Stand: 13.07.2004
Strengere Anforderungen der EU an die Luftreinhaltung in deutsches Recht umgesetzt
Verordnung zur Bekämpfung von Sommersmog, Versauerung und Überdüngung (33. BImSchV)
Die Verordnung setzt die neue Ozon-Richtlinie und die Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen der EG in deutsches Recht um. Die neuen Regelungen werden die Belastung der Luft mit den gesundheitsschädlichen Stoffen Schwefeldioxid, Stickstoffoxid, Ammoniak und flüchtige organische Verbindungen (VOC) deutlich senken.
Stickstoffoxide und flüchtige organische Verbindungen sind verantwortlich für den Sommersmog, der die menschlichen Atemwege und die Vegetation schädigt. Schwefeldioxid und Stickstoffoxide tragen zur Versauerung der Böden bei und schädigen insbesondere Wälder und Gewässer. Ammoniak und Stickstoffoxide bewirken Überdüngung und damit verbunden Gefährdung des Grundwassers und der Artenvielfalt.
Da alle EU-Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen aus den beiden o.g. Richtlinien bis zum Jahre 2010 nachkommen müssen, wird die Umwelt in ganz Europa von den neuen Vorschriften profitieren. Es wird damit gerechnet, dass die Fläche der Übersäuerten Böden in der EU um etwa die Hälfte verringert und die Überdüngung merklich zurückgehen wird. Im Vergleich zu 1990 wird die Belastung der Menschen durch Sommersmog um etwa zwei Drittel, die der Vegetation um ein Drittel gesenkt werden.
In Deutschland konnten die Schadstoffemissionen in den letzten Jahren bereits deutlich gesenkt werden. Damit verbunden war auch eine messbare Abnahme des Ozongehalts der Luft. Die Bevölkerung muss heute deutlich seltener informiert oder gewarnt werden, als es noch in der neunziger Jahren der Fall war. Dennoch gehören der Sommersmog sowie die weitere Minderung von Versauerung und Überdüngung unserer Böden und Gewässer immer noch zu den größten Herausforderungen für die Luftreinhaltepolitik.
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