Nr. 324/05
Berlin, 21.12.2005
Nachrüstung der Diesel-Pkw kann beginnen
Bundesrat beschließt Prüfvorschrift
Der Bundesrat hat heute einer Verordnung zugestimmt, mit der die Prüfvorschriften für die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern für Dieselfahrzeuge festgelegt werden. Damit können endlich wirksame und geprüfte Nachrüstsysteme für Diesel-Pkw auf den Markt
gebracht werden.
Die Anforderungen in der technischen Prüfvorschrift ermöglicht es, neben der Nachrüstung auf den strengen Partikelgrenzwert von 5 Milligramm pro Kilometer, Diesel-Pkw hinsichtlich ihres Emissionsausstoßes um eine Euro-Stufe zu verbessern. Zusätzlich ist sichergestellt, dass
das verwendete System dauerhaft mindestens 30 Prozent der Partikelemission mindert.
Es ist zu erwarten, dass Filter-Nachrüstsysteme nun für viele Fahrzeugtypen angeboten werden. Denn Millionen von Fahrzeugen könnten nachgerüstet werden. Alleine durch die Nachrüstung der Diesel-Pkw könnten somit insgesamt über 2000 Tonnen Dieselruß-Partikel
im Jahr vermieden werden. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Baustein zur Einhaltung der Luftqualtitätskriterien, die die Europäische Union festgelegt hat.
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