Stand: August 2011


Klimarahmenkonvention - United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC)

Hintergrund


Die 1992 im Rahmen der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro ins Leben gerufene Klimarahmenkonvention (UNFCCC) ist ein internationales, multilaterales Klimaschutzabkommen (seit 1994 in Kraft). Im Rahmen dieses Abkommens zielen die heute 194 Vertragsstaaten sowohl auf eine Minderung der anthropogenen Einflüsse auf das Klima als auch auf eine Verlangsamung der globalen Erwärmung und eine Milderung der Klimafolgen.

Als Ziel der Klimarahmenkonvention wurde folgendes festgelegt:

Artikel (2) [Ziel]:

"Das Endziel dieses Übereinkommens (...) ist es, (...) die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene [d.h. vom Menschen verursachte] Störung des Klimasystems verhindert wird."

Was genau eine "gefährliche" Störung des Klimasystems bedeutet, lässt die Konvention offen. Deutschland und die Europäische Union haben sich zum Ziel gesetzt, die globale Erwärmung auf höchstens 2°C gegenüber vorindustriellen Zeiten zu begrenzen, da ansonsten gravierende Umweltschäden zu erwarten sind.

Um das Ziel der Klimarahmenkonvention zu erreichen, haben sich alle Unterzeichner verpflichtet, regelmäßig über ihre Treibhausgasemissionen zu berichten und Klimaschutzmaßnahmen einzuleiten. Dabei wird zwischen "gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten" von Industriestaaten einerseits und Entwicklungsländern andererseits unterschieden.

Für die im Annex I der Klimarahmenkonvention aufgeführten Industrieländer, die 40 sogenannten "Annex I-Staaten", wurden weiterreichende, wenn auch nicht verbindliche Verpflichtungen vereinbart. Diese betreffen die Berichterstattung, die Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen sowie – nur die reicheren Industrieländer betreffend – die finanzielle und sonstige Unterstützung von Maßnahmen in Entwicklungsländern. Zu den Annex-I Staaten gehören als Hauptproduzenten der klimaschädlichen Treibhausgase vor allem die damaligen OECD-Staaten, darunter auch die Staaten der Europäischen Union. Entwicklungsländer ("Nicht-Annex I-Staaten") wurden von einer Reduktion ihrer Emissionen zunächst freigestellt. Damit fällt den Industrieländern im Sinne des Verursacherprinzips eine führende Rolle bei der Reduktion von Treibhausgasen zu.

Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention

Mit der Unterzeichnung der Klimarahmenkonvention wurde auf internationaler Ebene ein kontinuierlicher Verhandlungsprozess zum Schutz des Klimas ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses fortlaufenden Prozesses werden vielfältige Aspekte der internationalen Klimapolitik erörtert und entsprechende Entscheidungen getroffen. Die Vertragsstaatenkonferenz ist dabei das oberste Entscheidungsgremium der Klimarahmenkonvention.

Die Konvention legt fest, dass sich die beteiligten Staaten einmal pro Jahr im Rahmen einer Konferenz aller Vertragsstaaten (engl.: Conference of the Parties, COP) treffen, um über weitere Maßnahmen zum internationalen Klimaschutz zu beraten. Auf der ersten Vertragsstaatenkonferenz in Berlin 1995 (COP 1) wurde durch die Vertragsstaaten zudem ein ständiges Sekretariat eingerichtet, das seinen Sitz in Bonn hat und die Umsetzung der Klimarahmenkonvention begleitet.

Zwei Nebenorgane der Klimarahmenkonvention

Neben der jährlich stattfindenden Vertragsstaatenkonferenz gibt es zwei Nebenorgane der Klimarahmenkonvention - ein Gremium für wissenschaftliche und technische Fragen (engl. Subsidiary Body for Scientific and Technical Advice, SBSTA) sowie ein Gremium für Fragen der Umsetzung (Subsidiary Body for Implementation, SBI). Während die COP regelmäßig einmal im Jahr tagt, finden die Nebenorgansitzungen zweimal im Jahr statt.

Die Entwicklung eines internationalen Klimaschutzregimes

Bereits auf der ersten Vertragsstaatenkonferenz in Berlin 1995 (COP 1) wurde anerkannt, dass die in der Klimarahmenkonvention festgelegte freiwillige Selbstverpflichtung der Industrieländer nicht ausreicht, um einen effektiven Klimaschutz zu gewährleisten. Daher sollte in einem Protokoll vereinbart werden, wie diese Länder ihre Treibhausgasemissionen konkret reduzieren. Auf der zweiten Klimakonferenz in Genf 1996 (COP 2) erklärten sich die Staaten dazu bereit, dass in diesem Protokoll die Ziele zur Reduktion bzw. Begrenzung von Treibhausgasemissionen rechtlich verbindlich ausgestaltet werden sollten.

Aus diesem Verhandlungsprozess entstand schließlich auf der dritten Klimakonferenz in Kyoto 1997 (COP 3) das das Kyoto-Protokoll, das erstmal völkerrechtlich verbindliche Emissionsreduktionsziele für Industrieländer festlegt und mit einem klaren Zeitrahmen versieht. Die weiteren Details zur Ausgestaltung des Kyoto-Protokolls wurden auf den nachfolgenden Konferenzen in Bonn (COP 6 bis) mit dem "Bonner Beschluss" sowie durch die Konferenz von Marrakesch (COP 7) mit der Verabschiedung der "Marrakesh Accords" geregelt. Erst 2005 konnte das Kyoto-Protokoll nach der Ratifizierung durch Russland in Kraft treten. Ein Jahr vor Auslaufen der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls war es in den Klimaverhandlungen bisher noch nicht möglich, sich auf ein verbindliches Abkommen für die Zeit nach 2012 zu einigen.

Heute stehen neben der Weiterentwicklung und Ausgestaltung des internationalen Klimaschutzregimes viele weitere Themen auf der Tagesordnung der Vertragsstaatenkonferenzen. Dazu zählen insbesondere auch die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern sowie die Ergreifung von Anpassungsmaßnahmen in heute schon vom Klimaschutz betroffenen Staaten.