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Internationaler Naturschutz
Übereinkommen über die Biologische Vielfalt
Stand: September 2008
Übereinkommen über die biologische Vielfalt - Kurze Einführung
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) ist eines der drei völkerrechtlichen Abkommen, die bei der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro 1992 zur Unterzeichnung auslagen. Das Übereinkommen trat am 29.12.1993 völkerrechtlich in Kraft. Deutschland ist seit 1994 Vertragspartei.
Das Übereinkommen hat drei übergeordnete Ziele:
- die Erhaltung biologischer Vielfalt,
- eine nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und
- die gerechte Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen
Die biologische Vielfalt umfasst die drei Komponenten Ökosystemvielfalt, Artenvielfalt und genetische Vielfalt innerhalb von Arten. Im Strategischen Plan der Konvention wurde das Ziel festgelegt, bis 2010 die gegenwärtige Rate des Verlustes an biologischer Vielfalt signifikant zu reduzieren. Dieses Ziel wurde im Umsetzungsplan des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung (WSSD) 2002 in Johannesburg bestätigt.
Bisher sind dem Übereinkommen 190 Staaten und die Europäische Gemeinschaft als Vertragsparteien beigetreten. Die USA haben das Übereinkommen gezeichnet, aber nicht ratifiziert. Das Übereinkommen ist mit dieser hohen Anzahl der Vertragsstaaten eines der größten völkerrechtlichen Übereinkommen. Diese hohe Akzeptanz lässt sich u. a. mit der Verknüpfung der Schutzbemühungen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt mit einer naturschutzgerechten, nachhaltigen Nutzung dieser natürlichen Ressourcen erklären. Das Übereinkommen geht mit diesem Ansatz in seiner Zielsetzung und Reichweite über die Anliegen "klassischer" Naturschutzabkommen hinaus. Die CBD bekräftigt das völkerrechtliche Prinzip, dass die Staaten souveräne Rechte über ihre biologischen Ressourcen besitzen, betont jedoch auch das gemeinsame Anliegen der Menschheit, diese Ressourcen zu erhalten und nachhaltig zu nutzen.
Zur Erreichung der beiden ersten Ziele verpflichtet die CBD die Vertragsstaaten zur Erhaltung aller Bestandteile der biologischen Vielfalt, sowohl in ihrem Lebensraum ("in situ") als auch als unterstützende Maßnahme außerhalb des Lebensraumes ("ex situ"), beispielsweise in Gen-Datenbanken, botanischen oder zoologischen Gärten. Bestehende Nutzungen, z.B. Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei, sollen gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit ausgestaltet, und Forschung und Ausbildung sowie Öffentlichkeitsarbeit als Instrumente zur Förderung des Übereinkommens eingesetzt werden.
Zur Erreichung des dritten Ziels – der gerechte Vorteilsausgleich bei der Nutzung genetischer Ressourcen - sollen die Herkunftsländer für die Gewährung des Zugangs zu ihren genetischen Ressourcen, z.B. für die Entwicklung von landwirtschaftlichen oder pharmazeutischen Produkten, angemessen an den damit erzielten Gewinnen beteiligt werden (ABS – Access and Benefit Sharing). Denn nicht nur Pflanzen, Tiere und ihre Produkte sind wirtschaftlich nutzbar, sondern auch die genetischen Informationen einzelner Individuen, beispielsweise als Ausgangsmaterial für pharmazeutische Forschungen.
Aufbau und Gremien der CBD
Die CBD ist ein Rahmenabkommen, was bedeutet, dass die Bestimmungen, die in den einzelnen Paragrafen und Artikeln festgelegt sind, relativ allgemein gehalten sind und in einem Folgeprozess durch die Beschlüsse der Vertragsstaatenkonferenz konkretisiert werden müssen. Die Vertragstaatenkonferenz ist das oberste politische Entscheidungsgremium der Konvention. Sie wird durch eine Reihe von Arbeitsgruppen und Ausschüssen unterstützt, u. a. durch den wissenschaftlich-technischen Ausschuss (Subsidiary Body on Scientific, Technical and Technological Advice - SBSTTA), die Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Konvention, Arbeitsgruppen zu ABS, Schutzgebieten und zu Rechten indigener Bevölkerungsgruppen. Alle diese Zwischenorgane der CBD geben Empfehlungen ab, die bei der jeweils nächsten Vertragsstaatenkonferenz verhandelt und beschlossen werden.
