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Archiv 14. Legislaturperiode
Parl. Staatssekretärin Simone Probst
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Titel: "Abfall- und Bodenschutzpolitik in der Europäischen Union"
- Redner/in: Parl. Staatssekretärin Simone Probst
- Anlass: Presseseminar des BMU mit Umweltjournalisten zur EU-Präsidentschaft
- Datum/Ort: 28. Januar 1999, Bonn
Sehr geehrte Damen und Herren,
I. ABFALLPOLITIK
Manchmal lassen uns unsere nationalen Probleme und Diskussionen vergessen, daß wir inzwischen Mitglied eines europäischen Orchesters geworden sind. Auch in der Umweltpolitik und im Umweltrecht spielt die Musik immer häufiger in Brüssel.
Gerade das Abfallrecht ist in einem hohen Maß "vergemeinschaftet". Dies ist zwar eine Binsenweisheit - allerdings mit erheblicher Relevanz für unsere nationale Abfallwirtschaftspolitik.
Ein Beispiel:
Diese Bundesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ernst zu machen, indem wir u.a. bundesweite Regelungen zur Abgrenzung der unklaren Begriffe "Abfall/ Nicht-Abfall" und "Verwertung/Beseitigung" sowie verbindliche Regeln mit Anforderungen an möglichst hochwertige Verwertungsverfahren festlegen wollen. Diese Aufgabe dient einerseits der Harmonisierung der Kreislaufwirtschaft in Deutschland selbst; sie hat jedoch auch große Bedeutung für den Vollzug europarechtlicher Vorgaben.
Es dürfte Ihnen bekannt sein, daß die EU-Kommission Deutschland mit einem Vertragsverletzungsverfahren überzogen hat, weil verschiedene Bundesländer den Export von Sonderabfällen zu belgischen Zementwerken mit der Begründung untersagt haben, es handele sich um zur Beseitigung bestimmte Abfälle. Bei der Beseitigung von Abfällen können nämlich die EU-Mitgliedstaaten "Autarkie" anstreben und den Export solcher Abfälle verbieten. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt deshalb vor, daß Abfälle grundsätzlich im Inland zu beseitigen sind. Handelte es sich dagegen bei der Verbrennung solcher Abfälle in belgischen Zementwerken um eine energetische Verwertung, hätte der Export dieser aufgrund der Freiheit des Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt nicht verboten werden dürfen.
Bei der in diesem Fall entscheidenden Frage, ob es sich um eine Verwertung oder Beseitigung von Abfällen handelte, haben sich die Bundesländer auf die hier nur ungenauen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gestützt, die wir deshalb jetzt durch nationale Regelungen weiter konkretisieren wollen. Doch bereits die bestehenden Konkretisierungen des EU-Rechts im Kreislaufwirtschaftsgesetz werden von der EG-Kommission moniert und als unzulässige Beschränkung der Warenverkehrsfreiheit gerügt.
Die Europäische Kommission übersieht dabei allerdings, daß das EG-Abfallrecht bei der Frage der Abgrenzung Verwertung/Beseitigung ohne weitere Konkretisierungen - sei es durch EG-rechtliche oder nationale Regelungen - nicht vollziehbar ist. Die jetzige Position der Kommission, nationale Präzisierungen abzulehnen und gleichzeitig ergänzende EG-Regelungen nicht oder nur zögerlich in Angriff zu nehmen, führt zu einem uneinheitlichen Vollzug durch die Abfallbehörden der Mitgliedstaaten und beeinträchtigt so die praktische Wirksamkeit wichtiger abfallrechtlicher Vorschriften der Gemeinschaft.
Ohne Klarstellung, wann eine Verwertung und wann eine Beseitigung vorliegt, laufen elementare Abfallregelungen leer. Damit ist auch dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet.
Wir werden die bereits im vergangenen Oktober angekündigte begründete Stellungnahme der Kommission nach Erhalt genau prüfen. Einen Abbau von Umweltstandards unter dem Siegel der Warenverkehrsfreiheit wird es mit uns nicht geben. Auch eine Auseinandersetzung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) werden wir hier nicht scheuen.
