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Stand: 24. Oktober 2007



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Hintergrund
 


 

Mehr Schutz vor Gestank und Schadstoffen

Ab 30. Oktober 2007 greift ein erhöhter Standard für die Bioabfallkompostierung

Die Kompostierung von Bioabfällen trägt nicht unerheblich zu den Ammoniak- und NMVOC-Emissionen in Deutschland bei. Besonders bei den Ammoniakemissionen ist mit einer Überschreitung der Emissionshöchstgrenzen zu rechnen, wenn nicht zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.

Die Umsetzung der TA-Luft hinsichtlich der geschlossenen Bauweise und der Abgasreinigung kann zu einer deutlichen Reduzierung dieser Emissionen beitragen und hilft zur Reduzierung der Geruchssprobleme. Eine Kombination von saurem Wäscher und Biofilter kann sowohl Ammoniak- als auch NMVOC-Emissionen deutlich reduzieren, ohne dass es dabei zur Erhöhung von klimaschädlichen Lachgasemissionen kommt.

Die Nachrüstfrist für die Bioabfallkompostierung endet mit dem 30. Oktober 2007. Da es nach wie vor ein Umsetzungsdefizit gibt, wurde am 23. und 24. Oktober in Witzenhausen eine Fachveranstaltung durchgeführt, um die beteiligten Kreise zu informieren und aufzufordern, den Vorgaben der TA Luft zu entsprechen. Dr. Uwe Lahl erläuterte die Rechtslage und verdeutlichte die Gründe des Handlungsbedarfs.

Weitere Informationen:

TA Luft: Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Download.