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Luft · Verkehr
Luftreinhaltung
Feinstaub / NO2
Stand: 03.12.2007
Luftreinhaltepolitik des Bundes: Ziele und Instrumente
Vortrag von MinDir Dr. habil. Uwe Lahl
Die EU-Gesetzgebung und die Rechtsprechung des EUGH haben auch in Deutschland einen Paradigmenwechsel im Recht der Luftreinhaltung hin zu einer zusätzlich immissionsbezogenen Betrachtungsweise hervorgerufen.
Ein besonderer Vorteil dieses Systems ist vor allem, dass nunmehr nicht nur der Anlagenbereich sondern – stärker als bisher - auch der Verkehrsbereich erfasst ist.
Das Gefährdungspotential wird in erster Linie durch die Immissionskonzentration (wirkende Konzentration eines Luftschadstoffs) beschrieben.
Zur Minderung der Immissionskonzentration von Feinstaub hat die Umweltzone als Maßnahme in Abhängigkeit von der konkreten Ausgestaltung (Größe, zugelassene Fahrzeuge, Jahr) das höchste Minderungspotenzial, gefolgt von einer umfassenden Nachrüstung der Diesel-Kfz mit Partikelfiltern und lokalen Durchfahrtsverboten für Lkw.
Mit der Änderungs-Verordnung zur Kennzeichnungs-Verordnung, die am 8.12.2007 in Kraft getreten ist, erhalten nun u.a. G-Katfahrzeuge eine Plakette. Oldtimer mit einem "H"- oder "07"-Kennzeichen sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
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