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Stand: November 2006
Allgemeine Verwaltungsvorschriften (VwV) zum Bundesimmissionsschutzgesetz
Allgemeine Verwaltungsvorschriften dienen dazu, eine einheitliche Rechtsanwendung der Behörden zu gewährleisten und wenden sich daher unmittelbar nur an die zuständigen Behörden, nicht jedoch an den Bürger. Da die Behörde zur Anwendung der Verwaltungsvorschriften verpflichtet ist, können diese auch für die Bürger rechtliche Bedeutung haben. So kann die Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz von der Einhaltung der Vorschriften der TA Luft abhängen.
Weitere Informationen:
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Hintergrundpapier: Immissionsschutzrecht in Deutschland
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BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz
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Verordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
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Druckversion
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Notizzettel
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