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Archiv 14. Legislaturperiode
Staatssekretär Rainer Baake
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Titel: Grußwort von Staatssekretär Rainer Baake anläßlich des Eifelfestes des Deutschen Bauernverbandes am 15. Juni 1999 in Nettersheim
- Redner/in: Staatssekretär Rainer Baake
- Ort: Grußwort von Staatssekretär Rainer Baake anläßlich des Eifelfestes des Deutschen Bauernverbandes am 15. Juni 1999 in Nettersheim
Sehr geehrte Damen und Herren,
gern bin ich Ihrer Einladung hierher gefolgt. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, kurz einige grundsätzliche Ausführungen zur Umweltpolitik der Bundesregierung und ihren Bezügen zur Landwirtschaft zu machen.
Die Bundesregierung hat sich in dieser Legislaturperiode viel vorgenommen.
Die "ökologische Modernisierung für Arbeit und Umwelt" spielt dabei eine ganze besondere Rolle. Dabei geht es um weit mehr als um Umweltpolitik im engeren Sinne. Es geht darum, in den maßgeblichen Wirtschaftssektoren zu einer nachhaltigen Entwicklung zu kommen, d.h. zu einer wirtschaftlich leistungsfähigen, sozial gerechten und ökologisch verträglichen Entwicklung.
Besonders wichtige Partner zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung sind naturgemäß die Land- und Forstwirtschaft, die zusammen über 80 % der Fläche der Bundesrepublik nutzen und damit auch prägen. "Ländliche Räume stärken - Landwirtschaft sichern" ist daher ein Kernanliegen der Koalitionsvereinbarung. Das Thema Umwelt spielt dabei in verschiedener Hinsicht eine wesentliche Rolle.
Das entscheidende Vorhaben zur Durchsetzung dieses Kernanliegens ist auf EU-Ebene die gerade verabschiedete AGENDA 2000 und ihre Umsetzung.
Ich möchte aus Zeitgründen hier jetzt nicht auf Einzelheiten eingehen. Ich bin aber der festen Überzeugung, daß die Beschlüsse auf EU-Ebene eine gute Basis sind, auch die Belange des Umwelt- und Naturschutzes in der Agrarpolitik besser als bisher zu berücksichtigen und voranzubringen. Hierzu einige Anmerkungen aus BMU-Sicht:
Wie wirkt sich die Agenda auf den Naturschutz aus?
Durch die Verordnung zur Entwicklung des ländlichen Raums soll zukünftig eine bessere Koordination zwischen allen Belangen durch eine integrierte Gesamtplanung gewährleistet werden.
Die Agrarumweltmaßnahmen und die Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung werden zu einer zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik ausgebaut werden. Damit kann die seit 1992 mit den flankierenden Maßnahmen eingeführte Politik der Förderung besonders umweltverträglicher Wirtschaftsweisen weiterentwickelt werden.
Zusätzlich können Landwirte in bestimmten Gebieten auch einen Ausgleich für Einschränkungen der Landnutzung aufgrund von Umwelt- und Naturschutzauflagen erhalten.
Die Unterteilung in
1. von der Natur benachteiligte Gebiete sowie
2. Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen
halte ich für sinnvoll. Bei ersteren löst die natürliche Benachteiligung den Ausgleichsanspruch aus. In Gebieten der 2. Kategorie lösen Umweltanforderungen, die der Erreichung oder Durchsetzung eines bestimmten Zieles dienen, den Ausgleichsanspruch aus.
Es ist darauf hinzuweisen, daß Art.16 des VO-Entwurfs "Ländlicher Raum" ein absolutes Novum darstellt, das auf Drängen der Bundesregierung durchgesetzt werden konnte. Damit wird zukünftig auch eine finanzielle Beteiligung der EU beim Ausgleich von obligatorischen Bewirtschaftungseinschränkungen in Natura 2000 Gebieten (Vogelschutz- und FFH-Gebiete) ermöglicht.
