• Titel: Rede von Staatssekretär Rainer Baake zum Thema "Die künftige Umweltpolitik der EU" anläßlich der Anhörung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlamentes am 20. April 1999 in Brüssel

  • Redner/in: Staatssekretär Rainer Baake

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,

ich darf zunächst Herrn Bundesminister Jürgen Trittin entschuldigen, der es sehr bedauert, heute nicht selbst hier sein zu können. Er befindet sich im Zusammenhang mit dem morgen beginnenden Ministersegment der CSD bereits in den USA.

Das Thema und auch der Zeitpunkt der heutigen Anhörung sind gut gewählt.

Sie fügt sich ein in den laufenden Prozeß der Bewertung der Implementierung des 5. Umweltaktionsprogramms.

Und sie fügt sich ein in die Vorbereitungen für den Europäischen Rat in Helsinki Ende des Jahres, bei dem die Ergebnisse dieser Bewertung mit den bis dahin erzielten Resultaten der vom Europäischen Rat initiierten Arbeiten der Fachministerräte an Strategien zur Integration von Umwelterfordernissen in die anderen Politiken zusammen geführt werden sollen.

Beide Prozesse münden ein in die Diskussion über Ziele, Prioritäten und Ausgestaltung einer auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichteten EU-Politik für die erste und zweite Dekade des neuen Jahrtausends.

Dies geschieht vor dem Hintergrund der die Erweiterung der Union und der zunehmenden globalen Vernetzung.

Ziele der deutschen Präsidentschaft

Bevor ich dazu komme, Ihnen in groben Konturen einige Überlegungen hierzu zu skizzieren, möchte ich Sie kurz über die aktuellen Entwicklungen im Umweltbereich unter deutscher Ratspräsidentschaft informieren.

Wir sind uns sehr bewußt, daß der erste Umweltrat unter deutscher Präsidentschaft im März nicht die gewünschten Ergebnisse gebracht hat.

Immerhin ist es gelungen, den gemeinsamen Standpunkt zur Wasser-Rahmenrichtlinie zu verabschieden.

Zwar gab es leider keinen Spielraum im Rat, bei den Fristen und bei der Frage der gefährlichen Stoffe den Vorstellungen des Parlamentes noch einen Schritt entgegenzukommen, dennoch - so meine ich - haben wir jetzt eine gute Basis für das weitere Rechtsetzungsverfahren.

Was die Klimapolitik angeht so sind wir zuversichtlich, daß wir in Kürze eine Einigung über die im Märzrat noch strittig geblieben Definition einer Obergrenze für die Inanspruchnahme der im Kioto-Protokoll vorgesehenen sogenannten flexiblen Mechanismen und damit eine klare EU-Verhandlungsposition für die Tagung der Nebenorgane der Klimarahmenkonvention Ende Mai/Anfang Juni erreichen können.

Wir hoffen, daß die Kommission im Mai die vom Europäischen Rat erbetene EU-Klimaschutzstrategie vorlegt, so daß sich der Europäische Rat in Köln damit befassen kann.

Eng damit verbunden ist unser Bestreben, bis zum Europäischen Rat in Köln die Voraussetzungen für eine Einigung über Eckwerte zur Energiebesteuerung zu erreichen.

Hierzu intensivieren wir unsere Bemühungen - auch in bilateralen Gesprächen - Wege zur Überwindung der bestehenden Widerstände zu finden.

Für die Tagung des Umweltministerrates im Juni haben wir uns noch ein umfangreiches Rechtsetzungspaket vorgenommen.

Ich gehe davon aus, daß wir Gemeinsame Standpunkte zur Altauto-Richtlinie, zur Richtlinie über die Abfallverbrennung, zu den Revisionen der Verordnungen über EMAS, über das Europäischen Umweltzeichen und über das LIFE-Programm , zum Richtlinienvorschlag über die Geräuschemissionen im Freien verwendeter Maschinen und Geräte sowie zur sogenannten Traktorrichtlinie werden verabschieden können.

Wir arbeiten auch mit Hochdruck an einem Präsidentschaftsvorschlag zur Revision der Freisetzungsrichtlinie und wollen durch Schlußfolgerungen des Rates der Kommission Orientierungen für die von ihr zu erarbeitenden Vorschläge zur Fortentwicklung der gemeinschaftlichen Chemikalienpolitik geben.

