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Stand: März 2009


Die deutsche Meeresumweltschutz-Politik folgt zwei grundlegenden Prinzipien:

  • dem Vorsorgeprinzip, d.h. Meeresumweltbeeinträchtigungen sollen möglichst vermieden werden,
  • dem Verursacherprinzip, wonach am Entstehungsort einer Beeinträchtigung für Abhilfe gesorgt werden muss.

In diesem Rahmen geht es um

  • die Integration des Meeres-Umweltschutzes in andere Politikbereiche wie Landwirtschaft, Fischerei und Schifffahrt,
  • die weitere Verringerung bzw. Minimierung jeglichen Eintrages gefährlicher Stoffe und von Nährstoffen,
  • die nachhaltige umweltgerechte Nutzung der Meere und den Schutz von marinen Arten und Lebensräumen,
  • die Entwicklung und Anwendung eines Ökosystemansatzes.

Die wichtigsten Gefährdungen der Meere ergeben sich aus:
(Details erfahren Sie unter Zustand von Nord- und Ostsee)

Maritime Notfallvorsorge in Nord- und Ostsee