Wir werden uns in den nächsten Monaten parallel nachdrücklich dafür einsetzen, die überfällige Konkretisierung des Gemeinschaftsrechtes bei der Abgrenzung vor allem der Begriffe "Verwertung/ Beseitigung" in der EG-Abfallrahmenrichtlinie weiter voran zu bringen. Erste Schritte dazu sind von uns in einem Workshop mit der EU-Kommission und anderen Mitgliedstaaten Ende letzten Jahres in Aachen eingeleitet worden. Wir haben hier aber noch ein gutes Stück Weg vor uns, um unsere nationalen Maßnahmen in der Abfallwirtschaft auch EG-rechtlich zu flankieren.
Es gibt aber auch Bereiche, in denen wir die Präsidentschaft nutzen können, um wichtige Vorschriften für die Abfallwirtschaft in der Gemeinschaft zum Abschluß oder zumindest in die Nähe eines Abschlusses bringen zu können.
Hier möchte ich zunächst die Richtlinie über die Verbrennung von Abfällen nennen. Die Kommission hat im Oktober 1998 den Richtlinienvorschlag verabschiedet und dem Rat sowie dem Europäischen Parlament zugeleitet. Wir werden uns während der Präsidentschaft dafür einsetzen, daß dieser Vorschlag mit hoher Priorität behandelt wird. Bereits Anfang Januar diesen Jahres haben die Mitgliedstaaten den Vorschlag in einer ersten Arbeitsgruppensitzung begrüßt und weitgehend positiv bewertet.
Die vorgeschlagene Richtlinie regelt die Verbrennung nicht gefährlicher Abfälle in den sogenannten Monoverbrennungsanlagen zur Verbrennung von Hausmüll oder Klärschlamm. Sie enthält darüber hinaus strenge Anforderungen für die Mitverbrennung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in Zementöfen, Kraftwerken und anderen Industrieanlagen. Die Richtlinie enthält anspruchsvolle Umweltschutzstandards, insbesondere Emissionsgrenzwerte für Luft- und Wasserschadstoffe und Grenzwerte für die Restorganik in den anfallenden Verbrennungsrückständen. Sie stimmen im wesentlichen mit den gültigen deutschen Umweltschutzstandards überein, enthalten aber teilweise auch für Deutschland neue, anspruchsvollere Werte insbesondere für die Mitverbrennung gefährlicher Abfälle.
Die Regelungen sollen mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren auch für bestehende Anlagen gelten. Innerhalb dieses Zeitraums sind in allen Mitgliedstaaten bestehende Anlagen durch Nachrüstung an die aktuellen Umweltstandards anzupassen oder stillzulegen. Nach vollständiger Umsetzung der Richtlinie und Vereinheitlichung der Anlagenstandards wird auch der Anreiz zum Export von Abfällen in Anlagen anderer EU-Staaten deutlich zurückgehen.
Ein weiterer wichtiger Punkt der deutschen EU-Präsidentschaft wird sicherlich auch die Verabschiedung der Deponierichtlinie sein, deren gemeinsamer Standpunkt vom Umweltministerrat am 3. Juni 1998 einvernehmlich beschlossen worden ist. In den Verhandlungen hatte Deutschland versucht, die Anforderungen der Richtlinie auf einem so hohen Niveau festzulegen, daß eine nachsorgefreie Deponie zukünftig gewährleistet werden kann. Wir haben zwar nicht alle Anforderungen durchsetzen können, um einen hohen Deponiestandard wie in Deutschland zu gewährleisten. Gleichwohl bin ich überzeugt, daß die Richtlinie bei der Mehrzahl der Mitgliedstaaten zum Teil deutliche Verbesserungen bei den Umweltstandards bewirken wird. Folgenschwere Unfälle bei der Deponierung von flüssigen Abfälle, wie sie etwa in Spanien bereits mehrfach vorkamen, würden zukünftig - eine entsprechende nationale Umsetzung vorausgesetzt - jedenfalls wirkungsvoll verhindert werden.
Dabei stellen die Anforderungen der Richtlinie keine statische, unveränderbare Vorgabe dar. Sie sollen vielmehr möglichst zügig fortentwickelt werden. Im Interesse einer Verbesserung des Umweltschutzes in der Gemeinschaft werden fachliche Nachbesserungen insbesondere hinsichtlich strenger Zuordnungswerte und Annahmekriterien im sogenannten Technischen Ausschuß bei der EG-Kommission diskutiert und durchgesetzt werden. Für die entsprechenden Beratungen ist in der Richtlinie bereits eine enge Zeitvorgabe von wenigen (2 bzw. 3) Jahren festgelegt worden.