Ich bin sehr dankbar, daß dieser Ausschuß die Voraussetzungen für die Abarbeitung dieses umfangreichen Paketes geschaffen hat, indem er den Abschluß der 1. Lesungen zu den verschiedenen Vorschlägen im Plenum des Parlamentes noch vor Ende der Wahlperiode ermöglicht hat.

In wenigen Tagen werden sich die Umweltminister und -ministerinnen bei ihrem informellen Treffen in Weimar schwerpunktmäßig mit der Frage befassen, ob es eines stärker integrierten und gesamthaften Ansatzes für eine umweltorientierte Produktpolitik auf europäischer Ebene bedarf, welchen Prinzipien ein solcher Ansatz folgen sollte, wo prioritäre Aktionsfelder liegen könnten und welche Schritte zur Entwicklung eines solchen Ansatzes getan werden sollten.

 

Meine Damen und Herren,

doch nun zum eigentlichen Thema.

Umweltpolitische Strategie oder umfassende Nachhaltigkeitsstrategie?

Bei den Veranstaltungen, die die Kommission in den letzten Wochen und Monaten zur Konsultation der Mitgliedsstaaten und der Interessengruppen im Zusammenhang mit dem "global assessment" des 5. Umweltaktionsprogramms durchgeführt hat, wurde immer wieder die Frage diskutiert, ob die Europäische Union im Hinblick auf die Rio+10-Konferenz im Jahr 2002 eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln sollte oder ob wir ein 6. Umweltaktionsprogramm brauchen oder gar beides.

Wir uns in der Europäischen Union klarer werden, welche konkreten umweltpolitischen Ziele wir kurz-, mittel- und langfristig verfolgen wollen.

Wir brauchen eine Strategie, wie wir durchaus wahrscheinliche Konflikte zwischen umweltbezogenen, sozialen und wirtschaftlichen Zielen auflösen bzw. Synergismen bei der Verfolgung dieser Ziele besser nutzen können. Über diese strategische Diskussion dürfen wir aber das konkrete Handeln nicht aus dem Auge verlieren.

Ich wünsche mir daher, daß es uns gelingt, uns über die Institutionengrenzen hinweg auf einen Weg zu verständigen, bei dem wir uns nicht auf Jahre hinaus in endlosen Debatten zwischen Kommission, Rat und Parlament über Einzelheiten eines detaillierten Programms verstricken.

Das quälende Verfahren, in dem sich Rat und Parlament im letzten Jahr schließlich auf den Beschluß über die Überprüfung des 5. Umweltaktionsprogramms geeinigt haben, sollte uns eine Warnung sein.

Im Vordergrund sollte die Erarbeitung einer Umweltpolitikstrategie durch die Kommission stehen. Sie sollte die wirtschaftliche und soziale Dimension von Nachhaltigkeit angemessen berücksichtigen - ich denke hier etwa an die Verknüpfung von Umwelt und Beschäftigung.

Das 5. Umweltaktionsprogramm sollte fortbestehen und nicht ersetzt werden.

Die Strategie sollte zum einen eine generelle Orientierung für die verschiedenen umweltpolitischen Akteure auf EU- und mitgliedstaatlicher Ebene geben, gleichzeitig aber auch die Richtung für die konkrete Politikentwicklung auf EU-Ebene weisen, also auch das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für die nächsten Jahre steuern.

Im Mittelpunkt der Strategie sollte die europäische Handlungsebene stehen. Das bedeutet auch, daß sie sich auf die Bereiche konzentrieren sollte, in denen Gemeinschaftskompetenzen bestehen.

Eine künftige umweltpolitische Strategie der EU sollte "lernfähig" sein. Dies bedeutet, daß eine regelmäßige Überprüfung der in den verschiedenen Bereichen formulierten Ziele und des jeweiligen Zielerreichungsgrades und ggf. eine Anpassung der Zielvorgaben bzw. der vorgesehenen Maßnahmen erfolgen sollte.

