Sie befinden sich in diesem Bereich der Seite:
Startseite
Ministerium
Reden
Archiv 14. Legislaturperiode
Staatssekretär Rainer Baake
-
Titel: Rede von Bundesumweltminister Jürgen Trittin zum Festakt aus Anlaß des 20jährigen Jubiläums der Zeichnung der Schlußakte des Übereinkommens zur Erhaltung wandernder wildlebender Tierarten
- Redner/in: Staatssekretär Rainer Baake
Werte Festgäste,
für mich ist es jedes Jahr ein bewegendes Ereignis, wenn die Kraniche im Frühjahr aus dem Mittelmeerraum trompetend und mit lautem Flügelschlag über mich hinweg nach Norden ziehen. Ich bleibe dann oft stehen, bewundere den Flug der Vögel in ihrer geordneten Keilformation und genieße dieses Naturschauspiel. Im Herbst habe ich sogar die Chance, diese großen und anmutigen Vögel in der Nähe von Rügen rasten zu sehen. Bei ihrem Stopover in den Süden bleiben sie einige Zeit auf den dort gelegenen Feldern, bevor sie wieder in den Süden ziehen, um dort zu überwintern. Diese Ereignisse halten nicht nur mich gefangen, sie sind - das weiß ich - eine große Attraktion für Jung und Alt. Der alljährliche Flug der Kraniche hat mit dem Thema der heutigen Festveranstaltung zu tun, dem Übereinkommen zum Schutz wandernder wildlebender Tierarten.
Ich freue mich, daß Sie alle meiner Einladung zu dieser Festveranstaltung gefolgt sind und ich Sie heute hier in Bonn begrüßen darf. Kaum mehr als zweihundert Meter von diesem Festsaal entfernt, nämlich in der Stadthalle von Bad-Godesberg, wurde genau heute vor zwanzig Jahren, nämlich am 23. Juni 1979 die Schlußakte der Konferenz zum Abschluß eines Übereinkommens zur Erhaltung wandernder wildlebender Arten unterzeichnet. Darum trägt sie auch den Namen "Bonner Konvention". Auf Einladung der Bundesregierung waren seinerzeit Vertreter von ca. 50 Regierungen zusammengekommen, um diese Konvention vorzubereiten und anzunehmen.
Anlaß für diese neue Konvention war die von der 1. UN-Umweltkonferenz 1972 in Stockholm verabschiedete Empfehlung, ein internationales Rechtsinstrument zum Schutz wandernder Tierarten zu erarbeiten. Eine große Zahl von Tierarten unternimmt - wie die Kraniche - periodisch Wanderungen zwischen bestimmten Orten, an denen sie sich fortpflanzen, und - zum Teil sogar sehr weit ausgedehnten -Wandergebieten, in denen sie die übrige Zeit des Jahres leben.
Während die Fortpflanzungsplätze, an denen z. B. Vögel oder Meeresschildkröten ihre Eier legen, Robben oder Fledermäuse ihre Jungen gebären oder Aale oder Lachse ihren Laich absetzen, im Flächenanteil am Gesamtlebensraum nur sehr winzig sind, können sich die Wanderareale etwa von Weißstorch, Ringelgans, Küstenseeschwalbe, Karettschildkröte oder Buckelwal über zehntausend oder gar über mehr als hunderttausend Quadratkilometer erstrecken. Diesen und vielen anderen Tierarten einen gleichmäßigen Schutz zu bieten, damit sie ihre für sie lebenswichtigen Wanderungen durchführen können und sich ihre Erhaltungssituation nicht verschlechtert: dies ist Ziel von CMS.
Vor welchen Gefahren müssen wir wandernde Tierarten schützen. Nun, ziehende Arten brauchen Schutz vor allem vor menschlichen Aktivitäten. Als Gefährdungsfaktoren möchte ich hier nennen:
- gezielter unmittelbarer Zugriff auf Tiere durch Jagd oder Fang,
- ungewollte Schädigung der Tiere durch Pestizide, Ölpest, Stromleitungen oder Verkehr
- indirekte Auswirkungen von Lebensraumveränderungen, wie die Umwandlung vielfältiger Landschaften in Monokulturen oder die Entwässerung vieler Landschaftsteile.
