SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN
In Deutschland ist der Umweltschutz für die Öffentlichkeit nach wie vor ein wichtiges Anliegen und genießt demzufolge in der Politik einen hohen Stellenwert. Dies istgroßenteils auf den starken Druck auf die Umwelt infolge der hohen Bevölkerungsdichte und Industrialisierung sowie der starken Abhängigkeit von fossilen Brennstoffenzurückzuführen. Auch Verkehr und Landwirtschaft belasten die Umwelt weiterhin in erheblichen Umfang. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den neuenBundesländern (auf welche 30% der Landesfläche, 20% der Bevölkerung und 10% des Bruttosozialprodukts Bruttoinlandsprodukts entfallen) haben zwar zu einer Verringerung mancherUmweltbelastungen geführt, gleichzeitig jedoch auch neue Aufgaben hinsichtlich nachhaltiger Entwicklung entstehen lassen.
Die Entkopplung des Wirtschaftswachstums vom starken Anstiegvon der Entwicklung der Emissionen einer ganzen Reihe von bedeutendern Schadstoffen in den neunziger Jahren, ist bezeichnend fürdie Leistungen Deutschlands und seiner anhaltenden Bemühungen, Wirtschaftswachstum und Umweltziele miteinander in Einklang zu bringen. Allerdings sind nach wie vor wichtige umweltrelevanteHerausforderungen zu lösen (z.B. Behandlung und Entsorgung von Abfall, Verbesserung der Infrastruktur für Abwasserreinigung, Bekämpfung der nitrat- und verkehrsbedingtenUmweltbelastungen, Naturschutz, allmählicher Ausstieg aus der Kernenergie, die nächsten Stufen der Ökosteuerreform und deren Weiterentwicklung sowie die Übernahme Umsetzung vonVerpflichtungen in Bezug auf den Klimawandel).
Daher ist es für Deutschland umso notwendiger, a) weitere weiterhin Umweltschutzmaßnahmen umzusetzen und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern, b) Umweltbelange beigesamtwirtschaftlichen und sektorspezifischen Entscheidungen besser zu berücksichtigen und c) die internationale Zusammenarbeit im Umweltbereich fortzusetzen.
In vorliegendem Bericht werden die seit dem letzten OECD Umweltprüfbericht für Deutschland gemachten Fortschritte sowie die Frage untersucht, inwieweit das Land seine nationalen Zieleerreicht und seine internationalen Verpflichtungen in Umweltfragen erfüllt hat. Hierzu wird eine Reihe von Empfehlungen abgegeben, die zu einer Verbesserung der Umweltbilanz des Landesbeitragen und dessen Fortschritte bei der nachhaltigen Entwicklung unterstützen könnten.
1. Umweltmanagement
Umsetzung umweltpolitischer Maßnahmen
Leistungen
Insgesamt hat Deutschland seine nationalen Umweltziele größtenteils erreicht und seine internationalen Umweltverpflichtungen zumeist eingehalten. In den neunziger Jahren wurdeneindrucksvolle Fortschritte bei der Entkopplung des Wirtschaftswachstums von der Schadstoffbelastung der Luft (z.B. SOx, NOx, flüchtige organische Verbindungen, CO), der Abwasserbelastung(z.B. BSB) und dem Ressourcenverbrauch (z.B. Wasser, Energie) erzielt. Erhebliche Fortschritte konnten auch bei der Abfallentsorgung erreicht werden. In den alten Bundesländern sind dieseVerbesserungen in erster Linie auf Maßnahmen in den Bereichen Umweltinvestitionen und Umweltmanagement zurückzuführen; in den neuen Bundesländern spielen daneben der Niedergangund die Umstrukturierung der Wirtschaft sowie Veränderungen der Energieversorgung ebenfalls eine wichtige Rolle. Dessen ungeachtet hat sich Deutschland weitere ehrgeizige Ziele gesetzt, wobeiimmer wieder neue Wege erkundet werden, um diese Ziele zu erreichen.
Das deutsche Umweltrecht wird, auch im Zuge der Wechselwirkung mit dem EU-Recht, ständig weiterentwickelt. Medienübergreifende Ansätze (z.B.Umweltverträglichkeitsprüfungen, Umwelthaftung, Öko-Audits) haben dabei an Bedeutung gewonnen. Für deren Durchsetzung und Einhaltung wird im Allgemeinen wirksam gesorgt,und zwar auf der Grundlage geeigneter Überwachungsmaßnahmen und Kompetenzen der betreffenden Institutionen. Ein Umweltgesetzbuch, in dessen Rahmen das Umweltrecht harmonisiert, vereinfachtund zusammengefasst werden soll, ist zu einem großen Teil bereits ausgearbeitet.
Die deutsche Umweltpolitik orientiert sich an drei Grundsätzen (Verursacherprinzip, Vorsorgeprinzip und Prinzip der ZusammenarbeitKooperationsprinzip), was in Verordnungen undwirtschaftspolitischen Steuerungsinstrumenten, vorausschauenden Initiativen bei neuartigen Problemen und einer zunehmenden Beteiligung und Einbeziehung betroffener Interessengruppen seinenNiederschlag findet. Das Verursacherprinzip ist fest verankert und wird umfassend umgesetzt, insbesondere bei den traditionellen Luftschadstoffen; die Nutznießer der Abfall- undAbwasserwirtschaft kommen für die Kosten der zum Schutz der Umwelt erbrachten Leistungen zunehmend in vollem Umfang auf. Zur Internalisierung der Kosten und als Beitrag zu mehrWirtschaftlichkeit wird eine Reihe wirtschaftspolitischer Steuerungsinstrumente eingesetzt.
Da der Schwerpunkt auf die beste verfügbare Technik gelegt wird, (Best-Available-Technology, BAT), sowie auf damit verbundene Arbeiten zur Einführung sauberer Technologien, gelegtwird, haben sich hieraus Innovationen in vorgelagerten Bereichen Innovationen und neue Perspektiven für Forschung, Entwicklung und Marketing ergeben. Zahlreiche Branchen und Einzelfirmen habendie Vorteile freiwilliger Selbstverpflichtungen und eines durchdachten guten Umweltmanagements erkannt (mit einer hohen Beteiligung an internationalen Normungs- und Öko-Audit-Programmen),womit häufig auch Einsparungen beim Energie- und Ressourcenverbrauch sowie Vorteile für den Export verbunden sind. Deutschland nimmt denn auch beim Export von Umwelttechnologien sowieGütern und Dienstleistungen für den Umweltschutz eine führende Rolle ein.
Steigerung der Wirtschaftlichkeit von Umweltschutzmaßnahmen
Allerdings besteht durchaus weiterer Verbesserungsbedarf hinsichtlich einiger schwieriger nationaler und internationaler Aufgaben (z.B. CO2 und Treibhausgase, Nitrate, verkehrsbedingteUmweltbelastungen) sowie der vergleichsweise begrenzten Erfolge von Naturschutzmaßnahmen. Angesichts der Umweltfortschritte sowie der Veränderungen bei Energie und Wirtschaft in den altenwie den neuen Bundesländern steigen die Umweltschutz-Grenzkosten an Emissions-Punktquellen erheblich an. Zudem sind für diffuse Umweltbelastungen (z.B. auf Grund bestimmterStrukturen bei Verbrauch, Verkehr und Landwirtschaft) entschlossenere und kostengünstigere Maßnahmen erforderlich.
