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Naturschutz / Biologische Vielfalt
Internationaler Naturschutz
Übereinkommen über die biologische Vielfalt
Stand: 22. März 2006
8. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt in Curitiba, Brasilien (Hintergrundpapier)
Vom 20. bis zum 31. März 2006 findet in Curitiba, Brasilien, die 8. Vertragsstaatenkonferenz (8. VSK) des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) statt. Dem ging in der Woche davor, vom 13. bis 17. März, die dritte
Vertragsstaatenkonferenz des unter der CBD eingerichteten Protokolls über biologische Sicherheit (Cartagena-Protokoll oder auch Biosafety-Protokoll) voraus. Die CBD gehört wie die Klimarahmen- und die Wüstenkonvention zu den drei Rio-Konventionen. Deutschland ist seit ihrem
Inkrafttreten am 23. Mai 1993 Vertragspartei (aktuell 188 Vertragsparteien). Das Cartagena-Protokoll ist am 11. September 2003 in Kraft getreten. Deutschland gehört zu den Erstunterzeichnern.
Weitere Informationen:
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Pressemitteilung vom 01.04.2006: UN-Gipfel in Curitiba stellt Weichen für den Schutz der biologischen Vielfalt
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Rede von Staatssekretär Matthias Machnig am 29.03.2006 (nur in englischer Sprache)
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Pressemitteilung vom 29.03.2006: Deutschland wird 2008 Gastgeber des Weltgipfels zur biologischen Vielfalt
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Pressemitteilung vom 28.03.2006: Staatssekretär Machnig trifft designierten Chef des UN-Umweltprogramms
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Pressemitteilung vom 17.03.2006: Weltweiter Naturschutz muss an Schwung gewinnen
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Hintergrundpapier
- Internetangebot der CBD
www.biodiv.org (Seite in englischer Sprache)
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Druckversion
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Notizzettel
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