Stand: 8. März 2007
"Einrichtung von Umweltzonen in den Städten"
Fachtagung des BEW am 8. März 2007
Am 1. März 2007 ist in Deutschland eine neue Regelung in Kraft getreten, die es den Bundesländern bzw. Städten erlaubt sogenannte Umweltzonen einzurichten (35. BImSchV). Innerhalb dieser Umweltzonen können mithilfe von Luftreinhalteplänen Maßnahmen festgelegt werden, um eine verbesserte Luftqualität zu erreichen. Dies schließt Verkehrsbeschränkungen ein. Auf einer Veranstaltung des Deutschen Städtetags im BEW erläuterte Dr. Uwe Lahl, die gesundheitlichen Handlungsbedarfe zur Verbesserung der Luftqualität und welche rechtlichen Randbedingungen zur Einrichtung von Umweltzonen zu beachten sind.
"Novellierung der EU-Luftqualitätsrichtlinien und ihre Auswirkung auf die Städte"
Vortrag von Dr. habil Uwe Lahl, Ministerialdirektor im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
"Kennzeichnungsverordnung und Bundes-Immissionsschutzgesetz - Rechtliche Möglichkeiten und praktische Umsetzbarkeit"
Vortrag von Dr. habil Uwe Lahl, Ministerialdirektor im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
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