Stand: Dezember 2009
Bundestag beschließt über Novelle der Kleinfeuerungsverordnung (1. BImSchV)
Verordnungsgebungsverfahren abgeschlossen
Nach dem der Bundesrat in seiner Sitzung am 16.10.2009 dem Verordnungsentwurf, mit geringfügigen Änderungen zugestimmt hat, hat das Kabinett am 25.11.2009 und der Deutsche Bundestag am 03.12.2009 die Novelle der 1. BImSchV endgültig beschlossen. Das Verordnungsgebungsverfahren ist nunmehr beendet. Sobald der Verordnungstext im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, kann die die novellierte 1. BImSchV mit einer siebenwöchigen Übergangsfrist in Kraft treten.
Mit der Verordnung soll ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen erreicht werden. Dieses Ziel soll mit einer neuen Generation von Feuerungsanlagen sowie durch Sanierungsregelungen bei bestehenden Anlagen erreicht werden.
Die CO2-neutrale Energienutzung stellt einem wesentlichen Beitrag unserer nachhaltigen Klima- und Energiepolitik dar. Insofern verdient die verstärkte Nutzung von fester Biomasse eine grundsätzlich positive Bewertung. Der Einsatz von Holz in Anlagen im Anwendungsbereich der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV - kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Allerdings kann die Verfeuerung von Biomasse durch die Freisetzung verschiedener Luftschadstoffe zu gesundheitsgefährdenden Emissionen wie Feinstaub und zu erheblichen Geruchsbelästigungen führen. Die derzeit geltenden Regelungen in der 1. BImSchV stellen den Stand der Technik aus dem Jahr 1988 dar. Um den weiteren Anstieg der Schadstoffbelastung entgegen zu wirken und die vorhandene hohe Belastung zu reduzieren, müssen die Emissionen aus den Feuerungsanlagen im Geltungsbereich der 1. BImSchV langfristig und nachhaltig gesenkt werden.
Viele Betreiber von Kleinfeuerungsanlagen sind von der Novelle betroffen. Insbesondere bei der Neuanschaffung oder auch bei bestehenden Kamin- und Kachelöfen werden veränderte Anforderungen zu beachten sein. In dem Dokument
"Häufig gestellte Fragen" finden Sie Antworten auf die wichtigsten Änderungen und die Fragen die für Betreiber von Feuerungsanlagen von Interesse sind.
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV)
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Beschluss des Bundesrates
Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV
Hintergrund zur gesundheitlichen Wirkung
Kleinfeuerungsanlagen - Gesundheitliche Wirkung von Feinstaub aus der Holzverbrennung
Bitte beachten Sie auch die
Hinweise zum Download.
Weitere Informationen:
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Pressemitteilung vom 20.05.2009: Sigmar Gabriel: Feinstaubbelastung aus Kleinfeuerungsanlagen muss reduziert werden -
Hintergrundinformationen zur Novelle der 1. BImSchV -
Zusammenstellung der Sanierungsregelungen für Einzelraumfeuerungsanlagen -
Fragen und Antworten -
Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) -
www.bmu.de/feinstaub
