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Archiv 14. Legislaturperiode
Bundesumweltminister Jürgen Trittin
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Titel: Naturschutz und Nationalsozialismus
- Untertitel: Erblast für den Naturschutz im demokratischen Rechtsstaat?
- Redner/in: Bundesumweltminister Jürgen Trittin
- Anlass: Eröffnung des Kongresses Naturschutz und Nationalsozialismus
- Datum/Ort: 04.07.2002, Berlin (Umweltforum)
Ich darf sie herzlich zu diesem Kongress "Naturschutz und Nationalsozialismus" begrüßen. Man wird sich fragen, was den Bundesumweltminister bewogen hat, einen solchen Kongress anzustoßen. Denn diese Fragen sind nicht Mittelpunkt des politischen Tagesgeschäfts. Reflexion und Rückbesinnung - meine ich - stehen aber auch der Politik gut zu Gesicht.
In meiner Amtszeit hat die rot-grüne Bundesregierung das Bundesnaturschutzgesetz umfassend modernisiert - nach mehreren erfolglosen Versuchen früherer Regierungen. Bis dahin galt das Bundesnaturschutzgesetz von 1976, dass das Reichsnaturschutzgesetz von 1935 abgelöst hatte.
Ich will hier eingestehen, dass es mich anfangs ein wenig befremdet hat, als sich mit dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Naturschutzgesetz in zwei Kernbereichen meiner Politik eine Konfrontation mit der dunklen Vergangenheit aufdrängte. Die Zeit des Nationalsozialismus liegt nur scheinbar in der Vergangenheit. Sie holt uns immer wieder ein und bedrängt uns - sowohl als gesellschaftliches Ganzes wie auch jeden einzelnen - mit Fragen.
Für mich stellte sich die Frage: was war das Reichsnaturschutzgesetz für ein Gesetz, das auch nach Inkrafttreten des Grundgesetzes als Landesrecht noch so lange fortgegolten hat und Grundlage für die Naturschutzpolitik in den Ländern war?
War das Reichsnaturschutzgesetz ein "braunes" Gesetz?
Eine Antwort finden wir sicher nicht, wenn wir höchstrichterliche Rechtsprechung aus den 50er Jahren heranziehen.
Deren Entscheidungen zur Fortgeltung als Landesnaturschutzgesetze können allenfalls das Verdienst beanspruchen, ein
naturschutzrechtliches Vakuum verhindert zu haben.
Das Reichsnaturschutzgesetz war im Gegenteil schon qua Entstehung ein Gesetz der Nationalsozialisten, und das nicht nur, weil es auf der Grundlage des Ermächtigungsgesetzes handstreichartig verabschiedet wurde. Ohne das persönliche Eingreifen von Hermann Göring wäre das Gesetz kaum verabschiedet worden. Auch der Vorspruch zum Reichsnaturschutzgesetz zeigt in Sprache und Argumentation, das dieses ein Gesetz der Nationalsozialisten war. Und zumindest eine inhaltliche Regelung war eminent nationalsozialistisch, nämlich die Schaffung einer entschädigungslosen Enteignung nach dem NS-Grundsatz "Gemeinnutz vor Eigennutz". Wir werden heute Nachmittag von Frau Klueting hierzu differenziertere Einsichten erhalten. Denn es haben nach wie vor Kernregelungen des Reichsnaturschutzgesetzes Bestand, allein, wenn ich an den Grundkatalog der Schutzgebietstypen, die organisatorische Gliederung der Naturschutzverwaltung oder die Schaffung von Fachbeiräten denke.
Die Auseinandersetzung mit dem Naturschutz in der Zeit des Nationalsozialismus ist notwendig. Wir müssen uns immer wieder klar werden, was Naturschutz ist. Sich hinter den Naturwissenschaften zu verstecken, weil diese wertfrei, fast hätte ich gesagt "unschuldig", seien, führt ins Abseits. Naturschutz ist eine gesellschaftliche Aufgabe, von Menschen gemacht und - was nicht unerheblich ist - auch für Menschen gemacht. Nur wenn wir unser heutiges, modernes Naturschutzverständnis - auch durch historische Reflexion - schärfen, können wir es immer wieder für neue Anforderungen fit machen.
Offensives Beleuchten der eigenen Vergangenheit, ohne dazu von außen gezwungen worden zu sein, schafft mehr Anerkennung und Akzeptanz als Abschotten und Abwehren.
Das ist für mich das Motiv dieses Kongresses.
