Sie befinden sich in diesem Bereich der Seite:
Startseite
Ministerium
Reden
Archiv 14. Legislaturperiode
Staatssekretär Rainer Baake
-
Titel: Rede von Staatssekretär Rainer Baake zur Eröffnung des Fachgesprächs zur Einbeziehung mechanisch-biologischer Verfahren in die Abfallentsorgung
- Redner/in: Staatssekretär Rainer Baake
- Datum/Ort: 24.09.1999, Berlin
Unter der Überschrift "Stärkung von Wettbewerb, Vielfalt und Innovation in der Abfallwirtschaft" wollen wir heute ein Fachgespräch über die Einbeziehung "mechanisch-biologischer Verfahren in die Abfallentsorgung" führen. Das UBA hat uns im August einen umfassenden Bericht über den aktuellen Sachstand zur mechanisch-biologischen Restabfallbehandlung vorgelegt. Auf einer Pressekonferenz am 20. August habe ich – zusammen mit dem Präsidenten des UBA, Herrn Prof. Troge - 5 Eckpunkte für die zukünftige Entsorgung des sogenannten Restmülls vorgestellt. Ich habe dort angekündigt, dass wir über die Inhalte dieser Eckpunkte einen Diskurs mit der Fachwelt, mit den Kommunen, den Ländern, den Fraktionen, den Umwelt- und Wirtschaftsverbänden führen wollen. Die heutige Veranstaltung ist der Auftakt.
Es gibt seit Jahren in der Fachwelt und auch zwischen den politischen Parteien einen Konsens über die Notwendigkeit der Abfallvorbehandlung vor der Deponierung. Wenn wir zukünftigen Generationen keine Altlasten hinterlassen wollen, dann dürfen nur noch reaktionsarme, weitgehend inerte Abfälle abgelagert werden, von denen auf Deponien keine Umweltgefährdungen in Form von schadstoffbelastetem Sickerwasser und klimaschädlichem Deponiegas ausgehen. Trotz dieser Erkenntnis werden heute bundesweit immer noch 60% der anfallenden Siedlungsabfälle unbehandelt in teilweise ökologisch unzulänglichen Deponien abgelagert. Diesen Zustand gilt es so schnell wie möglich zu beenden! Auf gar keinen Fall wird an der TASi-Frist "2005" gerüttelt! Die vorhandenen Vorbehandlungskapazitäten müssen genutzt und neue Kapazitäten errichtet werden. Es ist ein untragbarer Zustand, dass zum Teil Vorbehandlungskapazitäten nicht ausgelastet sind, während gleichzeitig unvorbehandelter Rohmüll deponiert wird. Zur Vorbehandlung der Siedlungsabfälle wollen wir neben thermischen Verfahren auch hochwertige mechanisch-biologische Verfahren zulassen. Die MBAs sollen am Entsorgungsmarkt eine faire Chance erhalten! Wir wollen Vielfalt - und Wettbewerb, um die bessere Problemlösung! Die Umweltanforderungen an MBAs sollen in einer Rechtsverordnung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz definiert werden. Ich habe von der Sorge einiger MBA-Betreiber gehört, ihre Anlagen würden über den Immissionschutz quasi kalt erwürgt. Das haben wir natürlich nicht vor. Wir sind bezüglich des zu fordernden Abluftreinigungsstandards nicht festgelegt. Wir werden allen guten Argumenten heute und in den nächsten Wochen aufmerksam zuhören und abwägen. Es wird keine wissenschaftlich unbegründeten oder überzogene Standards geben. Wir haben die Arbeiten an einer BImSchV für MBAs aufgenommen. Meine Vorgaben sind, die MBAs möglich zu machen, also den Stand der Technik zu definieren - aber dabei nicht hinter den notwendigen Stand der Umweltvorsorge zurückzufallen. Die TA-Siedlungsabfall soll ergänzt werden, um die bei der Ablagerung zu beachtenden Vorkehrungen festzulegen. Das UBA hat vorgeschlagen, die Gleichwertigkeitsparameter aus Brandenburg in eine novellierte TA-Siedlungsabfall aufzunehmen. Zu diesem Vorschlag wird es sicherlich heute eine interessante Diskussion geben.