Finanzierung der CBD
Ein Finanzierungsmechanismus soll besonders den finanzschwächeren Ländern helfen, die durch die Umsetzung der CBD entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen. Als vorläufiger Finanzierungsmechanismus wurde der bei der Weltbank angesiedelte Globale Umweltfonds (Global Environment Facility - GEF) bestimmt. Dieser 1991 gegründete, multilaterale Fonds vergibt an Entwicklungs- und Transformationsländer Zuschüsse für Investitionen und technische Beratung in den Bereichen biologische Vielfalt, Klimaschutz, Bekämpfung der Wüstenbildung, langlebige organische Umweltgifte sowie Schutz internationaler Gewässer und Schutz der Ozonschicht.
Arbeitsprogramme der CBD
Es gibt eine Reihe von thematischen Arbeitsprogrammen der CBD, die die Hauptbioregionen der Erde widerspiegeln, u. a. zu Wäldern, Binnengewässern, Meeren und Küsten, Inseln, Trockengebieten und Bergen. Darüber hinaus wurden zahlreiche themenübergreifende Arbeitsprogramme verabschiedet, z.B. zu ABS, Schutzgebieten, nachhaltiger Nutzung, Anreizmaßnahmen, Kommunikation und Bildung sowie zu Technologietransfer und Technologiekooperationen.
Deutschland macht sich in besonderer Weise für das 2004 in Kuala Lumpur beschlossene Arbeitsprogramm zu Schutzgebieten stark. Dieses Arbeitsprogramm hat das übergeordnete Ziel, bis 2010 auf Land und 2012 auf See ein weltweites, repräsentatives Schutzgebietsnetz zu errichten. Hierfür gibt das Arbeitsprogramm zahlreiche Schritte mit konkreten Fristen vor.
9. Vertragsstaatenkonferenz der CBD vom 19. bis 30. Mai 2008 in Bonn
Die 9. Vertragsstaatenkonferenz der CBD fand vom 19. bis 30. Mai 2008 in Bonn statt. Deutschland hat am ersten Konferenztag die Präsidentschaft der CBD bis zur 10. CBD-Vertragsstaatenkonferenz 2010 in Japan übernommen. Mehr als 6000 Teilnehmer haben in Bonn unter deutschem Vorsitz zwei Wochen lang Maßnahmen beraten, um den weltweiten Verlust an biologischer Vielfalt zu reduzieren und die notwendige Trendwende beim anhaltenden Biodiversitätsverlust einzuleiten.
Es ist ein weltweiter Aufbruch zum Schutz der Natur gelungen. Bei den strittigsten Themen konnte Einigkeit erzielt und der Stillstand der letzten Jahre überwunden werden. Weitere Informationen zu den Konferenzergebnissen finden Sie auf den
BMU-Sonderseiten zur Konferenz.
ABS – ein Schwerpunktthema der deutschen CBD-Präsidentschaft bis 2010
Der Zugang zu den genetischen Ressourcen eines Landes ist laut der CBD an die Zustimmung des Ressourceninhabers sowie an einvernehmlich festgelegte Bedingungen hinsichtlich des Vorteilsausgleichs geknüpft. Konkrete Zugangs- und Vorteilsausgleichsbedingungen werden entsprechend den nationalen Gesetzen u. a. in so genannten "Materialüberlassungsverträgen" ausgehandelt.
Auf der 6. Vertragsstaatenkonferenz der CBD im April 2002 wurden in den "Bonner Leitlinien über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte und ausgewogene Beteiligung an den Vorteilen aus ihrer Nutzung" Mindeststandards festgelegt. Diese international gültigen, freiwilligen Leitlinien gewährleisten mehr Rechtsklarheit, insbesondere in den Ländern, die noch nicht über nationale Zugangsgesetzgebungen verfügen.
Aus der Sicht vieler Entwicklungsländer reichen die freiwilligen Bonner Leitlinien jedoch nicht aus, um sicherzustellen, dass genetische Ressourcen nicht unrechtmäßig angeeignet werden ("Biopiraterie"). Daher fordern sie seit Jahren die Schaffung internationaler rechtsverbindlicher Regelungen.
