• Titel: Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

  • Untertitel: Zum Thema "Gender und Umwelt"
  • Redner/in: Parlamentarische Staatssekretärin Gila Altmann
  • Anlass: Im Rahmen der 3. Kommunalen Klimakonferenz 24.10.2001 in München
  • Datum/Ort: 24.10.2001, München

Anrede,

die schlechte Nachricht zuerst:

Benachteiligung ist immer noch weiblich. 70% der Ärmsten auf der Welt sind Frauen. Weniger als 5% verfügen über Grundbesitz, zwei Drittel aller Frauen sind Analphabeten. Betrachtet man die politische Landschaft, so trifft man in den Parlamenten der unterschiedlichen Ebenen weltweit gerade mal 10 - 20% Frauen. 1998 stellte die UN fest, dass bei diesem Tempo die gleichberechtigte Teilhabe an wirtschaftlichen Positionen bis 2490 dauern würde. Der Zusammenhang zwischen Umwelt- und Frauenbelangen ist lange vernachlässigt worden. Die Bedrohung durch Wassermangel, durch Energieknappheit, aber auch die Folgen von Tschernobyl gehen vor allem zu ihren Lasten. Bei uns sind die Zusammenhänge vielschichtig und kompliziert, oft nicht sofort erkennbar und werden oft sogar von Frauen selbst nicht wahrgenommen.

Nun die gute Nachricht:

Das Gender Mainstreaming will diesen Verhältnissen entgegenwirken. Gender Mainstreaming steht für eine Politik, die das Ziel hat, den Aspekt der Chancengleichheit in alle Politikbereiche und politische Maßnahmen einzubinden, nicht erkannte Unterschiede bei scheinbar "neutralen" Maßnahmen zu identifizieren und diese entsprechend zu bearbeiten.

Durch die 4. VN-Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking wurde dieser Ansatz erstmals einer breiten politischen Öffentlichkeit bekannt. Die EU hat ebenfalls diesen Ansatz 1996 aufgegriffen, deren rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung sich aus den Artikeln 2 und 3 des Amsterdamer Vertrages ergibt. In Umfang und Bedeutung entsprechen sie dem Artikel 3 des Grundgesetzes. Konkretisiert wird das abstrakte Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes durch §2 der am 1. September 2000 in Kraft getretenen Novelle der gemeinsamen Geschäftsordnung (GGO) der Bundesministerien. Danach sind alle Ressorts zur Umsetzung des Gender mainstreaming verpflichtet.

Das ist kein leichtes Unterfangen, denn allgemein wird die Notwendigkeit noch negiert. Insofern geht es auch um die gesellschaftliche Sensibilierung dafür, dass die Gleichstellung in der konkreten Lebenswirklichkeit noch lange nicht vollzogen ist.

Auffallend deutlich sind unterschiedliche Belange und Interessen von Männern und Frauen im Bereich der Verkehrspolitik.

Dank der Forschungsarbeiten engagierter Wissenschaftlerinnen wie Meike Spitzner ist über die spezifischen Anforderungen von Frauen an Verkehrspolitik und Städteplanung inzwischen einiges bekannt.

Dennoch: Städte- und Verkehrsplaner orientieren Planungen immer noch zu häufig am berufstätigen männlichen Autofahrer. Der Lebenssituation der Mehrheit der Frauen werden solche Planungen meist nicht gerecht. Die Komplexität ihres Alltags findet bei über 90%igem Männeranteil bei den Entscheidungsträgern so gut wie keinen Niederschlag. Frauen stehen heute oftmals vor dem Problem, Haus- und Familienarbeit mit ihrer Berufstätigkeit in Einklang bringen zu müssen. Der Zwang, in vorgegebenen zeitlichen Grenzen alle anfallenden Wege zu bewältigen, führt notwendigerweise zur Bildung von Wegeketten. Untersuchungen hierzu belegen, dass wesentlich mehr Frauen Wegeketten bilden als Männer.

Trotzdem müssen Frauen Ortsveränderungen oft ohne Auto bewältigen. (Indikator: PKW-Verfügbarkeit: 80% der westdeutschen Männern zwischen 25 und 40 Jahren verfügen jederzeit über einen PKW, bei den Frauen derselben Altersklasse nur etwas mehr als 60% (Quelle: Verkehr in Zahlen 2000).) Aber: Der PKW-Besitz führt nur scheinbar zu einer Entlastung, sondern meistens zu einer Ausweitung der Aufgaben und damit einer Verdichtung und Enteignung des persönlichen Zeitbudgets.