Weitere Fortschritte hängen von kostengünstigeren Umweltschutzmaßnahmen sowie einer verstärkten Integration von Umweltbelangen in sektorspezifische undgesamtwirtschaftliche politische Maßnahmen ab. Die Umsetzung der EU-Richtlinien über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC) und überUmweltverträglichkeitsprüfungen dürfte weiteren Fortschritten in dieser Hinsicht förderlich sein. Wie in dem OECD Umweltprüfbericht für Deutschland von 1993 betontwurde, sollten verstärkt Maßnahmen durchgeführt werden, die je nach Ökosystem-Charakteristika differenziert eingesetzt werden (z.B. unterschiedliche Fristen für dieEinführung der besten verfügbaren Technik in vorhandene Anlagen). Der Einsatz wirtschaftspolitischer Steuerungsinstrumente sollte unter Berücksichtigung ihrer breiterenwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen verstärkt werden. Andererseits ist unbedingt in stärkerem Maß als bisher zu gewährleisten, dass wirtschaftspolitische Anreizemit grundsätzlichen Umweltzielen in Einklang stehen und umweltpolitisch unhaltbare Produktions- und Verbrauchsstrukturen nicht gefördert werden. Die Wirksamkeit und Tauglichkeit freiwilliger Selbstverpflichtungen sollten einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden. Werden die Ziele dieser Selbstverpflichtungen nicht erreicht, sollten andereMaßnahmen in Erwägung gezogen werden.
Zwar waren die jährlichen Aufwendungen Deutschlands zur Verringerung der Schadstoffemissionen in den neunziger Jahren im Vergleich zu anderen OECD-Ländern nach wie vor mit amhöchsten (ca. 1,5% des BIP), Investitionen sind jedoch auch weiterhin insbesondere - jedoch nicht ausschließlich - in den neuen Bundesländern für Kläranlagen und dieAbfallentsorgung sowie für die Altlastensanierung erforderlich.
Es wird empfohlen,
- die Bemühungen um Entkopplung des Wirtschaftswachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen von der Umweltbelastung und dem Energie- und Ressourcenverbrauch fortzusetzen;
- sich umweltpolitisch auch bisher ungelösten oder neuen Aufgaben zuzuwenden, darunter dem Naturschutz und diffusen Umweltbelastungen infolge von Landwirtschaft und Verkehr;
- die Bemühungen um Harmonisierung, Straffung und Weiterentwicklung des Umweltrechts im Rahmen eines integrierten Umweltgesetzbuchs fortzusetzen;
- den Einsatz wirtschaftspolitischer Lenkungsinstrumente zu verstärken und zu erweitern, um externe Kosten zu internalisieren und bei Produktion und Verbrauch den Grundsatz derNachhaltigkeit durchzusetzen;
- die Effizienz und Transparenz (z.B. hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit der Kosten) der kommunalen Entsorgungsdienstleistungen zu verbessern;
- sicherzustellen, dass die Wirksamkeit und Tauglichkeit freiwilliger Selbstverpflichtungen erhöht werden (z.B. durch klare Ziele, zuverlässige Überwachungsmaßnahmen,verbesserte Transparenz und Beteiligung Dritter);
- umweltpolitische Maßnahmen verstärkt einer Wirtschaftlichkeitsanalyse zu unterziehen, um damit die Erreichung von Umweltzielen kostengünstiger erreichen zukönnen.
Luft
Seit 1990 wurden in Deutschland erhebliche Verminderungen der Emissionen einer Reihe von Luftschadstoffen erzielt (z.B. um 76% bei SOx, 34% bei NOx, 47% bei NMVOCs,52% bei CO). Die Intensität der SOx- und NOx-Emissionen (kg/je BIP-Einheit) liegt 65% bzw. 50% unter dem OECD-Durchschnitt - eine von nur wenigen Ländernübertroffene Bilanz. In den alten Bundesländern ist diese Reduzierung in erster Linie auf ein wirkungsvolles Umweltmanagement zurückzuführen, dessen Schwerpunkte aufordnungsrechtlichen Maßnahmen und deren Durchsetzung, auf Schadstoffreduktionstechniken bei ortsfesten Quellen sowie im Verkehrssektor auf Vorschriften zur Verbesserung der Qualität unddes Wirkungsgrads von Kraftstoffen liegen. In den neuen Bundesländern geht die Verringerung der Emissionen großenteils auf den Schrumpfungsprozess in der Wirtschaft, die Umstellung derEnergieversorgung von Braunkohle auf Erdgas und die Modernisierung einer Vielzahl umweltbelastender Anlagen zurück. In der überwiegenden Mehrzahl der Großfeuerungsanlagen sindmittlerweile Rauchgasentschwefelungsanlagen auf dem neuesten Stand der Technik installiert, die höchste Wirkungsgrade bei der Ausfilterung bestimmter Luftschadstoffe aufweisen. Bei Dioxinen undanderen persistenten organischen Schadstoffen sind emissionsreduzierende Maßnahmen bereits eingeleitet und Fortschritte erzielt worden. Bei der Reduzierung der Luftbelastung durch bestimmteSchadstoffe sind ebenfalls erhebliche Fortschritte zu verzeichnen.
Trotzdem entspricht die Intensität der CO2-Emissionen lediglich dem OECD-Durchschnitt, wobei die bodennahe Ozonbelastung in den westlichen und südlichen Landesteilennach wie vor problematisch ist. Zudem haben die verkehrsbedingten CO2-Emissionen in den letzten Jahren weiter zugenommen. Die Reduzierung der NOx- undCO2-Emissionen stellt weiterhin eine ungelöste Aufgabe dar. Auf deutschen Autobahnen ist keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung in Kraft. Bei den Kosten derLuftschadstoffbekämpfung besteht Verbesserungsbedarf, wobei in Zusammenhang mit der Konzeption und Bewertung von Vorschriften und Regelungsmaßnahmen für die Luftqualitätverstärkt auf Wirtschaftlichkeitsanalysen zurückgegriffen muss. Nachholbedarf besteht auch bei der Berücksichtigung von Belangen der Luftqualität in der Energie- undVerkehrspolitik. Der Trend zu größeren Kraftfahrzeugen führt tendenziell zu einem höheren Kraftstoffverbrauch je Personenkilometer und macht damit - zusammen mit einerZunahme der gefahrenen Kilometer - die bei der Abgasreinigung erzielten Fortschritte teilweise wieder zunichte. Die Ökosteuerreform von 1999 war zwar ein Schritt in die richtige Richtung, wobeiauch zur Internalisierung der Umweltkosten des Energieverbrauchs einige steuerliche Maßnahmen ergriffen wurden, die Kohleförderung wird jedoch nach wie vor subventioniert; zudem istdie Kohle von der neuen Ökosteuer ausgenommen. Darüber hinaus wird auf Langstrecken durch eine unterschiedliche Besteuerung das Flugzeug gegenüber der Bahn als Verkehrsmittelbegünstigt.
