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Lärmschutz
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Stand: Januar 2007
Vorhandene Spielräume nutzen
Editorial von Dr. habil. Uwe Lahl in der Zeitschrift 'Lärmbekämpfung' vom Januar 2007
Das Gesetz zur Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie vom 24. Juni 2005 (BGBl. IS. 1794), mit dem ein neuer sechster Teil in das Bundes-Immissionsschutzgesetz eingeführt wurde, regelt die grundlegenden Anforderungen zur Aufstellung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung. Eine Regelung von fachlichen Einzelheiten zur Kartierung ist auf untergesetzlicher Ebene durch die Verordnung über die Lärmkartierung vom 6. März 2006 (34. BImSchV, BGBL. IS. 516) erfolgt. Schließlich ist mit den vorläufigen Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm vom 22. Mai 2006 (Bundesanzeiger, Beiblatt 154a) ein vollständiger Rechtsrahmen für den Lärmschutz in Deutschland gegeben. Nachdem nunmehr diese notwendigen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen vorhanden sind, liegt es im Wesentlichen am Vollzug an den Kommunen (oder die ansonsten nach Landesrecht zuständigen Behörden) den geschaffenen Rechtsrahmen mit Leben zu füllen.
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