Sie befinden sich in diesem Bereich der Seite:
Startseite
Ministerium
Reden
Archiv 14. Legislaturperiode
Parl. Staatssekretärin Simone Probst
-
Titel: "Ökologische Modernisierung für Arbeit und Umwelt"
- Redner/in: Parl. Staatssekretärin Simone Probst
- Anlass: Debatte des Deutschen Bundestages über die Regierungserklärung zur 14. Legislaturperiode
- Datum: 12. November 1998
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
zur Stunde laufen die Klimaverhandlungen in Buenos Aires. Umweltminister Trittin, den ich hier vertrete, ist dort anwesend, auch um deutlich zu machen, daß wir uns der internationalen Verantwortung bewußt sind und daß wir aktiv an der Lösung der weltweiten Klimaproblematik mitwirken wollen.
Ziel der Verhandlungen in Buenos Aires ist es, daß die Beschlüsse von Kioto in konkrete Arbeitsprogramme umgesetzt werden. Vor allem wollen wir sicherstellen, daß die Industrieländer ihre Verpflichtungen zur Reduktion von Treibhausgasen vorrangig durch Maßnahmen im eigenen Land erfüllen. Nur wenn die Industrieländer im eigenen Land Maßnahmen einleiten und eine Vorreiterrolle spielen, können mittel- und langfristig auch die Entwicklungsländer zur Übernahme entsprechender Verpflichtungen bewegt werden. [evtl. aktuellen Stand der Verhandlungen ergänzen]
Die Klimaverhandlungen sind nur ein Beispiel für die großen Herausforderungen, denen wir uns im globalen Umweltschutz gegenüber sehen. Das Leitbild der Nachhaltigkeit, weist uns den Weg in das 21. Jahrhundert. Nachhaltige Entwicklung ist sowohl ein Gebot der ethnischen Verantwortung als auch eine Frage von Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft.
Ein möglichst geringer und schonender Verbrauch an Energie, Rohstoffen und Fläche und die größtmögliche Nutzung erneuerbarer Ressourcen, das sind die Kriterien, die an Produkte, Verfahren und Dienstleistungen der Zukunft gestellt werden. Staaten, die rechtzeitig die Energie- und Ressourceneffizienz verbessern, werden auch wirtschaftlich profitieren.
Strom und Wärme durch Wind, Sonne, Erdwärme und Biogas, moderne Verkehrssysteme für Bus und Bahn, das Drei-Liter-Auto, neue Bau- und Werkstoffe, moderne Steuerungs- und Mikrosystemtechnik für umweltschonende Produktionsverfahren, langlebige und reparaturfreundliche Produkte, all dies eröffnet einer kreativen Wirtschaft eine große Chance und wird neue Arbeitsplätze schaffen. Die Bundesregierung macht aus diesem Grund die ökologische Modernisierung zum Schwerpunkt ihrer neuen Technologie- und Industriepolitik.
Das zentrale Anliegen unserer ökologischen Steuer- und Abgabenreform ist, Beschäftigung zu fördern und umweltbewußtes Handeln zu belohnen. Mit einer abgestuften, kalkulierbaren Belastung des Energieverbrauchs senken wir die Sozialversicherungsbeiträge.
Wegen der noch ausstehenden europäischen Harmonisierung der Energiebesteuerung werden wir die energieintensive Wirtschaft im ersten Schritt nicht stark belasten.
In der EU werden wir uns für eine europäische Initiative zur Abschaffung der Steuerbefreiung für Kerosin, Schiffsbrennstoffe und für das Herstellerprivileg einsetzen. Wir wollen mit diesen preislichen Anreizen Produktion und Konsum in Richtung auf mehr Umweltschutz und Innovation lenken, denn die Zukunft gehört dem produktions- und produktintegrierten Umweltschutz.
Um unser CO2-Reduktionsziel von 25 % bis 2005 zu erreichen, sind erhebliche weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Energieeffizienz erforderlich. Wir wollen neben der Energieeinsparung zukünftig den erneuerbaren Energien Vorrang geben. Dazu gehört auch ein 100.000-Dächer Programm zur Förderung der Solarenergie. Für die Stromerzeugung aus Kraftwerken mit hohen Wirkungsgraden, insbesondere einen breiteren Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung, werden wir Anreize schaffen.
Zum Klimaschutz gehören auch Maßnahmen im Bereich Verkehr. Wir werden ein Gesamtkonzept für einen modernen, umweltverträglichen Individualverkehr erarbeiten. Mit einer stufenweise Erhöhung der Mineralölsteuer wollen wir die Attraktivität verbrauchsarmer Fahrzeuge erhöhen und Anreize zum Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel geben.
Mit dem Ausstieg aus der Atomkraft leiten wir eine grundsätzliche Neuorientierung der Energiewirtschaft ein. Wir wollen gemeinsam mit der Energiewirtschaft die Weichen stellen für einen neuen, zukunftsfähigen Energiemix ohne Atomkraft.
Der Ausstieg wird in drei wichtigen Schritten zügig umgesetzt.
In einem ersten Schritt werden wir das Atomgesetz novellieren, u.a. den Förderzweck streichen und die Atomgesetz-Novelle von 1998 rückgängig machen. Im übrigen werden wir noch in diesem Jahr zu Gesprächen über einen neuen Energiekonsens einladen, um die weiteren Schritte zur Beendigung der Atomenergie und zur Regelung der Entsorgungsfragen möglichst im Konsens zu vereinbaren. Danach wird als dritter Schritt im Atomgesetz der Ausstieg durch Befristung der Betriebsgenehmigungen entschädigungsfrei geregelt. Das bisherige Entsorgungskonzept ist gescheitert. Deshalb wird die Bundesregierung ein neues Entsorgungskonzept mit einem nationalen Entsorgungsplan für radioaktive Abfälle erarbeiten.
