• Titel: Statement zu "Vorsorgemaßnahmen im Bereich Mobilfunk"

  • Redner/in: Parlamentarische Staatssekretärin Gila Altmann
  • Datum/Ort: 04.03.2002, Wolfsburg

Es gilt das gesprochene Wort

 

Anrede

Fast jeder von uns nutzt Mobilfunk - und die Zuwachsraten sind noch immer enorm: Alleine in den Jahren 1999 /2000 ist der Umsatz um 40 % gestiegen. Die Anzahl der Beschäftigten in dieserBranche hat sich zwischen 1997 und 2000 verdoppelt. Heute gibt es 55 Mio Mobilfunkanschlüsse, das sind mehr als Festnetzanschlüsse. Ein Leben ohne Mobilfunk ist heute nicht mehrvorstellbar.

Auch bei den Jugendlichen und deren besorgten Eltern, sowie bei der Feuerwehr, auf deren Grundstück die Basisstation errichtet werden soll, um die es bei der Veranstaltung heute geht, istMobilfunk der Hit. Mobilfunk ist gesellschaftlich akzeptiert und gewollt.

Diesen positiven Aspekten stehen jedoch große Sorgen der Bevölkerung bezüglich der Umgebung von Basisstationen und der Nutzung von Handys gegenüber, die wir sehr ernst nehmen. Dabei geht es weniger um gesundheitliche Risiken bezüglich thermischer Wirkungen hochfrequenter Felder, da diese weitgehend bekannt sind.

Die Besorgnis bezieht sich auf die nichtthermischen Wirkungen, beispielsweise durch Nähe von Basisstationen oder durch niederfrequente Pulsung des Mobilfunksignals.

Dazu gibt es noch relativ wenig Erfahrungswerte. Daher ist es Ziel der Bundesregierung, die diesbezügliche Forschung zu intensivieren, die Transparenz zu verbessern und dieVorsorgemaßnahmen zu verstetigen.

Politisch sind diese Ziele jedoch deswegen mit Schwierigkeiten behaftet, weil sich die Regelung der 26. BImSchV nur auf wissenschaftlich nachgewiesene Gesundheitsbeeinträchtigungenbezieht.

Und genau hier setzen wir mit unserer Umweltpolitik an: Den Grundgedanken der Vorsorge stärker verankern

Wir wollen dafür sorgen, dass dieser Grundgedanke auch im Bereich der elektromagnetischen Felder gilt. Im Internationalen Vergleich gibt es da übrigens schon Vorreiter, die diesenGedanken bereits umgesetzt haben, so z. B. die Schweiz und Italien.

Wir wollen aber die schweizer Regelungen nicht einfach kopieren, sondern zu eigenen Entscheidungsfindungen kommen ,die sich auf wissenschaftliche bzw medizinische Empfehlungen stützen.

Die momentane Lage ist folgende:

  • Zur Zeit sind sich die nationalen und Internationalen Strahlenschutzgremien darüber einig, dass bisher kein Nachweis für gesundheitliche Gefahren durch die Felder des Mobilfunksvorliegen.
  • Es liegen aber in der wissenschaftlichen Literatur Hinweise auf Risiken vor. Auch gibt es Untersuchungsergebnisse, deren Zustandekommen auf der Grundlage unseres bisherigen Wissens noch nichtgeklärt werden kann.
  • Solche Ergebnisse beweisen an sich zwar noch keine gesundheitlicher Beeinträchtigungen, sie weisen aber auf wissenschaftliche Unsicherheiten hin.
  • Die Information solcher wissenschaftlicher Unsicherheiten an die Bevölkerung ist in erster Linie Aufgabe der Betreiber. Aber auch die Bundesregierung muss solche Informationen, wenn siedarüber verfügt, bekannt geben.

Anfang Dezember 2001 wurde das erste Maßnahmepaket zur Vorsorge erarbeitet. Dieses enthielt sowohl Elemente für die Bundesregierung als auch für die Mobilfunknetzbetreiber.
Die Umsetzung wird zur Zeit erarbeitet.

Maßnahmen der Bundesregierung:

1. Festhalten an geltenden Grenzwerten von 1996
Deutschland hat 1996 als erstes EU-Land rechtlich verbindliche Regelungen zur Begrenzung elektromagnetischer Felder geschaffen. Die geltenden Grenzwerte gewährleisten nach heutiger Kenntnisden Schutz der Bevölkerung vor nachgewiesenen Gesundheitsgefahren. Eine vom BMU veranlasste Prüfung der Strahlenschutzkommission (SSK) über die Einführung von Vorsorgewerten nachdem "Schweizer Modell" hat darüber hinaus kein relevantes Risiko ergeben, sodass die Einführung von Vorsorgewerten zum gegenwärtigen Zeitpunkt wissenschaftlich nicht gerechtfertigtist. Statt dessen erachtet es die SSK als notwendig, die Kenntnisse über mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen durch weitere Forschung zu verbessern. Es war übrigens daserste mal, dass eine solche Studie internationales Interesse erweckte.

