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Stand: März 2008


Natura 2000

Überblick

LogoNatura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zum Erhalt der in der EU gefährdeten Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten) und den Schutzgebieten der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen).

In Deutschland sind rund 14% der Landesfläche und 31% der Meeresfläche als Natura 2000-Gebiete gemeldet. Auf diese Weise übernimmt Deutschland Verantwortung für den Erhalt typischer Naturlandschaften, wie z. B. Buchenwälder oder das weltweit einmalige Ökosystem Wattenmeer, und leistet so einen wesentlichen Beitrag zum weltweiten Erhalt der Biologischen Vielfalt.

Für die Auswahl und Meldung der Natur 2000-Gebiete, ihren Schutz und ihr Management sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Lediglich für die Gebiete und Arten jenseits der küstennahen Hoheitsgewässer (der 12-Seemeilen-Zone), in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), ist der Bund verantwortlich.

Prozess der Gebietsmeldung

Ziel von Natura 2000 ist es, für gefährdete Arten und Lebensräume in der Europäischen Union ein Netzwerk von Gebieten unter Schutz zu stellen. Da die Natur aber nicht an Landesgrenzen halt macht, werden die EU-Staaten bei der Gebietsauswahl nicht einzeln betrachtet. Es werden vielmehr als Bezugsräume biogeographische Regionen abgegrenzt, die sich an den Verbreitungsgebieten der Arten orientieren. Für jede biogeographische Region wird EU-weit eine gemeinschaftlich repräsentative Liste von Schutzgebieten erstellt. Insgesamt gibt es neun biogeographische Regionen. Deutschland deckt wesentliche Bereiche der kontinentalen und atlantischen Region ab und grenzt in einem schmalen Saum an die alpine Region.

Bei der Auswahl der am besten als Schutzgebiet geeigneten Flächen orientiert man sich ausschließlich an den Bedürfnissen der Natur. Politische oder wirtschaftliche Aspekte stehen bei diesem Schritt zunächst im Hintergrund. Nur die jeweils wertvollsten Gebiete für jede europaweit gefährdete Art und jeden Lebensraum sollen ausgesucht werden. Obwohl es noch punktuell Nachbesserungsbedarf gibt, ist der Meldeprozess der Natura 2000-Gebiete an die Europäische Kommission für Deutschland mittlerweile im Wesentlichen abgeschlossen.

Schutz und Management der Gebiete

Für alle Natura 2000-Gebiete gilt: Der Erhaltungszustand der dort geschützten Arten und Lebensräume soll sich nicht verschlechtern. Wie das am besten zu erreichen ist, kann z.B. in einem Managementplan festgelegt werden.

Das heißt nicht, dass Natura 2000-Gebiete für den Menschen Tabu sind - im Gegenteil! Viele traditionelle Kulturlandschaften in Europa sind erst durch die menschliche Bewirtschaftung so wertvoll geworden, z. B. die Heidelandschaften in Norddeutschland, die es ohne Schafe und Schäfer nicht gäbe.

Wirtschaftliche und soziale Belange können und sollen also auch in Natura 2000-Gebieten Berücksichtigung finden. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass die Erhaltungsziele des Gebietes dadurch nicht beeinträchtigt werden. Deshalb muss bei Planungen oder Projekten gegebenenfalls geprüft werden, ob sie mit den Schutzzielen des Gebietes verträglich sind. Doch selbst wenn sich bei der Prüfung ergibt, dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht auszuschließen sind, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wenn für das Projekt keine sinnvollen Alternativen vorliegen und zwingende Gründe des öffentlichen Interesses dessen Durchführung erfordern. Dann muss an anderer Stelle der entstandene Naturschaden ausgeglichen werden (z.B. durch Umsiedlung der betroffenen Tiere), damit insgesamt der Zusammenhalt und die Funktion des Gebietsnetzes gewahrt bleibt.

Monitoring und Berichte

Um feststellen zu können, wie sich der Zustand der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union entwickelt, werden zukünftig für alle europäisch geschützten Arten und Lebensräume regelmäßig Bestandserhebungen durchgeführt. Auf Grundlage dieser fortlaufenden Beobachtungen berichten die EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission über den Erhaltungszustand der jeweiligen Arten und Lebensräume. Auf europäischer Ebene werden diese Daten dann zu einem Gesamtbild zusammengefügt und die Erhaltungszustände der Arten und Lebensräume in einem "Ampelschema" mit rot (schlecht), gelb (unzureichend) und grün (günstig) bewertet.


Collage: Schriftzug mit Logo auf einem Hintergrundbild, das eine Wildkatze im Buchenwald zeigt