Für uns geht es ums ehrliche Verstehen. Jenseits von Apologie und Anklage, wie es im Veranstaltungsprospekt treffend
steht. Keine billigen und beliebig primitiven Entschuldigungen. Aber auch keine selbstgerechten Anklagen, wo nichts
Verwerfliches war. Umgekehrt ist aber auch klar: Naturschutz als politischer Auftrag wird nicht deshalb entwertet und für
die Zukunft unwichtig, weil Naturschützer und Nazis sich auf die Natur beziehen. Eine Kollektivschuld der
Naturschützer gibt es nicht. "Schuld ist, wie Unschuld, nicht kollektiv, sondern persönlich." Das hat
Richard von Weizsäcker in seiner berühmten Rede zum 8. Mai 1985 so treffend gesagt. Es gibt allerdings eine
kollektive Verantwortung für die Gestaltung der Zukunft in Kenntnis der Vergangenheit.
Es ist für mich als Nicht-Historiker schwer begreiflich, dass der NS-Staat - obwohl er eine Diktatur war - in sich außerordentlich heterogen war. Der NS-Staat war von einem Ämterchaos sondergleichen geprägt. Immer wieder arbeiteten unterschiedliche Stellen nebeneinander her, oft auch gegeneinander. Die innerbürokratischen Konflikte waren immens. Selbst die simpelsten Mechanismen verwaltungsinterner Koordination waren außer Kraft gesetzt: Die Kabinettsitzungen verkamen immer mehr zu einem Forum für Hitlers Selbstdarstellung. Nach dem 5.Februar 1938 fanden sie gar nicht mehr statt.
Auch in dem Politikfeld, welches wir heute betrachten, gab es verschiedene Stellen, deren Aufgaben wir heute insgesamt als Naturschutz zusammenfassen. Z.B. wurde in der Praxis der landschaftspflegerische Begleitplan, der heutzutage wichtiges Instrument bei der Bewältigung von Eingriffen ist, beim Generalinspekteur für das deutsche Straßenwesen, der Organisation Todt, methodisch und technisch entwickelt. Alwin Seiferts Rolle als "Reichslandschaftsanwalt" und sein landschaftspflegerisches Bemühen - denn mehr war es praktisch nicht - wird Thomas Zeller noch beleuchten.
Man weiß, dass der nach dem Krieg von vielen honorigen Gesellschaften ausgezeichnete Alwin Seifert sehr völkisch orientiert und antisemitisch eingestellt war. In seiner Person wird auch ein an sich widersprüchliches Merkmal des Verhältnisses der Nazis zum Naturschutz deutlich: Seifert war ausgesprochen großstadt- und technikfeindlich eingestellt. Trotzdem wurde er zum Vorkämpfer für eine naturverbundene Technik und konnte im Mainstream der nationalsozialistischen Technikbegeisterung mitschwimmen. Seifert hatte - wie auch der Leiter der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege Walther Schoenichen - eine ausgeprägte Abneigung gegen alles "Fremde" in der Landschaft", welches den wörtlich: "Mythos der deutschen Landschaftverdunkelte". Seiferts Planungen haben sich an der "potentiell natürlichen Vegetation" orientiert, die auch heute noch unwidersprochenes Paradigma ist.
Der heute aus dem Naturschutz nicht mehr weg zu denkende Auftrag der Landschaftsplanung war nicht im Naturschutzgesetz normiert. Unter dem Begriff der Landschaftspflege entwickelt sich aber dennoch ein eigener Fachbereich bei der obersten Naturschutzbehörde, der auch planerisch tätig wurde. 1941 wird in einem Runderlass erstmals die Aufstellung eines "Gesamtplanes der Naturschutzmaßnahmen im Bereich einer höheren Naturschutzbehörde" verlangt. Wir haben es hier wohl mit der Geburtsurkunde der Landschaftsplanung zu tun.
1942 wurden Naturschutz und Landschaftspflege organisatorisch und personell miteinander verzahnt. Mit der Einführung der Landschaftspflege als zweiter Unterabteilung in Görings Reichsforstministerium wurde Heinrich Wiepking-Jürgensmann dort Unterabteilungsleiter. Gleichzeitig blieb er unter SS-Oberführer Konrad Meyer Sonderbeauftragter für Landschaftsgestaltung und Landschaftspflege in Himmlers Reichskommissariat für die Festigung des deutschen Volkstums.
