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Lärmschutz
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Stand: 27.05.2009
Informationspapier zur Zweiten Verordnung zur Durchführung des novellierten Fluglärmgesetzes
Mit der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung – 2. FlugLSV) sollen nach der Novellierung des Gesetzes
- die noch nach der Schallschutzverordnung 1974 geltenden Regelungen über den baulichen Schallschutz von Wohnungen und schutzbedürftigen Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, Altenheime, Krankenhäuser etc.) im Lärmschutzbereich von Flughäfen und Flugplätzen an die Änderungen der Novelle Fluglärmgesetz angepasst werden,
- die noch nach der Schallschutzerstattungsverordnung 1977 geltende Regelung über den Höchstbetrag für die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen an die Kostenentwicklung angepasst werden.
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