudung von Rohstoffen sind Unfallfolgen, die erhebliche Kosten verursachen. Hinzu kommt die Haftung für Schäden, die möglicherweise Dritten entstehen. Vorsorge lohnt sich, denn sie ist immer billiger als die Beseitigung von Schäden. Der Weg, mit schmutziger und gefährlicher Produktion das Geld für den Übergang zu sauberer und sicherer Produktion verdienen zu wollen, ist gefährlich, teuer und fordert Opfer.

  • Sicherheit vor Unfällen ist in aller Regel weniger eine Frage des Geldes als eine Frage der weiteren Anreize. So hat z. B. die Öffentlichkeit ein großes Gewicht. Zudem spielen Faktoren wie persönliches Engagement, das soziale Ansehen der Akteure und der Firmen ebenso eine Rolle wie rechtliche Vorschriften und starke Institutionen, die diese Vorschriften durchsetzen.

  • Im einheitlichen Markt auf der Ebene der europäischen Gemeinschaft wird das Thema Vorsorge vor Unfällen und Begrenzung der Unfallauswirkungen künftig gleich in drei Richtlinien behandelt:

    (1) Zum einen soll die zukünftige Wasserrahmenrichtlinie einen Artikel enthalten, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, bei der Bewirtschaftung von Flußgebieten Vorsorgemaßnahmen gegen unfallbedingte Gewässerverunreinigungen zu treffen. Dabei sollen auch Versickerungen aus undichten Anlangenteilen erfaßt werden, die große Schäden hervorrufen können, wenn sie lange unentdeckt bleiben.

    (2) Zum zweiten schreibt die Richtlinie zur integrierten Verhütung und Verminderung von Umweltverunreinigungen (IVU-Rili) für bestimmte Industrieanlagen ein Genehmigungsverfahren vor. Bestandteil dieser Genehmigung sind auch Vorschriften zur Verhütung unfallbedingter Stofffreisetzungen.

    (3) Die weitaus wichtigste Regelung der EU in diesem Bereich ist jedoch die Richtlinie zur Verhütung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, die sogenannte SEVESO-II-Richtlinie von 1996. Während bei der Vorgängerrichtlinie der Schwerpunkt auf Schutzvorkehrungen für bestimmte Industrietätigkeiten in Anlagen und Anlagentypen lag, stehen nun die in einem Betriebsbereich vorhandenen gefährlichen Stoffe im Mittelpunkt der Vorsorge. Durch diesen Wechsel im europäischen Recht von der überwiegend anlagen- zur weitgehend stoffbezogenen Betrachtungsweise werden teilweise andere Einrichtungen als bisher erfaßt.

  • In Deutschland hat dies zu intensiven Diskussionen zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Kräften geführt, ob die Änderung des europäischen Rechts nicht zu einer Lockerung von bisherigen Anforderungen für bestimmte Anlagen in Deutschland genutzt werden sollte. Diese Diskussion hat uns gezeigt, welche Schwierigkeiten es bereitet, im gemeinsamen Markt der EU Sicherheitsanforderungen aufrecht zu erhalten, die über Gemeinschaftsregelungen hinaus gehen.

II. Gewässerschutz

  • Beim Schutz der Gewässer haben wir in Deutschland in den vergangenen 25 Jahren große Fortschritte erzielt. In den 60er und 70er Jahren hatte die Gewässerverschmutzung ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen: Sauerstoffmangel, häufige Fischsterben, Zunahme der Konzentrationen von Schwermetallen und giftigen organischen Verbindungen waren zu verzeichnen. Nicht nur die Natur wurde schwer geschädigt, auch die vielfältigen menschlichen Nutzungen der Gewässer waren vielerorts in Frage gestellt. Der alarmierende Zustand der Gewässer fand großes öffentliches Interesse. Durch den Bau von über 8000 biologischen Kläranlagen im kommunalen Bereich, durch intensive Abwasserbehandlung und ergänzende innerbetriebliche Maßnahmen bei Industriebetrieben haben wir entscheidende Verbesserungen erreicht.

  • Dabei haben wir uns von drei wesentlichen Prinzipien leiten lassen: Dem Vorsorgeprinzip, dem Verursacherprinzip und dem Kooperationsprinzip:
  • Das Vorsorgeprinzip verlangt nicht nur die Abwendung von Gefahren oder das Beseitigen gerade eingetretener Schäden, sondern es verlangt vor allem vorsorgenden Schutz und schonende Inanspruchnahme der Naturgrundlagen. Gefährliche Stoffe müssen vermieden und aus dem Wasserkreislauf sicher ferngehalten werden, auch wenn über die Gefährlichkeit noch keine endgültige wissenschaftliche Sicherheit besteht.

  • Das Verursacherprinzip besagt, dass jeder für die Belastung, die er verursacht, auch verantwortlich ist, d.h. dass er für die Abwehr von Belastungen oder die Sanierung auch zu zahlen hat. Bevölkerung, Gewerbe und Industrie haben die Umweltschutzkosten vollständig zu tragen.