Unsere Gesamtstrategie der Nachhaltigkeitspolitik bindet die Initiative und Gestaltungskraft der Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen und die Mitwirkung der gesellschaftlichen Gruppen ein, da nur so dem politischen Prozeß wichtige Impulse gegeben werden können. Daher werden wir einen neuen Dialog von Politik und Gesellschaft über Strategien und konkrete Maßnahmen einer nachhaltigen Entwicklung einleiten.
Auch im Verwaltungsverfahren wollen wir die Rolle der gesellschaftlichen Gruppen stärken, insbesondere werden wir den Verbänden ein Klagerecht einräumen. Mit einem Umweltgesetzbuch wollen wir das zersplitterte Umweltrecht zusammenführen, um es effizienter und bürgernäher zu gestalten.
Zur Sicherung natürlicher und naturnaher Flächen - das wertvolle Naturerbe in den neuen Ländern verdient besonderes Augenmerk - werden wir einen Gesetzentwurf für einen modernen Natur- und Landschaftsschutz vorlegen. Als Zielgröße streben wir an, daß in den Flächenländern durchschnittlich mindestens 10 % der Fläche als Vorrangfläche dem Naturschutz und der Landschaftspflege dienen und über ein Biotop-Verbundsystem weiter entwickelt werden.
In den Entwurf der Bodenschutz- und Altlastenverordnung wollen wir ein Konzept zur Entsiegelung und Renaturierung von Flächen einbeziehen. Bei der Sanierung der Altlasten in den neuen Ländern wird die Bundesregierung sicherstellen, daß die Bundesmittel für die notwendigen Maßnahmen in vollem Umfang zur Verfügung stehen die Entscheidungswege kürzer werden.
In der Abfallwirtschaft wollen wir umweltschädliche Billigentsorgungen verhindern und zugleich mit der Kreislaufwirtschaft ernst machen. Was bisher fehlt, sind konkrete Anforderungen, um die Ziele einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft umzusetzen und die Hierarchie von Abfallvermeidung, Verwertung und Abfallbeseitigung klar und vollzugstauglich zu regeln.
Um allen Beteiligten - Abfallerzeugern, entsorgungspflichtigen Körperschaften und Behörden - ausreichend Rechtssicherheit zu schaffen, werden wir zunächst eine Bundesverwaltungsvorschrift zum Abfallbegriff und zur Abgrenzung von Abfallverwertung und Abfallbeseitigung erlassen. Auch EU-weit müssen wir zu einheitlichen Definitionen und Standards für die Verwertung kommen.
Darüber hinaus werden wir die Produktverantwortung weiter ausbauen. Dabei steht der besonders abfallrelevante Elektronikschrott, zu dem auch die Europäische Kommission begrüßenswerte Initiativen ergriffen hat, im Vordergrund.
Durch Verbesserung der Kraftstoffqualität und strengere Abgasgrenzwerte auch für Lkw müssen die Schadstoffbelastungen aus dem Straßenverkehr im EU-Rahmen weiter verringert werden. Für den Lkw werden in Brüssel derzeit die zukünftigen Grenzwerte beraten. Beim Lkw ist eine Minderung zumindest in gleicher Größenordnung wie beim Pkw notwendig und in den ab 2005 geltenden Grenzwerten Euro 4 festzulegen.
Umweltpolitik ist eine zentrale Aufgabe für die europäische Ebene. Wir werden am 1. Januar 1999 die Ratspräsidentschaft in der Europäischen Union übernehmen und sie dazu nutzen, die gemeinschaftliche Umweltpolitik weiter voranzubringen. Dies gilt z. B. für die gemeinschaftliche Klimaschutzstrategie und für den Gewässerschutz, wo wir die in Vorbereitung befindliche EG-Wasserrahmenrichtlinie zur Entscheidung bringen müssen. Hier erwarten wir, daß sie die Anforderungen an eine Einleitung von Abwässern nach dem Stand der Technik EU-weit durchsetzt und mit anspruchsvollen Qualitätszielen kombiniert. Auch in der Luftreinhaltung stehen eine Reihe wichtiger Vorhaben, z. B. zur Abfallverbrennung , zur Beratung an.
Gerade weil die Europäische Union als politische Handlungsebene für uns einen so herausragenden Stellenwert einnimmt, muß es uns ein Anliegen sein, EG-Richtlinien fristgerecht in nationales Recht umzusetzen. Vorrangig sind nunmehr die Umsetzung der sog. IVU-Richtlinie, die das Zulassungsverfahren für Industrieanlagen regelt, und natürlich die Umsetzung der EG-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat. Die neue EG-Biozidrichtlinie werden wir durch ein Biozidgesetz umsetzen.
Umweltprobleme stellen sich heute global und können nur durch internationale Zusammenarbeit gelöst werden. Wir werden als Partner in der EU dazu unseren Beitrag leisten, daß die internationalen Verhandlungen im Umweltbereich vorangebracht werden und zugleich auch auf internationale Umweltmindeststandards z. B. im Welthandel, bei Auslandsinvestitionen und bei der Exportförderung hinwirken.
Die neue Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, daß Umweltschutz endlich zum selbstverständlichen Anspruch unseres Lebens und Wirtschaftens wird.
-
Druckversion
-
Inhalt als PDF erzeugen
-
Notizzettel
-
Seite empfehlen