Die heizwertreiche Teilfraktion aus der mechanisch-biologischen Vorbehandlung wird in Zukunft energetisch zu nutzen sein. D.h. im Restmüll enthaltene Kunststoffe und andere Energieträger werden abgetrennt und z. B. in Kraftwerken oder industriellen Anlagen verbrannt – natürlich nur bei Einhaltung strenger Abgasvorschriften.
Um sicherzustellen, dass hierbei keine zusätzlichen Emissionen im Vergleich zu substituierten Energieträgern auftreten, wird man sich über Qualitätsanforderungen an derartige Fraktionen und Steuerung in bestimmten Anlagen auseinandersetzen müssen. Ein Öko-Dumping bei der energetischen Verwertung von MBA-Output darf und wird es nicht geben. Ich stelle folgende These zur Diskussion: Die energetische Verwertung ist dann ein Fortschritt, wenn sie auf dem Niveau der 17.BimSchV stattfindet. Einen Rückfall in die Müllverbrennung der 70er und 80er Jahre darf es auf gar keinen Fall geben.
Ich habe die Hoffnung, dass am Ende der Diskussion, die wir heute beginnen und in den nächsten Wochen fortsetzen wollen, ein in den Details ausgefülltes, überzeugendes Gesamtkonzept zur TA-Siedlungsabfall und zur "Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlung" steht und wir einen breiten Konsens hergestellt haben. Dieser Konsens muß auch die Mehrheit im Bundesrat einschließen, denn ohne den Bundesrat geht es nicht! Der große Vorteil eines solchen Konsenses wäre, dass er helfen könnte, die Blockaden in so manchen Städten und Landkreisen aufzulösen. Die Kommunen hätten Rechts- und Planungssicherheit und - - - keine Ausrede mehr, die Errichtung von Vorbehandlungsanlagen tatkräftig anzugehen. Damit kämen wir dem primären Ziel – nämlich die Ablagerung von unvorbehandeltem Rohmüll so schnell wie möglich zu beenden – einen großen Schritt näher.
Sodann müssen wir uns daran machen, unsichere und nicht mehr nachrüstbare Deponien schrittweise zu schließen. Der Bau neuer Deponien ist nach unserer Auffassung nicht mehr erforderlich, da die Kapazitäten der neueren und nachgerüsteten Deponien bei Einsatz geeigneter Vorbehandlungstechniken und Kooperation der Städte und Landkreise untereinander noch mindestens zwei Jahrzehnte ausreichen.
Das UBA hat zurecht darauf hingewiesen, dass eine dauerhaft umweltgerechte Abfallwirtschaft die Voraussetzungen für eine nachhaltige Stoffwirtschaft erst dann erfüllt, wenn die stofflichen Umweltprobleme nicht zu Lasten nachfolgender Generationen gelöst werden. Konzepte, die eine langfristige Nachsorge beinhalten – also solche mit oberirdischen Deponien – erfüllen die notwendigen Voraussetzungen einer nachhaltigen Stoffwirtschaft grundsätzlich nicht. D.h. wir müssen die Behandlungstechniken so weiterentwickeln und ausbauen, dass spätestens 2020 alle Siedlungsabfälle vollständig und umweltverträglich verwertet werden. Dies betrifft sowohl die thermischen als auch die mechanisch-biologischen Verfahren. Im Klartext: spätestens im Jahr 2020 sollen keine MVA-Schlacken und keine MBA-Reste mehr oberirdisch deponiert werden. Die Behandlung soll so gut sein, dass die behandelten Reste vollständig schadlos verwertet werden können. Für die Ablagerung der Abgasreinigungsrückstände steht die untertägige Ablagerung zur endgültigen Ausschleusung der Schadstoffe aus der Biosphäre zur Verfügung. Man mag dieses Ziel für unrealistisch oder zu ehrgeizig halten. Aber was sind die Alternativen? Wollen wir in 20 Jahren noch Deponien bauen, die der langfristigen Nachsorge durch nachfolgende Generationen bedürfen?
Das große Interesse an der heutigen Veranstaltung scheint mir ein Indiz dafür zu sein, dass wir heute spannende Diskussionen erleben werden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und gebe weiter an Herrn Dr. Lahl, den wir gebeten haben, die Veranstaltung zu moderieren.
-
Druckversion
-
Inhalt als PDF erzeugen
-
Notizzettel
-
Seite empfehlen




