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Stand: August 2005



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Regelungen bei der Emissionsminderung aus stationären Anlagen zur Einhaltung der Feinstaub-Immissionsgrenzwerte

(Artikel von Dr. habil. Uwe Lahl (Ministerialdirektor) in der Fachzeitschrift "Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft" Ausgabe 7/8-2005)

Zusammenfassung: Gegenwärtig wird seitens der Länder problematisiert, dass die Grenzwerte für Feinstpartikeln (PM10) der 22. Bundes-Immissionsschutzverordnung (22. BImSchV), die mit Beginn 2005 verbindlich gelten, nur schwer oder nicht einzuhalten sind. Die Grenzwerte sind eingeführt worden, weil eine zu hohe Belastung der Atemluft mit PM10 bzw. Feinstaub die menschliche Gesundheit gefährdet. Die Einhaltung der Grenzwerte stellt also für die Länder, die für den Vollzug zuständig sind, eine große Herausforderung dar. Den Ländern stehen als Instrumente u. a. die Erstellung und Durchführung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen zur Verfügung, die sie bei der Bewältigung der Herausforderung einsetzen können. Dem Bund steht als wesentliches Instrument die Schaffung von rechtlichen Vorgaben zur Luftreinhaltung zur Verfügung. Der vorliegende Beitrag ist eine Übersicht über die Regelungen des Bundes, die nach dem Stand der Technik zur Reduzierung der Emissionen aus der Industrie und dem Gewerbe führen. Sie tragen zur lokalen, regionalen und länderüberschreitenden Verminderung der PM10-Belastung bei.


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