Stand: November 2008



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Resolution der UN-Generalversammlung zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Dreiundsechzigste Tagung
Zweiter Ausschuss
Tagesordnungspunkt 49 f)

Nachhaltige Entwicklung: Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Von dem Stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Andrei Metelitsa (Belarus) vorgelegter Resolutionsentwurf auf der Grundlage informeller Konsultationen zum Resolutionsentwurf A/C.2/63/L.17

Die Generalversammlung erklärt erneut, dass das Übereinkommen über die biologische Vielfalt das wichtigste internationale Rechtsinstrument für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Ressourcen und für die gerechte und ausgewogene Beteiligung an den Vorteilen aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ist.

Einhundertneunzig Staaten und eine Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration haben das Übereinkommen ratifiziert und einhundertsiebenundvierzig Staaten und eine Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration haben das Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt ratifiziert.


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