Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) ist eines der drei völkerrechtlichen Abkommen, die bei der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro 1992 zur Unterzeichnung auslagen. Das Übereinkommen trat am 29. Dezember 1993 völkerrechtlich in Kraft. Deutschland ist seitdem Vertragspartei. [ mehr]







Logo der 10. Vertragsstaatenkonferenz BioversitätLogo: COP10/www.cbd.int

10. Vertragsstaatenkonferenz 2010

Im japanischen Nagoya leitete die Staatengemeinschaft die überfällige Trendwende zum Schutz der Biologischen Vielfalt ein. Es wurden Beschlüsse in drei zentralen Bereichen gefasst.

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9. Vertragsstaatenkonferenz 2008

Auf der Konferenz in Bonn gelang ein weltweiter Aufbruch zum Schutz der Natur. Die Beschlüsse der Konferenz brachten den Natur- und Artenschutz zurück auf die Agenda der internationalen Umweltpolitik.

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8. Vertragsstaatenkonferenz 2006

In den Ergebnissen der 8. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt in Curitiba (Brasilien) konnte eine solide Basis gesehen werden, um bei den Verhandlungen 2008 in Deutschland substanzielle Fortschritte zu erreichen.

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