Lassen Sie mich noch darauf hinweisen, daß Deutschland die Vorgaben der Richtlinie als Mindestanforderungen durch Rechtsverordnung wird umsetzen müssen. Da die Richtlinie auf der Grundlage des Artikels 130 s EG-Vertrag erlassen wird, können wir im nationalen Bereich durchaus strengere Vorgaben erlassen bzw. an strengeren Vorgaben festhalten. Hierbei denke ich insbesondere an unsere Zuordnungswerte in der TA Sonderabfall und der TA Siedlungsabfall. Wir hatten diesbzgl. im Rat im Rahmen einer Protokollerklärung bereits deutlich gemacht, daß wir an unseren nationalen höheren Standards festhalten werden.
Im Zusammenhang mit der hier angesprochenen Deponierichtlinie haben wir uns im übrigen im Rahmen der Koalititonsvereinbarung auf eine Prüfung der Frage verständig, ob die mechanisch-biologische Restabfallbehandlung eine gleichwertige Alternative zur thermischen Restabfallbehandlung darstellt und ob insoweit ggf. eine Änderung der seit 1993 in Deutschland geltenden TA Siedlungsabfall sinnvoll wird. Zwischen Bund und Ländern konnte in der letzten Umweltministerkonferenz Einvernehmen erzielt werden, daß auf jeden Fall an den strengen Zielen der TASI und am geltenden Zeitplan festgehalten wird.
Schließlich möchte ich nicht versäumen, auch auf die laufenden Beratungen zur Richtlinie des Rates über Altfahrzeuge einzugehen.
Nach intensiven Beratungen hat der Umweltrat im Dezember des vergangenen Jahres zu wichtigen Regelungen des Richtlinienvorschlags jeweils einvernehmliche Auffassungen vertreten. Es ist deshalb zu erwarten, daß der Rat unter deutscher Präsidentschaft im 1. Halbjahr dieses Jahres unter Berücksichtigung der noch ausstehenden Stellungnahme des Europäischen Parlamentes einen Gemeinsamen Standpunkt für eine europäische Altfahrzeug-Richtlinie festlegen wird.
Die wichtigsten Regelungen einer harmonisierten Altautoentsorgung in Europa werden sein:
- der Geltungsbereich umfaßt Personenkraftwagen, leichte Nutzfahrzeuge sowie dreirädrige Motorfahrzeuge;
- der Ausstieg aus der Verwendung bestimmter toxischer Schwermetalle bei der Neuproduktion;
- die Sammlung sowie umweltgerechte Behandlung und Entsorgung der Altfahrzeuge unter Berücksichtigung bestimmter Umweltstandards;
- die Einführung des Prinzips der Produktverantwortung der Hersteller auch im Hinblick auf die kostenlose Rückgabemöglichkeit durch den Letztbesitzer;
- die Festlegung bestimmter Verwertungsraten schrittweise bis zum Jahre 2015;
- die Möglichkeit zur Umsetzung bestimmter Vorschriften mittels freiwilliger Vereinbarungen.
Das Ergebnis des letzten Umweltministerrates wird von der Bundesregierung grundsätzlich begrüßt. Eine weitgehende Harmonisierung von Umweltstandards in Europa verringert bisherige Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten und erfordert in allen Ländern der Gemeinschaft die Durchsetzung konkreter Umweltschutzanforderungen, um die Gefährdung insbesondere des Wassers und des Bodens zu verhindern. Darüber hinaus werden künftig in ganz Europa einheitliche Verwertungsziele vorgegeben sein, die auch unter Berücksichtigung bestimmter Recyclingquoten eine schrittweise Schließung von Stoffkreisläufen aus der Altautoentsorgung gewährleisten werden.
Nach den gegenwärtigen Vorstellungen der Kommission und der meisten Mitgliedstaaten soll diese Regelung unter Einschluß des Altbestandes im Jahre 2003 in Kraft treten.
Ich bin zuversichtlich, daß im März d. J. unter deutscher Präsidentschaft ein Gemeinsamer Standpunkt des Rates und nach nochmaliger Befassung des Europäischen Parlaments zum Ende dieses Jahres die Europäische Altauto-Richtlinie verabschiedet werden kann.