Aufgabe des Reichskommissars war, die überfallenen und annektierten Gebiete im Osten in Anführungszeichen "deutsch" werden zu lassen. Die dortige Landschaft sollte - wie es wörtlich heißt - "durch Ausschaltung fremden Volkstums in eine artgemäße germanisch-deutsche Kulturlandschaft umgewandelt werden" Zitat Ende. Wenn wir in Wiepkings - niedlich und harmlos betitelter - "Landschaftsfibel" aus dem Jahre 42 so ungeheure Sätze lesen wie Zitat Anfang "Die Morde und Grausamkeiten der ostischen Völker sind messerscharf eingefurcht in die Fratzen ihrer Herkommenslandschaften", dann wird Rassismus und Verachtung für die Menschen Osteuropas sichtbar. Die Zitate verdeutlichen, wie nahe die Landschaftspflege an die Verbrechen des Nationalsozialismus heranrückte. Man kann im Themenfeld unserer Tagung bei manchem über die moralische Bewertung streiten - aber hier wurde eindeutig eine Grenze überschritten.
Eine weitere wichtige Frage:
Was geschah wirklich im Naturschutz?
Die Vollzugs-Wirklichkeit des Reichsnaturschutzgesetzes ist eine noch weitgehend offene Frage. Wir wissen von durchaus hohen
fachlichen Ansprüchen und Erwartungen. Wir wissen aber wenig darüber, wie es konkret auf der örtlichen und
regionalen Ebene ausgesehen hat. Wir wissen von Reichsnaturschutzgebieten und der darin ausgelebten Jagd-Leidenschaft Hermann
Görings. Über die Quantität und Qualität der neu eingerichteten Schutzgebiete wissen wir nur punktuell
Genaues. Hier ist sicherlich noch reichlich Arbeit für die Historiker und das Archiv und Museum zur Geschichte des
Naturschutzes in Königswinter.
Eine andere Wirklichkeit ist jene, dass die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungspflicht der Naturschutzbehörden bei allen landschaftsverändernden Maßnahmen oft eben nichtbeachtet wurde. Die Naturschutzbehörden hatten sich der Autarkiepolitik und dem immensen Ausbau der Infrastruktur zu fügen. Damit war aber auch der Zusammenhang zur Kriegsvorbereitung und aggressiv-militaristischen Zielsetzung gegeben.
Die Tagebaue und die großen Chemiekombinate, aber auch die Autobahnen verursachten enorme Flächenverluste. 3650 Kilometer Autobahn wurden von Januar 1934 bis Ende 1941 gebaut - gewaltige Eingriffe in die Landschaft, an denen auch der Landschaftsanwalt Alwin Seifert nur marginal etwas ändern konnte.
Wenn wir gleich mit Professor Küster die realexistierende Landschaft der damaligen Zeit behandeln, werden wir überwiegend von Verlusten hören. Moorkolonisierungen und Flurbereinigungen allerorten und mit Elan betrieben. Auf landwirtschaftlichem Gebiet wurde eine "Erzeugungsschlacht" geschlagen. Wenn man an die mangelhafte Ernährungslage denkt - selbst in den Jahren vor dem Krieg - durchaus mit Berechtigung. Die Autarkiebestrebungen standen vernünftigen anderen Lösungen nicht nur im Wege, sondern sorgten letztlich auch dafür, dass der Naturschutz keine Erfolgsaussichten hatte. War Naturschutz also das, was nach Abzug aller anderen Anforderungen übrig blieb?
Und eine weitere Frage stellt sich.
Woher kommt der Naturschutz? Was sind seine Wurzeln?
Ideengeschichtlich betrachtet war der Naturschutz ein Kind der Romantik. Mehr oder weniger stark ausgeprägte Naturliebe
bis hin zur Naturschwärmerei war sein Markenzeichen. Und ohne eine nemotionalen Bezug zur Natur kommen wir auch heute
-selbstverständlich - nicht aus.
Die in Deutschland rasanter als anderswo in Europa und besonders expansiv verlaufende Industrialisierung durch das aufstrebende Wirtschaftsbürgertum hatte gleichzeitig viele Bürgerüberfordert und verunsichert. Sie konnten innerhalb einer halben Generation die tiefgreifenden Umwälzungen der gewohnten Umgebung nicht begreifen. Man kann sich sehr wohl eine gewisse Orientierungslosigkeit vorstellen, die Technikfeindlichkeit, Großstadtfeindlichkeit aber auch Naturliebe bis hin zur Naturschwärmerei förderte. Nicht umsonst sangen die Jugendbewegten und Wandervögel Anfang des 20. Jahrhunderts "Aus grauer Städte Mauern zieh'n wir ins Land hinaus..."
Der Naturschutz hatte aber mit den Arbeiter-Wanderbünden und allen voran mit den Naturfreunden auch "linke" Wurzeln. Die Einführung eines 8-Stunden Tages und des Urlaubsanspruches von 3bis 6 Tagen in der Weimarer Zeit sicherten den Naturfreunden einen bedeutenden Zulauf. Neben einer betont antikapitalistischen Rhetorik bedienten sie das Freizeitbedürfnis der arbeitenden Klasse. Bis 1933 entstanden in Deutschland 220 Naturfreundehäuser, die Erholungsmöglichkeiten schufen. Nach 33 wurden die meisten der linken Wanderbünde zwangsweise aufgelöst.