Nach 16 Jahren ist es nun gelungen, einen gemeinsamen Weg einzuschlagen, der zu einer international verbindlichen Vereinbarung zur gerechten Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung der genetischen Vielfalt führt. Bei der 9. Vertragsstaatenkonferenz der CBD in Bonn wurde ein "Bonner Mandat" verabschiedet, das einen straffen Fahrplan bis zur Verabschiedung eines so genannten internationalen "ABS-Regimes" bei der 10. Vertragsstaatenkonferenz der CBD in 2010 beinhaltet. Die inhaltliche Ausgestaltung des ABS-Regimes muss während der deutschen CBD-Präsidentschaft erfolgen, die große Verantwortung dafür trägt, dass die Entscheidungen der Konferenz umfassend und rechtzeitig umgesetzt werden.
Das Thema ABS ist daher Bestandteil der "
Bonn Agenda für globale biologische Vielfalt", die während des Ministersegments der Konferenz beschlossen wurde und die Themenkomplexe umfasst, auf deren Fortschritt während des deutschen Vorsitzes besonderer Wert gelegt wird.
Einen Überblick über den Stand der Umsetzung in wichtigen Themenfeldern des Übereinkommens gibt folgende Tabelle:
| Arbeitsbereiche (Auswahl) | Stand der Entwicklung nach der 9. Vertragsstaatenkonferenz (VSK 9) der CBD vom 19. bis 30. Mai 20086 in Bonn |
|---|---|
| 1. Thematische Arbeitsprogramme | |
| Biologische Vielfalt der Binnengewässer einschl. der Feuchtgebiete | Mehrjähriges Arbeitsprogramm; bei VSK 9 wurde verbesserte Zusammenarbeit zwischen Ramsar-Konvention und CBD und Harmonisierung des Berichtswesens beider Konventionen beschlossen. |
| Biologische Vielfalt der Meere und Küsten | Mehrjähriges erweitertes Arbeitsprogramm; bei VSK 9 wurden wissenschaftliche und ökologische Kriterien für Schutzgebietsausweisung verabschiedet; Einigung auf entsprechenden Prozess; Einberufung eines Experten-Workshops zur Entwicklung von Richtlinien für Umweltverträglichkeitsprüfungen und strategische Umweltprüfungen. |
| Biologische Vielfalt der Wälder | Mehrjähriges erweitertes Arbeitsprogramm; Bei VSK 9 Revision des Arbeitsprogramms mit guten Ergebnissen zu Waldschutz, illegalem Holzeinschlag, Zusammenarbeit CBD und Klimarahmenkonvention, gentechnisch veränderten Bäumen. |
| Agrobiodiversität | Mehrjähriges Arbeitsprogramm in enger Zusammenarbeit mit der FAO; bei VSK 9 wurde Revision des Arbeitsprogramms vorgelegt, wichtige Rolle innerhalb der Konvention bestätigt. |
| Biologische Vielfalt in Trockengebieten | Mehrjähriges Arbeitsprogramm; bei VSK 9 wurde verbesserte Zusammenarbeit der Konventionen, Harmonisierung des Berichtswesens und Integration von Klimaaspekten in das Arbeitsprogramm beschlossen. |
| Biologische Vielfalt der Berge | Mehrjähriges Arbeitsprogramm |
| Biologische Vielfalt von Inseln | Bei VSK 8 wurde eine globale Partnerschaft für Inseln (GLISPA) ins Leben gerufen, die v.a. eine Ausweitung mariner Schutzgebiete anstrebt; bei VSK 9 Annahme des Fortschrittsberichts. |
| 2. Querschnittsthemen | |
| Schutzgebiete | Mehrjähriges Arbeitsprogramm mit konkreten Zeitvorgaben; Arbeitsgruppe; regionale Treffen zur Umsetzung in allen Weltregionen; bei VSK 9 Begrüßung der Life Web Initiative, Sekretariat die Koordinierungsrolle der Initiative zugesprochen, regionale Prozesse zur Einrichtung nationaler und regionaler Schutzgebietsysteme gestärkt, verbesserte Datengrundlagen vereinbart. |
| Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechter Vorteilsausgleich (ABS) | Internationale Richtlinien zum Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechtem Vorteilsausgleich ("Bonn-Guidelines") bei VSK 6 beschlossen; bei VSK 9 Verabschiedung des "Bonner Mandats" mit straffem Fahrplan zur Verabschiedung eines internationalen ABS-Regimes bei VSK 10. |
