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Stand: April 2008


Kurzinfo Lärmschutz

Vor Lärm schützen - die Politik der Bundesregierung

Lärm schränkt die Lebensqualität vieler Menschen erheblich ein. Bei hoher Lärmbelastung besteht zusätzlich ein Risiko für die Gesundheit. Der Verkehrslärm gehört mittlerweile zu den größten Umweltproblemen in unserem dicht besiedelten und verkehrsreichen Land. Darüber hinaus entsteht Lärm auch bei der Arbeit, der Ausbildung in Schule und Betrieb sowie in der Freizeit bei Sport und Spiel oder bei der Gartenarbeit.

Die Umweltpolitik orientiert sich bei dem wichtigen Anliegen, den Schutz vor Lärm spürbar zu verbessern, maßgeblich am Leitbild der Nachhaltigkeit. In ihrer Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat die Bundesregierung auf die Empfehlung des Sachverständigenrates für Umweltfragen verwiesen. Dieser fordert, dass möglichst bald Mittelungspegel von 65 dB am Tage und 55 dB nachts nicht mehr überschritten werden.

Lärmbelastung verringern - die Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie

Um den Umgebungslärm europaweit zu erfassen und zu bekämpfen, haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union im Juni 2002 die EG-Umgebungslärmrichtlinie erlassen. Die Datenerfassung zum Umgebungslärm und die Verfahren zur Lärmminderungsplanung werden dadurch vereinheitlicht. Im Juni 2005 wurde die Richtlinie durch eine Ergänzung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz führt die strategische Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung als zentrale Instrumente in das Lärmschutzrecht ein. Danach werden für alle Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen sowie für alle Ballungsräume Lärmkarten ausgearbeitet; die Bevölkerung wird über die Lärmbelastung informiert. Auf der Grundlage der Lärmkarten werden unter Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne mit dem Ziel erstellt, den Umgebungslärm zu verhindern und zu vermindern und in ruhigen Gebieten einer Zunahme des Lärms vorzubeugen.

Lärm begrenzen – aber wie?

Vor Lärm kann man sich schützen: durch Senkung der Geräuschemission (leisere Motoren und Reifen), die Beschränkung der Schallausbreitung (Lärmschutzwand) und die Verringerung der Immission (Lärmschutzfenster). Dauerhaft lässt sich die Lärmbelastung aber nur vermeiden, wenn die Geräuschemission, also die Quelle des Lärms, wirksam begrenzt wird. An den verschiedenen Punkten setzt die Lärmbekämpfungspolitik mit einer Reihe von Maßnahmen an, die auf den folgenden Seiten beschrieben sind.


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