Im Rahmen der Reform ist die horizontale Verordnung neu hinzugekommen, die einen engeren Zusammenhang zwischen Agrarpolitik und Umweltbelangen herstellt sowie Ausgleichszahlungen fakultativ an Arbeitskräfte oder den Gesamtstandarddeckungsbeitrag binden kann.
Art. 3 Abs. 1 des Entwurfs der Horizontalen Verordnung eröffnet die Möglichkeit, spezifische Umweltauflagen zur Voraussetzung für Direktzahlungen zu machen.
Diese sog. cross-compliance eröffnet uns zukünftig die Möglichkeit, EU- und WTO-rechtlich zulässig ökologische Leistungen zu honorieren. Unstreitig innerhalb der EU ist, daß Direktzahlungen zumindest von der Einhaltung des einschlägigen EG-Rechts abhängig gemacht werden sollten.
Insgesamt bleibt aus meiner Sicht festzuhalten, daß Umweltaspekten wesentlich stärker Rechnung getragen wird als bisher. Die Kommission hat ausdrücklich klargestellt, daß die Erfordernisse des Umweltschutzes auch bei den anstehenden Durchführungsvorschriften verstärkt Berücksichtigung finden werden.
National steht jetzt die Anpassung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" an die neuen Gegebenheiten und Möglichkeiten an. Die Diskussionen im Bundeslandwirtschaftsministerium mit den Ressorts und den Ländern haben begonnen. Das Bundesumweltministerium wirkt daran natürlich mit und ist bestrebt, die ökologischen Anforderungen und Möglichkeiten, die die EU-Beschlüsse vorgeben, sachgerecht in das nationale Förderinstrumentarium aufzunehmen. Weiter geht es darum, die Vorgaben der Koalitionsvereinbarung, nämlich
- Ausdehnung des ökologischen Landbaus und den
- Vertragsnaturschutz
aufzunehmen. Sollte dies aus Gründen der verfassungsmäßigen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe nicht im erforderlichen Ausmaß möglich sein, sind weitere Überlegungen anzustellen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerade auch im eigentlichen Umweltteil der Koalitionsvereinbarung finden sich eine Reihe von Punkten, die für die Landwirtschaft von besonderem Interesse sind.
Lassen Sie mich mit dem Naturschutz beginnen, der im übrigen - nach den Energiefragen - den Schwerpunkt der Umweltpolitik in der 14. Legislaturperiode darstellt.
Im Mittelpunkt steht die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes. Ziele dabei sind,
- die Flächennutzung künftig natur-, umwelt- und landschaftsverträglich zu gestalten
- ein großflächiges Biotopverbundsystem mit ca. 10 % der Landesfläche zu schaffen
- die Artenvielfalt zu schützen und
- die Verpflichtung zu einer flächendeckenden Landschaftsplanung aufzunehmen.
Die Vorarbeiten zur Novellierung im BMU sind aufgenommen. Gleichzeitig finden bereits Informationsgespräche mit den Fraktionen und den Verbänden statt.
Für das Bundesumweltministerium ist der Flächenschutz ein zentrales Anliegen. Dabei sind vorrangig, die Verpflichtungen der FFH-Richtlinie zu erfüllen. Es geht darum, nunmehr das kohärente europäische ökologische Netz NATURA 2000 zu bilden. Dazu müssen die EU-Mitgliedstaaten eine Liste entsprechender Gebiete vorlegen. In Deutschland sind für die Auswahl und Abgrenzung dieser Gebiete die Länder zuständig.