Übergang zur Bodenschutzpolitik:
Die Verwirklichung unserer Ziele im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, zu denen der Anstoß zu einer Politik der ökologischen Modernisierung zählt, ist für uns eine große Herausforderung. Wir haben ein anspruchsvolles Programm vor uns liegen. Das bedeutet nicht nur Arbeit, sondern dies bietet vor allem die Chance, das Abfallrecht der Gemeinschaft an entscheidenden Stellen fortzuentwickeln. Und wir wollen die EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um Strategien für einen wirksamen, effizienten und demokratischen Umweltschutz weiter zu entwickeln und zu fördern, auch in Bereichen, die bislang - zumindest auf Ebene der Europäischen Union - erst ganz am Anfang stehen. Dazu zählt der Bereich des Bodenschutzes.
II. BODENSCHUTZPOLITIK
Der Boden wurde in den letzten Jahrzehnten im Vergleich zu den "Umweltmedien" Wasser und Luft höchst stiefmütterlich behandelt.
Das hat verschiedene Gründe:
Einerseits ist Boden im Gegensatz zu Luft und Wasser ortsgebunden und meist im Privatbesitz. Zudem sind die Böden in den verschiedenen Räumen aufgrund ihrer unterschiedlichen Entstehungs- und Nutzungsgeschichte verschieden. Daher ist es äußerst schwer, allgemein anwendbare Anforderungen an den Schutz der Böden in den einzelnen Regionen zu entwickeln und zu vollziehen. Und Boden essen wir nicht, trinken wir nicht und atmen wir auch nicht ein.
Boden betrachten wir - auch wenn er sauber ist - eher als "Dreck oder Schmutz an unseren Schuhen" als ein lebenswichtiges Naturgut. Also, warum sollten wir Böden überhaupt schützen?
Der Boden ist jedoch mehr als nur eine begehbare und bebaubare Schicht der Erdrinde. Er ist
- Produktionsgrundlage für die Land- und Forstwirtschaft und damit Lebensgrundlage für die Ernährung einer wachsenden Weltbevölkerung.
- Produktionsbasis für erneuerbare und nachwachsende Rohstoffe.
- Schutzschicht und natürlicher Filter für Grund- und Trinkwasser.
- Lebensraum einer vielfältigen Organismenwelt und stellt damit auch ein Reservoir für genetische Informationen (Erbinformationen) dar.
Der Boden ist aber auch
- Lagerungsstätte für Abfälle und Auffangstätte für Schadstoffe
So vielfältig die Nutzungen des Bodens sind, so vielseitig sind dessen Belastungen.
Zunehmendes Wissen über den Boden, über seine vielfältigen Funktionen für Mensch und Umwelt, aber auch über die zunehmenden Bodenschäden insbesondere im stofflichen Bereich schufen in den letzten 15 Jahren in Deutschland die Voraussetzungen für einen verbesserten Bodenschutz. Es ist ein Trugschluß zu glauben, daß Maßnahmen z. B. im Bereich Luftreinhaltung oder Gewässerschutz ausreichen, um Schädigungen des Bodens abzuwehren.
Schädigungen des Bodens können nur in seltenen Fällen direkt gesehen oder gerochen werden. Sie zeigen sich oft erst lange Zeit nach ihrem Entstehen - wenn es oft schon zu spät ist - und sind meist dauerhaft. Viele umweltpolitischen Maßnahmen zur Verringerung des Eintrags von Schadstoffen führen natürlich auch mit der Zeit zu einer Verringerung des Gehaltes von Schadstoffen, zumindest der Luft und des Wassers. Beim Boden ist das aber meistens nicht so. Er ist im Vergleich zu Luft und Wasser kein Transportmedium für Schadstoffe und erneuert sich bei weitem nicht so schnell. Der Boden ist daher eine Schadstoffsenke. Die eingebrachten Schadstoffe bleiben im Boden meist auf lange Zeit und können sich anreichern. Gegebenenfalls sickern sie langsam ins Grundwasser, gelangen über die Pflanzen und Tiere in die Nahrungskette, werden mit den Bodenteilchen verweht oder gasen gar aus.
