• Titel: Gila Altmann Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

  • Redner/in: Parlamentarische Staatssekretärin Gila Altmann
  • Anlass: 50 jähriges Jubiläum des NABU - Kreisgruppe Wilhelmshaven am 17. Juni 2001 in Wilhelmshaven
  • Datum/Ort: 17.06.2001, Wilhelmshaven

Sehr geehrter Herr Börgmann, Herr Dr. Goethe, Herr Oberbürgermeister Menzel,
verehrte Anwesende,

herzlichen Dank für Dank für die Einladung zum 50. Jubiläum. Gerade als eingeborene Wilhelmshavenerin ist es mir eine besondere Freude dabei zu sein. Der hiesige NABU ist zwar erst halb so alt wie das bundesdeutsche Mutterschiff, aber dafür reich an Erfahrungen. Durch stürmische Zeiten gesteuert, hat die Ortsgruppe Wilhelmshaven als einzige überlebt und im Laufe der Zeit den Wandel zu einer Kreisgruppe des NABU mit einem breiten Aufgabenspektrum vollzogen. Heute ist er einer der 1500 Ortsgruppen, die weniger durch spektakuläre Einzelaktionen als durch konkrete Sacharbeit auffällt: er betreut heute wertvolle Biotope, engagiert sich beim Flächenkauf, betreibt "Frühjahrsputz" und vor allem eine intensive Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit für die Natur. Allen, die an dieser Arbeit aktiv beteiligt sind, und allen, die dieses Engagement unterstützen, möchte ich meinen Dank aussprechen.

Das Aufgabenspektrum des NABU hat sich mit den Herausforderungen verändert. Globale Probleme sind in ihrer Verknüpfung kaum noch durchschaubar - Globalisierung ist aber kein Schicksal, sondern von Menschen gemacht. Klimaerwärmung, Ozonloch, Artensterben, Wüstenbildung, Überfischung der Meere sind Probleme, die vielen Menschen kaum lösbar erscheinen. Der Energiehunger ist ungebremst, besonders in den Entwicklungsländern, die die globalen grünen Lungen besitzen. In Deutschland ist der Energiebedarf z. B. 20 mal so hoch wie in Indien.

Die Notwendigkeit des Umweltschutzes wird von niemandem ernsthaft bestritten. In der Abwägung konkurrierender Interessen wie Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze steht der Naturschutz oftmals auf verlorenem Posten - wenn es konkret wird. Wer kennt nicht die Auseinandersetzung um das Mühlenberger Loch oder A 20 in Mecklenburg-Vorpommern. Auch beim geplanten Tiefwasserhafen stehen uns diese Konflikte absehbar ins Haus. Aber es geht nicht nur um spektakuläre Großprojekte sondern das gilt auch im kleinen. Jeden Tag werden 129 ha versiegelt, eine Verdoppelung seit 50 Jahren. Die angestrebte Rückführung auf 30 ha im Jahre 2030 erscheint eher graue Theorie, denn welche Kommune will schon mit Hinweis auf die Konkurrenz auf Gerbe- oder Baugebiet verzichten, auf die Forderung nach beschleunigtem Ausbau von Straßenverbindungen. Dieser Konflikt zieht sich durch alle Ebenen der Politik.

Hier haben die Naturschutzverbände eine wichtige Funktion. Der Naturschutz braucht engagierte Vertreter vor Ort, die sich als Anwälte für die Natur einsetzen und als Multiplikatoren wirken. Menschen, die mit Herz und Verstand bei der Sache sind. Die mit guten Argumenten, aber auch durch ihr beispielhaftes Tun überzeugen. Die selbst Verantwortung übernehmen und vermitteln können, dass ihr Einsatz für die Natur auch eine Zukunftsvorsorge für uns und die nachfolgenden Generationen ist.

Ansonsten bleibt der Rio-Prozess, die Agenda 21 nur eine Hülle.

Dabei sind besonders die ehrenamtlichen Kräfte unverzichtbar. Die Bundesregierung will deshalb das Ehrenamt stärken und hat entsprechende Maßnahmen bereits ergriffen. So gibt es die Enquetekommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements", des weiteren unterstützt das Umweltministerium durch konkrete Verbände- und Projektförderung, wie zum Beispiel das Projekt "Artenschutz in den Städten", oder Naturschutzstationen wie die in Leiferde oder das Schneeleopardenprojekt "Dshamilja".

Ein zentrales Gesetzesvorhaben ist die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes.

Woran Töpfer und Merkel gescheitert sind, ist jetzt nach 20 Jahren gelungen. Das Bundeskabinett hat am 30. Mai den vom BMU vorgelegten Entwurf beschlossen, am 13. Juli wird es im Bundestag entschieden und soll zum Ende des Jahres in Kraft treten.