Einen Faktor möchte ich nicht mit diesen - klassischen - Gefährdungsursachen auf eine Stufe stellen, obwohl sie durchaus eine gleichartige Wirkung haben kann. Ich meine unserer eigene Unkenntnis. Wir wissen einiges von den Lebensraumansprüchen wandernder Säugetiere und Vögel, aber vieles ist noch nicht bekannt, wie z. B. die Brutgebiete des Dünnschnabelbachvogels, der extrem gefährdet ist. Bei anderen Tiergruppen gibt es noch ungleich mehr Wissensdefizite. Wer die Bedeutung bestimmter Faktoren für wandernde Arten nicht kennt, wer nicht weiß, welche Bedeutung bestimmte Rastplätze für Zugvögel haben, von dem kann man auch keine entsprechende Rücksicht erwarten.
Ich freue mich, einige Gäste hier begrüßen zu dürfen, die bei der Abschlußkonferenz von 1979 und bei den Vorbereitungstreffen zu dieser Konferenz mitgewirkt haben, so z. B. Sie, Herr und Frau Dr. Burhenne, die seinerzeit für das damals noch junge Umweltrechtszentrum der Weltnaturschutzunion (IUCN) ein Stück der Last getragen haben.
Die spannende Phase der Vorbereitung und des Abschlusses der Konvention und deren ersten Schritte haben auch Sie, Herr Kolodziejcok, seinerzeit verantwortlich im Bundeslandwirtschaftsministerium für Fragen des Naturschutzes, begleitet und mitgestaltet. Viele der Gäste hier werden Sie aus dieser Zeit kennen. Ich bin gespannt, was Sie aus der damaligen Zeit zu berichten haben. Erwähnen möchte ich auch Herrn Dr. Nowak, einer der wissenschaftlichen Vorbereiter dieser Konvention, der in der damaligen Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie - dem Vorgänger des heutigen Bundesamts für Naturschutz - maßgeblichen Anteil am Zustandekommen des Übereinkommens hatte.
Heute, nach 20 Jahren, ist zu fragen: Hat sich die Konvention bewährt und hat sie Zukunft?
Ich möchte diese Frage mit ja beantworten. Für mich besteht an der Sinnhaftigkeit gerade des Schutzes wandernder Tierarten kein Zweifel. Sie sind es wert, geschützt zu werden bzw. nur nach dem Grundsatz der Nachhaltigkeit genutzt zu werden. Lassen Sie mich dies an folgenden Gründen schlagwortartig belegen:
- Die Erhaltung der Natur und ihres Wirkungsgefüges sind wichtigste Basis für das Überleben und die Erhaltung der Lebensgrundlagen für künftige Generationen. Unsere Generation verwaltet die Naturgüter für die kommenden Generationen. Sie sind als gemeinsames
Vermächtnis zu bewahren.
- Wandernde Arten sind bei ihren Wanderungen über nationale Zuständigkeitsgrenzen hinweg besonders gefährdet und bedürfen darum einer besonderen Betrachtung und Behandlung.
- Sie sind natürliche Indikatoren für den Zustand der Ökosysteme in den weiträumigen Netzen der Wanderungssysteme.
- Sie sind wichtige Indikatoren für den Zustand der Umwelt insgesamt, da sie zum größten Teil weit oben in der Nahrungskette stehen.
- Sie tragen in noch weitgehend unbekanntem Umfang zur Erhaltung eines breit gefächerten Spektrums an Pflanzen- und Tierarten bei.
- Schließlich sind wandernde Tierarten eine wichtige Genreserve und bergen ein noch unbekanntes Potential für wissenschaftliche und technische Innovationen.