Angebote des ÖPNV entsprechen nur rudimentär den Bedürfnissen von Frauen, seiner Hauptnutzergruppe. Es fehlen Verbindungen zu benachbarten Stadtquartieren und in die Zentren. Es geht um mangelnde Bedienung außerhalb der Hauptverkehrszeiten, fehlende Gepäckablagemöglichkeiten, eingeschränkte Mitnahmemöglichkeiten von Kinderwagen.

Zu Lasten der ÖPNV-Nutzerinnen wurde auf das Prinzip "schneller und weiter" gesetzt und die kleinräumige Erschließung zum "Weiter" aufgegeben. Das betrifft Streckenschließungen, Ausdünnung der Fahrpläne und die Qualität des rollenden Materials. Hat "Mann" in Ballungsgebieten im Berufsverkehr höchsten Standard á la Metroliner zur Verfügung, fühlt sich "Frau" in Randregionen beim Einkaufsverkehr zum Beförderungsfall in Transportgefäßen degradiert.

Nicht zuletzt spielen bei der Wahl des öffentlichen Verkehrsmittels für ÖPNV-Nutzerinnen auch Sicherheitsaspekte eine wichtige Rolle.

Die Kommunen sind daher auf allen entscheidenden Ebenen angesprochen, Frauenbedürfnisse stärker als bislang zu berücksichtigen: der planungsrechtlichen Ebene, der Beteiligungsebene und der Umsetzungsebene.

Insofern war der diesjährige europaweite Aktionstag am 22.9. mit seinem Thema "Frauen und Mobilität" und den vielen Aktionen ein wichtiger Meilenstein. Für die klassischen Aufgabenfelder im Umweltschutz liegen leider nicht im gleichen Umfang Daten zu den unterschiedlichen Interessen und Belangen von Männern und Frauen vor wie im Verkehrsbereich. Trotzdem: Das Argument "Umwelt wirkt auf alle gleich", mit dem in der Vergangenheit häufig der Gender Aspekt aus der Umweltpolitik ausgeblendet werden konnten, hat inzwischen an Überzeugungskraft verloren.

Das BMU hat deshalb im Zusammenhang mit der Umsetzung des § 2 GGO ein Pilotprojekt aus dem Bereich Strahlenschutz ausgewählt. Für das Pilotprojekt soll ein Gender Impact Assessment (GIA) entwickelt werden.

Untersucht und bewertet werden sollen die Wirkungen von geplanten politisch-rechtlichen Maßnahmen auf Männer und Frauen sowie auf das Geschlechterverhältnis. Drei Schritte sind entscheidend:
o Erfassen und Beschreiben der Gender-Dimension einer politischen Maßnahme
o Einschätzung und Bewertung der Auswirkungen und deren Ausmaße sowie
o Formulierung von Alternativen und Problemlösungen.

Vom Verfahrensablauf her ist das GIA vergleichbar mit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Es soll künftig bei allen politischen Aktivitäten, insbesondere vor allem bei Rechtssetzungsakten - in aller Regel spätestens bei der Vorbereitung des Referentenentwurfs - durchgeführt werden.

Im gewählten Pilotprojekt werden diese Verfahrensschritte am Beispiel ausgewählter Bestimmungen zum Schutz gebärfähiger, beruflich strahlenexponierter Frauen und des ungeborenen Kindes im Bereich des Strahlenschutzrechts entwickelt werden. Es geht letztendlich um die Abwägung zweier Rechtsgüter mit Verfassungsrang, nämlich Schutz der Gesundheit des ungeborenen Lebens und das Recht auf diskriminierungsfreie Berufsausübung.

In der kürzlich verabschiedeten Novelle der Strahlenschutzverordnung wurde eine Lösung angestrebt, die beruflich strahlenexponierten Frauen die Ausübung ihres Berufs besser ermöglicht als bisher. Betroffen sind von den Regelungen der Strahlenschutzvorordnung: Röntgenassistentinnen, Medizinisch Technische Assistentinnen, Nuklearmedizinerinnen, Physikerinnen, Stewardessen.

Das Betretungsverbot des Kontrollbereichs für gebärfähige und schwangere Frauen bedeutet faktisch ein Berufsverbot während der Schwangerschaft. Bei der Entscheidung eines Arbeitgebers über die Einstellung einer Frau oder eines Mannes kann dies eine entscheidende Rolle spielen.

Das Pilotprojekt wird von einem Projektteam begleitet, in dem alle Abteilungen des BMU sowie der gesamte Geschäftsbereich vertreten sind. Die Ergebnisse des Pilotprojekts sollen in der ersten Hälfte des kommenden Jahres veröffentlicht werden. Vor diesem Hintergrund hoffe ich, dass das Thema "Gender und Umwelt" weiter an Boden gewinnt.