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Stand: Mai 2006


Ministerkonferenz zu den Umweltauswirkungen von Schifffahrt und Fischerei in der Nordsee, Göteborg, 4. und 5. Mai 2006 – das Wichtigste

Auf Einladung Schwedens fand am 4./5. Mai 2006 in Göteborg eine Konferenz zu den Umweltauswirkungen von Schifffahrt und Fischerei in der Tradition der Internationalen Nordseeschutz-Konferenzen statt. Teilnehmer waren die acht Nordsee-Anrainerstaaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Norwegen, Schweden, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie die Europäische Kommission. Daneben nahmen auch zwischenstaatliche Organisationen und Nichtregierungsorganisationen an der Konferenz teil. Deutschland war durch die Parlamentarischen Staatssekretärinnen des Bundesumweltministeriums, Astrid Klug, und des Bundesverkehrsministeriums, Karin Roth sowie durch das für Fischerei zuständige Bundesernährungsministerium vertreten.

Beschlossen wurden Maßnahmen, die zu einer Verbesserung des Schutzes der Nordsee führen und insbesondere der Überfischung, den Beeinträchtigungen der marinen Ökosysteme durch die Fischerei sowie legalen und illegalen Schadstoffeinträgen durch die Schifffahrt entgegenwirken sollen.

Maßnahmen zur Bekämpfung von Umweltauswirkungen der Fischerei

Die wenig nachhaltige Nutzung der Fischbestände bedroht nicht nur die biologische Vielfalt unserer Meere, sondern auch die Existenz der Fischer selbst und der davon abhängigen Industrien. Zur Weiterentwicklung des zum Schutz der Nordsee und der Erhaltung ihrer Produktivität verfolgten Ökosystemansatzes soll deshalb bis spätestens 2010 von den zuständigen Gremien der EU und Norwegens, unter Einbeziehung der betroffenen Interessengruppen, ein Ökosystem-basierter Plan für die Fischerei in der Nordsee entwickelt und möglichst bald umgesetzt werden, der der Reduzierung schädlicher Auswirkungen der Fischerei auf die Meeresumwelt dient. Als Grundlage dafür soll der im Rahmen eines EU-Forschungsprojektes bereits entwickelte "Ecosystem Fisheries Plan" (www.efep.org) dienen.

Die Minister anerkannten die Bedeutung mariner Schutzgebiete einerseits und als Maßnahme des Fischereimanagements geschlossener Gebiete andererseits als wichtigen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt der Meere. Für Schutzgebiete, die in erster Linie dem marinen Naturschutz dienen, soll ein Fischereimanagement entwickelt werden, für dessen Erarbeitung sich alle Interessengruppen zusammenschließen sollen. Zur Erholung überfischter Grundfischbestände sollen zudem bis 2008 geschlossene Gebiete im Rahmen von Pilotprojekten identifiziert und ausgewiesen werden. Es soll zudem untersucht werden, ob bei temporärem Auftreten von Jungfischkonzentrationen eine vorübergehende Schließung der Fischerei ("real time closure") zum Schutz des Nachwuchses gefährdeter Bestände beitragen kann.

Weitere Maßnahmen gelten der Verbesserung der Nachhaltigkeit der Fischerei durch die Reduzierung des Rückwurfs von gefangenem aber nicht marktfähigem Fisch sowie des Beifangs von Seevögeln und anderen marinen Organismen. Zum Schutz bedrohter Meeressäuger wie z.B. dem Schweinswal, einigten sich die Minister, den Beifang auf maximal 1% der bestmöglichen Populationsschätzung zu reduzieren. Zur Erreichung dieser Ziele wurde beschlossen, bis 2008 im Rahmen von Pilotprojekten die Wirksamkeit eines Rückwurfverbots ("discard ban") zu prüfen und auf der Grundlage dieser Erkenntnisse ein generelles Rückwurfverbot in Erwägung zu ziehen. Zusätzlich wurde beschlossen, bis 2010 technische Leitlinien zur Prüfung von Fischereien auf ihre Umweltverträglich zu entwickeln, welche auch die Auswirkungen auf die Ökosysteme der Nordsee und insbesondere auf empfindliche marine Arten und Lebensräume umfassen.

Zwischen der Gemeinschaft und Norwegen wurde eine regionale Zusammenarbeit zur effizienten und konsequenten Kontrolle und Durchsetzung von Fischereibestimmungen vereinbart. Hafenstaat- und Flaggenstaatkontrollen sollen die Anlandung illegaler Fänge verhindern.

Bei der Einrichtung neuer mariner Aquakulturbetriebe soll eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, wobei der Schutz wilder Bestände von Lachs und Kabeljau zu beachten ist.

