Stand: März 2009


Kyoto-Mechanismen

Im Kyoto-Protokoll gibt es drei Mechanismen, die Industrieländern dabei helfen sollen, ihre in Kyoto vereinbarten Emissionsreduktionsziele zu erreichen, indem sie die Kosten der Reduktion senken können. Die sogenannten "Kyoto-Mechanismen" oder "Flexible Mechanismen" erlauben Industrieländern, einen Teil ihrer Reduktionsverpflichtungen im Ausland zu erbringen.

Emissionshandel

Das bekannteste der drei Instrumente ist der Emissionshandel. Der Emissionshandel erlaubt es Industrieländern, untereinander mit Emissionsrechten zu handeln. Das funktioniert folgendermaßen: Jedes Land bekommt eine bestimmte Menge an Emissionsrechten zugeteilt. Die Menge der Emissionsrechte pro Land wird so festgelegt, dass ein Land dann seine Emissionsrechte genau ausschöpft, wenn es sein in Kyoto festgesetztes nationales Emissionsreduktionsziel genau erfüllt. Reduziert ein Land mehr als es in Kyoto vorgesehen hatte, kann es überschüssige Emissionsrechte in Form von Lizenzen an ein anderes Land verkaufen, das es nicht geschafft hat, sein Reduktionsziel zu erreichen. Der Käufer kann sich diese Lizenzen als eigene Emissionsreduktion gutschreiben. Die Lizenzen werden international meistbietend verkauft - den Preis bestimmt also der Markt.

Diese Regelung hat jedoch auch einen Haken: wenn es ein sehr großes Angebot an Emissionsrechten gibt, ist der Preis sehr niedrig. Industrieländer werden dann dazu neigen, Emissionsrechte einzukaufen, anstatt "zuhause" ihre Emissionen zu reduzieren. Das ist vor allem deshalb problematisch, weil nicht jeder Rückgang von Emissionen auf eine effektive Klimaschutzpolitik zurückzuführen ist. Russland und die Ukraine zum Beispiel haben ihre Emissionsziele längst übererfüllt, sie stoßen 30-40% weniger CO2 aus als 1990. Das liegt allerdings daran, dass ihre Wirtschaft in den 90er Jahren eine schwere Krise erlitten hat, nicht an ihrer Klimaschutzpolitik. Deshalb nennt man diese überschüssigen Emissionsrechte "hot air" - heiße Luft. Wenn jetzt andere Industrieländer diese Emissionszertifikate aufkaufen, anstatt eigene Klimaschutzmaßnahmen durchzuführen, gefährdet das die klimaschützende Wirkung des Kyoto-Protokolls und verhindert außerdem wirksame Investitionen und Innovationen für eine klimafreundlichere Wirtschaft in den Industrieländern.

Die anderen beiden Kyoto-Mechanismen, der Clean Development Mechanism (Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung) und Joint Implementation (Gemeinsame Umsetzung) sind projektbezogene Mechanismen.

Joint Implementation

Unter "Joint Implementation" fallen Projekte, die partnerschaftlich zwischen zwei Industrieländern durchgeführt werden, die sich beide in Kyoto auf ein Emissionsreduktionsziel verpflichtet haben. Wenn ein Industrieland in einem anderen Industrieland ein Klimaschutzprojekt durchführt bzw. finanziert, kann es sich die daraus resultierenden Emissionsminderungen in Form von Minderungszertifikaten (Emission Reduction Units) auf sein Reduktionsziel anrechnen lassen. Das Empfängerland dagegen darf sie sich natürlich nicht anrechnen lassen. Joint Implementation Projekte können einen Beitrag dazu leisten, dass Emissionsreduktionen dort zuerst durchgeführt werden, wo sie am billigsten sind.

Clean Development Mechanism (CDM)

Der "Clean Development Mechanism" funktioniert ähnlich wie "Joint Implementation", der wichtigste Unterschied ist jedoch, dass CDM Projekte gemeinsam von einem Industrieland mit Reduktionsverpflichtung und einem Entwicklungsland ohne Reduktionsverpflichtung durchgeführt werden. Im CDM führt ein Industrieland in einem Entwicklungsland ein Klimaprojekt durch, das Emissionen einspart und kann sich die gesparten Einheiten, "Certified Emission Reductions", auf seinem Konto gutschreiben lassen.