Es wird empfohlen,
- umweltschädliche Subventionen im Energie- und Verkehrssektor zu verringern bzw. zu beseitigen;
- die Maßnahmen zur Begrenzung der NOx- und CO2-Emissionen aus Kraftfahrzeugen und der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen ohne Methan (NMVOC) ausLösungsmitteln zu verstärken;
- eine vernünftigere Preis- und Besteuerungspolitik im Verkehrsbereich zur weiteren Internalisierung der damit verbundenen Umweltkosten zu entwickeln und Strukturen zu fördern,durch welche der Kraftstoffverbrauch und die Umweltbelastung verringert werden;
- Mechanismen zu entwickeln, mit denen sich die Wirtschaftlichkeit unterschiedlicher Luftreinhaltungsmaßnahmen beurteilen lässt, sowie mehr auf wirtschaftliche Anreize zurErreichung von Luftqualitätszielen zu setzen;
- weitere Maßnahmen zur Senkung des Gesamtenergieverbrauchs von Privathaushalten zu ergreifen.
Wasser
In den neunziger Jahren hat sich die Qualität von Oberflächengewässern (Fließgewässer und Seen) weiter verbessert. Flächendeckung und Umfang der kommunalenund industriellen Abwasserbehandlung wurden ebenfalls weiter ausgebaut, insbesondere in den neuen Bundesländern. Die erheblichen Verbesserungen der Wasserqualität der Elbe sindallerdings teilweise auf den Niedergang der Wirtschaft in den neuen Bundesländern zurückzuführen. Die vollständige Kostendeckung ist im Bereich der öffentlichenWasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung bei Privathaushalten wie in der Industrie weitgehend verwirklicht. Allerdings wurden im Jahre 1994 weitere Ausnahmeregelungen zur Befreiung vonAbwasserabgaben eingeführt und Investitionen in die kommunale Wasserinfrastruktur werden teilweise durch finanzielle Transferleistungen gefördert. Die Überwachung derWasserqualität ist auf die neuen Bundesländer ausgedehnt worden, was auch Giftstoffe einschließt. Deutschland hat sich das sehr ehrgeizige politische Ziel gesetzt, bis 2010seine Fließgewässer zu 100% in die Güteklasse II einstufen zu können.
Erhebliche Fortschritte zur Erreichung dieses Ziels sind bisher allerdings nur bei organischen Schadstoffen erreicht worden. Beim Eintrag von Nährstoffen, Schwermetallen und Giftstoffenbesteht in den neuen Bundesländern verbreitet Verbesserungsbedarf, wobei jedoch auch in den alten Bundesländern diesbezüglich noch nicht alle Probleme gelöst sind. Im OECDUmweltprüfbericht für Deutschland von 1993 wurde festgestellt, die Gewässerbelastung aus diffusen landwirtschaftlichen Quellen stelle eine nach wie vor ungelöste Aufgabe dar. 1996trat die Düngemittelverordnung in Kraft, um deutsches Recht mit der Nitratrichtlinie der EU von 1991 zu harmonisieren. Allerdings sind die Stickstoff-Überschüsse infolgelandwirtschaftlicher Nutzung in manchen Regionen nach wie vor sehr hoch. Bei Fließgewässern und Grundwasser sind weiterhin Fälle diffuser Verschmutzung durch Nitrate zuverzeichnen; auch wurden internationale Verpflichtungen hinsichtlich diesbezüglicher Einleitungen in die Nordsee nicht eingehalten. Bei der Verringerung der Konzentration von Schwermetallen undanderen Giftstoffen im Wasser wurden zwar Fortschritte erzielt, Spielraum für weitere Verbesserungen ist jedoch weiterhin vorhanden. Die Anreizfunktion der Abwasserabgaben wurdegeschwächt. Hochwasserschäden haben zugenommen, was auf mangelnde Abstimmung zwischen Wasserwirtschaft, Verkehrspolitik und Naturschutz hindeutet. Es besteht Bedarf hinsichtlich derRenaturierung von Flussufern, insbesondere von Rhein und Donau. Die Wasser-Rahmenrichtlinie der EU verstärkt die Notwendigkeit zur Einhaltung von Wasserqualitätsvorgaben innerhalbfestgelegter Fristen und im Wege eines Managements der Einzugsgebiete, was dem Dialog und der Kooperationsbereitschaft zwischen den beteiligten Interessengruppen förderlich sein dürfte.
Es wird empfohlen,
- eine umfassende Strategie zu entwickeln, um der diffusen Verschmutzung von Oberflächengewässern und Grundwasser zu begegnen, einschließlich einesMaßnahmenbündels zur weiteren Absenkung überschüssiger Nährstoffe aus der Landwirtschaft und zur Umsetzung spezifischer, strengerer Vorgaben an Landwirte in empfindlichenGebieten;
- die Punktquellen-Verschmutzung von Gewässern durch weitere Investitionen in modernste Reinigungsanlagen und durch Verstärkung der Anreizfunktion von Abwasserabgaben weiter zusenken;
- die diffuse Wasserverschmutzung durch Schwermetalle umfassend in Angriff zu nehmen, indem für das Sammeln und Aufbereiten von Regenwasser verstärkt Gebühren erhobenwerden;
- die Hochwasservorsorge in den Einzugsgebieten der Hauptflüsse durch die Förderung eines partnerschaftlichen Vorgehens der beteiligten Interessengruppen und durch die Einrichtungvon Überflutungsräumen bei der regionalen Flächennutzungsplanung sowie durch Naturschutzmaßnahmen zu verbessern;
- Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Überwachung der Wasserqualität durchzuführen, insbesondere hinsichtlich Pestiziden und Nährstoffen im Grundwasser und inSeen;
- weitere Maßnahmen zur Verwirklichung einer Wasserressourcenbewirtschaftung auf der Grundlage von Einzugsgebieten zu ergreifen.
Abfall
Deutschland verfügt über umfassende Rechtsvorschriften für die Abfallwirtschaft, insbesondere hinsichtlich Sondermüll. Mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz von1996 wurde ein neuer Grundsatz in der Abfallwirtschaft eingeführt, indem den Herstellern und Händlern weitgehend die Verantwortung für Abfälle übertragen wurde, die inZusammenhang mit ihren Produkten entstehen. Die 1991 in Kraft getretene Verpackungsverordnung spielte ebenfalls eine Vorreiterrolle bei der Reduzierung des Aufkommens an Verpackungsmaterialbei vermarkteten Produkten und bei der Erhöhung des Anteils verwertbarer Stoffe in Verpackungsabfällen. Neben dem Verpackungsbereich werden Systeme zur Trennung und Wiederverwertung vonAbfall mittlerweile bei einer Vielzahl von Abfallarten angewandt, darunter Biomüll, Altöl, Bauschutt, Batterien, Altfahrzeuge und Elektronikschrott. Die Erfassung stillgelegterDeponien ist nahezu abgeschlossen, wobei in den dringendsten Fällen Sanierungsmaßnahmen in der Zuständigkeit der Bundesländer durchgeführt werden.