Ich möchte diese Argumente ergänzen um einen weiteren inhaltlichen Aspekt.
Diese Tiere haben Symbolkraft für das gemeinsame Naturerbe. Viele dieser Tiere, insbesondere die Zugvögel wie Kraniche, Störche und Schwalben sind es, die das Bild der Natur in der Öffentlichkeit prägen. An diesen Arten, die oft auch hohe kulturelle Bedeutung haben, läßt sich das Wunder der Natur verdeutlichen. Mit diesen Arten können wir die Herzen der Menschen gewinnen und damit für einen umsichtigen Umgang mit der Tierwelt werben. Sie sind die Flagschiffe für einen bewahrenden Naturschutz und eine umsichtige Naturnutzung. Sie sind das Sinnbild der Natur. Auch deshalb müssen wir uns gerade um diese wandernden Arten kümmern.
Das Übereinkommen zum Schutz wandernder Tierarten hat nicht nur das richtige Schutzziel; es hat sich auch deshalb bewährt, weil es die richtigen Instrumente hat, um die den Tieren auf den Wanderungen drohenden Gefahren abzuwehren und damit deren Schutz- und Erhaltungsbedürfnis gerecht zu werden. Diese Instrumente sind einmal die Verpflichtung, für die Arten des Anhangs I strikte Schutzmaßnahmen zu treffen. Dies ist aber vor allem die Verpflichtung der Vertragsparteien, sich um spezielle Regionalabkommen zum Schutz bestimmter Arten oder Artengruppen zu bemühen. Diesen Regionalabkommen sind nach den Rahmenregeln der Bonner Konvention zwei fundamentale Prinzipien zugrundezulegen, nämlich die internationalen Abstimmung und die internationale Zusammenarbeit möglichst aller Arealstaaten bei der Erhaltung, der Hege oder der Nutzung einer Art. Dies ist der Geist der Bonner Konvention und zugleich das Instrument, einen guten Erhaltungszustand gefährdeter Arten im gesamten Lebensraum incl. den Wandergebieten wieder herzustellen.
Diese Prinzipien der Kooperation und der Koordination sind auch in anderen Naturschutzkonventionen enthalten, so z. B. in der RAMSAR-Konvention, in dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder auch in der Konvention zur biologischen Vielfalt. In keiner dieser Konventionen sind diese aber so klar ausgeprägt wie gerade in der Bonner Konvention. Im Hinblick auf ihr Instrumentarium ist die Konvention nach meiner Meinung auch heute noch so modern wie vor zwanzig Jahren.
Die Prinzipien der Kooperation und der Koordination haben bei einigen Regionalabkommen ihre Bewährungsprobe bereits bestanden. Ich möchte auf vier Regionalabkommen kurz eingehen, bei denen Deutschland Vertragspartei ist, auf die übrigen Vereinbarungen unter dem Dach der Bonner Konvention werden sicherlich andere Redner noch eingehen:
Das erste Regionalabkommen ist das Abkommen zum Schutz der Seehunde im Wattenmeer, das erheblich dazu beitragen konnte, die Ursachen des Seehundsterbens 1988/1989 zu erkennen und durch koordinierte Maßnahmen dem Bestandsrückgang entgegenzuwirken. Heute haben sich die Seehundbestände wieder erholt. Zwischen Dänemark, Deutschland und den Niederlanden hat sich in der Zwischenzeit eine Zusammenarbeit zum Schutz des Wattenmeeres insgesamt entwickelt, die weit über den Kern des Seehundabkommens hinausgeht. Mit dem von den Umweltministern der drei Länder 1997 verabschiedeten Wattenmeerplan wurde ein umfassender Managementplan für das gesamte Wattenmeer vorgelegt, der u. a. auch eine Reihe von Aussagen zum Schutz von Meeressäugern und Vögeln trifft.