| Indigene Völker und lokale Gemeinschaften | Mehrjähriges Arbeitsprogramm; freiwillige "Akwé:Kon-Richt¬linien" über die Durchführung von Verträglichkeitsprüfungen für Maßnahmen in und auf "heiligen Stätten"; seit 1998 Arbeitsgruppe; bei VSK 9 durchgängig UN-Dekla¬ration der Rechte indigener Völker anerkannt; Beiträge zur Entwicklung einer Strategie zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung biologischer Vielfalt zur Stärkung der Rechte indigener und lokaler Gemeinschaften bis zur nächsten Arbeitsgruppensitzung. |
| Strategischer Plan | Verabschiedung eines mittel- bis langfristigen strategischen Plans, der die Prioritäten zum Schutz und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2010 festlegt; Erarbeitung von globalen Indikatoren zur genaueren Bestimmung und Untersuchung biologischer Vielfalt |
| Biologische Vielfalt und Klimawandel | Bei VSK 9 wurde beschlossen, dass die Rio-Konventionen besser zusammenarbeiten sollen; Expertengruppe wird eingesetzt, die Empfehlungen zur Integration von Biodiversitätsaspekten in REDD-Prozess erarbeiten soll; Beschluss gegen kommerzielle Maßnahmen zur künstlichen CO2-Düngung von Meeresgebieten. |
| Ökosystemarer Ansatz der Biodiversitätskonvention (Ecosystem approach) | Strategie für das integrierte Management von natürlichen Ressourcen; bei VSK 9 wurde bessere Kommunikation des Ökosystemansatzes und dessen Anwendung in allen Sektoren vereinbart. |
| Nachhaltige Nutzung biologischer Vielfalt | "Addis-Ababa"-Prinzipien zur nachhaltigen Nutzung biologischer Vielfalt |
| Technologietransfer | Mehrjähriges Arbeitsprogramm; bei VSK 9 Beschlüsse zu nationalen Bedarfsanalysen, Bildungsmaßnahmen, Einrichtung einer BTI und Berücksichtigung intellektueller Eigentumsrechte. |
| Nachhaltiger Tourismus in ökologisch sensiblen Gebieten | Freiwillige Richtlinien |
| Invasive gebietsfremde Arten | Richtlinien ("Guiding Principles") zur Vorbeugung und Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten bei VSK 6 beschlossen; bei VSK 9 Beschluss, Lücken bei der Bekämpfung von IAS zu schließen und Umsetzung der Guiding principles zu verbessern. |
| Globale Strategie zur Erhaltung pflanzlicher Vielfalt (GSPC) | Bei VSK 6 verabschiedet; bei VSK 9 wurde Überarbeitung der GSPC im Einklang mit dem neuen Strategischen Plan der Konvention bis VSK 10 beschlossen. |
| Globale Taxonomie Initiative (GTI) | Globale Initiative zur Stärkung taxonomischer Forschung und Verbesserung des Datenaustauschs; Arbeitsprogramm; bei VSK 9 Ergänzung des Arbeitsprogramms um konkrete und zeitlich festgeschriebene Ziele. |
| Kommunikation, Umwelterziehung und Bewusstseinsbildung (CEPA) | Arbeitsprogramm; bei VSK 9 Beschlüsse zur Verknüpfung von Biodiversität mit der UN Dekade Bildung für Nachhaltige Entwicklung, verbesserten Kommunikation des Themas biologische Vielfalt, Vorbereitung des Internationalen Jahrs der Biologischen Vielfalt 2010. |
| 3. Weitere Themen | |
| Clearing-House Mechanismus (CHM) | Der Clearing-House Mechanismus besteht aus CBD-Website, Netz von derzeit 85 nationalen CHM und insgesamt 159 nationalen CHM-Ansprechpartnern und Partnerinstitutionen; bei VSK 9 Verlängerung Mandat des informellen Beratergremiums zum CHM um vier Jahre; Beschluss, den CHM verstärkt für CBD-Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen und Links zu CEPA zu schaffen. |
| Berichtswesen | Nationalberichte und spezielle Themenberichte (z.B. Schutzgebiete), Global Bidodiversity Outlook (GBO); im Frühjahr 2009 soll der 4. Nationalbericht vorgelegt werden, der auch Grundlage der 3. Ausgabe des GBO ist, der am 22. Mai 2010 erscheinen soll. |
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Themenliste: Übereinkommen über die biologische Vielfalt -
Themenliste:: 9. Vertragsstaatenkonferenz der CBD 2008





