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Archiv 14. Legislaturperiode
Staatssekretär Rainer Baake
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Titel: Die Rolle des Arbeitskreises im Endlagerkonzept des Bundes
- Untertitel: Vortrag von Staatssekretär Rainer Baake, BMU, auf dem Workshop "Wege zur Endlagerung" des Arbeitskreises Auswahlverfahren Endlagerstandorte am 15./16. September 2000 in Kassel
- Redner/in: Staatssekretär Rainer Baake
Anrede,
(Begrüßung)Ich freue mich über das große Interesse an dem 1. Workshop des "Arbeitskreises Auswahlverfahren Endlagerstandorte" - einem Workshop mit dem Titel "Wege zur Endlagerung".
Der Bundesumweltminister hat diesen Arbeitskreis vor gut 1 ½ Jahren eingesetzt, weil wir der Überzeugung sind, dass gerade eine hochumstrittene Frage, wie die Auswahl eines Standortes für ein Endlager für radioaktive Abfälle in einem transparenten Prozess unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu geschehen hat.
Ich möchte daher heute morgen die Gelegenheit nutzen, Ihnen die Gedanken des BMU zu den Aufgaben des Arbeitskreises und zu seiner Rolle im Endlagerkonzept des Bundes vorzustellen.
Der Ausstieg aus der Kernenergie schafft die Voraussetzungen für eine Neuorientierung der deutscher Energiepolitik. Der Ausstieg eröffnet auch eine Chance für die politische Lösung der Entsorgungs- und Endlagerfragen. Die am 14. Juni erreichte Verständigung zwischen der Bundesregierung und den Energiekonzernen enthält wesentliche Elemente eines neuen nationalen Entsorgungsplans.
Drei Punkte möchte ich hervorheben:
1. Die dezentrale Zwischenlagerung: Abgebrannte Brennelemente werden an den Standorten der Atomkraftwerke zwischengelagert. Der Abfall verbleibt, wo er verursacht wird, bis er endgelagert wird. Sobald die Zwischenlager verfügbar sind, werden Transporte vermieden und eine verursachergerechte Lastenverteilung zwischen den Bundesländern wird erreicht.
2. Die Beendigung der Wiederaufarbeitung: Spätestens ab dem 1. Juli 2005 wird die Entsorgung abgebrannter Brennelemente auf die direkte Endlagerung beschränkt. Transporte zur Wiederaufarbeitung sind ab diesem Zeitpunkt unzulässig. Die Plutoniumwirtschaft wird beendet.
3. Zur Endlagerung: Die Erkundung des Salzstockes in Gorleben wird bis zur Klärung konzeptioneller und sicherheitstechnischer Fragen für mindestens 3, längstens jedoch 10 Jahre unterbrochen. Das Planfeststellungsverfahren für den Schacht Konrad wird durch die zuständigen niedersächsischen Behörden abgeschlossen. Der Antrag auf Sofortvollzug wurde bereits zurückgenommen, so dass zu erwartende Klagen eine aufschiebende Wirkung entfalten. Bei beiden bisherigen Endlagerprojekten wird also vermieden, dass neue Fakten bezüglich der Errichtung der Anlagen geschaffen werden.
Lassen Sie mich an dieser Stelle für die Bundesregierung bekräftigen, dass die Zwischenlager nicht zum Zwecke der Endlagerung genutzt werden. Ich verstehe die diesbezüglichen Sorgen der Bevölkerung an den Standorten der neuen Zwischenlager. Aber sie sind unbegründet! Die Bevölkerung kann sich darauf verlassen: die Bundesregierung hält an ihrer Planung fest, ein Endlager für abgebrannte Brennelemente bereitzustellen. Bis dahin müssen die Brennelemente zwischengelagert werden. Die Länder sind aufgefordert, konstruktiv an einer zügigen Genehmigung standortnaher Zwischenlager mitzuwirken.
Anrede,
die Endlagerung sämtlicher radioaktiver Abfälle ist eine faktische Notwendigkeit, die durch den nunmehr vereinbarten Ausstieg aus der Atomenergie zwar in ihrem Ausmaß begrenzt wird, aber dadurch nicht verschwindet. Bereits heute sind an die 100.000 m3 radioaktive
Abfälle vorhanden, zu denen jährlich größenordnungsmäßig 5.000 m3 hinzukommen. An einem Endlager führt daher kein Weg vorbei!
Dies sage ich gerade auch als jemand, der die Entstehung dieser Abfälle - soweit sie aus Atomkraftwerken stammen - nie gewollt hat. Aber wir werden uns der Aufgabe, diese atomare Erblast möglichst sicher zu beseitigen nicht entziehen können.
Wohl wissend, dass es gute, weil wirklich dauerhaft sichere Lösungen möglicherweise nicht geben wird. Es wird also darum gehen, von den real verfügbaren Alternativen die beste auszuwählen.
Wir bekräftigen den Grundsatz der nationalen Endlagerung und erteilen damit allen Bestrebungen eine klare Absage, Atommüll aus Deutschland in andere Staaten mit möglicherweise geringeren Sicherheitsstandards zu exportieren.
Die Bundesregierung verfolgt das politische Ziel, dass für die Endlagerung aller Arten und Mengen radioaktiver Abfälle in Deutschland ein Endlager in tiefen geologischen Formationen ausreicht. Zeitlich zielführend für die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle ist die Beseitigung hochradioaktiver Abfälle etwa im Jahr 2030.
