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Stand: 19.03.2009


Umweltzone / Feinstaubplakette

Zum 1. Januar 2008 wurden in den Städten Berlin, Köln und Hannover Umweltzonen eingerichtet, um die Belastung der Luft mit Feinstaub zu verringern.. Zum 01. März 2008 folgten unter anderem Stuttgart und Mannheim und zum 01. Oktober 2008 wurden in München, Frankfurt am Main sowie in mehreren Ruhrgebietsstädten Umweltzonen eingerichtet. Weitere Städte beabsichtigen, Umweltzonen einzurichten.

Eine Umweltzone ist durch Verkehrszeichen und Zusatzzeichen gekennzeichnet. Die Kennzeichnung der Fahrzeuge mit einer Plakette (auf Innenseite der Windschutzscheibe) sowie die Zuordnung der richtigen Plakette zum Fahrzeug sind in der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (Kennzeichnungsverordnung) geregelt. Die Plakette ist in allen Umweltzonen in allen Städten Deutschlands gültig.

Einen Überblick über die bestehenden und geplanten Umweltzonen in Deutschland gibt das Umweltbundesamt unter Umweltbundesamt.

Darüber hinaus stellen die Städte wichtige Informationen zu ihrer Umweltzone (Größe, Ausnahmen, Service, praktische Hinweise) auf ihren Internetseiten bereit.


Schadstoffgruppen

Die Schadstoffgruppen unterscheiden sich in der Höhe des Partikelausstoßes der Fahrzeuge und werden mit verschiedenfarbigen Plaketten kenntlich gemacht:

  • rot für die Schadstoffgruppe 2,
  • gelb für die Schadstoffgruppe 3
  • und grün für die Schadstoffgruppe 4.

In die Umweltzonen dürfen nur Fahrzeuge mit entsprechend gekennzeichneten Plaketten einfahren. Es braucht somit nur derjenige eine entsprechende Plakette am Auto, der in eine Umweltzone einfahren will. Dagegen ist bei Einfahrt in das Staatsgebiet Deutschlands keine Plakette erforderlich.

Welche Fahrzeuge in welche Schadstoffgruppe fallen, ist vereinfacht in § 6 der Kennzeichnungsverordnung geregelt. Ist in den Fahrzeugpapieren die europäische Abgasstufe nicht erkennbar, gilt das Datum der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges. Durch Nachrüstung eines Dieselfahrzeuges mit einem Partikelminderungssystem (PMS), z. B. Partikelfilter, kann im Allgemeinen die nächst höhere Schadstoffgruppe erreicht werden. Die erreichte Nachrüststufe (geregelt in der Kennzeichnungsverordnung) muss auf der Grundlage der Bescheinigung der Werkstatt nachgewiesen werden.

Ausgabestellen für Plaketten

Ausgabestellen sind die Zulassungsbehörden oder die nach Landesrecht sonst zuständigen Stellen sowie die für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen (Kraftfahrzeugwerkstätten, Tankstellen mit Werkstatt und Überwachungsorganisationen wie z. B. Dekra und TÜV, ggf. auch Auslandsvertretungen der Überwachungsorganisationen).

Die Plaketten sind unter Vorlage der Fahrzeugpapiere bei jeder der oben genannten Ausgabenstellen erhältlich.

Es ist auch möglich, Plaketten vor einer Fahrt in das Gebiet einer Umweltzone bei einer o. g. Ausgabestelle zu bestellen. Die Fahrzeugpapiere (grundsätzlich ohne Beglaubigung) können über Fax, Email (eingescanntes Dokument) oder Kopie auf dem Postweg vorgelegt werden. Die Plakette wird per Post versandt. Die Gebühren betragen bei den Ausgabestellen zwischen 5 und 10 Euro. Im Versand können höhere Gebühren, einschließlich Porto, anfallen.

Ausnahmen von der Plakettenpflicht sind gemäß § 1 Abs. 2 und Anhang 3 zu § 2 Abs. 2 der Kennzeichnungsverordnung möglich. Die Einfahrt in eine Umweltzone ist ohne Plakette oder ohne Ausnahmegenehmigung nicht gestattet (Bußgeld: 40 Euro).

Überblick über die Zuordnung von Fahrzeugen zu den Schadstoffgruppen (In Einzelfällen können sich Abweichungen ergeben):

Eurostufe Schadstoff-
gruppe
Erstzulassung Pkw Erstzulassung Lkw / Busse Plakette


Diesel Diesel
Euro 1 oder schlechter 1 vor 01.01.1997 vor 01.10.1996 keine
Euro 2 oder Euro 1 mit PMS 2 ab 01.01.1997 bis 31.12.2000 ab 01.10.1996 bis 30.09.2001 rote
Euro 3 oder Euro 2 mit PMS 3 ab 01.01.2001 bis 31.12.2005 ab 01.10.2001 bis 30.09.2006 gelbe
Euro 4 oder Euro 3 mit PMS und besser 4 ab 01.01.2006 ab 01.10.2006 grüne


Benziner / Gas Benziner / Gas
Euro 1 oder schlechter (Fahrzeuge, die nicht in Gruppe 4 fallen) 1 vor 01.01.1993 vor 01.01.1993 keine
Euro 1 und besser oder Anlage XXIII StVZO oder gleichwertig oder 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO oder gleichwertig 4 ab 01.01.1993 ab 01.01.1993 grüne

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