Deutschland ist auch Vertragspartei des Abkommens zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee. Auch dieses Regionalabkommen, das nun seit fünf Jahren in Kraft ist, kann auf einen ermutigenden Start zurückblicken. Durch das Zusammenwirken der Europäischen Gemeinschaft und den übrigen Vertragsparteien konnte ein umfangreiches Zählprojekt mit der Kurzbezeichnung SCANS im Jahre 1994 durchgeführt werden; damals ist es erstmalig gelungen, in weiten Teilen der Nordsee eine Bestandserhebung für Kleinwale durchzuführen. Sehr engagiert und mit konstruktiver Unterstützung der Vertragsparteien sowie der Beobachterstaaten werden im Rahmen dieses Abkommens die Gefährdungsursachen Beifang, Gewässerbelastung und seismische Untersuchungen aufgegriffen. Parallel zu den Kleinwalabkommen für die Nord- und Ostsee wurde zum Schutz der Kleinwale im Mittelmeer und Schwarzen Meer ein eigenes Regionalabkommen, abgeschlossen. Wir wünschen auch diesem Abkommen einen guten Start.
Von den Meeressäugetieren zu den Fledermäusen.
Das Abkommen zur Erhaltung der Fledermäuse in Europa hat bei seiner zweiten Vertragsstaatenkonferenz im Juli 1998 in Bonn - entsprechend dem Geist und der Zielsetzung der Bonner Konvention - u. a. grenzüberschreitende Schutzprogramme verabschiedet zum Schutz wichtiger Lebensstätten dieser Tiere, den unterirdischen Lebensräumen und den Wäldern. Ferner wurde ein Schwerpunkt der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bestimmten Fledermausarten und zwar bei der Rauhhautfledermaus und bei der Teichfledermaus gesetzt. Besonders ermutigend ist die Bereitschaft vieler europäischer Arealstaaten - auch wenn Sie z. Zt. noch nicht Mitglied des Abkommens sind - , zum Schutz europäischer Fledermausarten zusammenzuarbeiten. So konnten bei der Sitzung des Beratenden Ausschusses im April diesen Jahres in Stockholm insgesamt Vertreter aus 27 Staaten, teilweise Vertragsparteien, teilweise Beobachterstaaten, begrüßt werden. Damit ist ein Großteil des europäischen Geltungsbereichs des Abkommens für eine Mitarbeit gewonnen.
Deutschland hat auch als einer der ersten Staaten die Ratifikationsurkunde für das Abkommen zur Erhaltung afrikanisch-eurasischer Wasservögel hinterlegt und trägt damit dazu bei, daß dieses Abkommen noch in diesem Jahr in Kraft treten kann. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und an dieser Stelle noch einmal der Regierung der Niederlande und dem Sekretariat der Bonner Konvention für die unermüdliche Arbeit danken, die schließlich zum Abschluß dieses Übereinkommens 1995 in Den Haag geführt hat. Es ist ein fachlich modernes Abkommen: Es umfaßt den ostatlantischen Zugweg insgesamt, geht auf den ganzjährigen Lebensraum der Arten ein, setzt bei den Schutzbedürfnissen bereits auf das Populationsniveau, nicht erst auf das Artniveau an. Auch fachpolitisch ist es ein sehr modernes Abkommen, das Schutz- und Nutzungselemente enthält und auch auf Weiterentwicklung angelegt ist. Alle Planungen sprechen dafür, daß genügend Staaten ihre Ratifikationsurkunde so rechtzeitig hinterlegen, daß nach dem Inkrafttreten die erste Vertragsstaatenkonferenz im November diesen Jahres in Kapstadt stattfinden kann.