  • Das Kooperationsprinzip drückt die Erkenntnis aus, dass Probleme nur wirklich zu lösen sind, wenn Sie in Kooperation aller Betroffenen - Industrie, Bürger, Länder und Kommunen - angegangen werden. Dies ist gerade in einem Bundesstaat wie Deutschland besonders wichtig. Über die mit diesen Prinzipien erreichten Erfolge freuen wir uns, wir stellen aber fest, dass wir uns noch weitergehende Ziele stecken müssen.

  • Unter dem Stichwort der Nachhaltigen Entwicklung hat seit der Konferenz in Rio 1992 weltweit ein Diskussionsprozeß begonnen, wie eine dauerhaft tragfähige Entwicklung erreicht werden kann, die wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte gleichermaßen berücksichtigt. Nach den Leitlinien von Rio darf die Nutzung einer natürlichen Ressource, wie z. B. Wasser, nicht größer sein als ihre Regenerationsrate.

  • Diffuse Stoffeinträge aus Verkehr und Landwirtschaft haben inzwischen einen großen Anteil an der Belastung der Gewässer. Um diese zu vermindern, müssen wir die Integration von Umweltschutzaspekten in andere Politik- und Wirtschaftsbereiche vorantreiben. Wir müssen zu einer integrierten Betrachtung und Bewirtschaftung unserer Gewässer finden, die sich auf das gesamte Einzugsgebiet bezieht.

III. Internationale Zusammenarbeit

  • In der internationalen Zusammenarbeit wird die Kooperationsbereitschaft zum wichtigsten Grundprinzip überhaupt. Deutschland teilt mit allen seinen neun Nachbarstaaten gemeinsame Gewässer und hat zu deren Bewirtschaftung bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen geschlossen. Am Rhein umfaßt die Kooperation sogar eine eigene Gerichtsbarkeit bei der schiffahrtlichen Nutzung und geht bis in das letzte Jahrhundert zurück. In der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung (IKSR) arbeiten die Anrainerstaaten und die EG seit über 40 Jahren zusammen. Sicher wird die erfolgreiche Zusammenarbeit in der Rheinschutzkommission dadurch begünstigt, dass zwischen den Vertragsparteien keine grundlegenden politischen Differenzen bestehen und dass wirtschaftlich prosperierende Länder auf annähernd gleichem Niveau zusammenarbeiten.

  • Auch bei unterschiedlichem wirtschaftlichen Entwicklungsstand können Flußkommissionen jedoch ein wirksames Instrument der Zusammenarbeit sein, wenn ein grundsätzliches Einvernehmen zwischen den Ländern besteht, die sich die Flußgebiete teilen. Es ist ein besonderes Anliegen Deutschlands, die eigenen Erfahrungen international zur Diskussion zu stellen und zu wachsenden Kooperationen beizutragen.

  • Das "UN-Übereinkommen über das Recht der nicht-schiffahrtlichen Nutzung internationaler Wasserläufe" und das "UN-ECE-Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (die ECE-Wasserkonvention ) bieten dafür ein hervorragendes Fundament. Die ECE ist ein wichtiges Forum, um den Austausch von Informationen zu erleichtern, die Zusammenarbeit zu fördern und gemeinsame Entwicklungen einzuleiten.

  • Allein in diesem Jahr bietet Deutschland für die ECE drei Veranstaltungen an, um die Umsetzung der Wasserkonvention zu fördern: den Workshop zu gemeinsamen Kommissionen und Gremien letzten Monat in Bonn, das heute beginnende Seminar hier in Hamburg sowie das direkt im Anschluß in Berlin stattfindende Seminar zum Hochwasserschutz.

  • Zur Förderung der internationalen Flußgebietszusammenarbeit hat Deutschland darüber hinaus im letzten Jahr mit dem Ersten Petersberger Runden Tisch zur Globalen Wasserpolitik eine Konferenzserie begonnen, die mit weiteren Veranstaltungen 1998 in Berlin und 1999 in Litauen fortgesetzt wurde.

  • Als weiteren Beitrag zu Sicherheit und Zusammenarbeit, zur nachhaltigen Entwicklung und kooperativen Bewirtschaftung grenzüberschreitender Gewässer wird Deutschland im Jahre 2002 zu einer Weltsüßwasserkonferenz einladen. Zehn Jahre nach der internationalen Wasserkonferenz von Dublin und zehn Jahre nach der Konferenz über Umwelt und Entwicklung in Rio wollen wir dadurch mithelfen, Bilanz zu ziehen und weiterführende Ansätze zu fördern.

  • Im Rahmen dieses Seminars sollen Instrumente und Elemente eines langfristigen Aktionsplanes erarbeitet werden, mit dem die Bestimmungen beider Konventionen von den Vertragsstaaten in kooperativer Art und Weise implementiert werden können. Es gilt nun, Instrumente zu diskutieren, prioritäre Maßnahmen zu empfehlen, konkrete Entscheidungen zu treffen und Entwürfe vorzubereiten, die der Vertragsstaatenkonferenz der Wasserkonvention im März 2000 in den Niederlanden und der nächsten Signatarstaatenkonferenz der Industrieunfallkonvention direkt vorgelegt werden können.


    Ich wünsche Ihnen bei dieser Arbeit in unser aller Interesse viel Erfolg und erhoffe mir, dass Ihre Ergebnisse nicht nur die Kooperation in der ECE-Region fördern, sondern die Staaten der ECE-Region auch dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung näher bringen