Diese Politik hat sich bei der Reduzierung des Abfallaufkommens und der Erhöhung des Verwertungsanteils zwar als erfolgreich und wirkungsvoll erwiesen, ihre Wirtschaftlichkeit istallerdings noch verbesserungsfähig. Die an der Verpackungsrichtlinie laut gewordene Kritik wird damit begründet, diese sei nicht ausreichend wettbewerbsorientiert und lege auf Kosteneines effizienten Umweltschutzes den Schwerpunkt zu sehr auf Recycling-Quoten. Das Duale System sollte einer umfassenden Wirtschaftlichkeitsanalyse unterzogen werden, da die Kosten eines hohenStoffverwertungsanteils im Vergleich zu anderen Entsorgungsverfahren mit vergleichbar positiven Umwelteffekten unverhältnismäßig hoch werden könnten. Das derzeitige, in derZuständigkeit staatlicher Stellen liegende System zur Verwertung und Entsorgung von Haushaltsabfällen ist verhältnismäßig kostspielig und leidet anGrößennachteilen. Wie Deutschland das selbst gesteckte Ziel erreichen will, nach 2005 nur noch stabilisierte Abfälle auf Deponien zuzulassen, ist angesichts seiner begrenztenAbfallaufbereitungskapazitäten und derzeit fehlender Investitionen in zusätzliche Kapazitäten ungeklärt. Die vorhandenen Müllverbrennungskapazitäten sindbundesweit auffallend unzureichend, wobei die Festlegung neuer Standorte auf starke Widerstände stößt. Es sind noch erhebliche Anstrengungen vonnöten, insbesondere in den neuenBundesländern, um vorhandene Deponien in einen rechtskonformen Zustand zu versetzen und um Sanierungsmaßnahmen für stillgelegte Deponien durchzuführen, von denen eineBedrohung des Grundwassers ausgeht.
Es wird empfohlen,
- die Wirtschaftlichkeit in der Hausmüllbewirtschaftung durch Öffnung des Entsorgungsmarktes für den Wettbewerb zu verbessern, wobei eine Überwachung und Steuerung durchden Staat erfolgt;
- eine Wirtschaftlichkeitsanalyse des Dualen Systems für die Wiederverwertung von Verpackungsmaterial und von allgemeinen Wiederverwertungssystemen durchzuführen und dabei derenpositive Umwelteffekte mit anderen Formen der Aufbereitung und Entsorgung zu vergleichen;
- die Umsetzung des Prinzips der erweiterten Herstellerverantwortung in der Industrie weiterzuentwickeln, ggf. durch verstärkte wirtschaftliche Anreize;
- Pläne zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen Aufbereitung und Entsorgung von nicht recyclingfähigem Abfall (z.B. Sondermüll, Hausmüll) auszuarbeiten, die aufeiner verbesserten Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesbehörden und auf der frühzeitigeren Erkennung künftigen Infrastrukturbedarfs beruhen;
- die Bemühungen um eine Modernisierung von Deponien zur Herstellung eines rechtskonformen Zustands und um die Sanierung stillgelegter Deponien und belasteter Standorteinsbesondere in den neuen Bundesländern fortzusetzen;
- Maßnahmen zur Verbesserung der Verfügbarkeit und Aktualität von Daten zur Entstehung, Behandlung und Entsorgung von Abfall auf Bundesebene zu ergreifen.
Naturschutz und Biodiversität
Die Bemühungen Deutschlands in den Bereichen Naturschutz und Biodiversität haben verschiedene Erfolge gezeitigt. So ist der Lachs in den Rhein und der Biber in das Einzugsgebiet der Elbezurückgekehrt; weitere wasserbewohnende Arten haben in diesen und anderen großen Flüssen zugenommen. Der Seeadler, noch 1984 als stark bedroht eingestuft, hat in Bestand undVerbreitung zugenommen und genießt heute den weniger kritischen Status "gefährdet". Ein Viertel des Bundesgebiets ist als Landschafts- bzw. Naturschutzgebiet ausgewiesen. Ende derachtziger und Anfang der neunziger Jahre schuf Deutschland in rascher Folge zahlreiche neue Nationalparks, so dass das Land heute 13 Nationalparks vorzuweisen hat (davon sieben in den neuenBundesländern). Auch die Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft zeitigt bereits gute Erfolge. Ein bundesweites Waldschutzprogramm, zu dem auch eine Strategie zurErhaltung der Biodiversität in Wäldern gehört, wird derzeit öffentlich beraten.
Allerdings ist nicht zu bestreiten, dass die hohe Bevölkerungsdichte und die intensive wirtschaftliche Betätigung nach wie vor derart starke Belastungen zur Folge haben, dass sich dieNatur nicht behaupten kann. Die Zerstückelung der Landschaft durch Verkehrswege sowie Siedlungs- und Industriebebauung, aber auch die Auswirkungen der Schad- und Nährstoffbelastungsind hierfür als Hauptgründe anzusehen. Der Verlust an Biodiversität konnte bisher nicht zum Stillstand gebracht werden. Deutschland gehört zur Gruppe jener Staaten inZentraleuropa mit dem höchsten Anteil an mehreren Roten Listen bedrohter Arten. Lediglich 6% der Biotop-Typen sind derzeit nicht als bedroht eingestuft. Insgesamt werden dem Naturschutz offenbarnicht die Durchsetzungsmöglichkeiten und Mittel verschafft, die seinem Status als einem der fünf vorrangigen Themen der Umweltpolitik entsprechen. Trotz der großen Fläche vonLandschaftsschutzgebieten genießen nur knapp 3% der Gesamtfläche zu Lande strengeren Schutz, wobei die IUCN-Kategorien I, II oder III gar nicht vertreten sind und lediglich dreiNationalparks die Kriterien der IUCN-Kategorie IV erfüllen. Die überwiegende Mehrzahl der Schutzgebiete weist nur eine sehr geringe Flächenausdehnung auf. Insgesamt stellen sie keinenrepräsentativen Querschnitt der Ökosystem-Typen in Deutschland dar. Die Ausweisung von Natura-2000-Standorten ist im Rückstand und damit bei weitem unzureichend. EineBiodiversitätsstrategie auf Bundesebene ist nicht vorhanden. Weder die Bundesregierung noch irgendeines der Bundesländer haben einen Naturschutzplan mit hinsichtlich der gewünschtenErgebnisse detaillierteren oder quantifizierbaren Zielen formell beschlossen oder veröffentlicht. Am schwerwiegendsten schlägt zu Buche, dass die nationalen Ziele im Wesentlicheninformeller Natur sind und durch politische Verpflichtungen seitens der Bundesregierung oder des Bundestags nicht untermauert sind.