Diese Zielsetzung muss allerdings hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit und ihrer Auswirkungen insbesondere unter sicherheitstechnischen und entsorgungskonzeptionellen Aspekten im Detail geprüft werden, bevor sie Grundlage eines neuen Endlagerkonzeptes des Bundes werden kann. Deshalb war es entscheidend, dass durch die Konsensvereinbarung weder in Gorleben noch in Konrad Fakten geschaffen werden, die diese Zielsetzung unterlaufen. Dies wurde erreicht. Für die nötige Zeitspanne zur Festlegung eines neuen Endlagerkonzeptes ist in Gorleben durch das Moratorium und in Konrad durch die Rücknahme des Antrages auf Sofortvollzug gesorgt.
Anrede,
die Bundesregierung will neben den bisher verfolgten Endlagerprojekten weitere Standorte in unterschiedlichen Wirtsgesteinen auf ihre Eignung als Endlager für radioaktive Abfälle untersuchen.
Aufgrund eines anschließenden Standortvergleichs soll eine Auswahl des in Aussicht zu nehmenden Standortes getroffen werden. Wir haben uns dann im BMU die Frage gestellt, wie Standorte identifiziert werden können, die für eine Endlagerung geeignet sind - und das
Auswahlverfahren als gerecht empfunden wird, weil es transparent und nachvollziehbar ist.
Aus diesem Grund hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin im Februar 1999 den Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte berufen. Der Arbeitskreis hat den Auftrag, ein nachvollziehbares Verfahren für die Auswahl von Standorten zur Endlagerung radioaktiver Abfälle in Deutschland zu entwickeln. Das Verfahren soll auf fundierten Kriterien beruhen und die Beteiligung der Öffentlichkeit in geeigneter Form vorsehen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle einem immer wieder aufkommenden Missverständnis deutlich entgegentreten: Der Arbeitskreis hat nicht die Aufgabe, neue Standorte auszuwählen.
Er hat auch nicht die Aufgabe, die bisherigen Endlagerprojekte Gorleben oder Konrad zu bewerten.
Derzeit werden überhaupt keine neuen Standorte ausgewählt. Der Arbeitskreis soll ein Verfahren entwickeln, dass geeignet ist, Standorte auszuwählen!
Das BMU hat den Arbeitskreis als unabhängiges, fachlich-wissenschaftliches Gremium eingerichtet, das im Rahmen der gesteckten Ziele frei von Vorgaben oder Weisungen arbeitet. Wir erwarten vom Arbeitskreis, dass er seine Arbeiten auf wissenschaftlicher Basis sachorientiert, unvoreingenommen und ohne Ausschluss relevanter Aspekte durchführt. Bisher in Deutschland gemachte Erfahrungen sollen ebenso einbezogen werden wie die Vorgehensweisen und Erfahrungen in anderen Ländern. Die Empfehlungen des Arbeitskreises werden nicht auf Mehrheitsentscheidungen basieren; wissenschaftlich differierende Meinungen werden nicht überstimmt, sondern dokumentiert.
Das BMU hat bei der Berufung in den Arbeitskreis auf eine pluralistische Besetzung hinsichtlich Personen und Institutionen geachtet, damit im Arbeitskreis ein weites Spektrum der in der Fachwelt zum Thema Endlagerung vertretenen Auffassungen repräsentiert ist. Mitglieder des Arbeitskreises sind Fachleute aus den Bereichen Geowissenschaften, Chemie, Physik, Mathematik, Bergbau, Deponietechnik, Ingenieurwesen und Öffentlichkeitsarbeit, die ausweislich ihrer bisherigen Arbeiten über einschlägige Kenntnisse auf dem Gebiet der Endlagerung radioaktiver Abfälle verfügen.
Anrede,
Wir messen der Beteiligung der Öffentlichkeit zentrale Bedeutung bei. Transparenz des Entscheidungsprozesses, aktive Bürgerbeteiligung und Einbeziehung Ihrer Vorschläge sind unverzichtbar, um Glaubwürdigkeit der Verantwortlichen und Vertrauen in ihre späteren Entscheidungen herzustellen.
Einige oder viele von Ihnen werden die 80er und 90er Jahre in dieser Hinsicht als verlorene Jahrzehnte empfinden.
Mit dem heutigen Workshop soll der Startschuss für eine neue Qualität in der Diskussion um die Endlagerung gegeben werden. Weitere Workshops und Gespräche mit interessierten Gruppierungen werden folgen. Dabei geht es nicht um eine Einweg-Kommunikation, sondern um einen
kontinuierlichen Dialog, der durch einen sachorientierten Diskurs und Offenheit für andere Sichtweisen gekennzeichnet ist. Das BMU begrüßt daher nachdrücklich, dass Umweltverbände, Kirchen und Gewerkschaften sich mit eigenen Vorträgen an diesem Workshop beteiligen.
Anrede,
wie geht es weiter? Die Empfehlungen des Arbeitskreises werden im Jahr 2002 erwartet. Anschließend ist eine breite öffentliche Diskussion der Empfehlungen vorgesehen, bevor das Auswahlverfahren verbindlich gemacht wird. Bis dahin werden keine neuen Standorte ausgewählt oder gar vor Ort erkundet. Anderslautende Pressemeldungen sind unzutreffend.
Erst wenn die Kriterien und das Verfahren für die Standortwahl vorliegen, wird über ein neues Endlagerkonzept und in der Folge über Standorte zu entscheiden sein. Der Arbeitskreis schafft hierfür wichtige Grundlagen.
Die aktive Beteiligung der Öffentlichkeit ist politisch gewollt!
In diesem Sinne wünsche ich dem Workshop gutes Gelingen und Ihnen allen einen fruchtbaren Austausch mit dem Arbeitskreis.
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