2. Intensivierung der Forschung
Das Bundesumweltministerium wird die jährlichen Haushaltsmittel für die Wirkungsforschung deutlich erhöhen. Im Zeitraum 2002 bis 2005 stehen mehr als 8,5 Mio. € zurVerfügung. Durch geeignete Vergabe- und Managementverfahren wird sichergestellt, dass sich die Forschung hierbei an den von der WHO formulierten Kriterien für EMF-Forschungsprojekteorientiert.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird im Zeitraum 2002 bis 2005 5 Mio. € für Forschungsarbeiten im Zusammenhang mit technischen Regulierungsfragen beim Aufbauder UMTS-Netze zur Verfügung stellen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereitet eine gezielte Initiative für die Förderung emissionsmindernder Technologien bei Mobilfunksystemen mit einem Volumen von 7Mio. € im Zeitraum 2002 bis 2005 vor.

3. Einrichtung einer Datenbank zu den genehmigten Standorten von Mobilfunkanlagen
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post wird die ihr zur Verfügung stehenden Daten von Sendeanlagen über eine zentrale Datenbank verfügbar machen.

4. Information der Öffentlichkeit über den aktuellen Stand der Wissenschaft
Die Bundesregierung wird ebenso wie die Betreiber zusätzliche Mittel für neue Initiativen zur Information der Öffentlichkeit über den jeweils aktuellen Stand des Wissens zurVerfügung stellen. Dies gilt insbesondere auch für die Information der Bevölkerung bei konkreten Vorhaben.

5. Selbstverpflichtung und Monitoring
Mit der am 6. Dezember 2001 vorgelegten freiwilligen Selbstverpflichtung haben sich die Betreiber zu Verbesserungen im Bereich Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutz verpflichtet. DieBundesregierung wird regelmäßig die Erfahrungen mit der Selbstverpflichtung bewerten.

Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber:

1. Verbesserung der Information der Behörden vor Ort

  • Offenlegung der Planungen durch halbjährliche Erörterung der Netzplanung unter Einbeziehung von Standortalternativen mit jeweils betroffenen Kommunen
  • Unterrichtung der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger in Abstimmung mit den Kommunen über beabsichtigte Errichtung von Sendanlagen
  • parallele Errichtungsabsichtsanzeige an die Landesbehörden
  • verbindliche Einbeziehung der Kommunen in die Standortwahl: Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von acht Wochen

2. Gemeinsame Nutzung von Antennenstandorten
Gewährleistung eines schonenden Umgangs mit Ressourcen Landschaft und "Dach" - in städtischen Gebieten Abstimmung mit den Kommunen

3. Alternative Standortprüfung bei Kindergärten und Schulen
Ungeachtet der auch in diesen Bereichen durch die geltenden Grenzwerte gewährleisteten Sicherheit sind die Betreiber bereit, Besorgnissen durch vorrangige Prüfung alternativer Standorteverstärkt Rechnung zu tragen.

4. Verbraucherschutz und Kennzeichnung von Handys

  • verbraucherfreundliche und transparente Ausgestaltung der Kennzeichnung von Handys
  • Einflussnahme auf Hersteller, verstärkt Handys mit geringem SAR-Wert auf den Markt zu bringen
  • Einflussnahme auf die Hersteller, ein Qualitätssiegel für Handys mit besonders niedrigem SAR-Wert zu entwickeln
  • als Vertreiber von Handys werden die Mobilfunkbetreiber ihrerseits die o.g. Informationen geben und verstärkt Handys mit geringem SAR-Wert anbieten


  • (Umsetzungsstand: Die Handyhersteller haben sich grundsätzlich dazu bereit erklärt, Handys zu Kennzeichnen. Weiterhin haben sie Mitte Februar einem Qualitätssiegel zugestimmt. Die Randbedingungen werden zur Zeit erarbeitet)

5. Aufbau eines Netzes von EMF-Monitor-Systemen
Zum Aufbau eines Netzes fester und mobiler Messstationen zur kontinuierlichen Überprüfung der elektromagnetischen Felder stellen die Mobilfunkbetreiber einen Finanzbeitrag von 1,5 Mio.zur Verfügung. Diese Messdaten über die tatsächlichen Immissionen liefern eine wichtige Grundlage für die Verbesserung des vorsorglichen Risikomanagements.

6. Monitoring
Die Betreiber werden die Bundesregierung mindestens einmal jährlich auf Basis eines unabhängigen Gutachtens über die Erfahrungen mit der Selbstverpflichtung informieren.

Meine Damen und Herren, ich bin mir darüber im klaren, dass dieses Paket nur dann ihre Akzeptanz finden wird, wenn es vollständig und ohne wenn und aber umgesetzt wird. Sollten seitensder Bundesregierung Zweifel an der Umsetzung aufkommen, so werden wir konsequent die Arbeiten dort fortsetzen, wo wir mit der Vereinbarung die Arbeiten an gesetzlichen Regelungen abgebrochenhaben.