Es wird empfohlen,
- eine Reihe konkreter nationaler Ziele für den Naturschutz formell zu beschließen und auf der Ebene der Bundesländer konkrete Naturschutzpläne zuerarbeiten;
- bei Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit in Fragen des Naturschutzes und der Biodiversität für mehr Verständnis und Bewusstsein zu sorgen und insbesondere eine nationale Biodiversitätsstrategie zu erarbeiten und zu beschließen;
- bei der Schaffung neuer Schutzgebiete (einschließlich Natura-2000-Standorten) die Bemühungen zu verstärken und hierfür Ziele festzulegen sowie dafür zu sorgen,dass die ausgewiesenen Schutzgebiete für die Biotoptypen insgesamt repräsentativer sind;
- auf kommunaler und Landesebene für die Unterstützung und Umsetzung des Bundesziels zu sorgen, demzufolge bis 2020 die Flächenbebauungsrate auf nicht mehr als 30 Hektartäglich gesenkt werden soll;
- ein Leistungsbeurteilungssystem festzulegen, um die Transparenz und Wirksamkeit von Entscheidungen im Bereich der Raum- und Landschaftsplanung zu erhöhen;
- bei Verfahren zur Vermittlung zwischen Interessengruppen hinsichtlich Erweiterung und Pflege von Schutzgebieten die Rolle von Landschaftsschutzgruppen zu stärken;
- die Wirksamkeit von freiwilligen Umweltschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft dadurch zu verbessern, dass sie in ökologisch angemessenem Umfang angewandt werden;
- private Grundstückseigentümer zum Schutz von Natur und Biodiversität auf ihren Grundstücken zu veranlassen, z.B. durch verstärkte Anwendung wirtschaftspolitischerSteuerungsinstrumente.
2. Auf dem Weg zu nachhaltiger Entwicklung
Integration von umweltpolitischen- und wirtschaftlichen Belangen
Im Grundgesetz ist seit 1994 der Verfassungsgrundsatz verankert, wonach Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung förderungswürdige Ziele darstellen. Auf nationaler Ebene bzw.infolge internationaler Verpflichtungen ist eine Reihe quantifizierbarer Umweltziele beschlossen worden. Teilweise werden diese im Wege des Umweltbarometers, das auch Teil desJahreswirtschaftsberichts der Bundesregierung ist, einer Überprüfung unterzogen. Die Bemühungen um eine feste Verankerung und um die Verfeinerung dieses Instruments (z.B. durchMitberücksichtigung der Biodiversität) sollten fortgesetzt werden. Im Rahmen eines umfassenderen Reformwerks hat Deutschland die Umweltkomponenten seines Steuersystems gestärkt.Die Ökologische Steuer- und Abgabenreform ist ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung, wobei ihre Lenkungswirkung allerdings begrenzt ist. Sie ist aufkommensneutral. DieSteuereinnahmen werden zur Senkung der Lohnnebenkosten eingesetzt. Mit der Reform werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen eine Verbesserung der Umweltbilanz, zum anderen mehr Beschäftigung. Durcheine Erhöhung der Energiepreise ist mit einem geringeren Energieverbrauch und generell mit einer effizienteren Ressourcennutzung zu rechnen. Die Lenkungswirkung der Ökosteuern für dieUmwelt sollte verstärkt werden, insbesondere durch eine Überprüfung der Ausnahmeregelungen. Aus Wettbewerbsgründen genehmigte Ausnahmen sollten moduliert werden. Das kürzlichbeschlossene Klimaschutzprogramm stellt ein positives Beispiel für einen branchenübergreifenden Ansatz dar.
Bei der Erarbeitung einer nationalen Strategie für nachhaltige Entwicklung sind nur sehr geringe Fortschritte zu verzeichnen. Auf allen staatlichen Ebenen sieht sich Deutschland nachwie vor mit erheblichen Problemen konfrontiert, welche einen besseren Ausgleich von Wirtschafts-, Gesellschafts- und Umweltinteressen erschweren. Der neue Rat für nachhaltige Entwicklung sollals Forum zur Sondierung von Gemeinsamkeiten, zur Konsensbildung und zur Vermittlung in Konfliktfällen dienen. Der neu eingerichtete "Staatssekretärsausschuss für nachhaltigeEntwicklung" sollte die institutionellen Mechanismen zur horizontalen Politikabstimmung stärken und die betroffenen Ministerien zur Ausarbeitung sektorspezifischer Strategien zurnachhaltigen Entwicklung verpflichten, was auch Verpflichtungen zu konkretem Handeln sowie feste Fristen umfasst. Bei der vertikalen Kooperation zwischen den unterschiedlichen staatlichenEbenen besteht ebenfalls Verbesserungsbedarf. Die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Umweltverwaltungen sollte gestärkt werden, sowohl zwischen den einzelnen Bundesländern als auchzwischen Bund und Ländern. So könnte eine Länder-Arbeitsgruppe oder eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Integration umweltpolitischer Belange und zur Abstimmungvon Initiativen zur nachhaltigen Entwicklung eingerichtet werden. Die Bemühungen um eine verstärkte ökologische Ausrichtung des Haushalts sollten verstärkt werden. Wie indem OECD Umweltprüfbericht für Deutschland von 1993 betont wurde, sollten bei Entscheidungen zu bestimmten Wirtschaftsbereichen Umweltbelange verstärkt Berücksichtigung finden.Die Wirtschaftsbereichspolitik ist hinsichtlich ihrer Finanzierungsstrukturen und Anreizmechanismen einer Überprüfung zu unterziehen. Umweltmitverantwortung verlangt die Einhaltunggrundsätzlicher Umweltstandards als Voraussetzung für Förderung. Subventionen mit umweltschädlichen Auswirkungen sollten in einer Reihe von Wirtschaftsbereichen (z.B.Landwirtschaft, Energie, Verkehr) schrittweise abgebaut werden.
Es wird empfohlen,
- eine nationale Strategie zur nachhaltigen Entwicklung mit Zielen, Fristen und verbindlichen Festlegungen der Hauptbeteiligten zu erarbeiten und umzusetzen;
- die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den Umweltverwaltungen der Bundesländer und mit dem Bund hinsichtlich der Integration umweltpolitischer Belange und nachhaltiger Entwicklungzu verbessern;
- die Berücksichtigung von Umweltbelangen in den Bereichen Verkehr, Landwirtschaft, Energie und Regionalpolitik zu verbessern;
- das Umweltbarometer und andere Instrumente als Beitrag zur Formulierung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung umwelt- und wirtschaftspolitischer Ziele auch in Zukunft einzusetzen undinsbesondere seinen Geltungsbereich auf die Biodiversität auszudehnen;
- Umweltbelange weiterhin in der Steuerpolitik (z.B. ökologische Steuerreform) zu berücksichtigen und insbesondere stark verzerrend und anreizmindernd wirkende Ausnahmeregelungenzu überprüfen;
- die umweltpolitische Bedeutung von Subventionen (z.B. im alle zwei Jahre erstellten Subventionsbericht der Bundesregierung) zu überprüfen, damit umweltschädlicheSubventionen schrittweise abgebaut und Anreize für eine nachhaltige Entwicklung, für ein Umweltmanagement und -innovationen geschaffen werden.
