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Archiv 14. Legislaturperiode
Parl. Staatssekretärin Gila Altmann
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Titel: Rede von Gila Altmann, MdB, zum Tagesordnungspunkt 19 (Seeschifffahrt) am 05.07.2001
- Redner/in: Parlamentarische Staatssekretärin Gila Altmann
- Datum: 05.07.2001
In schöner Regelmäßigkeit diskutieren wir in diesem Hohen Haus über die Verbesserung der Schiffssicherheit. Das istgut und notwendig, denn die Havarien der letzten Jahre wie Pallas, Erica, Yessica und so weiter, haben mit ihren Ölteppichen das Ökosystem Meer und die Küsten auf lange Jahrekatastrophal geschädigt - mit den entsprechenden Konsequenzen für die Menschen, die an und von der Küste leben. Neben solchen spektakulären Havarien auf See gibt es eine Reihe vonUnfällen oder Beinahe-Unfällen, von denen nur wenige Fachleute erfahren, die aber massiv zum Schadstoffeintrag in unsere Gewässer beitragen und die Umwelt bedrohen. Dazu gehörtauch die illegale Tankreinigung auf hoher See.
Die rot-grüne Bundesregierung hat seit Amtsantritt eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit auf unseren Meeren und Küstengewässern zu erhöhen. Sie handeltdabei nach den Grundsätzen: Schadensvermeidung vor Schadensbegrenzung, Vorsorge statt Reparatur die Rettung von Menschen und Ökosystemen hat Vorrang vor der Rettung von Sachwerten.
Nach dem Unfall der Pallas hat die unabhängige Grobecker-Kommission eine Reihe von Empfehlungen zur Erhöhung der Schiffssicherheit erarbeitet, die seit gut einem Jahr abgearbeitetwerden. Die Empfehlung 24 besagt, dass eine unverzügliche Anpassung des Seeunfallgesetzes an den internationalen Standard nach dem Vorbild des Flugunfall-Untersuchungsgesetzes erfolgen sollte. Dies wird durch den hier vorliegenden Gesetzentwurf realisiert, in dem die deutsche Rechtssetzung in einer Vielzahl von Punkten an die internationalen Standards von EU und IMO angepasst wird.
Kernstück des zweiten Seeschifffahrtsanpassungsgesetzes ist die Seeunfalluntersuchung, eine gute und wichtige Sache, die jetzt auf den Weg gebracht wurde. Wie von der unabhängigenUntersuchungskommission gefordert, orientiert sich diese Anpassung an dem vor drei Jahren im Bundestag einstimmig beschlossenen Verfahren für den Luftverkehr.
Ziel der neuen Regelungen ist, in Zukunft die Untersuchung von Unfällen effizienter zu gestalten, um daraus zu lernen, wie man Unfälle in Zukunft noch besser verhindern kann. DennPrävention - darin sind wir uns alle einig - muss bei der Schiffssicherheit das A und O unseres Handelns sein.
Die entscheidende Erweiterung des vorliegenden Gesetzesvorhabens besteht darin, dass es nicht mehr nur um die Untersuchung von Unfällen geht, sondern um die Untersuchung aller schaden- odergefahrverursachenden Vorkommnisse in der Seefahrt. Denn auch Beinahe-Unfälle können wichtige Aufschlüsse über Möglichkeiten zur Unfallvermeidung geben.
Ein wichtiger, teilweise umstrittener Punkt sind die Umstände, unter denen solche Seeunfalluntersuchungen stattfinden sollen. Die Diskussion bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Transparenzund Datenschutz. Wir sollten diese Frage ernst nehmen. Wir sollten uns aber auch nicht vor den Karren von Partialinteressen spannen lassen. Die Praxis muss zeigen, ob sich der gewählte Ansatzbewährt. Der vorliegende Entwurf in § 29 Abs. 5 sieht vor, dass die mündliche Verhandlung nur dann öffentlich ist, wenn kein Beteiligter dem widerspricht.
Durch das geänderte Untersuchungsverfahren wird nicht mehr nur menschliches Versagen Gegenstand der Untersuchung sein, sondern auch zum Beispiel ein Verschulden oder mitverschulden durch denSchiffseigner. Auch dies ist eine wichtige weitere Informationsquelle für mögliche zukünftige Verbesserungen und dient damit der Vorsorge.
Bei der bisherigen Seeamtsverhandlung wurde nur das persönliche Verschulden - also menschliches Versagen - untersucht. Daran hatten insbesondere die Reeder ein großes Interesse,bedeutet doch menschliches Verschulden für die Reeder, dass sie für den Unfall nicht haften müssen. Durch den jetzt vorgeschlagenen Verfahrensablauf wird dies geändert, auch einmögliches Verschulden des Reeders wird untersucht. Bedenkenswert finde ich allerdings die Kritik, dass Kapitäne in Zukunft nicht mehr automatisch zu den Verhandlungen hinzugezogen werdensollen. Im Bereich der Flugunfalluntersuchung ist das verständlich, bei der Seeunfalluntersuchung sollte man - solange es keine Schiffsdatenschreiber, die so genannte Black Box, gibt - dasFachwissen der Kapitäne aber angemessen berücksichtigen.
Dieser Gesetzesentwurf ist ein weiterer Schritt, die Seeschifffahrt sicherer zu machen. Ein Anfang dafür ist gemacht.
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