Die zuständigen Behörden werden gebeten, zur Reduzierung auf See vorhandenen Abfalls mögliche Maßnahmen zur Anlandung von ins Netz gegangenem Abfall zu untersuchen. Weitere Maßnahmen sollen der Meldung und Wiederauffindung von verlorenem Fischereigeschirr dienen.

Maßnahmen zur Bekämpfung von Umweltauswirkungen der Schifffahrt

Im Bereich der Seeschifffahrt lag der Schwerpunkt darauf, das Konzept des vom Neubau bis hin zum Abwracken besonders umweltfreundlichen Schiffes ("clean ship") national sowie auf der Basis gemeinsamer Initiativen im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) international weiter voranzubringen. Hierdurch wird der Industrie ein hohes Innovationspotenzial eröffnet. Auf der Basis der hierzu gefassten Beschlüsse gilt es nun im Rahmen der IMO international einheitliche Kriterien zu erarbeiten, die als Grundlage für Anreizsysteme dienen können und letztlich dem umweltfreundlichen Schiff weltweit zum Durchbruch verhelfen sollen. Nicht zuletzt bekommen Fracht-Disponenten hierdurch die Möglichkeit besonders umweltfreundlichen Schiffsraum zu identifizieren und in Anspruch zu nehmen.

Zum Themenkreis umweltfreundlicher Schiffsbetrieb gehört auch die Erarbeitung einer Strategie zur Umsetzung des Ballastwasserübereinkommens in der Nordsee, womit das Einschleppen fremder Organismen verhindert werden soll. In diese Strategie soll auch die für die Ostsee zuständige Helsinki-Kommission eingebunden werden. Hinsichtlich Bewuchs hemmender Schiffsanstriche sollen die Anwendung schädlicher Stoffe weiter reduziert, unzulässige Stoffe aufgelistet und die Entwicklung alternativer Systeme zur Bewuchshemmung gefördert werden. Die Minister vereinbarten zudem, im Rahmen der gegenwärtigen Überarbeitung der in Anlage VI zum MARPOL-Übereinkommen enthaltenen Regeln zur Verhütung der Verschmutzung durch Schiffsabgase weitere Reduzierungen anzustreben. Hierzu gehören die Verbesserung der Treibstoffqualität wie auch die weitere Begrenzung des Schwefelgehaltes von Schiffstreibstoffen möglichst auf 1% m/m für das Befahren von Schwefelemissionskontrollgebieten (SECA), zu denen die Ostsee und ab Herbst dieses Jahres auch die Nordsee gehören. Darüber hinaus vereinbarten die Nordseeanrainerstaaten, sich gemeinsam in der IMO dafür einzusetzen, die geltenden Stickoxidgrenzwerte für Schiffdieselmotoren um mindestens 40% zu senken.

Die Minister unterstützen eine Revision der Anlage V zum MARPOL-Übereinkommen, die Regelungen zum Schiffsmüll enthält. In diesem Zusammenhang geht es nicht nur darum, das Abfallaufkommen an Bord zu reduzieren, sondern die Vermeidung z.B. bereits im Verpackungsbereich zu beginnen. Zusätzlich geht es darum, adäquate Annahmekapazitäten für Schiffsmüll in den Häfen vorzuhalten und deren Nutzung zu erleichtern.

Im Rahmen der IMO sollen auch mögliche Probleme, die durch den Schiff-zu-Schiff-Transfer von Öl außerhalb der Hoheitsgewässer entstehen können, thematisiert werden. Andere Vereinbarungen zielen darauf, in der IMO zu untersuchen, inwieweit die Wartung von Doppelhüllentankern noch verbessert werden kann.

Europäische Meerespolitik

Die EU-Kommission hatte im Oktober 2005 eine Europäische Meeresschutzstrategie zusammen mit einem dazu gehörigen Vorschlag für eine Meeresstrategie-Richtlinie vorgelegt. Die Minister äußerten in diesem Zusammenhang die Erwartung, dass die Richtlinie einen regionalen Ansatz, kosteneffiziente Maßnahmen, angemessene Überwachungsprogramme, Zeitpläne und Umweltziele berücksichtigen wird. Sie äußerten ferner die Erwartung, dass das Grünbuchs zur zukünftigen Meerespolitik der EU, das die europäische Kommission derzeit erarbeitet, und dessen Umweltsäule die Europäische Meeresschutzstrategie abgeben soll, zur notwendigen Integration der verschiedenen Politiken, die sich auf die Meeresumwelt auswirken, beitragen wird. In diesem Kontext werden die Nordsee-Anrainerstaaten fortfahren, hauptsächlich im Rahmen der Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR) ihre Arbeit zum Schutz der Nordsee fortzusetzen und zu koordinieren.

Weiterführende Informationen des "Nordsee-Sekretariats" sind in englischer Sprache unter: www.sweden.gov.se abrufbar.