Ich könnte mir eine Struktur vorstellen, die ein relativ kurz gehaltenes, übergreifendes, längerfristig orientiertes Dokument, (mit allgemeinen Zielen, Grundsätzen, künftigen Schwerpunktthemen und -handlungsfelder) mit bereichs- und sektorspezifischen kurz- bis mittelfristig angelegten Aktionsplänen verknüpft.

Ein wesentliches Anliegen muß in diesem Rahmen die weitere Harmonisierung von Umweltschutzanforderungen auf hohem Niveau sein.

Wir müssen eine vernünftige Balance finden zwischen notwendiger Differenzierung, einerseits, (z. B. bei der Festlegung von nationalen Emissionsobergrenzen im Bereich der Luftreinhaltung) und einer aus Vorsorgegründen und im Hinblick auf vergleichbare Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt erforderlicher Harmonisierung andererseits (z. B. Standards nach dem Stand der Technik).

Dabei werden wir einen breitgefächerten Instrumentenmix einsetzen müssen. Es wird dabei in stärkeren Maße als bisher um die Kombination von verschiedenen Instrumenten gehen. Das 5. Umweltaktionsprogramm benennt die Palette der Instrumente bereits: steuerliche und fiskalische Anreize, freiwillige Vereinbarungen, Haftungsregeln, Abbau umweltschädliches Verhalten fördernder Steuer- und Subventionsregelungen, Information und Kennzeichnung, strategische Umweltverträglichkeitsprüfungen usw.

Integration von Umweltbelangen in die anderen Gemeinschaftspolitiken

Bei der Formulierung einer künftigen Europäischen Umweltpolitik kommt einem Gedanken zentrale Bedeutung zu: Der Integration von Umweltgesichtspunkten in andere Politiken. Dieses Prinzip muß zu einem Leitmotiv der europäischen Politik werden.

Die Grundsteine für diese Entwicklung sind gelegt. Der Europäische Rat Wien hat den Auftrag des ER Cardiff bekräftigt, im Sinne des Vertrags von Amsterdam die Belange der Umwelt zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in alle Gemeinschaftspolitiken einzubeziehen.

Die Räte sollen bis zum ER Helsinki (12/1999) umfassende Strategien einschließlich eines Zeitplans für Maßnahmen und eines Systems von Indikatoren vorlegen.

Da die Arbeiten dementsprechend auf den Gipfel in Helsinki ausgerichtet sind, werden unter deutscher Präsidentschaft keine wegweisenden Beschlüsse der Fachministerräte zu erwarten sein.

Immerhin werden sich aber der Energie-, der Industrie-, der Entwicklungsrat und der Binnenmarktrat auf ihren bevorstehenden Tagungen mit der Vorbereitung von Helsinki befassen und Schlußfolgerungen verabschieden.

Was die Agrarpolitik angeht, haben wir mit den Entscheidungen zur AGENDA 2000 - trotz einiger Enttäuschungen - unter dem Gesichtspunkt der Integration von Umweltgesichtspunkten Fortschritte erzielt.

Die Mitgliedsstaaten sind jetzt vor allem gefordert, die eröffneten neuen Möglichkeiten in den nächsten Jahren intensiv auszuschöpfen.

Beim Europäischen Rat in Köln - ich erwähnte es schon - wird sich das Thema Integration an zwei Bereichen festmachen: der Harmonisierung der Energiebesteuerung und der EU-Klimaschutzstrategie.

Wichtige Felder für verstärkte Bemühungen zur Integration von Umweltbelangen sind außerdem die Handelspolitik, die Fischereipolitik, die Entwicklungspolitik.

Mobilität umweltverträglich gewährleisten

Ich möchte meine "tour d’horizon" künftiger umweltpolitischer Schwerpunkte in der EU bei einem Sektor beginnen, dessen rasantes Wachstum die Umwelt in sehr vielfältiger Weise belastet, dem Verkehr. Mobilität zu Land, zu Luft und zu Wasser ist für unsere moderne Gesellschaft und für eine florierende Wirtschaft unverzichtbar geworden.

Dennoch müssen wir akzeptieren, daß die bisher vorherrschenden Formen der Mobilität dabei sind, sich ihre Grenzen selber zu setzen.

