• Titel: Nukleare Sicherheit während der Restlaufzeit

  • Redner/in: Staatssekretär Rainer Baake
  • Anlass: Fachtagung "Energiewende - Atomausstieg und Klimaschutz" am 15. und 16. Februar 2002
  • Datum/Ort: 16. Februar 2002, Berlin

Die in diesen Tagen in Kraft tretende Novelle des Atomgesetzes begründet den Ausstieg - das heißt die nachträgliche Befristung, der bislang unbefristeten Betriebsgenehmigungen -mit den mit der Kernenergienutzung verbundenen Risiken für Leben und Gesundheit, die aus Sicht von Bundesregierung und Bundestag nur noch für einen begrenzten Zeitraum toleriert werdenkönnen.

Wenn ich in den nächsten 20 Minuten über das Thema Sicherheit rede, möchte ich zunächst festhalten, dass der größte Sicherheitsgewinn dadurch entsteht, dass in dennächsten 19 Jahren im Schnitt jedes Jahr ein Reaktor abgeschaltet wird!

Den Umweltverbänden geht dies nicht schnell genug, Teilen der Wirtschaft und Teilen der Gewerkschaften geht es zu schnell. Aber jenseits dieser Frage muss für alle Beteiligten klar sein:
Solange auch nur noch ein Reaktor in Deutschland in Betrieb ist, muss Sicherheit Vorrang vor allen anderen Interessen haben!

Es ist in der Fachwelt unbestritten, und die Bundesregierung hat dies den Betreibern in der Vereinbarung vom 14. Juni 2000 auch bescheinigt: Im internationalen Vergleich mit den anderen 419Atomkraftwerken auf der Welt besitzen die 19 Atomkraftwerke in Deutschland ein hohes Sicherheitsniveau.

Aber gleichzeitig ist auch richtig, dass dieses Sicherheitsniveau nicht verhindert hat, dass es im letzten Jahr im Kernkraftwerk Phillipsburg zu gravierenden und unentschuldbaren Fehlhandlungender Betriebsmannschaft gekommen ist. Und es ist leider auch richtig, dass diese Verstöße gegen die Sicherheitskultur - bis zu dem Zeitpunkt als die Bundesaufsicht eingegriffen hat - vomBetreiber geleugnet, von der zuständigen Landesaufsicht nicht gesehen und vom TÜV beschönigt worden sind.

Sie erinnern sich, dass der Betrieb des Reaktors für mehrere Monate eingestellt wurde und der Betreiber aufgefordert war, mit konkreten Maßnahmen seine Zuverlässigkeitwiederherzustellen.

Das Eingreifen der Bundesaufsicht im Fall Phillipsburg hat gezeigt:

  1. dass diejenigen irrten, die meinten die Vereinbarung vom 14. Juni 2000 sei so zu verstehen, dass konsequente Atomaufsichtnicht mehr stattfinde! In der Vereinbarung wird die "Gewährleistung des ungestörten Betriebs" ausdrücklich unter die Bedingung der "Einhaltung der atomrechtlichen Anforderungen"gestellt.


  2. dass wir als BMU - im Geiste der Vereinbarung, die wir geschlossen haben - bereit sind, den Betreibern die faire Chance zu geben, erkanntes Fehlverhalten selber zu korrigieren. Ich fandes richtig, dass ENBW den Reaktor freiwillig vom Netz genommen hat. Er konnte mehr als zwei Monate (8.10.-17.12.) später wieder in Betrieb gehen - nachdem sich die Aufsichtsbehörden davonüberzeugt hatten, dass der Betreiber die geeigneten Maßnahmen ergriffen hatte, um seine atomrechtliche Zuverlässigkeit wiederherzustellen.

Der Fall Phillipsburg und all die weiteren Verstöße gegen das Atomrecht, die in der Aufarbeitung des Störfalls in diesem und in anderen Reaktoren aufgedeckt wurden, zeigen, dassalles getan werden muss, um Mängel im Sicherheitssystem zu erkennen und abzustellen!

In erster Linie sind die Betreiber gefordert. Sie tragen die Verantwortung für das Sicherheitsmanagement in ihren Kernkraftwerken.

Gleichzeitig bereitet die Bundesaufsicht eine systematische Überprüfung des Sicherheitsmanagements der Kernkraftwerke vor. Das Sicherheitsmanagement umfasst alle in einer Organisationvorgesehenen Maßnahmen, um das Sicherheitsniveau, d.h. die Qualität aller für die Sicherheit bedeutsamen Tätigkeiten, und eine entsprechende Sicherheitskultur zugewährleisten. Wir entwickeln Indikatoren, mit denen die Wirksamkeit des Sicherheitsmanagements einer Kraftwerksorganisation zeitnah überwacht werden kann. Ausgangspunkt ist diedetaillierte Erfassung der Qualität der betrieblichen Abläufe und Prozesse, mit denen die sicherheitsrelevanten Aufgaben und Abläufe abgewickelt werden. Damit soll zum einen dieFähigkeit zur Selbstkorrektur im Sinne einer hohen Sicherheitskultur gestärkt werden. Zum anderen soll ein Instrument für die Überwachung durch die Atomaufsicht bereitgestelltwerden.