Der Weißstorch gehört zu den Arten, die von diesem neuen Wasservogelabkommen erfaßt werden. Diese Art ist ein prägender Bestandteil unserer heimischen Vogelwelt in Deutschland und in unseren europäischen Nachbarstaaten. Die Wanderungen des Storchs sind seit Jahrhunderten bekannt und sind schon in der Bibel erwähnt: Prophet Jeremias sagt: "der Storch im Himmel kennt die ihm zugeteilte Zeit ..." (Jeremias 8 : 7) ["the stork in the heaven knoweth her appointed time (Jeremiah ..]. Anhand des Storchs läßt sich bei uns sehr gut die Problematik ziehender Arten verdeutlichen, und am Beispiel des Storchs läßt sich sehr anschaulich machen, wie z. B. in Deutschland geförderte Maßnahmen der Forschung, des Schutzes und einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit unter dem Wasservogelabkommen und der Bonner Konvention konkret aussehen können. Die Bestandsentwicklung der hier brütenden Störche wird nicht nur durch die Verhältnisse in Deutschland, sondern wesentlich auch durch die Bedingungen entlang der Zugrouten und in den Überwinterungsgebieten in Afrika beeinflußt. Selbst für eine so große und auffällige Art wie dem Weißstorch gilt, was für viele Vogelarten, aber auch andere ziehenden Arten gilt: Es sind nur ungenügende Erkenntnisse zur Ökologie und zum Verhalten von Zugvogelarten vorhanden, um im gesamten Verbreitungsgebiet klare Schutzmaßnahmen zu empfehlen zu können. Deshalb sind vor entsprechenden Aktionen in vielen Fällen koordinierte Forschungsanstrengungen vonnöten. Um weitergehende Erkenntnisse zu gewinnen, als bisher aufgrund von Beobachtungen beringter Störche möglich waren, fördert mein Ministerium ein mehrjähriges deutsch-israelisches Vorhaben, das mit Hilfe der Satelitten-Telemetrie und detaillierten ökologischen Begleituntersuchungen den Zugweg von mitteleuropäischen Weißstörchen der Ostpopulation systematisch und so lückenlos wie möglich erfaßt. Die im letzten Jahr veröffentlichten Zwischenergebnisse sind vielversprechend. Zu den Überraschungen des Projekts gehörte, daß im Westsudan ein völlig neues, bislang unbekanntes Winterquartier entdeckt werden konnte.
Ich möchte Einzelheiten dieses Projektes nicht vertiefen, sondern Sie einladen, sich nach dem Festprogramm draußen vor diesem Raum vom Kollegen des Deutschen Clearing-House Mechanismus (CHM) den Zugweg von vier (4) mit Sendern ausgestatteten Weiß-Störchen zeigen zu lassen. Die von den nur 35 Gramm schweren und streichholzschachtelgroßen Solarsendern weitergeleiteten Koordinaten der Störche werden täglich von der Vogelwarte in Radolfzell in Süddeutschland erfaßt. Diese werden nicht nur in dem erwähnten wissenschaftlichen Forschungsprojekt verwendet. Dieselben Daten verwendet auch das Internet-Projekt der "Naturdetektive", einem Mitmach-Projekt für Schulen in Deutschland. D. h. die Schüler können aktuell verfolgen, wo sich die Störche momentan aufhalten bzw. welche Gebiete sie auf ihrem bisherigen Zugweg überflogen haben. Kinder und Jugendliche können damit teilhaben am aktuellen Wanderungsgeschehen der Störche. Ich glaube, daß auf diese Weise sich Schüler für das Zugphänomen, für den Schutz der Störche ja für den Naturschutz insgesamt begeistert werden können. Auf diese Weise werden die in dem Forschungsvorhaben gewonnenen Zugdaten bzw. Zugwege unmittelbar für ein Projekt der Öffentlichkeitsarbeit genutzt. Die "Naturdetektive" sind ein Kooperationsvorhaben zwischen dem Deutschen Clearing-House Mechanismus meines Ministeriums und Schulen ans Netz e.V. sowie über 20 weiteren Organisationen. Ich finde gut, daß das neue Medium "Internet" an Schulen auch für den Naturschutz eingesetzt wird und danke meiner Kollegin, Frau Parlamentarischer Staatssekretärin Probst, daß sie die Schirmherrschaft dafür übernommen hat.