Wir müssen in Ergänzung zu den technischen Maßnahmen zur Optimierung der Fahrzeuge und der Kraftstoffe zu einer Entkopplung von Wirtschafts- und Verkehrswachstum, zur Verkehrsverminderung, -verlagerung und einer umweltverträglichen Gestaltung des Verkehrs gelangen.

Um etwa einer Verlagerung im europäischen Ferntransport von Gütern und Personen von der Straße auf die Schiene zu erreichen, brauchen wir u.a. eine Liberalisierung der Eisenbahnnetze, mit einheitlichen Spielregeln für den Netzzugang und die Anlastung der Infrastrukturkosten.

Wettbewerb ist eine wichtige Voraussetzung, um die Attraktivität zu steigern und Marktanteile von der Straße zur Schiene zu holen.

Ich bin mir der schwierigen Verhandlungen zu diesen Fragen im Verkehrsrat bewußt, hoffe aber, daß die Interessengegensätze schrittweise überwunden werden können.

Priorität muß zudem die Reduzierung der verkehrsbedingten CO2-Emissionen haben.

Ein wichtiger Schritt in diese Richtung wurde mit der freiwilligen Selbstverpflichtung der europäischen Automobilhersteller getan, die eine Senkung des durchschnittlichen Kraftstoffverbrauchs bis 2008 um 25 % gegenüber dem Jahr 1995 vorsieht. Auf diesem Weg gilt es voranzuschreiten.

Weitere Schritte werden folgen müssen.

Besonderes Augenmerk wird ferner dem Luftverkehr zu gelten haben, der in den zurückliegenden Jahren wesentlich stärker gewachsen ist, als andere Verkehrsträger - so alleine in Deutschland von 1991 bis 1995 um über 40 Prozent.

Eine Umkehr dieses Trends ist bislang nicht erkennbar. Vielmehr wird in den nächsten 20 Jahren weltweit nahezu eine Verdreifachung des Passagierverkehrs und eine Vervierfachung des Güterverkehrs erwartet.

Damit wird eine erhebliche Zunahme der Umweltbelastung verbunden sein.

Vor diesem Hintergrund gilt es daher vorbeugend zu handeln. Bestandteil der künftigen EU-Umweltpolitik werden unter allen Umständen Maßnahmen zum Luftverkehr sein müssen.

Ziel muß es sein, den Anstieg der Emissionen des Luftverkehrs durch eine Kombination von ökonomischen und technischen Maßnahmen zu vermindern.

Zu nennen sind insbesondere eine weitere Begrenzung der NOx-Emissionen der Triebwerke sowie die Aufhebung der Steuerbefreiung von Kerosin und die Einführung von emissionsbezogenen Landegebühren.

Klimaschutz intensivieren, Luftqualität weiter verbessern

Von hoher Relevanz wird auch in Zukunft die Klimapolitik bleiben. EU-intern müssen die Gemeinschaftsstrategien zur Umsetzung der von der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten übernommenen Reduktionsverpflichtungen weiter ausgebaut werden.

Erfolgreich wird die Union hier nur sein können, wenn es gelingt, eine kohärente und umfassende Klimaschutzstrategie zu entwickeln unter Einbeziehung aller relevanten Sektoren: Industrie, Energie, Verkehr, Landwirtschaft, Binnenmarkt und Entwicklung.

[Beispiele für anstehende klimaschutzrelevante Maßnahmen im Energiebereich:

  • die Umsetzung des "Weißbuchs für erneuerbare Energien" mit dem indikativen Ziel der Verdoppelung ihres Anteils an der Primärenergieversorgung in der EU bis 2010;
  • dabei vor allem ein Aktionsprogramm für erneuerbare Energien sowie Förderprogramme (ALTENER; THERMIE, JOULE etc.)

und

  • eine Regelung zum fairen und bevorzugten Netzzugang von mit erneuerbaren Energien erzeugtem elektrischen Strom; dabei sind nationale Umstände zu berücksichtigen und Vorsorge für einen kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energien zu treffen;
  • ein Aktionsprogramm zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung;
  • Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verbesserung der Effizienz bei der Nutzung von Energie. Paradebeispiel hierfür ist die Verminderung der Leerlaufverluste von elektrischen und elektronischen Geräten in Haushalten und Büros: Eine für das Bundesumweltministerium durchgeführte Studie schätzt die durch diese Verluste verschwendete Strommenge auf 100 Mrd. KWh für die EU. Allein die Leerlaufverluste führten zu rund 40 Mio. t CO2 pro Jahr, was etwa den gesamten CO2-Emissionen der Schweiz entspricht. ]

Auf internationaler Ebene muß die EU weiter Schrittmacher bei der Umsetzung des im November 1998 in Buenos Aires verabschiedeten Aktionsplanes bleiben.

