Startseite - Luft · Lärm · Verkehr - Luftreinhaltung - Downloads

Stand: November 2006



pdf
41 KByte

 


 


 

Allgemeine Verwaltungsvorschriften (VwV) zum Bundesimmissionsschutzgesetz

Allgemeine Verwaltungsvorschriften dienen dazu, eine einheitliche Rechtsanwendung der Behörden zu gewährleisten und wenden sich daher unmittelbar nur an die zuständigen Behörden, nicht jedoch an den Bürger. Da die Behörde zur Anwendung der Verwaltungsvorschriften verpflichtet ist, können diese auch für die Bürger rechtliche Bedeutung haben. So kann die Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz von der Einhaltung der Vorschriften der TA Luft abhängen.

Weitere Informationen:


Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Download.