Integration von umweltpolitischen und gesellschaftlichen Belangen
Die ökologische Modernisierung und die Schaffung von Arbeitsplätzen gehören zu den wichtigsten politischen Zielen in Deutschland. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Ausnutzung vonWin-Win-Situationen und positiven Synergie-Effekten. Wichtige politische Initiativen wie die ökologische Steuerreform zielen dabei ausdrücklich auf eine "doppelte Dividende" ab:Verbesserung der Umweltsituation bei gleichzeitiger Schaffung von Arbeitsplätzen. Schätzungen zufolge sind nahezu 3% aller Arbeitnehmer (1 Mio. Menschen) mittelbar oder unmittelbar imUmweltbereich beschäftigt. Bei gleichbleibenden Investitionsaufwendungen und parallel verlaufenden Produktivitätssteigerungen ist bei der direkten Beschäftigung im Umweltbereichkaum mit einem Anstieg zu rechnen. Insbesondere in den neuen Bundesländern wird eine erhebliche Anzahl von Arbeitsplätzen im Umweltbereich, die im Zusammenhang mit kurzfristigenArbeitsbeschaffungsmaßnahmen geschaffen wurden, verloren gehen. Bei dem Umweltdialog zwischen Bundesregierung, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, der im Rahmen des Bündnissesfür Arbeit aufgenommen wurde, sollte erkundet werden, wie potenzielle Synergieeffekte zwischen dem Schutz von Umwelt und Natur und der Schaffung von Arbeitsplätzen am besten genutzt werdenkönnten.
Insgesamt sind die Verteilungseffekte der ökologischen Steuerreform begrenzt. In nahezu allen Branchen des Verarbeitenden Gewerbes ist der Nettoeffekt gestiegener Energiesteuern undgeringerer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung positiv. Die Hauptsteuerlast wird von den privaten Haushalten getragen, doch selbst in Haushalten mit niedrigem Einkommen dürfte dieVeränderung beim verfügbaren Einkommen selten mehr als 1% betragen. Die Verteilungseffekte der ökologischen Steuerreform hängen in erster Linie von den Auswirkungen auf denBeschäftigungsumfang ab. Langfristig wird mit eindeutig positiven Beschäftigungseffekten der Reform gerechnet.
Das Fach Umwelt konnte erfolgreich zum Bestandteil von Lehrplänen, Lehrerseminaren und Berufsausbildungsgängen gemacht werden. Der Stellenwert des Umweltschutzes in derÖffentlichkeit hat im Verlauf der neunziger Jahre allerdings erheblich abgenommen, was auf eine verbesserte Umweltqualität sowie die das öffentliche Bewusstsein vorrangigbestimmenden wirtschaftlichen Probleme zurückzuführen ist. Zunehmend sind auch Diskrepanzen zwischen dem allgemeinen Umweltbewusstsein und dem Verhalten in der Praxis (insbesondere beijungen Menschen) zu beobachten. Dessen ungeachtet sind bei Abfalltrennung und Abfallverwertung, Energie- und Wassersparmaßnahmen weiterhin Fortschritte zu beobachten.
Die deutsche Öffentlichkeit ist generell in Umweltfragen gut informiert, wobei diese Informationen aus einer Reihe unterschiedlicher Quellen bezogen werden, zu denen u.a. die Medien,spezielle Veröffentlichungen und das Internet, staatliche und nicht staatliche Organisationen zählen. Das Umweltinformationsgesetz erfüllt jedoch immer noch nicht alle Vorgabender 1990 in Kraft getretenen EU-Richtlinie über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt. Außerdem fehlen adäquate, kohärente und aktuelle Daten. Soist das Datenmaterial zum bundesweiten Abfallaufkommen veraltet. Die Verfahren zur Sammlung, Aufbereitung und Bereitstellung von Daten sind häufig zu zeitaufwendig. Der OECDUmweltprüfbericht für Deutschland von 1993 hat die Notwendigkeit eines verbesserten Datenaustauschs zwischen Bund und Ländern bereits unterstrichen. Die Bürgerbeteiligungin Umweltfragen ist zwar allgemein anerkannt und gilt als positiver Beitrag zu Genehmigungs- und administrativen Zulassungsverfahren, verschiedene Gesetze zur Beschleunigung und Vereinfachung, dieAnfang der neunziger Jahre in Kraft getreten sind, haben allerdings die Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung und Vorbringung von Einwendungen eingeschränkt. Im Bundesnaturschutzgesetzsind Beteiligungsrechte für anerkannte, nicht staatliche Umweltorganisationen festgelegt. Ein Klagerecht der Umweltverbände ist darin jedoch nicht vorgesehen. Auf Länderebenewird diese Möglichkeit überwiegend eingeräumt, allerdings nicht in einigen der wichtigsten Bundesländer wie Baden?Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen.
Es wird empfohlen,
- Unterschiede in der Umweltqualität und deren Auswirkungen auf Gesundheit und Lebensbedingungen in unterschiedlichen Teilen der Gesellschaft weiter zu untersuchen;
- die Verteilungseffekte wichtiger umweltpolitischer Maßnahmen weiter zu prüfen und für eine Debatte über die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu sorgen;
- das gemeinsame Aktionsprogramm zu Umwelt und Gesundheit weiter umzusetzen;
- auf der Grundlage erfolgreicher örtlicher Initiativen (z.B. Lokale Agenda 21) Fortschritte in den Bereichen Umwelt und nachhaltige Entwicklung zu fördern;
- die Verfügbarkeit und Aktualität von Daten und Indikatoren zu Umweltqualität, Umweltbelastungen und diesbezüglichen Gegenmaßnahmen zu verbessern;
- den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und die Beteiligungsmöglichkeiten von Umweltgruppen bei Gerichtsverfahren zu verbessern;
- die öffentliche Beteiligung an der Konzeption, Umsetzung und Bewertung von umweltrelevanten Projekten und politischen Maßnahmen zu stärken;
- die Umwelterziehung auszuweiten und Verhaltensänderungen zu Gunsten eines nachhaltigeren Verbrauchs zu fördern.
Umweltpolitischer Aufholprozess in den neuen Bundesländern
Die Umweltfortschritte in den neuen Bundesländern sind generell als eindrucksvoll zu bezeichnen. Die Umweltsituation in diesen Ländern ist nachhaltig verbessert worden, womit siein vielerlei Hinsicht zu den alten Bundesländern aufgeholt haben. Der Schrumpfungsprozess in der Wirtschaft, die Investitionen in neue Anlagen und in die beste Technik, die derzeitverfügbar ist, haben zusammen mit der Verbesserung der umwelttechnischen Infrastruktur zu einer erheblichen Verminderung des Luftschadstoffausstoßes und der Schadstoffkonzentration in derLuft geführt. Die Wasserqualität der Fließgewässer hat sich verbessert, die Altlastensanierung ist vielfach bereits erfolgt. Diese Verbesserungen schlagen sich in einerwesentlich geänderten öffentlichen Wahrnehmung der Umweltqualität in den neuen Bundesländern nieder.
