• Titel: "Nachhaltigkeit - Geschlechtergerechtigkeit - Umwelt"

  • Untertitel: Geschlechtergerechtigkeit - ökologische Nachhaltigkeit! Eine schwierige Beziehungskiste?
  • Redner/in: Gila Altmann, MdB Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
  • Anlass: Redebeitrag beim NRO Frauenforum
  • Datum/Ort: 23. Februar 2002, Bonn

Es gilt das gesprochene Wort

 

Ist unser Kanzler ein Feminist? Diese Frage könnte frau sich stellen angesichts der vielen Aktivitäten zum Thema Gender Mainstreaming:

Da gibt es den Kabinettbeschluss zum Gender Mainstreaming vom 26. Juli 2000, wo die Bundesregierung die neue Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien beschlossen hat. In §2 heißt es:

"Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist durchgängiges Leitprinzip und soll bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesministerien in ihren Bereichen gefördert werden (Gender-Mainstreaming)."

Es ist mitnichten so. "Gender Mainstreaming" zielt - verkürzt gesagt - auf die Gleichstellung der Geschlechter. Der Startschuss fiel auf der Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 und hätte ab da in die nationalen Gesetzgebungen Eingang finden sollen. Die alte Bundesregierung hat dies jedoch ignoriert. Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 23.6.1999 zum Programm "Frau und Beruf" hat sich die neue Bundesregierung entschieden, nachzuziehen, denn andere Länder innerhalb der EU sind schon weiter.

In Schweden wird seit 1994 Gender Mainstreaming in allen Bereichen gefördert. In den Niederlanden wurde ab 1994 das Gender Impact Assessment (GIA) für ministerielle Vorhaben entwickelt. Der Aktionsplan für 1999-2001 enthält pro Ministerium mindestens drei Projekte, auf die das GIA anzuwenden ist. In Norwegen wird seit 1996 daran gearbeitet, die Gender Mainstreaming-Strategie bei Projekten der Ministerien umzusetzen. In Finnland existiert seit 1998 ein Aktionsprogramm der Regierung, das u.a. eine Erprobung der Gender-Mainstreaming-Strategie in den Ministerien vorsieht.

Seitens deutscher Landesregierungen sind Niedersachsen und Sachsen-Anhalt führend in der Umsetzung der Gender Mainstreaming-Strategie. In beiden Ländern laufen Pilotprojekte.

Die Bundesregierung ist bemüht, die Erfahrungen in Bundesländern und anderen EU-Mitgliedstaaten in die eigene Umsetzungsarbeit einzubeziehen.

Auf der Grundlage des o.g. Kabinettbeschlusses wurde am 24.05.2000 eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet, deren Aufgabe die Umsetzung der Gender Mainstreaming-Strategie ist. Basis der IMA-Arbeit ist die folgende Definition: "Gender Mainstreaming ist eine Strategie, die Anliegen und Erfahrungen von Frauen ebenso wie von Männern in die Planung, Durchführung, Überwachung und Bewertung politischer Maßnahmen selbstverständlich einbezieht." Im Sommer 2000 beschloss die IMA, dass alle Bundesressorts zum Herbst 2000 Pilotprojekte für ein Gender Impact Assessment - sinngemäß übersetzbar als "Gleichstellungsverträglichkeitsprüfung" - benennen sollten. Letztlich soll es als selbstverständlicher Teil des Handelns bei allen Entscheidungen berücksichtigt werden.

Das Bundesumweltministerium war eines der ersten Ministerien, die ein Pilotprojekt für ein Gender Impact Assessment benannt haben.

Im Juli 2000 wurde zunächst eine Brainstorminggruppe "Gender Mainstreaming" gegründet, der MitarbeiterInnen aus allen Abteilungen angehören. Inzwischen ist Gender Mainstreaming als Projekt im Rahmen der ministeriellen Projektplanung definiert, die Brainstorminggruppe wurde zum Projektteam.

Das Projektteam hat in seinen bisherigen Sitzungen drei Handlungsebenen für das Gender Mainstreaming im BMU identifiziert:

  • Gender Impact Assessment anhand eines Pilotprojektes
  • Fortbildung aller MitarbeiterInnen über die Ziele des Gender Mainstreaming
  • "klassische" Frauenförderung im Personalbereich

Die "klassische" Frauenförderung, so waren sich die Projektteammitglieder, zu denen auch die Frauenbeauftragte gehört, einig, soll weiterhin von der Frauenbeauftragten in Zusammenarbeit mit Personalreferat und -vertretung koordiniert werden.