In den letzten Jahren wurden einige Bodenschutzregeln in andere nationale Gesetze integriert wie im Naturschutzrecht oder Baurecht. Aber allgemeine Empfehlungen zum Schutz der Böden wie "sparsam und schonend mit Boden umgehen" oder "Gefährdungen und Gefahren vom Boden abwenden" können nur dann ernsthaft umgesetzt werden, wenn bekannt ist, was eigentlich Gefahren und Gefährdungen sind. Und gerade zur Aufstellung solcher Beurteilungskriterien und deren Bewertung wird ein eigenständiges Bodenschutzrecht benötigt.
Am 1.3.1999 tritt in Deutschland das Gesetz zum Schutz des Bodens - kurz: Bundes-Bodenschutzgesetz - in Kraft. Mit diesem Gesetz und mit der Bodenschutz- und Altlastenverordnung, die sich zur Zeit im Bundesratsverfahren befindet, wurde ein einheitliches Instrumentarium zur Untersuchung, Bewertung und Beseitigung (Sanierung) von eingetretenen Bodenbelastungen und Altlasten geschaffen. Damit sollen möglichst viele Flächen wiedernutzbar gemacht und eine Trendwende bei der Flächeninanspruchnahme eingeleitet werden.
Denn die zunehmende Inanspruchnahme von Flächen für Siedlung und Verkehr und die damit verbundene Abdichtung der Oberfläche durch Überbauung und Versiegelungen stellt ein besonderes Problem dar. Durch die täglich neue Isolierung der Bodenoberfläche von der Atmosphäre werden der Wasserhaushalt, die Vegetation und die Bodenlebewesen beeinträchtigt. In Deutschland stieg die Inanspruchnahme von Flächen für Siedlung und Verkehr in den letzten Jahren auf etwa 120 Hektar pro Tag. Eine Fläche, die immerhin einer Größenordnung von täglich etwa 150 Fußballfeldern entspricht. Diese Fläche wird dem Naturhaushalt weitgehend entzogen. Die Problematik im Umgang mit der begrenzten und nicht vermehrbaren Ressource Boden wird an diesen Zahlen deutlich.
Mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz soll aber auch Vorsorge gegen das Entstehen künftiger schädlicher Bodenveränderungen getroffen werden. Die Vorsorgepflichten erstrecken sich dabei auf alle Bodennutzer.
Unser Ziel ist es, zukünftig den Vorsorgegedanken im Bodenschutzbereich weiter zu verstärken, um eine nachhaltige Entwicklung und ökologische Modernisierung zu gewährleisten. Und dieses nicht nur national, sondern auch international.
Denn weltweit weisen ca. 20 Millionen km2 Fläche sichtbare Schäden auf, die durch Menschen verursacht wurden. Allein 11 % dieser Flächen, d.h. mehr als 2 Millionen km2 geschädigte Böden, sollen in Europa liegen. Das entspricht etwa einem Fünftel der Gesamtfläche Europas, mehr als doppelt so viel wie die Flächen Frankreichs und Deutschlands zusammen.
Eines der herausragenden Bodenprobleme in Europa und auch weltweit ist die Bodenerosion. Diese nimmt nach dem zweiten Bericht der Europäischen Umweltagentur 1998 zu. Über 115 Millionen Hektar Boden leiden danach unter Wassererosion und 42 Millionen Hektar unter Winderosion. Das Problem ist im Mittelmeerraum am größten, aber vergleichbare Probleme existieren in den meisten europäischen Ländern.
In einigen Ländern Osteuropas spielt die Winderosion wegen der sehr großen ungeschützten Ackerflächen eine wichtige Rolle. Die Kosten der Bodenbeeinträchtigung durch Erosion - darunter der Verlust an landwirtschaftlicher Produktion und Schäden durch Überflutung - werden von der Europäischen Umweltagentur auf 280 Millionen Euro pro Jahr geschätzt, die Kosten für die Wiederherstellung von Böden auf über 3 000 Millionen Euro über einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren.
Auch punktuelle und großflächige Bodenkontaminationen sind ein Problem. Dem genannten Bericht nach wurden bisher in Westeuropa über 300.000 potentiell kontaminierte Standorte identifiziert. Die Zahl der tatsächlichen Standorte könnte nach den Erfahrungen in Deutschland erheblich höher liegen. In Osteuropa stellen Bodenkontaminationen im Bereich von Industrieflächen und aufgegebenen Militärbasen ein großes Risiko dar.
Das Wissen um die zunehmende Belastung und Vernichtung von Böden führte nicht nur in Deutschland zu Umweltregelungen, die dem entgegenwirken sollen, sondern in fast allen europäischen Staaten. Einige wenige haben ebenfalls nationale Bodenschutzgesetze erlassen.
