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Stand: Juli 2006



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Verordnungsentwurf
 

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Gesetzentwurf
 

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Vertragsgesetz
 

Schadstoffregister PRTR

Gesetzes- und Verordnungsentwurf

In dem Schadstoffregister PRTR werden Emissionen von Schadstoffen und Verbringungen von Schadstoffen und Abfällen dargestellt. Durch die Errichtung dieses Schadstoffregisters werden für die Bürgerinnen und Bürger relevante Umweltinformationen zur Verfügung gestellt. Damit ist das PRTR ein wichtiger Beitrag zur Herstellung von Transparenz bezüglich der Belastungen der Umwelt zum Beispiel aus Industriestandorten.

Die Grundlage für die Errichtung des nationalen PRTRs ist das PRTR-Protokoll, welches am 21. Mai 2003 auf der 5. Ministerkonferenz "Umwelt für Europa" der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN-ECE) in Kiew verabschiedet wurde. Der völkerrechtliche Vertrag wurde auf der UN-ECE-Konferenz von 37 Delegationen einschließlich den 15 Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft sowie der EU-Kommission gezeichnet.

Die Europäische Gemeinschaft ist ebenfalls Unterzeichnerin dieses Protokolls. Zur Umsetzung des PRTR-Protokolls wurde eine Verordnung nach dem Vorbild des PRTR-Protokolls erlassen, die Betreiber der entsprechenden Tätigkeiten direkt zur Berichterstattung verpflichtet. Die Betreiberangaben werden über die Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission geleitet und von dieser in eine Europäische Internetdatenbank gestellt, die für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Nach der E-PRTR-Verordnung ist das erste Berichtsjahr 2007.

Im Jahre 2006 soll auch die nationale Gesetzgebung für die Errichtung des nationalen PRTRs abgeschlossen werden. Diese soll ein Vertragsgesetz zur Ratifikation des PRTR-Protokolls und ein Aus- und Durchführungsgesetz (PRTR-Gesetz) beinhalten.

Die Regelungen des PRTR-Gesetztes zum nationalen PRTR sollen selbst keine Berichtspflichten der Betreiber begründen. Die Informationen, die aufgrund der E-PRTR-Verordnung von den Betreibern berichtet werden, sollen gleichzeitig für das nationale PRTR genutzt werden.

Das PRTR-Gesetz soll insbesondere Bestimmungen zum Aufbau und zur Struktur des nationalen PRTRs, sowie Fristsetzungen für die Abgabe der Betreiberberichte an die Behörden enthalten. Es soll weiterhin das Umweltbundesamt mit der Errichtung und Unterhaltung des nationalen PRTRs betrauen.

Außerdem wird es eine Mantelverordnung geben, in der die Berichtspflichten zum Schadstoffemissionsregister EPER aus der 11. BImSchV herausgenommen werden, da dieses Register durch das PRTR abgelöst wird.

Weitere Informationen und Dokumente zum PRTR sowie andere Schadstoffregister:


Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Download.