Fortschritte bei seiner Umsetzung werden eine wichtige Voraussetzung für die Ratifikation des Kioto-Protokolls sein.

Des weiteren ist es notwendig, so bald wie möglich einen Prozeß in Gang zu setzen, der zu einer Fortentwicklung der Klimarahmenkonvention führt: Es gilt, die Verpflichtungen der Industrieländer weiter zu verschärfen und schrittweise eine konkretere und breitere Beteiligung von Entwicklungsländern bei der Bekämpfung der Treibhausgasemissionen zu erreichen.

Das Kioto-Protokoll fordert spätestens für das Jahr 2005 den Beginn von Verhandlungen über konkrete Begrenzungs- und Reduktionsverpflichtungen für Industrieländer jenseits des Jahres 2012 für eine sogenannte zweite Verpflichtungsperiode.

Mit der Klimafrage in engem Zusammenhang steht auch die Frage der Luftreinhaltepolitik. Schwerpunkte der EU - Umweltpolitik auf diesem Gebiet ab dem Jahr 2000 sollten in folgenden Bereichen gesetzt werden:

  • Schrittweise Ausfüllung der Luftqualitätsrahmenrichtlinie durch weitere Tochterrichtlinien und Entwicklung von Strategien und Maßnahmen zur Einhaltung der festzulegenden Immissionsgrenzwerte.

  • Verbesserung des Schutzes der menschlichen Gesundheit hinsichtlich der verschiedenen Partikelfraktionen [ggf. Revidierung der auf der Grundlage der Rahmenrichtlinie Luftqualität festgelegten Partikelgrenzwerte] unter Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Forschungsergebnisse und technologischer Entwicklungen.

  • Verbesserung des Schutzniveaus für Gesundheit und Umwelt in den Bereichen bodennahes Ozon, Versauerung, Eutrophierung, insbesondere durch die Implementierung der Richtlinie über nationale Emissionsobergrenzen [NEC - Richtlinie] bis 2010.

  • Identifizierung von "besten verfügbaren Techniken" auf Basis der IVU-Richtlinie [Sevilla-Prozeß] sowie ggf. Festlegung von Emissionsnormen

Lärm - ein vernachlässigtes Problem

Ein weiteres Schwerpunktgebiet künftiger umweltpolitischer Aktivitäten der EU wird im Bereich des Lärmschutzes liegen müssen.

Nachdem die Lärmschutzpolitik auf Gemeinschaftsbene lange eher ein Schattendasein geführt hat, hat die Kommission mit ihrem Grünbuch der Lärmproblematik endlich die nötige Aufmerksamkeit gewidmet.

Die vorrangige Aufgabe der Lärmbekämpfungspolitik der EU muß künftig darin liegen, durch produktbezogene Regelungen der Lärmentstehung vorzubeugen.

In diesem Bereich, besitzt die EU im Hinblick auf den Binnenmarkt vorrangige oder ausschließliche Zuständigkeiten.

[ Beispiele für prioritäre Maßnahmen

  • Fortschreibung von Rechtsvorschriften zur Begrenzung der Geräuschemissionen von Kraftfahrzeugen (Pkw, Lieferfahrzeuge, Lkw, Busse und Motorräder),

  • Festlegung von Geräuschgrenzwerten für Fahrzeugreifen zur Minderung der Reifen-Fahrbahn-Geräusche,

  • Erarbeitung von Lärmschutzanforderungen für Schienenfahrzeuge,

  • Fortentwicklung der Lärmgrenzwerte für Flugzeuge unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO)

  • Festlegung von Emissionsanforderungen für zahlreiche lärmrelevante Maschinenarten]

In einer Rahmenrichtlinie über Lärmimmissionen sollten über eine Harmonisierung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der Lärmbelastung hinaus materielle Anforderungen an den Lärmschutz in den Mitgliedstaaten formuliert werden, die sicherstellen, daß Lärmbelastungen auf gesundheitlich unbedenkliche Werte abgesenkt werden.