Eine spezielle Bodenschutzpolitik auf Gemeinschaftsebene existiert bislang nicht und ist auch nicht geplant. Aber unter Beachtung des im EG-Vertrag enthaltenen Subsidiaritätsprinzips wurden auf der Ebene der Gemeinschaft zahlreiche Vorschriften erlassen, die den Bodenschutz auf direkte oder indirekte Weise unterstützen. Dazu zählen die Richtlinie über Klärschlamm in der Landwirtschaft, verschiedene Abfallrichtlinien - auf einige bin ich schon eingegangen -, Richtlinien zur Luftreinhaltung, zu Emissionen aus Anlagen, über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln oder über Anforderungen an das Inverkehrbringen von Chemikalien - um hier nur einige zu nennen.
Das Problem der Altlasten wurde 1994 auf Initiative des Bundesumweltministeriums durch Gründung eines "Gemeinsamen Forums der EU-Mitgliedstaaten" angegangen. Es hat zum Ziel, ein gemeinsames Vorgehen der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zur Lösung der Altlastenproblematik zu erreichen und die europäischen Aktivitäten im Altlastenbereich, d.h. im Bereich nachsorgenden Bodenschutz, zu koordinieren.
Wir werden uns dafür einsetzen, jetzt auch dem Vorsorgegedanken im Bodenschutz das notwendige Gewicht innerhalb der EU zu verleihen. Besonders hervorzuheben ist, daß hierbei die europäische Integration der Beitrittskandidatenländer aus Mittel- und Osteuropa mit im Vordergrund unserer Bemühungen stehen soll.
Ein erster entscheidender Schritt zu diesem Ziel wurde durch Initiative des BMU im Dezember 1998 getan. Auf Einladung des BMU in Kooperation mit der EU-Kommission fand der Workshop "Bodenschutzpolitiken in der Europäischen Union" statt, an dem Vertreter der Umweltministerien der EU-Mitgliedstaaten, der EU-Beitrittskandidatenländer aus Mittel- und Osteuropa sowie Norwegens und der Schweiz teilnahmen.
Als Ergebnis des Workshops wurde ein Memorandum verabschiedet, in dem die Teilnehmer übereinstimmten, daß die Bodenschutzpolitik im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung gestärkt und angepaßt werden muß. Sie empfahlen u.a. gemeinsame Maßnahmen auf internationaler, gemeinschaftlicher und nationaler Ebene zum Schutz der Böden, zur Sanierung von Schäden, zur Entlastung der Böden und - insbesondere auf Gemeinschaftsebene - bodenbezogene Aktivitäten einzuleiten bzw. zu verbessern.
Entsprechend dem EG-Vertrag hielten es die Teilnehmer für erforderlich, den Bodenschutz in die Formulierung und Umsetzung aller Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen verstärkt zu integrieren; dies gilt insbesondere für die Industrie, für die Landwirtschaft, das Verkehrswesen, den Energie- und den Bausektor sowie für die Raumplanung und Flächennutzungsplanung. Eine Reihe von Grundsätzen und Zielen des Bodenschutzes wurde einvernehmlich verabschiedet.
Vereinbart wurde die Gründung eines "Europäischen Bodenforums" auf der Ebene hochrangiger Beamter und Entscheidungsträger, um eine gemeinsame Grundlage für die Bodenschutzpolitik in Europa zu erarbeiten.
Gemeinsam wollen wir den Bodenschutz voranbringen und ihm in der Politik stärkeres Gewicht zu verleihen. Bodenschutz ist eine ökologische, ökonomische, aber auch soziale Querschnittaufgabe größter Herausforderung. Dieser werden wir uns stellen, um auch beim Boden vergleichbar hohe Umweltschutzniveaus überall in der Europäischen Union als wesentliche Grundlage für eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung in den einzelnen Staaten zu fördern.
Wir sind entschlossen alles zu tun, um die Ergebnisse des Memorandums in der zukünftigen EU-Umweltschutzpolitik zu berücksichtigen und aktiv weiterzuführen. Der zweite Schritt zu einer "Bodenschutzpolitik der Europäischen Union" ist im Rahmen des gegründeten "Europäischen Bodenforums" bereits für Ende des Jahres eingeleitet.
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