Die Angaben aus dem Projekt zur Erforschung des Zugweges sollen keinen Selbstzweck haben, sondern in konkreten Schutzmaßnahmen münden. Nach den bisherigen Erkenntnissen aus diesem und anderen Forschungsprojekten erscheint es besonders wichtig und prioritär zu sein, ein Konzept zum Schutz der Zugwege in Israel und in anderen Ländern des Nahen Ostens zu entwickeln. Diese Region ist ein Nadelöhr sowohl bei den Wanderungen der Störche im Frühling nach Eurasien als auch bei den Zügen der Störche im Herbst nach Afrika. Ein System von Plätzen, das diesen Vögeln die Möglichkeit eines ungestörten Rastens gibt und damit einen ungefährdeten Stoppover gewährleistet, ist in dieser Region dringend notwendig. Innerhalb der Bundesregierung wird gegenwärtig geprüft, inwieweit von hier aus Hilfestellung bei der Ausarbeitung des Konzepts gegeben werden kann. Ich wäre dankbar, wenn Sie Herr Prof. Töpfer helfen könnten, daß diese wichtige internationale Projekt im Nahen Osten aus Mitteln der Globalen Umweltfazilität unterstützt werden kann.
Ich glaube, der Weißstorch zeigt uns deutlich die Notwendigkeit einer internationalen Zusammenarbeit aber auch die Sinnhaftigkeit dieser Kooperation, die gerade mit dem Wasservogelabkommen und der Bonner Konvention verbunden ist.
Soviel zu den Erfahrungen und Erwartungen Deutschlands an einige spezielle Regionalabkommen. Zu weiteren fachlichen Themen und Erfolgen der Arbeit der Konvention werden sicherlich noch weitere Redner sprechen. Vielleicht darf ich in diesem Zusammenhang aber noch einen weiteren Gedanken formulieren: In die Ausarbeitung der Regionalabkommen ist jeweils viel Zeit und viel Kraft von Vertretern von Regierungen, internationalen Organisationen und Verbänden investiert worden. Damit besteht eine solide Basis für Abkommen gleicher Tiergruppen in anderen Regionen. So kann ich mir vorstellen, daß die Bestimmungen des afrikanisch-eurasischen Wasservogelabkommens die Grundlage für ein ähnliches Übereinkommen jeweils für den asiatisch-pazifischen und für den amerikanischen Kontinent sein können. Gleiches gilt für die Abkommen zum Schutz der Kleinwale in der Nord- und Ostsee und zum Schutz der Wale im Mittelmeer und im Schwarzen Meer. Diese können Modellcharakter für weitere, insbesondere für Delphine haben, die in vielen Regionen der Welt bedroht sind.
Ich komme zurück auf die Eingangsfrage, ob sich die Bonner Konvention bewährt hat.
Ich glaube diese Frage ist auch deshalb positiv zu beantworten, weil - im Vergleich mit den 22 Signatarstaaten des Jahres 1979 - die Konvention inzwischen rd. 60 Vertragsparteien und damit eine weltweite Bedeutung erlangt hat... Dies ist eine ermutigende Entwicklung, mit der das Übereinkommen nun in eine Phase der Konsolidierung eingetreten ist.
Gleichwohl müssen mehr Anstrengungen unternommen werden um den Geltungsbereich der Konvention auszudehnen. Leider sind viele Regionen der Welt noch nicht angemessen repräsentiert; es fehlen noch wichtige große Flächenstaaten wie USA, Kanada, Brasilien, China und Rußland. Erfreulich ist, daß sich auch Staaten an der Arbeit von Regionalabkommen, oder Memoranda of Understanding beteiligen, ohne der Bonner Konvention anzugehören.
