Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) ist eines der drei völkerrechtlichen Abkommen, die bei der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro 1992 zur Unterzeichnung auslagen. Das Übereinkommen trat am 29.12.1993 völkerrechtlich in Kraft. Deutschland ist seit 1994 Vertragspartei.

Das Übereinkommen hat drei übergeordnete Ziele:

  • die Erhaltung biologischer Vielfalt,
  • eine nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und
  • die gerechte Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen

Die biologische Vielfalt umfasst die drei Komponenten Ökosystemvielfalt, Artenvielfalt und genetische Vielfalt innerhalb von Arten. Im Strategischen Plan der Konvention wurde das Ziel festgelegt, bis 2010 die gegenwärtige Rate des Verlustes an biologischer Vielfalt signifikant zu reduzieren. Dieses Ziel wurde im Umsetzungsplan des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung (WSSD) 2002 in Johannesburg bestätigt.

Bisher sind dem Übereinkommen 190 Staaten und die Europäische Gemeinschaft als Vertragsparteien beigetreten.
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Nov. 2008 Resolution Resolution der UN-Generalversammlung zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt 
Juli 2007 Bericht UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD)
Treffen der Nebenorgane im Juli 2007 in Paris
 
Mai 2007 Konferenz Informationen zur 9. Vertragsstaatenkonferenz der CBD 2008 
April 2006 Konferenz Übereinkommen über die biologische Vielfalt
8. Vertragsstaatenkonferenz 2006 in Curitiba, Brasilien
 
Jan. 2008 Info Übereinkommen über die biologische Vielfalt - Kurze Einführung 
März 2006 Ergebnisse UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD)
Erste Sitzung der Arbeitsgruppe zu Schutzgebieten
 


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