Sie wissen, daß Deutschland hier sehr im Hintertreffen ist. Zum Juni 1995 hätte die Liste der Bundesrepublik Deutschland in Brüssel vorliegen müssen. Tatsächlich wird dort in Kürze erst eine sogenannte "erste Tranche" vollständig vorliegen, mit der etwa 1,7 % der Fläche Deutschlands als FFH-Gebiet benannt sind. Die Meldungen in dem Umfang, der gemäß den zwingenden Vorschriften der FFH-RL zur Herstellung der ökologischen Kohärenz für die entsprechenden Lebensräume und Habitate von Tier- und Pflanzenarten notwendig wäre und deshalb mit Recht von Deutschland erwartet wird, liegen weder zum Stichtag noch zum heutigen Tage vor. Die EU-Kommission hat daher im März dem Europäischen Gerichtshof eine Klageschrift zur Verurteilung Deutschlands wegen offensichtlich zu weniger und zu ungleichmäßig verteilter Gebietsmeldungen zugeleitet. Entsprechend dem Richtlinientext sind nämlich die Gebietsmeldungen nicht vom beliebigen Ermessen abhängig, sondern haben sich nach den fachlichen Kriterien der Richtlinie zu richten. Im Klartext: Die Verurteilung Deutschlands durch den EuGH ist zu befürchten.
Natürlich ist diese Klage vor dem EuGH mehr als unerfreulich. Aber in der Sache möchte ich deutlich machen und mich dazu bekennen, daß wir mit der Schaffung des Netzes Natura 2000 in Europa auf einem richtigen und guten Weg sind. Deutschland besitzt - wie die anderen EU-Mitgliedsstaaten, die im übrigen ihren Meldepflichten besser als wir nachgekommen sind (Ausnahmen: Frankreich, Irland) - eine reiche Naturausstattung mit zahlreichen Biotoptypen und mit zahlreichen Habitaten von Arten mit europäischer Bedeutung. Ich meine, das sollte man positiv sehen und alles Erforderliche tun, um diese für den Naturschutz bedeutsamen Gebiete zu schützen und in ein europäisches Netz einzubringen. Letztlich ist dies ein unverzichtbarer Schritt zur Erhaltung der Lebensgrundlagen auch für kommende Generationen.
Gerade weil Deutschland ein hochindustrialisiertes und dicht bevölkertes Land ist, haben wir eine besondere Verantwortung für die Erhaltung typischer und repräsentativer Ökosysteme in unserem Land. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, unser nationales Naturerbe zu sichern. Zum nationalen Naturerbe werden die NATURA 2000-Gebiete des europäischen Netzes ebenso gehören, wie Naturgüter und Kulturlandschaften, die nach den Kriterien des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt geschützt werden, aber auch Nationalparke und weitere Gebiete mit gesamtstaatlicher Bedeutung. Ich meine, es ist an der Zeit, daß wir den Begriff des nationalen Naturerbes mit Leben füllen. Und wir sollten seine Bewahrung ebenso ernst nehmen wie den Schutz unseres kulturellen Erbes, der im übrigen auch nicht zum Nulltarif zu haben ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich konnte und wollte hier nur einige Aspekte ansprechen. Ich darf Ihnen abschließend jedoch versichern, daß das Bundesumweltministerium Natur- und Umweltschutzbelange nicht gegen die Betroffenen, sondern mit den Betroffenen gemeinsam durchsetzen möchte. Ich gehe davon aus, daß wir auch weiterhin im Gespräch bleiben und uns gemeinsam um tragfähige Lösungen bemühen werden.
Das Eifelprojekt des DBV, Professor Schumacher wird es anschließend noch im einzelnen erläutern, beweist schon heute, daß durch das richtige Zusammenwirken von Wissenschaft, Verwaltung, Verbänden und der Landwirtschaft vor Ort, Ökonomie und Ökologie so miteinander vereinbar sind, daß die umweltverträgliche Bewirtschaftung auf der gesamten Fläche, und damit auch auf sogenannten benachteiligten Standorten, sichergestellt werden kann. Damit sind wir in der Lage, die typischen Formen der Kulturlandschaft in der Bundesrepublik Deutschland auch dauerhaft zu erhalten.
Ich wünsche Ihnen weiterhin eine solch erfolgreiche Kooperation wie bisher und bin sicher, daß das dritte Projektjahr die bisherigen Erkenntnisse und Ergebnisse festigen wird.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
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