Mit dem Inkrafttreten der Atomgesetznovelle wird erstmals in Deutschland eine gesetzliche Pflicht der Betreiber geschaffen, Periodische Sicherheitsüberprüfungen ihrer Kraftwerke nachfestgelegten Kriterien durchzuführen.
Die Erfahrungen im Ausland und auch bei freiwilligen Sicherheitsüberprüfungen der deutschen Betreiber haben gezeigt, dass bei systematischenAnlagenuntersuchungen außerhalb der üblichen Kontrollen zahlreiche Schwachstellen aufgefunden werden. Es ist nun eine wichtige Aufgabe der Bundesaufsicht, die bundeseinheitlichequalitätsorientierte Durchführung der Prüfungen zu gewährleisten. Erst das neue Atomgesetz bietet die rechtsichere Grundlage für dieses aufwendige Prüfverfahren. Die nunanstehenden Sicherheitsüberprüfungen sind eine wichtige Grundlage für die Durchsetzung der bestmöglichen Schadensvorsorge in allen Anlagen. Die früherenSicherheitsüberprüfungen, teilweise auf freiwilliger Basis, wurden in den einzelnen Ländern in unterschiedlicher Tiefe und in unterschiedlichem Umfang durchgeführt, so dass eskaum möglich war, den Sicherheitsstatus aller deutschen Anlagen anhand gleicher Maßstäbe zu bewerten. Die neuen Sicherheitsüberprüfungen werden hier eine geeigneteEntscheidungsgrundlage liefern und stellen damit einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung des nuklearen Sicherheitsniveaus in Deutschland dar.

Gelegentlich ist die Vereinbarung vom 14. Juni 2000 dahingehend missinterpretiert worden, sie schreibe ein veraltetes Sicherheitsniveau fest. Das Gegenteil ist richtig! Die Sicherheitsphilosophiedes Atomgesetzes - die wir nicht ändern wollen - besagt, dass die jeweils neuesten Erkenntnisse über Risiken zu berücksichtigen sind. Ansonsten gäbenSicherheitsüberprüfungen ja auch keinen Sinn. Mit ihnen soll festgestellt werden, ob die Schadensvorsorge nach dem heutigen, aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik nochgewährleistet ist und ob es ggfs. Nachrüstungsbedarf gibt.

Für die Sicherheit während der Restlaufzeiten wird auch Kompetenzerhalt eine entscheidende Rolle spielen! Gehen Sie heute einmal an die Hochschulen und sie werden feststellen, dass eskaum noch jemanden gibt, der Kerntechnik studiert. Der Mangel an Nachwuchs wird die Betreiber, die Sachverständigenorganisationen und auch die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden in denkommenden Jahren vor große Herausforderungen stellen. Wir sind dabei, zusammen mit den Ländern Konzepte zu entwickeln, um z. B. durch Wissensmanagement und Nachwuchsförderung dieerforderliche Kompetenz bei den Behörden und Sachverständigenorganisationen während der Restlaufzeiten zu erhalten. Die Betreiber sind aufgefordert ihrer Verantwortung in diesemBereich ebenfalls gerecht zu werden.

Seit dem 11. September gibt es hinsichtlich der Sicherheit von Atomanlagen eine neue Herausforderung. Wir haben unverzüglich die Reaktorsicherheitskommission eingeschaltet; eine ersteBewertung liegt vor. Zur Zeit arbeitet die GRS an einer detaillierten Untersuchung der Atomanlagen. Schlussfolgerungen werden zu ziehen sein, sobald die Ergebnisse vorliegen und bewertet wurden.

Für die Sicherheit der Kernkraftwerke sind nach dem Atomgesetz in erster Linie die Betreiber verantwortlich. Qualitätsmanagement wird aber nicht nur der Wirtschaft abverlangt -Qualitätsmanagement ist auch Maßstab für die behördliche Überwachungstätigkeit.
Die behördliche Überwachungsqualität hat die Bundesaufsicht zunächstdadurch verbessert, dass wir in unserem eigenen Umfeld Maßnahmen ergriffen habe. Hierzu gehört eine neue, pluralistische Besetzung der RSK und eine neue Satzung. Diese verlangt fundierte,nachvollziehbare Stellungnahmen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik und schließt Kompromissfindungen auf Kosten der Sicherheit aus. Auch unseren eigenen Sachverständigen und dortinsbesondere der Gesellschaft für Reaktorsicherheit haben wir Sachverständigengrundsätze auferlegt, die nachvollziehbare Prüfungen und objektive Beurteilungen nach dem Stand vonWissenschaft und Technik für jedes Gutachten verlangen.

Auf die Tätigkeit der Sachverständigen und deren Beziehungen zu den Überwachungsbehörden und zu den Betreibern richten wir derzeit besonderes Augenmerk. Wir bereiten derzeitkonkrete Maßnahmen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit und Effektivität der Überwachung durch die in den Kraftwerken tätigen Sachverständigen vor.

(Anrede)
Das Thema Sicherheit ist in 20 Minuten nicht abschließend zu behandeln. Ich hab mich daher auf die, aus meiner Sicht wichtigsten Aspekte beschränkt. Eingestiegen bin ich mitdem Negativ-Beispiel "Philippsburg". Das Verhalten der für die Sicherheit Verantwortlichen war unentschuldbar! Sie haben dieses Fehlverhalten mit dem Verlust ihrer Positionen bezahlenmüssen. Der mehrmonatige Stillstand des Reaktors hat das Unternehmen - nach den Worten seines Vorstandsvorsitzenden - einen hohen zweistelligen Millionenbetrag gekostet. Das Beispiel zeigt, dasses für die Restlaufzeiten der Reaktoren nur eine Maxime gibt: Sicherheit geht vor Wirtschaftlichkeit!