Uns ist klar, dass nicht alle Wünsche befriedigt werden konnten, aber aus Sicht des Naturschutzes ist es ein Quantensprung, ausgerichtet auf den Aspekt der Nachhaltigkeit und Vorsorgepolitik. Es geht um erweiterte BürgerInnenbeteiligung und Transparenz bei naturschutzrelevanten Entscheidungen.

Wesentliche Kernpunkte des neuen Naturschutzgesetzes sind :

- Zur Sicherung von heimischen Tier- und Pflanzenarten und deren Populationen einschließlich ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften wird eine Regelung zur Schaffung eines bundesweiten Biotopverbunds eingeführt. Das Netz verbundener Biotope soll der nachhaltigen Sicherung von heimischen Tier- und Pflanzenarten dienen und das europäische ökologische Netz Natura 2000 ergänzen. Die Länder sollen für den Biotopverbund mindestens 10 % der Landesfläche zur Verfügung stellen. Die erforderlichen Flächen sind durch geeignete Maßnahmen (Schutzgebiete, planungsrechtliche Festlegungen, Vertragsnaturschutz u.a.) rechtlich zu sichern.

- Das Verhältnis von Naturschutz und Landwirtschaft wird neu definiert. Erstmals werden im Naturschutzrecht Anforderungen an die gute fachliche Praxis in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft formuliert, die bestehende fachrechtliche Anforderungen ergänzen. Dazu gehören z. B. der Erhalt von Saumstrukturen und Trittsteinbiotopen für die Biotopvernetzung, ein ausgewogenes Verhältnis von Tierhaltung und Pflanzenbau, der Aufbau naturnaher Wälder und der Verzicht auf Kahlschlag bei der Bewirtschaftung. Diese Regelungen stellen einen zentralen Eckpfeiler für eine natur-, umwelt- und landschaftsverträglichere Flächennutzung dar. Sie setzen zugleich Standards für die Agrarwende.
Die bestehende Vorschrift über Ausgleichsleistungen für Nutzungsbeschränkungen wird in eine allgemeine Rahmenregelung umgewandelt. Künftig wird den Ländern allein aufgegeben, Vorschriften über den Ausgleich von Nutzungsbeschränkungen zu treffen.

- Die Landschaftsplanung ist zur Stärkung des vorsorgenden Naturschutzes nunmehr flächendeckend vorzunehmen. Ausnahmen sind nur für den Fall möglich, dass die vorherrschende Nutzung eines Gebiets den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege entspricht und dies planungsrechtlich abgesichert ist.

- Auch die Eingriffsregelung wird verbessert. Das gilt etwa für Eingriffe, die zu erheblichen Veränderungen des Grundwasserspiegels führen. Durch die Zusammenfassung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei der Prüfung der Zulässigkeit eines Eingriffs soll die Regelung flexibler und praktikabler gestaltet werden. Mit der Zusammenfassung der Kompensationsmaßnahmen im Stadium vor der Abwägung über die Zulässigkeit des Eingriffs sind keine inhaltlichen Abstriche verbunden; der Vorrang der Ausgleichsmaßnahmen bleibt erhalten. Für Lebensräume der streng geschützten Tier- und Pflanzenarten wird die Abwägungsregelung zudem verschärft.

Der Vollzug der Eingriffsregelung wird gestärkt, indem die Länder verpflichtet werden, Regelungen zur Sicherung der Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu erlassen (z. B. Flächenkataster). Außerdem gibt das Gesetz einen Hinweis auf die Zulässigkeit von Flächenpool- und Ökokontoregelungen, die auf der Ebene des Landesnaturschutzrechts geschaffen werden müssen.

- Der Schutzgebietsteil wird modernisiert. Dabei wird das Entwicklungsprinzip durchgehend gestärkt. Der Umgebungsschutz und die Möglichkeit, Schutzgebiete in unterschiedlich geschützte Zonen zu gliedern, wird auf dem bereits durch die Rechtsprechung anerkannten Standard eingeführt.
Insbesondere wird die Nationalparkregelung weiterentwickelt. Damit werden die Konsequenzen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Nationalpark Elbtalaue gezogen. Die neue Regelung sichert den Prozessschutzgedanken und das Entwicklungsprinzip rechtlich ab. Hierbei wird offen gelassen, ob sich ein entsprechendes Gebiet ohne menschliches Zutun in den angestrebten Zustand entwickeln kann oder ob die Entwicklung durch bestimmte Maßnahmen initiiert oder gefördert wird. Wesentlich ist vielmehr, dass die Eignung des Gebietes - gegebenenfalls im Anschluss an eine Entwicklung - bei der Ausweisung gegeben sein muss, nämlich die Gewähr für einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik

