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HomeStand: 31. Januar 2008
Neue Anforderungen an die Abgasreinigung - die 37. BImSchV
Vortrag von Dr. Uwe Lahl, Ministerialdirektor im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, auf der Berliner Abfallwirtschafts- und Energiekonferenz
Die Bundesregierung hat am 5. Dezember 2007 einen Verordnungsentwurf beschlossen, der für Kraftwerksneubauten eine Verschärfung des Grenzwerts für Emissionen von NOx-Frachten vorsieht. So wird für Stein- und Braunkohlekraftwerke ein Jahresmittelwert von 100 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m3) - angegeben in Stickstoffdioxid (NO2) - eingeführt.
Wie Dr. Uwe Lahl im Rahmen eines Vortrags auf der diesjährigen Berliner Abfallwirtschafts- und Energiekonferenz bekräftigte, stellt Deutschland damit die Weichen, um die im Bereich der Emissionen von Stickoxiden in die Atmosphäre eingegangen internationalen Verpflichtungen einzuhalten.
Die Anforderungen gelten für Neuanlagen ab Inbetriebnahmejahr 2013. Die Erfahrung lehrt, dass ein neu etablierter Stand der Technik mit Zeitverzug auch auf den Anlagenbestand ausstrahlen wird. Daher ist es ratsam, im Falle von anstehenden Investitionsentscheidungen den fortentwickelten Stand der Technik zugrunde zu legen.
Weitere Informationen:
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BMU-Themenliste: Feinstaub / NO2 / Partikel
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