Die Werbung weiterer Staaten steht darum auf der Liste der Prioritäten für die Arbeit in der Konvention. Sehr ernst nimmt die Bundesregierung die Verpflichtung aus der von der Vertragsstaatenkonferenz verabschiedeten Strategie, weitere Vertragsparteien zu einem Beitritt für die Bonner Konvention zu gewinnen. Mit meiner Einladung an die diplomatischen Vertretungen verschiedener Staaten zum heutigen Festakt habe ich die Bitte verbunden, den Beitritt zu diesem Übereinkommen zu erwägen. Ich weiß, daß einige Botschafter diese Bitte an ihre Regierungen weitergeleitet haben. Bitte erlauben Sie, daß mein Ministerium in den nächsten Wochen noch einmal auf die entsprechenden Botschaften zukommt.
Die Bundesregierung ist und bleibt bemüht, auf hochrangiger Ebene bestehende Kontakte für die Werbung weiterer Vertragsparteien zu nutzen und sich dabei auf die Staaten zu konzentrieren, die der Ständige Ausschuß des Übereinkommens besonders wichtig für den Zweck des CMS eingestuft hat. Staatssekretär von Ploetz wird dazu noch Ausführungen machen.
Ich höre häufig, daß finanzielle Probleme einem Beitritt entgegenstehen. Viele Staaten klagen über leere öffentliche Kassen. Die Entwicklungsländer weisen zusätzlich auf die existentiellen Probleme ihrer Menschen hin. Diese Sorgen sind sehr ernst zu nehmen und sind auch bereits bei Abschluß der Konferenz sehr ernst genommen worden: So wurde bereits 1979 eine Entschließung über die Unterstützung der Entwicklungsländer verabschiedet, die u. a. zur fachlichen und finanziellen Hilfe sowie zur Unterstützung bei der Ausbildung auffordert. Die damalige Entschließung ist noch heute eine Verpflichtung, der sich die entwickelten Staaten bewußt sein sollten.
Gerade weniger finanzstarke Staaten ziehen aus meiner Sicht einen überproportional hohen Nutzen aus dem Beitritt zur Bonner Konvention. Ich möchte - abgesehen davon, daß die Beiträge für Entwicklungsländer gering sind - folgende Aspekte hervorheben:
- In der Vergangenheit konnten viele kleine Projekte aus dem Fonds der Konvention finanziert werden.
- Durch die Mitarbeit bei der Konvention werden die Chancen erhöht, für entsprechende Schutzprojekte Mittel aus internationalen, supra-nationalen oder nationalen Entwicklungsfonds der Industrieländer zu erhalten.
- Wandernde Tierarten sind ein bedeutender Teil der Biodiversität. Schutzmaßnahmen für diese können aus Mitteln der Globalen Umweltfazilität (GEF) unterstützt werden.
Es gibt gute Gründe, sich in den Kreis der Vertragsparteien der Bonner Konvention zu begeben und mitzuhelfen, wandernde Tierarten in einem guten Erhaltungszustand zu erhalten. Ich appelliere darum an die Vertragsparteien: Helfen Sie mit, andere Staaten von einem Beitritt zu überzeugen!
Bonn als Sitz des Sekretariats
Wir freuen uns, daß die erste Vertragsstaatenkonferenz seine Zustimmung zu Bonn als Sitz des Sekretariats von CMS gegeben hat. Ich glaube, daß das Sekretariat in Bonn gut untergebracht ist. Es hat nun seit einigen Jahren seinen Sitz in dem modernen UN-Gebäude, daß in einem wunderschönen Parkgelände direkt am Rhein untergebracht ist; den Umzug zu den Räumlichkeiten hat die Bundesregierung zum Anlaß genommen, um Mobiliar und Computerausstattung wiederum großzügig auf den neuesten Stand zu bringen. Die Bundesregierung hat sich auch mit Verhandlungen über ein neues Sitzabkommen einverstanden erklärt und dazu im April des letzten Jahres ein Angebot gemacht.