Allerdings besteht weiterer Handlungsbedarf zur Herbeiführung der im Einigungsvertrag für das Jahr 2000 vorgesehenen "Einheitlichkeit der ökologischen Lebensverhältnisseauf hohem Niveau". Hinsichtlich der "industriellen" Luftschadstoffe, der Wasserinfrastruktur (Wasserversorgung, Kanalisation und Abwasseraufbereitung) und der Abfallwirtschaft bestehen zwischen denalten und neuen Bundesländern nach wie vor Diskrepanzen in der Bilanz. Der Aufholprozess im Umweltbereich wird mehr Zeit in Anspruch nehmen als ursprünglich angenommen. Zudem sind inBereichen wie verkehrsbedingten Emissionen und Naturschutz neue Aufgaben hinzugekommen. Die Belastungen durch Landschaftszersiedelung und Straßenverkehr haben ebenfalls zugenommen. Die diffuseBelastung durch Nährstoffe aus der Landwirtschaft ist ungebrochen. In vielen Gebieten von hohem natürlichem Wert hat man noch keine befriedigende Lösung zur Flächennutzunggefunden. Trotz der umfangreichen Transferleistungen (1998 in der Grössenordnung von 33% des BIP der neuen Bundesländer) von Seiten des Bundes, der alten Bundesländer und der EUbefinden sich die neuen Bundesländer noch nicht auf einem nachhaltigen Entwicklungspfad. Die Integration von Wirtschafts-, Gesellschafts- und Umweltbelangen im Rahmen einerkohärenten Entwicklungsstrategie sowie die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von Unterstützungsmaßnahmen sind noch verbesserungsfähig. Die Überwachung und Bewertung derUmweltbedingungen auf der Grundlage sachgerechter Daten und Indikatoren ist unabdingbar. Die Beteiligung des Bundes an EU-Unterstützungsleistungen bietet nur begrenzt Spielraum fürUmweltschutzmaßnahmen. Vielmehr sollten innovative Ansätze zur nachhaltigen Entwicklung auf kommunaler und regionaler Ebene gefördert und die gewonnenen Erfahrungen über wirksameKommunikations- und Vernetzungsmaßnahmen besser als bisher weitergegeben werden.
Es wird empfohlen,
- den Anschluss an Kanalisation und Kläranlagen zu beschleunigen und wirtschaftlichere Möglichkeiten für Finanzierung, Bau und Betrieb dieser Anlagen zu untersuchen;
- die Sanierung von Altlasten und stillgelegten Deponien fortzusetzen, wobei mit Hilfe von Risikobewertungs- und Kosten-/Nutzenanalysen Prioritäten zu setzen sind;
- Grundstücksprivatisierungen und Flächennutzungen in Gebieten von hohem natürlichem Wert zu überprüfen, um eine wirksame Pflege von Schutzgebieten zugewährleisten;
- die Berücksichtigung von Umweltbelangen bei politischen Maßnahmen, Planungen und Programmen für die neuen Bundesländer zu verbessern, insbesondere hinsichtlichVerkehr, Landwirtschaft und Regionalentwicklung;
- eine bessere Überwachung und Beurteilung von entwicklungsbezogenen Plänen, Programmen und Projekten sicherzustellen und die Datenbasis für systematische Indikatoranalysen zuverbessern;
- die Beteiligung von Umweltgruppen und sonstigen Interessensverbänden an der Konzeption, Umsetzung und Bewertung strukturpolitischer Maßnahmen und sonstigerEntwicklungsinitiativen zu erleichtern;
- Partnerschaften zur nachhaltigen Entwicklung auf kommunaler und regionaler Ebene ins Leben zu rufen und die Vernetzung dieser Initiativen unter Einsatz innovativer Fördermechanismenzu unterstützen.
3. Internationale Kooperation
Internationale Verpflichtungen und Kooperation
In den neunziger Jahren führte Deutschland ein sehr weit reichendes und erfolgreiches Programm zur internationalen Kooperation im Umweltschutz durch, insbesondere mit seinen neunNachbarländern, seinen EU-Partnern, den mittel- und osteuropäischen Staaten und den Entwicklungsländern. Auf EU- und Europa-Ebene spielt das Land bei der Bekämpfunggrenzüberschreitender Umweltbelastungen und der Verbesserung der Umweltkooperation eine führende Rolle. Deutschland hat die Einleitung von Schadstoffen in internationale Flüsse erheblich verringert und nahezu alle Verpflichtungen hinsichtlich der Verschmutzung von Nord- und Ostsee aus Quellen an Land erfüllt. Das Land hat sämtlicheinternationale Verpflichtungen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Luftverschmutzung durch vorzeitige Reduzierung seiner Emissionen an SO2, NOx undflüchtigen organischen Verbindungen umgesetzt. Insbesondere wurden sämtliche Hauptquellen atmosphärischer Verschmutzung in den neuen Bundesländern beseitigt, was dieLuftverschmutzung im "Schwarzen Dreieck" erheblich verringert hat. So hat Deutschland in den neunziger Jahren die Kooperation mit seinen beiden östlichen Nachbarn (Polen und TschechischeRepublik) verstärkt und dabei neue bilaterale und trilaterale Abkommen geschlossen, Know-how und finanzielle Unterstützung bereitgestellt und bei der bilateralen Hilfe an mittel- undosteuropäische Länder eine führende Rolle gespielt. Deutschland unterstützt die globale Kooperation beim Klimawandel und bei der Biodiversität. Die Verwendung vonHalonen und FCKW ist inzwischen eingestellt, ebenso die Produktion von Geräten, bei denen H-FCKW zum Einsatz kommt. Die Ständigen Sekretariate der Klimarahmenkonvention und der Konventionzur Bekämpfung der Wüstenbildung haben ihren Sitz in Bonn. Deutschland ist einer der Haupt-Geldgeber von Umweltstiftungen im internationalen Rahmen.