Ein ganzes Konglomerat von Gründen stand also an der Wiege des Naturschutzes Pate, der bezeichnenderweise unter dem Begriff des Heimatschutzes seinen Weg nahm. Der Musiker Ernst Rudorff und der Dichter Hermann Löns waren zwei führende Kräfte dieser Bewegung. Einer Bewegung, die bereits von der Jahrhundertwende an zunächst leise, aber spätestens seit den 20er Jahren immer lauter werdende nationale Töne anschlug. Hinzu kam kulturpessimistisches Gedankengut von rechts und links, in dem die Begriffe "Entartung" und "Niedergang" Kristallisationspunkte waren.
Es gab eine sehr erhebliche ideologische Schnittmenge, es gab zahlreiche Berührungspunkte - und vor allem gab es eigentlich keinen Punkt, an dem Naturschutz und Nationalsozialismus ideologisch grundsätzlich unvereinbar waren. All das mag für einen Naturschützer unangenehm sein - aber es ist die historische Wahrheit.
Es zeigt sich wohl auch verdrängte Wahrheit, wenn man bedenkt, dass Naturschutz erst in den 70er Jahren als öffentliches und politisches Thema wahrnehmbar wurde. Bis dahin, - vielleicht ist der berühmte Bericht des Club of Rome "Grenzen des Wachstums" ein markantes Datum - bis dahin, scheint es, haben die personellen und fachlichen Kontinuitäten mit der Zeit des Nationalsozialismus eine fortschrittliche Auseinandersetzung mit dem Naturschutz, und vor allem seine Weiterentwicklung blockiert.
Bereits in der Weimarer Verfassung waren in Artikel 150 Naturschutz und Landschaftsschutz als Staatszieleenthalten. Man scheiterte in der Weimarer Republik aber wiederholt an der Verabschiedung eines Naturschutzgesetzes. Bemerkenswerterweise bestimmten damals wie heute Eigentumsfragen und das Verhältnis des Zentralstaates zu den Ländern die Diskussion und verhinderten Lösungen. Die Nazis taten sich damit nicht schwer. Und so kann man sich gut vorstellen, dass es auf Naturschützer Eindruck machen musste, in kürzester Zeit ein Naturschutzgesetz präsentiert zu bekommen. Ganze 2 Wochen hat es vom Referentenentwurf bis zum Inkrafttreten gedauert. Zum Vergleich: unser neues Bundesnaturschutzgesetz brauchte knapp zwei Jahre bis zum Bundesgesetzblatt. Auch das war eine beachtliche Leistung, die allen Beteiligten viel abverlangt hat. Meine Damen und Herren, auch nach Jahrzehnten der Erforschung des Nationalsozialismus bleibt es letztlich rätselhaft, wie ein kulturell hoch entwickeltes Land wie Deutschland in eine derartige Barbarei abgleiten konnte.
Warum Naturschützer mit den Nazis gemeinsame Sache gemacht haben, ist da schon weniger rätselhaft: weil die Ideen der Naturschützer in mehrfacher Beziehung anschlussfähig waren an das Ideologienkonglomerat der Nazis, weil die Naturschützer vom "Dritten Reich" politisch zu profitieren hofften - und weil die Abwehrkräfte gegen totalitäre Demagogen unter den Naturschützern genauso schwach ausgeprägt waren wie im Rest des deutschen Bürgertums. Es entschuldigt nichts, wenn man darauf verweist, dass beileibe nicht nur die Naturschützer die Nationalsozialisten unterstützten - im Gegenteil. Der Beitrag der Natur- und Landschaftsschützer war weder marginal, noch war er ein "Betriebsunfall" der Naturschutzgeschichte. Es ist an der Zeit, dass die Debatte über Naturschutz und Nationalsozialismus die Zirkel der Fachhistoriker verlässt und öffentlich wird. Ich will meinen Beitrag nicht schließen, ohne den Verantwortlichen dieser Tagung für ihre hervorragende Arbeit herzlich zu danken. Prof. Radkau und Frank Uekötter, Prof. Schmidt und Thomas Neiss stellvertretend für die Stiftung Naturschutzgeschichte sowie vielen Helfern vor und hinter den Kulissen. Den Referenten danke ich für die Vorträge und die teilweise lange Reise, die sie unternommen haben, um diese Tagung mit zu gestalten. Schließlich danke ich Ihnen, den Zuhörern und Teilnehmern an dieser Veranstaltung für Ihr Interesse. Ich wünsche allen Beteiligten einen regen Austausch.
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