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Stand: 20.02.2009


Quecksilberverbot und Energiesparlampen - ein Widerspruch?

Das Bundesumweltministerium unterstützt ein globales Übereinkommen zum weitgehenden Verbot von Quecksilber (Hg), weil es hochgiftig für Mensch und Umwelt ist und sich in der Umwelt anreichert. Nicht überall lässt sich jedoch auf Quecksilber verzichten.

So erscheint es auf den ersten Blick widersprüchlich, dass aus Klimaschutzgründen für Energiesparlampen geworben wird, obwohl diese Lampen kleinere Mengen Quecksilber enthalten. Sie sind trotzdem gut für Umwelt und Klima. Gegenüber der klassischen Glühbirne weisen Energiesparlampen eine bis zu fünffach höhere Leuchtausbeute aus, benötigen also auch nur ein Fünftel des Stroms. Während traditionelle Glühlampen nur einen kleinen Teil des verbrauchten Stroms in Licht umwandeln können und den Rest als Wärme in die Umwelt abgeben, vermag zum Beispiel eine Energiesparlampe mit elf Watt Leistung ebenso hell zu leuchten wie eine 60-Watt-Glühbirne. Das heißt zugleich, es ließen sich jährlich in Deutschland rund 22 Mrd. Kilowattstunden einsparen, davon ein Drittel in privaten Haushalten. Dies entspricht einer Reduktion von jährlich 4,5 Mio. t Ausstoß Klima schädlichen Kohlendioxids, oder anders ausgedrückt, einem CO2-Ausstoß von etwa 1,8 Mio. Mittelklassewagen. 1 bis 2 kleinere Kohlekraftwerke können dadurch überflüssig gemacht werden. Außerdem halten diese Lampen deutlich länger, es wird auch Müll eingespart. Entscheidend ist, dass sie fachgerecht entsorgt werden, damit das enthaltende Quecksilber nicht in die Umwelt gelangt.

Fazit: Durch die quecksilberhaltigen Energiesparlampen wird weniger Kohlestrom benötigt. Hierdurch wird weniger Quecksilber durch die Kohleverbrennung freigesetzt als in den Energiesparlampen eingesetzt wird. Letztlich führen also konventionelle Glühlampen zu höheren Quecksilberemissionen als quecksilberhaltige Energiesparlampen. Ausrangierte Energiesparlampen unterliegen den Anforderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Das bedeutet, sie gehören nicht in den Hausmüll, sondern auf den Recyclinghof oder in Sammelbehälter, die der Handel bereitstellt. Informationen über die Rückgabemöglichkeiten erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher beispielsweise bei ihrer kommunalen Abfallberatung.