Trotz dieser Leistungen gibt es einige wenige Bereiche, in denen die Verpflichtungen bzw. Erwartungen nicht erfüllt wurden. Hinsichtlich der Verschmutzung von Nord- und Ostsee aus anLand befindlichen Quellen hat Deutschland (wie andere betroffene Länder auch) die geplante 50%-Reduzierung des anthropogenen Stickstoffeintrags zwischen 1985/87 und 1995 nicht erreicht.Die in diesem Zeitraum erzielte Absenkung bewegt sich lediglich im Bereich von 25%. Darin zeigt sich der begrenzte Erfolg bei der Rückführung dieser Einleitungen aus diffusen Quellen,insbesondere der Landwirtschaft. Deutschland hat bisher erst die Hälfte seiner als wesentliche Ostsee-Verschmutzungsquellen eingestuften Brennpunkte auf seinem Staatsgebiet beseitigt. Bei derUmsetzung der EU-Richtlinie über kommunale Abwässer liegen die neuen Bundesländer im Rückstand. Da die Habitat-Richtlinie der EU in Deutschland erst mit einiger Verzögerungumgesetzt wurde, hat die Europäische Kommission Deutschland von einer möglichen Verzögerung der Freigabe von Strukturfondsmitteln unterrichtet. Deutschland unterstützt zwar dienachhaltige Entwicklung nach den Vereinbarungen von Rio de Janeiro, eine nationale Strategie zur nachhaltigen Entwicklung in Abstimmung mit allen Interessengruppen wurde jedoch noch nichterarbeitet. Ebenso wenig wurde die staatliche Entwicklungshilfe aufgestockt, wie dies in Rio vorgesehen war. Vielmehr hat Deutschland seine Entwicklungshilfe relativ gesehen sogarzurückgefahren. Bei der staatlichen Entwicklungshilfe (in Prozent des BSP) liegt das Land daher an 16. Stelle der OECD-Länder im Entwicklungshilfeausschuss. Die erheblichen Aufwendungen zurGewährleistung eines raschen Umbaus in den neuen Bundesländern und in den ehemaligen Ostblockländern werden allmählich gesenkt; demnach könnte sich der Spielraum des Landeszur Bereitstellung staatlicher Entwicklungshilfe wieder erhöhen.
Es wird empfohlen,
- interne Verfahren weiterzuentwickeln, damit die Umsetzung von EU-Richtlinien, bei denen Maßnahmen der Bundesländer erforderlich sind, beschleunigt wird;
- sich weiterhin mit Fragen des internationalen Umweltschutzes in Bezug auf die Landwirtschaft zu befassen, z.B. mit der Einleitung von Nitraten in Fließgewässer oder von Ammoniakin die Luft;
- Aktionspläne für Überschwemmungen in den Einzugsgebieten internationaler Flüsse umzusetzen;
- die internationale Umwelt-Kooperation mit mittel- und osteuropäischen Ländern fortzusetzen, um einen frühzeitigen Beitritt der Kandidatenländer zu erleichtern;
- den Umfang der staatlichen Entwicklungshilfe, insbesondere als Beitrag zur Lösung globaler Umweltprobleme, zu erhöhen.
Klimaschutz
Deutschland hat sich für 2005 ein ehrgeiziges nationales Ziel zur Reduzierung von CO2-Emissionen gesetzt. Ebenso hat sich das Land für 2008-12 zu einem ehrgeizigeninternationalen Ziel bezüglich Treibhausgas-Emissionen insgesamt verpflichtet. Mit der Verringerung der CO2-Emissionen zwischen 1990 und 1999 um 15,5% ist Deutschland eines derwenigen Länder, das die Emissionsziele der Klimarahmenkonvention und deren Kyoto-Protokoll erreichen dürfte, d.h. bis zum Jahr 2000 den CO2-Ausstoß auf den Umfang von 1990zu vermindern und bis 2008-12 die Treibhausgas-Emissionen erheblich zu senken. Die Emission von Treibhausgasen wie CH4 und N2O hat im gleichen Zeitraum stark abgenommen.Deutschland hat zudem eine Reihe wichtiger Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen beschlossen. Die ökologische Steuerreform von 1999 war ein wichtiger Schritt zuEnergie-Effizienzverbesserungen und zur Energie-Einsparung, ohne dass die Gesamtsteuerbelastung erhöht wurde. Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz bietet finanzielle Unterstützung fürerneuerbare Energien wie Wind- und Sonnenenergie. Deutschland verfügt außerdem über wirksame Beratungsgremien in Fragen des Klimawandels, z.B. zweiSachverständigenräte der Bundesregierung und eine Enquete-Kommission des Bundestages, über welche wissenschaftlich-technischer Sachverstand in die Entscheidungsprozesse derBundesregierung einfließt.
Zwar hat Deutschland bei der Reduzierung von CO2-Emissionen erhebliche Erfolge vorzuweisen, großenteils ist dies jedoch auf den wirtschaftlichen Niedergang und eine nach derdeutschen Einigung geänderte Zusammensetzung der Energieträger in den neuen Bundesländern zurückzuführen. Um seine nationalen und internationalen Emissionsziele (d.h. dasKyoto-Protokoll und das zugehörige EU-Lastenverteilungsabkommen) erreichen zu können, muss Deutschland die bisher getroffenen Maßnahmen konsequenter weiterverfolgen und diekürzlich im Rahmen des Klimaschutzprogramms gefassten Beschlüsse umsetzen. Ebenso sollten die Ausnahmeregelungen bei der Ökosteuer überprüft werden. Beim Energiesektorist das Land zudem bisher nicht in der Lage gewesen, die Kohlesubventionen in ausreichendem Maß zu senken. Außerdem wird sich durch den Beschluss zum allmählichen Ausstieg aus derKernenergie die Senkung der CO2-Emissionen noch schwieriger verwirklichen lassen. Verkehrsbedingte Emissionen steigen seit 1990 kontinuierlich an, verbindlich vorgeschriebeneMaßnahmen wurden jedoch nur wenige beschlossen. Wirtschaftlichkeits- und sonstige quantitative Analysen zur Klimaschutzpolitik schlagen sich in der Umsetzung politischer und sonstigerMaßnahmen nicht in vollem Umfang nieder. Analysen hinsichtlich politischer Maßnahmen zur Verbesserung von Kohlenstoffsenken und zur Senkung von Treibhausgasen, bei denen es sichnicht um CO2 handelt, sind bisher nur in geringem Umfang durchgeführt worden.
Es wird empfohlen,
- beschlossene Maßnahmen zum Klimawandel umzusetzen, und zwar unter Berücksichtigung des Kernenergie-Ausstiegs, und hierzu Fristen festzulegen;
- die in Gang befindliche allmähliche Abschaffung der Kohlesubventionierung zu beschleunigen;
- die Entwicklung erneuerbarer Energien sowie stärkere Energie-Einsparungen weiter zu fördern;
- sich konsequenter mit Fragen des CO2-Ausstoßes des Verkehrssektors zu befassen, wobei über freiwillige Verpflichtungen hinausgegangen werden sollte, und die Nutzungöffentlicher Verkehrsmittel zu fördern;
- Maßnahmen zur Verbesserung von Kohlenstoffsenken und zur Senkung des Ausstoßes von Nicht-CO2-Treibhausgasen auszuarbeiten;
- weitere politische und sonstige Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, damit nationale und internationale Emissionsziele erreicht und die Energie-Effizienz gesteigert werden;
- bei der Festlegung der einzelnen Bestandteile der Klimapolitik stärker auf Wirtschaftlichkeitsanalysen zu setzen.
Weitere Informationen:
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Pressemitteilung vom 24.01.2001: OECD bestärkt Kurs der Bundesregierung zur ökologischen Modernisierung in Deutschland