- Auch der Meeresnaturschutz wird im Bereich der Deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandsockels gestärkt. Dieser zwischen 12 und 200 Seemeilen vor der Küstenlinie liegende Bereich wird zunehmend zum Gegenstand wirtschaftlicher Aktivitäten. Durch die Änderung der Seeanlagenverordnung werden die Genehmigungsvoraussetzungen bei Errichtung, Betrieb und Änderung von Anlagen, z. B. bei Windenergieparks und Ölbohrplattformen, schärfer gefasst. Es wird klargestellt, dass ein Versagungsgrund für derartige Anlagen dann vorliegt, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung des Vogelzugs oder sonstige schädliche Umweltwirkungen zu besorgen sind. Dies bedeutet eine konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips.

Im weiteren Verlauf des parlamentarischen Verfahrens sollen außerdem die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, auch Meeresflächen in der AWZ unter Schutz stellen zu können. Damit werden die Anforderungen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie im Bereich der Nord- und Ostsee umgesetzt.

- Verbesserungen erfährt auch der Vogelschutz:
Energiefreileitungen und Masten sollen künftig so gesichert werden, dass Verletzungen von Vögeln durch Stromschlag ausgeschlossen werden. Für bestehende Anlagen ist eine Nachrüstungsverpflichtung innerhalb von 8 Jahren vorgesehen. Hierdurch wird ein lange bekannter und insbesondere auch von den Verbänden beklagter Missstand beseitigt, der vor allem größeren Greifvögeln, Störchen und Uhus in der Vergangenheit häufig das Leben gekostet hat.

- Von besonderer Bedeutung für die eigene Arbeit der Verbände ist natürlich, dass mit der Novelle nun erstmalig auch im Bundesrecht die Vereinsklage verankert wurde. Klagefähig sind Planfeststellungen sowie Befreiungen von Ge- und Verboten in Schutzgebieten. Damit wird den insgesamt positiven Erfahrungen mit den bestehenden entsprechenden Regelungen in 13 Ländern Rechnung getragen.
Eine verbesserte Information und Partizipation gehört dazu. Das gilt ganz besonders auch für die Wattenmeerregion. Für viele ist der Nationalpark ein rotes Tuch, die Chancen werden zu wenig gesehen und wahrgenommen.

Im Oktober wird die 9. Trilaterale Wattenmeerkonferenz in Esbjerg stattfinden.
Die Verbesserung der Schiffssicherheit, die Ausweisung als PSSSA - Gebiet und die Nominierung des Wattenmeeres als Welterbegebiet bei der UNESCO werden zentrale Themen sein. Die drei Wattenmeerstaaten, Deutschland, Dänemark und die Niederlande, haben eine gemeinsame Werbekampagne gestartet, welche der örtlichen Bevölkerung den Sinn und Zweck der von ihnen angestrebten Anerkennung des Wattenmeeres als Welterbegebiet verdeutlichen soll. Die von den Wattenmeeranrainern angestrebte Aufnahme des Wattenmeeres in die Welterbeliste wäre die globale Anerkennung der herausragenden Bedeutung, welche dem Wattenmeer als einem der größten Feuchtgebiete der Welt zukommt. Die Anerkennung als Welterbe wäre aber auch eine globale Auszeichnung für die nun seit fast einer Generation andauernden Bemühungen der Regierungen, der Naturschutzorganisationen und der Bevölkerung zum Schutz des Wattenmeeres.

Dennoch bestehen in der Bevölkerung in Anbetracht der Tatsache, dass bereits jetzt der größte Teil des Wattenmeeres aus Nationalparken, Naturschutzgebieten, FFH- bzw. Vogelschutzgebieten oder Ramsargebieten besteht, erhebliche Ängste vor einem zusätzlichen Prädikat "Welterbe". Hier können die Verbände wertvolle Aufklärungsarbeit leisten. Denn eines ist sicher: eine Nominierung als Welterbegebiet kann nur dann Erfolg haben, wenn sie von einer breiten Mehrheit der lokalen Bevölkerung unterstützt wird.

Meine Damen und Herren,

Naturrschutz kann in unserer heutigen Gesellschaft nur Erfolg haben, wenn es gelingt, Bündnispartner zu gewinnen. Dies ist international, national, regional und lokal gleich wichtig. In so einem dicht besiedelten Land wie Deutschland kann sich Naturschutz nicht auf geschützte Flächen reduzieren sondern muß sich auf die gesamte Fläche beziehen. Entsprechend gibt es eine Gesamtverantwortung, wobei der NABU aber als Anwalt der Natur parteiisch sein darf, ja muss.

Auch in Zukunft wünsche ich dem NABU Wilhelmshaven hierfür viel Erfolg und viele engagierte MitstreiterInnen.