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Naturschutz / Biologische Vielfalt
Internationaler Naturschutz
Übereinkommen über die Biologische Vielfalt
Übereinkommen über die biologische Vielfalt
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) ist eines der drei völkerrechtlichen Abkommen, die bei der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro 1992 zur Unterzeichnung auslagen. Das Übereinkommen trat am 29.12.1993 völkerrechtlich in Kraft. Deutschland ist seit 1994 Vertragspartei.
Das Übereinkommen hat drei übergeordnete Ziele:
- die Erhaltung biologischer Vielfalt,
- eine nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und
- die gerechte Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen
Die biologische Vielfalt umfasst die drei Komponenten Ökosystemvielfalt, Artenvielfalt und genetische Vielfalt innerhalb von Arten. Im Strategischen Plan der Konvention wurde das Ziel festgelegt, bis 2010 die gegenwärtige Rate des Verlustes an biologischer Vielfalt signifikant zu reduzieren. Dieses Ziel wurde im Umsetzungsplan des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung (WSSD) 2002 in Johannesburg bestätigt.
Bisher sind dem Übereinkommen 190 Staaten und die Europäische Gemeinschaft als Vertragsparteien beigetreten.
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Datum
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Bereich
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Titel / Überschrift
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|---|---|---|
| Nov. 2008 | Resolution | Resolution der UN-Generalversammlung zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt |
| Juli 2007 | Bericht |
UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) Treffen der Nebenorgane im Juli 2007 in Paris |
| Mai 2007 | Konferenz | Informationen zur 9. Vertragsstaatenkonferenz der CBD 2008 |
| April 2006 | Konferenz |
Übereinkommen über die biologische Vielfalt 8. Vertragsstaatenkonferenz 2006 in Curitiba, Brasilien |
| Jan. 2008 | Info | Übereinkommen über die biologische Vielfalt - Kurze Einführung |
| März 2006 | Ergebnisse |
UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) Erste Sitzung der Arbeitsgruppe zu Schutzgebieten |
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Internationales Jahr der biologischen Vielfalt