Auch die Vertragsparteien des Kleinwal- und Fledermausabkommens haben sich dazu entschlossen, den Sitz der jeweiligen Sekretariate nach Bonn zu verlegen und für das neue Wasservogelabkommen erwarten wir einen entsprechenden Beschluß bei der 1. VSK im November diesen Jahres.
Das Sekretariat der Bonner Konvention wird verwaltet von UNEP und bei Ihnen, Herr Prof. Töpfer, dürfen wir uns für die Übernahme dieser Aufgabe bedanken. Das bei der 6. VSK beratene Strategiepapier und auch die Sitzung des Ständigen Ausschusses machen deutlich, wo wir auch die Hilfe UNEP’s benötigen, um die Ziele der Konvention optimal umzusetzen, in fachlichen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten. Wir hoffen, daß wir auch von den Bemühungen UNEP’s profitieren, seine Effektivität zu erhöhen. Anstöße dazu hat der Verwaltungsrat in diesem Jahr gegeben.
Die heutige Festveranstaltung steht am Beginn einer Reihe von vielen Aktivitäten aus Anlaß des zwanzigjährigen Jubiläums des Übereinkommens zum Schutz wandernder Arten. Noch heute wird ein Workshop beginnen, der Erkenntnisse für den Aufbau eines EDV-gestützten Weltregisters wandernder Arten vertiefen soll; dieses Projekt wird von meinem Ministerium gefördert und soll in einer ersten Version im kommenden Jahr zur Verfügung stehen.
Wenn Sie heute noch etwas Zeit haben, empfehle ich darüber hinaus eine Sonderausstellung des Bonner Museums Koenig zu besuchen, die das Thema "wandernde Tierarten" in anschaulicher Weise darstellt.
Ich freue mich, daß die Stadt Bonn den diesjährigen Tag der Vereinten Nationen unter des Thema "wandernde Tierarten" stellen wird. Bei Ihnen, Frau Oberbürgermeisterin, möchte ich mich dafür herzlich bedanken.
Im Anschluß an diese Festveranstaltung wird in diesem Raum ein Film zu sehen ein, den mein Ministerium eigens aus Anlaß des 20 jährigen Jubiläums hat herstellen lassen. Dieser Film über die Bonner Konvention wird im deutschen Fernsehen im Herbst ausgestrahlt. Er wird ferner dem Sekretariat für dessen Zwecke zur Verfügung gestellt. Die Autoren des Films, die Herren Kalbsfuß und Mörsdorf sind zu der Präsentation ebenfalls gekommen und stehen für Ihre Fragen zur Verfügung.
Ich möchte meinen Beitrag beschließen mit einem herzlichen Dank an alle, die zu dem bisherigen Erfolg der Konvention zum Schutz wandernder Tierarten auf nationaler und internationaler Ebene beigetragen haben: Den Regierungen der Vertragsparteien, die durch ihre Mitarbeit diesen Erfolg ermöglicht haben. Den vielen Nichtregierungsorganisationen, die mit ihren Mitteln offensiv oder in aller Stille, durch Forderungen an die Gemeinschaft der Staaten oder durch Übernahme von Projekten zum Schutz spezieller Tiere einen Beitrag zu deren Schutz geleistet haben. Den unermüdlichen Einsatz des Sekretariats kennen insbesondere die Vertreter der Vertragsparteien bereits; ich will aber gerne auch hier noch einmal sagen, daß ich mit dessen Leistungen sehr zufrieden bin. UNEP hatte ich bereits erwähnt.
In Deutschland gilt mein Dank vor allem den für Naturschutz in Bund und Ländern verantwortlichen Stellen, die sich vor Ort für den Schutz und die nachhaltige Nutzung von wandernden Tierarten einsetzen. Ein Wort des Dankes gilt aber auch den Verbänden und ihren zahlreichen ehrenamtlichen Helfern, ohne die der Schutz wandernder Tierarten nicht denkbar wäre.
Ich danke Ihnen!
-
Druckversion
-
Inhalt als PDF erzeugen
-
Notizzettel
-
Seite empfehlen