Ziel des CDM ist nicht nur, wie bei den ersten beiden Mechanismen, die Emissionsreduktionen kostengünstiger zu machen, sondern auch, Entwicklungsländern durch Technologietransfer zu helfen, eine klimafreundliche Wirtschaft aufzubauen.

Die genauen Bedingungen des CDM wurden im Übereinkommen von Marrakesch festgelegt. Danach müssen alle CDM Projekte vorher geprüft und zugelassen werden. Außerdem wurden hier Regelungen darüber getroffen, welche Art von Projekten als CDM angerechnet werden darf: vom Bau von Atomkraftwerken wird abgeraten, so genannte Senken-Projekte, z.B. Aufforstungsmaßnahmen, dürfen nur in begrenztem Maße angerechnet werden.

Um die Kyoto-Mechanismen nutzen zu dürfen, müssen Staaten:

  • das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben
  • selbst Emissionsreduktionsziele auf sich genommen haben, also Annex B Staaten sein
  • ein nationales Emissionsbudget errechnet und ein nationales System zur Datenerfassung für die Erstellung von Treibhausgas-Inventaren und für die Transaktionen von Emissionsrechten etabliert haben

Ein Streitpunkt auf mehreren Klimaverhandlungen war, wie viel Prozent der Emissionsreduktionen durch die Kyoto-Mechanismen, also im Ausland, erbracht werden dürfen. Das Kyoto-Protokoll selbst bleibt hier vage: Kyoto-Mechanismen dürften "zusätzlich" zu nationalen Reduktionsmaßnahmen genutzt werden. Diese Formulierung impliziert, dass kein Land seinen Reduktionsverpflichtungen nur durch die Nutzung der Kyoto-Mechanismen nachkommen darf. Auf eine genauere Regelung konnten sich die Vertragsstaaten jedoch nicht einigen.

Zwischenbilanz

In den vergangenen Jahren, in denen die Kyoto-Mechanismen umgesetzt wurden, konnten bereits erste relevante Erfahrungen gesammelt werden. Unter den Vertragsstaaten besteht Einigkeit über die Beibehaltung der flexiblen Mechanismen über das Ende der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls hinaus. Dennoch wurde Änderungsbedarf identifiziert. In den ersten drei Verhandlungsrunden im Jahr 2008 wurden konkrete Fragestellungen zum Emissionshandel und projektbasierten Mechanismen herausgefiltert. Dabei wurde unterschieden zwischen solchen, die auf eine Verbesserung des bestehenden Systems abzielen (etwa Effektivität und Effizienz, Zugänglichkeit) und schon in der ersten Verpflichtungsphase umgesetzt werden können und Fragen, die für die zweite Verpflichtungsperiode relevant sind (unter anderem Fortentwicklung des CDM, neue Mechanismen).

Im Allgemeinen sollen alle jetzigen Mechanismen effizienter und noch stärker mit umweltverträglicher Entwicklung (sustainable development) verbunden werden.

Für den Emissionshandel stellt sich die Frage, ob und inwieweit die nationalen oder regionalen Emissionshandelsmärkte miteinander verbunden werden können, damit sich langfristig ein regionenübergreifendes Regime kompatibler Handelssysteme herausbildet. Außerdem wird geprüft, wie die Abrechnung der Minderungszertifikate auf dem zukünftigen Kohlenstoffmarkt aussehen soll.

In den Diskussionen wird ebenfalls erwägt, die nächsten relevanten Sektoren, wie den Flugverkehr und die Schifffahrt sowie LULUCF (Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft) in den Emissionshandel einzubeziehen.

Zur Weiterentwicklung der CDM wurde vorgeschlagen, vor allem Umweltintegrität und -effizienz dieses Mechanismus sowie die Verwaltungsstrukturen zu verbessern. Vor Allem sollen die Arbeitsabläufe vereinfacht und CDM-Projekte geografisch gerechter verteilt werden.


Weitere Informationen zu Emissionshandel:
Bildschirmabbild der Internetpräsenz: www.jiko-bmu.de(Grafik: BMU)
Weitere Informationen zu Joint Implementation und Clean Development Mechanism:
  • www.jiko-bmu.de: CDM/JI-Internetportal des Bundesumweltministeriums
  • Newsletter des Wuppertal Instituts für Klima und Energie für CDM und JI