Bodenschutz - ein neues Handlungsfeld

Eine schwerpunktmäßig auf das Gebiet des Bodenschutzes ausgerichtete Politik der EU gibt es bisher nicht.

Eine künftige Umweltpolitik der EU wird jedoch - nicht zuletzt angesichts der anhaltenden Verschlechterung der Böden in Europa - dem Bodenschutz in erhöhtem Maße Rechnung tragen müssen.

Ansätze für ein künftiges Vorgehen in diesem Bereich hat der im Dezember 1998 in Bonn durchgeführte Workshop "Soil Protection Policies within the European Union" aufgezeigt.

Erforderlich ist insbesondere eine klare Bestandsaufnahme sowie eine Identifikation der anstehenden Themen und der möglichen Auswirkungen entsprechender Maßnahmen auf andere Sektoren wie etwa der Landwirtschaft.

Das im Rahmen des Bonner Workshops verabschiedete Memorandum empfiehlt gemeinsame Maßnahmen auf internationaler, gemeinschaftlicher und nationaler Ebene zum Schutz der Böden sowie zur Sanierung von Altlasten.

Die Erweiterung der Union - die Chance für die Umwelt nutzen

Die EU steht mit den geplanten Beitritten der mittel- und osteuropäischen Staaten vor einer Erweiterung historischen Ausmaßes. Damit bietet sich zugleich die Möglichkeit, das in der EU erreichte hohe Umweltschutzniveau auch auf die Beitrittsstaaten auszudehnen und eine europäische Umweltunion zu schaffen, die nicht an der künstlichen Trennlinie des überwundenen eisernen Vorhangs haltmacht.

Diese Heranführung unserer mittel- und osteuropäischen Nachbarstaaten im Umweltbereich wird zu den schwierigsten Aufgaben bei der Vorbereitung des Beitritts gehören und nicht zum Nulltarif zu haben sein.

Sie zählt aber zugleich zu den wichtigsten der im Zuge der Erweiterung zu lösenden Aufgaben.

Die EU hat ein hohes Interesse an der vollständigen rechtlichen Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Umweltbereich durch die Beitrittsstaaten sowie seiner möglichst frühzeitigen Anwendung, die sowohl umweltpolitisch als auch wirtschaftspolitisch von erheblicher Bedeutung sind.

Die Heranführung im Umweltbereich darf nicht hinter der allgemeinen wirtschaftlichen Heranführung zurückbleiben.

Die Beitrittsstaaten müssen den Umweltacquis, mit dem Zeitpunkt des Beitritts möglichst vollständig übernommen haben.

Übergangsvorschriften sollten, soweit sie notwendig sind, möglichst kurzgehalten werden und mit konkreten Zeitzielen für die Abarbeitung der Defizite verbunden sein.

Kurze Übergangsregelungen sind um so eher zu erreichen, je weiter die tatsächliche Heranführung an die EG-Standards bereits im Vorfeld des Beitritts gelingt.

Hier leisten die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten Hilfestellung u.a. durch Projekte zur Langzeitberatung in den Kandidatenländern (sog. Twinning-Projekte).

Auch eine künftige Union der 25 oder mehr Mitglieder muß den von der heutigen EU eingeschlagenen Weg zu einer Umweltunion konsequent weiter beschreiten.

Meine Damen und Herren,

ich konnte in der Kürze der Zeit nur einige Schwerpunktbereiche einer umweltpolitischen Strategie für die Jahre nach der Jahrtausendwende ansprechen.

Andere wichtige Themen, wie z. B. den Gewässer- und Meeresschutz, die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsregelungen für den Umgang mit gefährlichen Stoffen, die Umsetzung der Arhus-Konvention in der Union, die Realisierung des NATURA-2000-Netzes kann ich nur als Stichworte erwähnen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.