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Meeresumweltschutz
Schifffahrt
Schädigungen bzw. Beeinträchtigungen der Meeresumwelt durch die Schifffahrt ergeben sich im wesentlichen durch die illegale Entsorgung ölhaltiger Rückstände und von Müll aus dem Schiffsbetrieb, Emissionen aus Schiffsdieselmotoren und schiffseigenen
Abfallverbrennungsanlagen, Auswirkungen biozider Schiffsanstriche (Antifoulings) - insbesondere solcher mit Tributylzinn (TBT) als Wirkstoff - auf aquatische Organismen und unfallbedingte Verschmutzungen. Durch die Einschleppung fremder Organismen mit dem Ballastwasser und an der Außenhaut
können unter Umständen heimische Arten verdrängt werden. Seit dem 1. August 1999 ist in den nordwesteuropäischen Meeresgewässern wie bereits seit Jahren in anderen empfindlichen Meeresregionen das Einleiten von schmutzigem Ballast- und Tankwaschwasser aus Öltankern
verboten. Eine EU-Richtlinie zur Regelung der Schiffsentsorgung in EU-Häfen ist im Dezember 2000 in Kraft getreten:
Über Entsorgungspflichten, Kontrollmaßnahmen und die Gebührengestaltung für die Entsorgung von Seeschiffen in den Häfen soll der illegalen Entsorgung auf See begegnetwerden. Im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) ist am 5. Oktober 2001 ein
Übereinkommen zum Verbot von Organozinnverbindungen in Antifouling-Anstrichen angenommen worden. Ein Übereinkommen zur Bekämpfung der Einschleppung fremder Organismen ist in Vorbereitung.
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