Das BMU hat sich für ein Vorhaben aus dem Bereich des Strahlenschutzes entschieden, weil es konkrete Rechtsetzungsmaßnahmen im Strahlenschutzrecht wie die aktuelle Novelle der Strahlenschutzverordnung sowie ein künftiges Strahlenschutzrecht gibt. Das hat folgende Vorteile:

  • Es handelt sich um eine konkrete, eingegrenzte Fragestellung mit praktischer Relevanz.
  • Gender-Mainstreaming-Überlegungen schlagen sich unmittelbar in der konkreten Facharbeit nieder (entsprechende Regelungen in der Novelle der Strahlenschutzverordnung, Richtlinien bzw. einem künftigen Strahlenschutzgesetz).
  • Bei der Umsetzung sind europäische Vorgaben (Grundnormen) zu beachten, die Mindesterfordernisse vorgeben (Verhältnis Europarecht/nationales Recht).
  • Im Zuge des Rechtsetzungsverfahrens ist Abstimmung mit den Bundesländern und Bundesressorts erforderlich.

Auch in der Wissenschaft steht eine Diskussion der Thematik an: Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) berechnet derzeit neue Dosiskoeffizienten, die auch Konsequenzen für den Schutz des Embryos haben werden; zudem hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Strahlenschutzkommission mit einer Untersuchung der Thematik betraut.

Politisch ist das Thema ebenfalls aktuell und wird, wie Gespräche mit Abgeordneten, Umweltverbänden und anderen Interessenvertretern gezeigt haben, über Parteigrenzen hinweg kontrovers diskutiert.

Die betroffenen Frauen und Männer - z. B. Medizinisch-Technische AssistentInnen, RöntgenassistentInnen, Stewards und Stewardessen, aber auch ÄrztInnen und PhysikerInnen, die in der Forschung arbeiten - beurteilen die Frage unterschiedlich, insofern bleibt es weiter spannend.

Das klare Ziel der novellierten Strahlenschutzverordnung ist die Verbesserung des Gesundheitsschutzes. Zum Schutz des ungeborenen Lebens gelten besonders strenge Schutzvorschriften für gebärfähige und schwangere Frauen sowie stillende Frauen. Bereits im Vorfeld dieser Rechtsetzungsmaßnahme zeigte sich, dass grundlegende Interessenskonflikte zwischen dem Ziel, ungeborene Leben bestmöglich zu schützen, und den Belangen berufstätiger Frauen andererseits bestehen. Dabei sind die hier aufgetretenen Interessenskonflikte symptomatisch für viele andere Bereiche des gesundheitlichen Umweltschutzes.

Die im Rahmen des GIA durchzuführenden Prüfungen sollen nun diese unterschiedlichen Interessen aufzeigen und die Entscheidungen hinsichtlich ihrer gleichstellungspolitischen Auswirkungen transparenter machen. Es heißt also Abschied nehmen von dem alten Denken, dass politische Entscheidungen auf alle Akteure gleich wirken.

Gerade deshalb ist das Thema des Pilotprojektes von politischem Interesse, da es sich im Spannungsfeld des Schutzes zweier Rechtsgüter mit Verfassungsrang bewegt und aktuelle Fragestellungen betrifft -Schutz vor Strahlung, Schutz des werdenden Lebens einerseits; Chancengleichheit, diskriminierungsfreie Berufsausübung andererseits. Beispielhaft kann eben dieser Bewusstmachungs- und Abstimmungsprozess auf vielen Ebenen und in mehreren Disziplinen untersucht werden.

Das GIA-Pilotprojekt soll bis zum Ablauf dieser Legislaturperiode beendet sein.

Es soll hier nicht verschwiegen werden, dass die ersten ministeriellen und interministeriellen Reaktionen auf die Gender Mainstreaming-Strategie sehr durchwachsen waren. Die anfänglich beobachteten Reaktionen variierten von der Frage, was am Gender Mainstreaming neu sei, über die Äußerung, das Konzept sei zu vage, bis hin zum Lächerlichmachen des Ansatzes.

Während die einen noch auf der Suche nach einem gefälligen eingedeutschten Begriff wie z. B. "geschlechtliche Hauptströmung" waren, hatten sich andere - Frauen - schon an die Arbeit gemacht. Mit dem Erfolg, dass die Brainstorming-Gruppe ziemlich schnell eine Entscheidung bezüglich des GIA-Pilotprojektes treffen konnte.

Die Sensibilisierung aller MitarbeiterInnen unabhängig von der Hierarchieebene für dieses Anliegen ist ein zentraler Punkt für den Erfolg des Gender Mainstreamings. Wichtig ist in einer hierarchischen Behörde diesen Prozess "top - down" anzulegen.

Genau so wichtig ist es, genügend personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen und klare Zuständigkeiten zu formulieren.

Aufgrund der guten Vorarbeit auch im Umweltbundesamt sind viele positive Faktoren im BMU zusammen gekommen so dass wir 10 Jahre nach Rio und 7 Jahre nach Peking auf dem Weg nach Johannesburg ziemlich gut dastehen.